Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855532 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1215 am: 04.05.2022 18:49 »
Lieber Beschluss 2 BvL 4/18,
Herzlichen Glückwunsch zum 2. Geburtstag

 ;D Es steht zu vermuten, dass der heute noch ganz kleine Beschluss irgendwann mal groß und stark werden wird. Wollen wir mal hoffen, dass es ihm seit seiner Geburt nicht schlechtgetan hat, dass er schon in ganz jungen Jahren diverse Kindertagestätten durchlaufen musste und dort nicht in jedem Fall auf ihn pfleglich behandelnde Spielkameraden getroffen ist.

2 BvL 4/18 wird lange daran zu leiden haben, dass man ihn seit seiner Geburt vernachlässigt und misshandelt. Er wird seine Erzieher, die Besoldungsgesetzgeber, noch vor viele Fragen stellen, denn sie sind nicht gewillt ihm zuzuhören. So wird er seinen Weg nicht finden und am Ende die Kosten für die Gesellschaft noch weiter in die Höhe treiben.

Als seine Eltern, wird sich das BVerfG dies nicht ewig anschauen.

Admin2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1216 am: 05.05.2022 02:35 »
@Kimonbo: Bitte beim Thema bleiben.

@Allgemein: Manchmal hilft einfach ignorieren...

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1217 am: 05.05.2022 09:02 »
@Kimonbo: Bitte beim Thema bleiben.

@Allgemein: Manchmal hilft einfach ignorieren...

Naja ignorieren ist die eine Sache, aber so Aussagen wie
"Kras. Wenn das wirklich so auf die Bundesbeamten übernommen werden sollte, nämlich ohne Singles! Dann suche ich mir eine ukrainische Kriegswitwe mit zwei Kindern und heirate sie"
gehen halt gar nicht. Aber sperren bringt auch nix, da die meisten Forentrolle einfach ein neues Profil machen.

Und nun wieder on Topic.

Ich frag mich, warum da eigentlich so wenig von den Gewerkschaften kommt ?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1218 am: 05.05.2022 10:07 »
Dafür dürfte ein Bündel an Gründen sprechen, wobei die gewerkschaftliche Situation auf Bundesebene höchstwahrscheinlich noch einmal anders zu beurteilen ist als in den Ländern und in den Ländern sich ja ebenfalls kein einheitliches Bild zeigt. In der ersten Zeit nach der Entscheidung dürften - so ist mein Eindruck - die meisten Gewerkschaften und Verbände die Komplexität der Materie und deren Relevanz zu größeren Teilen noch nicht durchdrungen haben, nicht zuletzt, weil das Datenmaterial für entsprechend über Berlin hinausgehende Berechnungen fehlte. Das dürfte sich im Verlauf des letzten Jahres zunehmend gewandelt haben, wie die Stellungnahmen zu den jeweiligen Gesetzentwürfen zeigen: Hier finden sich zunehmend Gegenrechnungen, die zeigen, dass die Komplexität nun zunehmend angenommen und verarbeitet worden ist.

Seitdem ist dann die jeweilige konkrete Interessenslage der jeweiligen Gewerkschaft im jeweiligen Besoldungsrechtskreis zu betrachten. Dabei geht es jeder Gewerkschaft in ihrer täglichen Arbeit ja vor allem immer darum - dafür ist sie da -, Vorteile für die eigenen Mitglieder zu erwirken. Hier sind also die langen Themen, auf die man sich auf der jeweiligen Führungsebene verständigt hat, zumeist die Leitlinie der eigenen Gewerkschaftspolitik: Der einen Gewerkschaft geht es vor allem um Erhöhung von Strukturzulagen, der nächsten um die Höhergruppierung einzelner Interessensgruppen, anderen um diese oder jene Verbesserungen, die insbesondere den eigenen Mitgliedern oder größeren Teilen von jenen unter den Nägeln brennt. Gewerkschaftsarbeit bedeutet also auch hier das langsame und kräftige Bohren dicker Bretter mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich (und dass diese Leidenschaft der einen Gewerkschaft und dem anderen Verband im jeweiligen Rechtskreis vom eigenen Führungspersonal her noch einmal deutlich mehr gegeben ist als den anderen ist ebenso in Rechnung zu stellen): Keine Gewerkschaft kann von einen Tag auf den anderen die eigenen Leitlinien aufgeben und sich DEM großen Thema verschreiben, ohne dass nicht zuletzt intern mindestens ein Sturm im Wasserglas ausbrechen würde. Die Polykratie, die die moderne Verwaltung prägt, findet sich ebenso in den Gewerkschaften und fast noch mehr in den großen Gewerkschaftsverbänden - an einmal ausgehandelte Formelkompromissen rührt niemand zumeist gerne, der um die wiederkehrend fragilen Meinungsverhältnisse in (großen) Organsisationen weiß, die nur bedingt hierarchisch organisiert sind.

