Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014776 times)

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12165 am: 14.05.2024 14:04 »
Ich denke, dass es, wie bereits von BalBund geschrieben, auf Eis liegt bis der Haushalt 2025 steht. Ab Juli/August wissen wir dann wieder mehr. Vielleicht.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12166 am: 14.05.2024 14:39 »
Ein "Vielleicht". Ich hab jetzt mal mit einem HPR aus dem BMVg geschrieben und Ihn gebeten, mal beim zuaständigen StS im BMVg nachzufragen, ob dass, was StS Tidow geäußert haben soll auch stimmt.

Auch StS Saathoff wurde diesbezüglich nochmal gefragt.

Hat eigentlich irgendjemand schon mal die dienstliche Kanäle genutzt um die Entscheidungsträger UA Ltr, A Ltr, oder gar StS angeschrieben?

Das wird nicht viel Sinn ergeben oder?

Sunflare

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12167 am: 14.05.2024 14:43 »
Hier für euch eine aktuelle Info:

Sts des BMUV hat eben in der Personalversammlung verkündet, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden.

Dann stellen wir doch die Arbeit auch aus Kostengründen ein.
Das Argument scheint ja legitim zu sein.
Offensichtlich sind die Beamten des Bundes nicht mal mehr Fussabtreter.
Das Wort Wertschätzung bekommt eine ganz neue Bedeutung.

Damit ist es gesagt: Die werden sich erst bewegen, wenn WIR uns nicht mehr bewegen! Streiken dürfen wir ja nicht, aber es gibt ja auch andere Formen des Unmuts....

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12168 am: 14.05.2024 14:47 »
Ich denke, dass es, wie bereits von BalBund geschrieben, auf Eis liegt bis der Haushalt 2025 steht. Ab Juli/August wissen wir dann wieder mehr. Vielleicht.

Sehe ich auch so. Das BMI weiß aktuell nicht, wieviel Geld sie "verbraten" dürfen. Erst wenn das klar ist, wird BMI einen neuen Enwurf vorlegen. Nur so können sie den AEZ und die entsprechenden Kosten genau berechnen...

Sofern die Ampel-Regierung nicht auseinanderbricht, wird es auf Druck der FDP einen "Sparhaushalt" geben. Für eine amtsangemessene Alimentation wird dann nicht viel übrig bleiben. Insofern wäre es besser, die Regierung scheitert und es gibt mit der nächsten Regierung einen neuen Anlauf. Vielleicht gibt es bis dahin auch eine höchstrichterliche Entscheidung...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12169 am: 14.05.2024 15:00 »

Sehe ich auch so. Das BMI weiß aktuell nicht, wieviel Geld sie "verbraten" dürfen. Erst wenn das klar ist, wird BMI einen neuen Enwurf vorlegen. Nur so können sie den AEZ und die entsprechenden Kosten genau berechnen...


Das glaube ich nicht. Es sind laut HH-Plan 2024 Mittel i.H.v. 1,45 Mrd.€ eingeplant. Der Rest sollte jeweils aus den Ressorts erwirtschaftet werden. Nur ist kein Ressort auch nur im Ansatz bereit dafür Mittel aus anderen Bereichen zur Verfügung zustellen. Mit der Konsequenz, dass man bestenfalls an einem neuen Referentenentwurf arbeitet. Eventuell ist inzwischen eine Leuchte angegangen, dass das mit dem HHM-Ansatz nicht hinzubekommen ist. Mit einem HH-Ansatz von 1,45 Mrd.€ könnte man vielleicht noch die Umsetzung des Beschlusses 2 BvL 6/17 hinbekommen, mehr aber auch nicht.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12170 am: 14.05.2024 15:33 »

Sehe ich auch so. Das BMI weiß aktuell nicht, wieviel Geld sie "verbraten" dürfen. Erst wenn das klar ist, wird BMI einen neuen Enwurf vorlegen. Nur so können sie den AEZ und die entsprechenden Kosten genau berechnen...


Das glaube ich nicht. Es sind laut HH-Plan 2024 Mittel i.H.v. 1,45 Mrd.€ eingeplant. Der Rest sollte jeweils aus den Ressorts erwirtschaftet werden. Nur ist kein Ressort auch nur im Ansatz bereit dafür Mittel aus anderen Bereichen zur Verfügung zustellen. Mit der Konsequenz, dass man bestenfalls an einem neuen Referentenentwurf arbeitet. Eventuell ist inzwischen eine Leuchte angegangen, dass das mit dem HHM-Ansatz nicht hinzubekommen ist. Mit einem HH-Ansatz von 1,45 Mrd.€ könnte man vielleicht noch die Umsetzung des Beschlusses 2 BvL 6/17 hinbekommen, mehr aber auch nicht.

