Wenn jetzt ein anderer StS sagt, dass das Ganze "aus Kostengründen" (das muss man sich mal geben) auf Eis liegt, dann frage ich mich, ob wir uns so langsam im strafbaren Bereich bewegen.
Viel fehlt für strafbares Verhalten auch nicht mehr.
Unser BK will denn Mindestlohn auf 15€ anheben.
Das BMAS gibt an, das der Monatslohn durch die Anzahl der Stunden berechnet wird.
Nehmen wir jetzt mal als extrem Beispiel Beamter (Brandmeister) im mittleren Dienst.
Nach der 18 monatigen Ausbildung erhält er 2963,97€ + Feuerwehrzulage Stufe 1 von 95€.
Nehmen wir mal nicht verheiratet und ohne Kinder dann kommt er auf ein Brutto von 3.058,97€ (wohl gemerkt nach 5 Jahren Ausbildung).
So nun hat die Feuerwehr eine 48Std Woche, weil dort ein erheblicher Anteil an Bereitschaftszeit vorherscht im Sinne §13(1) AZV Bund.
Jetzt hat der Feuerwehrbeamte eine Monatsarbeitszeit von 212,57 Std.
Teilt man diese 3058,97€ nun durch die 212Std ergibt das einen Bruttolohn von 14,43€ die Stunde.
Nach §21 Mindestlohngesetz ist ein Verstoß gegen den MIndestlohn strafbewährt.