Insgesamt dürften dabei insbesondere die großen Gewerkschaften und Gewerkschaftsverbände in einem das Thema kennzeichnenden strukturellen Dilemma sein: Fordern sie nicht nur allgemein, sondern konkret und mit allen Konsequenzen die Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in ihrem Rechtskreis, dann nutzen das die jeweilig politisch Verantwortlichen politisch sicherlich dazu, jede weitere Forderung nach konkreten geringfügigen Verbesserungen damit zu verbinden und diese Forderungen so eher zurückzuweisen und sie also zu unterbinden: "Wie du mir, so ich dir" dürfte der Slogan sein, der das ganz gut beschreibt. Auch begeben sich jede Gewerkschaft und jeder Verband in die Gefahr, dass die Öffentlichkeit und ihre Mitglieder sehen, wie wenig Durchsetzungskraft sie - zumindest diesbezüglich - tatsächlich haben, sobald sie das Thema öffentlich auf die Agenda heben. Dieses Problem dürfte dabei insbesondere bei den größeren Gewerkschaftsverbänden größer sein als bei den klein(er)en, von denen jeder weiß und in Rechnung stellt, wie begrenzt deren Einflussmöglichkeit faktisch ist. Insofern gehört schon einiger Mut und ein gesunder Durchhaltewille sowie ein langer Atem und die Bereitschaft, viel Arbeit in die Materie hineinzustecken - die dann konkret an einzelnen Personen hängenbleibt -, dazu, sich wirklich auf die Hinterbeine zu stellen, wie das von den großen Verbänden vor allem der tbb vormacht. Auch muss man dann dafür sorgen, dass seine Schäflein beieinanderbleiben, was sicherlich auch nicht immer ganz einfach zu bewerkstelligen ist.

Darüber hinaus dürften die Gewerkschaften und Verbände in den anderen Rechtskreisen sehr genau zur Kenntnis genommen haben und weiterhin nehmen, dass die Thüringer Politik dem starken politischen Verhalten der Thüringer Gewerkschaften und Verbände umgehend damit begegneten, die aufgelaufenen Widersprüche negativ zu bescheiden. Damit sagen die politisch Verantwortlichen - nicht nur durch die Blume - recht deutlich: Wenn ihr mit harten Bandagen kämpft, machen wir's genauso; entscheidet euch also, was ihr wollt. Insofern wägen im Moment sicherlich insbesondere die großen Gewerkschaften und Verbände in ihren Führunsgremien ab, was sie wollen und eben auch leisten können. Dabei dürften jedem klar sein, dass man immer anders aus dem Ring heraussteigt, als man in ihn hineingegangen ist - wenn man denn am Ende noch in der Lage ist, tatsächlich aus eigener Kraft den Ring noch zu verlassen. Es muss also immer auch darum gehen, die Kräfteverhältnisse und die eigene Kraft realistisch einzuschätzen und dabei in Rechnung zu stellen, dass die Kraft, die man in ein Großkonflikt steckt, tatsächlich stark und ggf. langwierig vorhanden sein muss - und so oder so immer an anderer Stelle fehlt, eben weil jede Kraft begrenzt ist. Wenn also Gewerkschaften und Verbände nach außen gerne auf dicke Hose machen - es wirkt ihre Herkunft aus der Arbeiterschaft im Selbstverständnis und der Erwartung der Öffentlichkeit fort -, ist tatsächliche gewerkschaftliche Arbeit intern eher (unabhängig davon, dass dort ebenso der eine eher lauter ist als der andere) von Vorsicht und Abwägen gekennzeichnet. Nicht umsonst ist man als Gewerkschaft immer in der reaktiven Position, auch wenn man ein Thema aktiv angeht: Die Gegenseite hat am Ende die Gestaltungsmacht.

Die Dilemmata entsprechender gewerkschaftlicher Arbeit finden sich wiederholt gerade erneut in den Stellungnahme zum Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2022, wenn auch wie zumeist nicht selten durch die Blume formuliert:  https://www.hamburg.de/contentblob/16133016/2e26b2a001f62c2aa8291fe781fe0694/data/besoldungs-und-beamtenversorgungsanpassungen-stellungnahme.pdf.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1219 am: 07.05.2022 11:57 »
Der Stromkonzern RWE bezahlt in Deutschland eine durchschnittliche Vergütung an seine Beschäftigten im Jahr von 116.000 Euro, wie die »Rheinische Post« berichtet.
Auch einige andere Konzerne nennen in ihren Vergütungsberichten die durchschnittliche Vergütung ihrer Beschäftigten in Deutschland. Die »Rheinische Post« hat dort insbesondere Daten zu den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Konzernen recherchiert. Bei Henkel gibt es demnach 91.924 Euro pro Kopf, bei E.on 74.000 Euro, bei Thyssenkrupp sind es 64.689 Euro, bei der Post 50.214 Euro pro Kopf im Schnitt im Jahr.  Zum Vergleich: Das durchschnittliche Bruttogehalt aller Beschäftigten in Deutschland liegt bei 49.200 Euro brutto.
Beim Chemiekonzern Bayer liegt die durchschnittliche Vergütung dem Bericht zufolge sogar bei 104.000 Euro.