Das Jahr 2024 ist auch nicht das große Problem. Es geht um das HH-Jahr 2025... Hier kann man erst spitz auf Knopf rechnen, wenn die konkreten Zahlen vorliegen...

PassierscheinA38

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12171 am: 14.05.2024 17:01 »
Also wenn eine kleine Anfrage über den Bundestag nicht funktioniert, was ist dann mit einer Petition (mir schwebte nur Petent im Kopf rum)  ;D

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12172 am: 14.05.2024 19:11 »
Wenn du ein paar Jahre auf das Ergebnis der Petition warten magst, klar, zieh durch ;) (ist zumindest meine Erfahrung).

Da die AfD sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit insgesamt als rechtsextrem herausstellen wird, die CDU und FDP an der Schuldenbremse festhalten und der SPD und den Grünen von vielen Wählern die Schuld für alle Politikversagen seit Bestehen der BRD angelastet werden - wird Frau Wagenknecht sicher die Beamten retten  ::)

Wenn aus Kostengründen unsere amtsangemessene Alimentation nun den realen Gegenbenheiten weichen müsste, betrifft das nicht nur uns. Ob nun Mittel für den Umweltschutz, für das menschenwürdige Leben von Kindern und "Armen", Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann etc. etc. - es gab schon immer und gibt so viele "Verfassungsbrüche" in unserer Geschichte. Eine Gesellschaft ist nie perfekt. Man arbeitet auf sie hin. Also entweder man "erleidet" es noch oder man zieht die Konsequenzen und bittet um Entlassung. Alles andere, was manche hier immer andeuten (Arbeitsverweigerung), ist asozial und schadet den Kolleg*innen, die dann mehr Arbeit übernehmen müssen.

@Swen vielen Dank für die letzte, schon länger zurückliegende Antwort auf einen Beitrag zu mir, ich habe ihn aber erst jetzt lesen können.

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12173 am: 14.05.2024 20:42 »
Leg dich halt auf den Rücken und gib auf...
Wenn du ein paar Jahre auf das Ergebnis der Petition warten magst, klar, zieh durch ;) (ist zumindest meine Erfahrung).

Da die AfD sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit insgesamt als rechtsextrem herausstellen wird, die CDU und FDP an der Schuldenbremse festhalten und der SPD und den Grünen von vielen Wählern die Schuld für alle Politikversagen seit Bestehen der BRD angelastet werden - wird Frau Wagenknecht sicher die Beamten retten  ::)

Wenn aus Kostengründen unsere amtsangemessene Alimentation nun den realen Gegenbenheiten weichen müsste, betrifft das nicht nur uns. Ob nun Mittel für den Umweltschutz, für das menschenwürdige Leben von Kindern und "Armen", Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann etc. etc. - es gab schon immer und gibt so viele "Verfassungsbrüche" in unserer Geschichte. Eine Gesellschaft ist nie perfekt. Man arbeitet auf sie hin. Also entweder man "erleidet" es noch oder man zieht die Konsequenzen und bittet um Entlassung. Alles andere, was manche hier immer andeuten (Arbeitsverweigerung), ist asozial und schadet den Kolleg*innen, die dann mehr Arbeit übernehmen müssen.

@Swen vielen Dank für die letzte, schon länger zurückliegende Antwort auf einen Beitrag zu mir, ich habe ihn aber erst jetzt lesen können.

lumer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12174 am: 15.05.2024 05:47 »
Endlich gibt es mal seitens eines Interessenverbandes auf Bundesebene die Empfehlung Widerspruch einzulegen:

„…. Um den Druck zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber zu erhöhen, empfiehlt es sich für jeden Soldaten, Beamten und Richter, jährlich wiederkehrend Widerspruch gegen die ihm/ihr gewährte Besoldung unter Beantragung einer amtsangemessenen Alimentation einzulegen….“
Es stimmt, dass das BMI auf eine haushaltsnahe Geltendmachung verzochtet hat. Ausprobieren kann man, ob man
Auf wie viele Jahre rückwirkend könnte ich denn Widerspruch einlegen? nur für 2023? oder auch für frühere Jahre?

Rückwirkend geht nicht, sondern immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr.