Die Bezahlung in der freien Wirtschaft ist doch auch ein Prüfungskriterium des BVerfG.

Luis1703

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1220 am: 09.05.2022 12:38 »
Hallo, das sind aber in der Regel nicht Bruttolöhne sondern die Lohnkosten des Betriebes. Also inklusiv Nebenkosten vom Betrieb (Sozialversicherung, Altersvorsorge....)
VG

was_guckst_du

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1221 am: 09.05.2022 20:14 »
...der BVB zahlt seinen Angestellten einige Millionen im Jahr.wieso bekommt der ÖD das nicht hin...und was ist mit den Gewerkschaften? 8) ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Außendienstler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1222 am: 16.05.2022 15:36 »
Kommt keinerlei Bewegung in die Angelegenheit? Im letzten Jahr hieß es immer, der Gesetzentwurf soll vor der parlamentarischen Sommerpause eingebracht werden! Leider wurde wohl das Jahr vergessen? >:(

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1223 am: 16.05.2022 16:48 »
Ich habe mittlerweile tatsächlich das Gefühl, dass dieses Thema für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt wurde. Man hört nichts mehr, weder seitens der Gewerkschaften noch von offizieller Seite des BMI.
Bei Rückfragen (wie weiter oben von einem anderen User geschrieben) wird bzgl. der Umsetzung auf die „aktuellen Rahmenbedingungen“ verwiesen, was auch immer das heißen mag.
Bin wirklich maßlos enttäuscht, ich hätte das nicht für möglich gehalten, dass der Dienstherr einen (bzw. seine eigenen Beamten, welche täglich Dienst für ihn leisten) so im Stich lassen kann.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1224 am: 16.05.2022 17:11 »
@ MasterOf

Sehe ich genauso. Mir würde es schon fast reichen, wenn das BMI den Referentenentwurf vom letzten Jahr aus dem Hut zaubern würden. Der würde in meinem Fall schon mal 442EUR mehr bedeuten. In einer Gegend mit Mietstufe 6 bringt das finanzielle eine deuliche Erleiterung.

Weitere Verbesserungen sind natürlich gerne willkommen.  ;)

VG PolareuD

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1225 am: 16.05.2022 17:51 »
@ MasterOf

Sehe ich genauso. Mir würde es schon fast reichen, wenn das BMI den Referentenentwurf vom letzten Jahr aus dem Hut zaubern würden. Der würde in meinem Fall schon mal 442EUR mehr bedeuten. In einer Gegend mit Mietstufe 6 bringt das finanzielle eine deuliche Erleiterung.

Weitere Verbesserungen sind natürlich gerne willkommen.  ;)

VG PolareuD

Bei mir wäre es so ähnlich.
Mietstufe 5 mit zwei Kindern wäre ein ordentlicher Happen (gewesen), mal sehen ob was kommt und wenn ja, was und vor allen Dingen wann ..

xyz123

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« Antwort #1226 am: 19.05.2022 11:17 »
Ja inzwischen ist das nur noch traurig und peinlich. Im Januar dachte ich noch, dass die Nachzahlung aus 2021 auf meiner Juni Bezügemitteilung zu finden sein wird.

Warum sind die Bundesländer bei dem Thema eigentlich so viel schneller?

Ich muss immer wieder an den Witz denken, der schon weiter oben genannt wurde :)


Reporter zum Behördenleiter: "Wie viele Beschäftigte arbeiten in ihrer Behörde?"

Behördenleiter. "Ungefähr die Hälfte"

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1227 am: 19.05.2022 13:28 »
Hahaaa der Spruch gefallt mir aus vielerlei Gründen. Muss ich mir merken. Herzlichen Dank und sonnigen Gruß aus dem sogenannten Homeoffice in einem Ministerium hahaaa 

algo86

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1228 am: 20.05.2022 07:26 »
Warum sind die Bundesländer bei dem Thema eigentlich so viel schneller?

Also in Bayern ist noch gar nichts passiert. Dort rechnet man zum Beispiel immer noch und ist von einem Gesetzentwurf noch sehr weit entfernt.

sapere aude

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« Antwort #1229 am: 20.05.2022 12:40 »
Warum sind die Bundesländer bei dem Thema eigentlich so viel schneller?

Also in Bayern ist noch gar nichts passiert. Dort rechnet man zum Beispiel immer noch und ist von einem Gesetzentwurf noch sehr weit entfernt.

Hessen ziert sich auch noch!