Das stimmt so nicht ganz. Da das BMI auf die Einrede der Verjährung sowie die haushaltsnahe Geltendmachung bis 2021 verzichtet,  kann man bis 2021 rückwirkend Widerspruch einlegen.
Es stimmt, dass das BMI auf die haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet hat. Deshalb kann man es ausprobieren, ob man ab 2021 auch ohne Widerspruch berücksichtigt wird. Darauf verlassen sollte man sich nicht. Denn es erscheint für mich fraglich, ob das BMI (oder auch die Bundesregierung) hierauf verzichten kann.

Der Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung soll den Haushalt schützen vor dem Hintergrund, dass die Alimentation einen aktuellen Bedarf decken soll. Der Haushalt wird durch die Bundesregierung(!) vorgeschlagen und vom Bundestag endgültig beschlossen und verabschiedet. Keiner von beiden hat den Verzicht erklärt. Selbst wenn man es der Bundesregierung zurechnet, bleibt aus meiner Sicht die Frage und Unsicherheit, ob das genügt.

beamtenjeff

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« Antwort #12175 am: 15.05.2024 08:48 »
Es war schon immer eine bescheidene Argumentation, schlechtes mit noch schlechterem zu relativieren. Wir leben sowohl in einem Rechtsstaat (der Klageweg steht jedem frei), aber auch in einer Gesellschaft mit Menschen hinter jedem Arbeitsplatz. Letzteres impliziert für mich zumindest auch Maßnahmen und Mittel, die fernab des "konventionellem" liegen, denn wenn man sich so die Verfassungsbrüche in der Geschichte anschaut, so blieb es bei den betroffenen fast nie bei einzig "mal einen Brief schreiben". Wenn also Beamtinnen und Beamte die Arbeit teilweise zurück schrauben, empfinde ich das als ganz natürliche und verständliche Reaktion. Der Dienstherr kann letztlich darauf auch wiederum disziplinarisch reagieren, nur würde ich behaupten braucht er hier den längeren Atem (Stichwort Beweislast). Insofern sielt man einfach dieses Spiel der "Rechtsverdrehung" mit. Ich bin hier eher im Nachsehen mit den betroffenen Kolleginnen die auf Bürgergeld-Niveau für den Staat jeden Tag erneut einstehen und ihn vertreten, wohlwissend, dass dieser diesen Einsatz weder schätzt noch anerkennt.

Wenn du ein paar Jahre auf das Ergebnis der Petition warten magst, klar, zieh durch ;) (ist zumindest meine Erfahrung).

Da die AfD sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit insgesamt als rechtsextrem herausstellen wird, die CDU und FDP an der Schuldenbremse festhalten und der SPD und den Grünen von vielen Wählern die Schuld für alle Politikversagen seit Bestehen der BRD angelastet werden - wird Frau Wagenknecht sicher die Beamten retten  ::)

Wenn aus Kostengründen unsere amtsangemessene Alimentation nun den realen Gegenbenheiten weichen müsste, betrifft das nicht nur uns. Ob nun Mittel für den Umweltschutz, für das menschenwürdige Leben von Kindern und "Armen", Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann etc. etc. - es gab schon immer und gibt so viele "Verfassungsbrüche" in unserer Geschichte. Eine Gesellschaft ist nie perfekt. Man arbeitet auf sie hin. Also entweder man "erleidet" es noch oder man zieht die Konsequenzen und bittet um Entlassung. Alles andere, was manche hier immer andeuten (Arbeitsverweigerung), ist asozial und schadet den Kolleg*innen, die dann mehr Arbeit übernehmen müssen.

@Swen vielen Dank für die letzte, schon länger zurückliegende Antwort auf einen Beitrag zu mir, ich habe ihn aber erst jetzt lesen können.

Sunflare

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12176 am: 15.05.2024 09:14 »
Wenn du ein paar Jahre auf das Ergebnis der Petition warten magst, klar, zieh durch ;) (ist zumindest meine Erfahrung).

Da die AfD sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit insgesamt als rechtsextrem herausstellen wird, die CDU und FDP an der Schuldenbremse festhalten und der SPD und den Grünen von vielen Wählern die Schuld für alle Politikversagen seit Bestehen der BRD angelastet werden - wird Frau Wagenknecht sicher die Beamten retten  ::)

Wenn aus Kostengründen unsere amtsangemessene Alimentation nun den realen Gegenbenheiten weichen müsste, betrifft das nicht nur uns. Ob nun Mittel für den Umweltschutz, für das menschenwürdige Leben von Kindern und "Armen", Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann etc. etc. - es gab schon immer und gibt so viele "Verfassungsbrüche" in unserer Geschichte. Eine Gesellschaft ist nie perfekt. Man arbeitet auf sie hin. Also entweder man "erleidet" es noch oder man zieht die Konsequenzen und bittet um Entlassung. Alles andere, was manche hier immer andeuten (Arbeitsverweigerung), ist asozial und schadet den Kolleg*innen, die dann mehr Arbeit übernehmen müssen.

@Swen vielen Dank für die letzte, schon länger zurückliegende Antwort auf einen Beitrag zu mir, ich habe ihn aber erst jetzt lesen können.

Nur mal so zu: "Kündige doch!" Der Dienstherr muss dann in die Rentenversicherung nachzahlen. Egal wie er es rechnet oder welchen Topf er bedient, oder hin und her verschiebt, die Kosten fallen an. Bei einem Beamten mit sagen wir mal, 20 Jahren Beamtenstatus und 50000 Euro Durschnittsverdienst, sind das schlappe 186000 Euronen Nachzahlung in die Rentenkasse. Wenn jetzt 20 % kündigen würden, wäre es günstiger, mal alles verfassungskonform zu machen. So sehe ich es aber als Pokertrick seitens der Regierung, weil es kündigt ja keiner...eher innerlich! Darauf wird spekuliert und es wurde vorgearbeitet, gerade bei der innerlichen Kündigung in seinen Ausmaßen, droht nun Frühpensionierung. Biste zu oft krank, gehts zum AMD/SMD und wer will das? Nun, Viele haben irgendetwas abzuzahlen, sei es Haus, Wohnung oder Auto, also scheidet die Frühpensionierung aus, genau wie die Kündigung! Was bleibt? Genau!


Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12178 am: 15.05.2024 12:03 »
Wenn jetzt ein anderer StS sagt, dass das Ganze "aus Kostengründen" (das muss man sich mal geben) auf Eis liegt, dann frage ich mich, ob wir uns so langsam im strafbaren Bereich bewegen.   
Viel fehlt für strafbares Verhalten auch nicht mehr.
Unser BK will denn Mindestlohn auf 15€ anheben.

Das BMAS gibt an, das der Monatslohn durch die Anzahl der Stunden berechnet wird.

Nehmen wir jetzt mal als extrem Beispiel Beamter (Brandmeister) im mittleren Dienst.
Nach der 18 monatigen Ausbildung erhält er 2963,97€ + Feuerwehrzulage Stufe 1 von 95€.
Nehmen wir mal nicht verheiratet und ohne Kinder dann kommt er auf ein Brutto von 3.058,97€ (wohl gemerkt nach 5 Jahren Ausbildung).

So nun hat die Feuerwehr eine 48Std Woche, weil dort ein erheblicher Anteil an Bereitschaftszeit vorherscht im Sinne §13(1) AZV Bund.

Jetzt hat der Feuerwehrbeamte eine Monatsarbeitszeit von 212,57 Std.
Teilt man diese 3058,97€ nun durch die 212Std ergibt das einen Bruttolohn von 14,43€ die Stunde.

Nach §21 Mindestlohngesetz ist ein Verstoß gegen den MIndestlohn strafbewährt.  8)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12179 am: 15.05.2024 12:24 »
Wenn jetzt ein anderer StS sagt, dass das Ganze "aus Kostengründen" (das muss man sich mal geben) auf Eis liegt, dann frage ich mich, ob wir uns so langsam im strafbaren Bereich bewegen.   
Viel fehlt für strafbares Verhalten auch nicht mehr.
Unser BK will denn Mindestlohn auf 15€ anheben.

Das BMAS gibt an, das der Monatslohn durch die Anzahl der Stunden berechnet wird.

Nehmen wir jetzt mal als extrem Beispiel Beamter (Brandmeister) im mittleren Dienst.
Nach der 18 monatigen Ausbildung erhält er 2963,97€ + Feuerwehrzulage Stufe 1 von 95€.
Nehmen wir mal nicht verheiratet und ohne Kinder dann kommt er auf ein Brutto von 3.058,97€ (wohl gemerkt nach 5 Jahren Ausbildung).

So nun hat die Feuerwehr eine 48Std Woche, weil dort ein erheblicher Anteil an Bereitschaftszeit vorherscht im Sinne §13(1) AZV Bund.

Jetzt hat der Feuerwehrbeamte eine Monatsarbeitszeit von 212,57 Std.
Teilt man diese 3058,97€ nun durch die 212Std ergibt das einen Bruttolohn von 14,43€ die Stunde.

Nach §21 Mindestlohngesetz ist ein Verstoß gegen den MIndestlohn strafbewährt.  8)

Gute Idee eigentlich. Ist das nicht jetzt dann mit den unteren Besolungsgruppen auch schon so?
Wen müsste man anzeigen? Das wäre wohl erstmal günstiger als klagen :)