Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4017127 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12195 am: 16.05.2024 10:22 »
Es gibt da letzten Endes 2 Möglichkeiten zu was das ganze führt:

1. Keiner investiert mehr in eigene Bildung oder Leistung (schulische), weil ich ja als ungelernter Arbeiter das gleiche Verdiene wie ein Facharbeiter oder

2. Zu einer Inflation, welche dafür sorgt, dass die 15 Euro soviel wert sind wie vorher die 12 Euro.

So einfach ist das. Leider gibt es keinen wirtschaftlichen Sachverstand in der Politik mehr. Ich kann auch keinen Mietendeckel oder Mietpreisbremse einführen und erwarten, dass ich damit das Wohnungsproblem löse, weil plötzlich jeder sein Geld in Immobilien investiert, weil dann dort die Rendite so Hoch ist.

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12196 am: 16.05.2024 11:04 »
Heute wurde vom BVerfG der Beschluss vom 09.04.2024 - 2 BvL 2/22 veröffentlich. Dieser behandelt die Frage ob Polizeipräsidenten in NRW politische Beamte sein können oder ob die entsprechende Norm des Landesrecht gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt (ja tut sie).

Für unser Thema enthält der Beschluss wenig neuens nur verknüpft der Senat die Frage der amtsangemessenen Alimentation nochmals enger mit der (politischen und wirtschaftlichen) Korruptionsbekämpfung:

Zitat
„[Das Lebenzeitprinzip] hat – im Zusammenwirken mit dem die amtsangemessene Besoldung und Versorgung sichernden Alimentationsprinzip – die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer rechtsstaatlichen  Verwaltung zu gewährleisten. […] Nur wenn die innere und äußere Unabhängigkeit gewährleistet ist, kann erwartet werden, dass ein Beamter auch dann auf rechtsstaatlicher Amtsführung beharrt, wenn sie (partei-) politisch unerwünscht sein sollte oder er etwa Bestechungsversuchen ausgesetzt ist.“

Das ist wohl insbesondere da interessant, wo sich die Besoldung von Amtsträgern auf 115% der Grundsicherung liegt, von welchen aber (zurecht!) erwartet wird, dass diese bei der Vergabe von sechsstelligen Beträgen ihre notwendige Ermessensausübung ausschließlich auf Sachgründe stützen. Hier ist auch zu beachten, dass der Senat wieder ausdrücklich von der "amtsangemessenen Besoldung" spricht, was einen monetären Gleichlauf mehrerer Besoldungsgruppen nach meinem Verständnis ausschließt.


Kaffee247

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Kaffee247

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12199 am: 16.05.2024 14:02 »
Mist, geht bei dem Artikel gar nicht... sorry


Bastel

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derSchorsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12202 am: 16.05.2024 17:25 »
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/kommentar-zur-beamtenbesoldung-nicht-verfassungstreu/ar-BB1mnPtB

Das ließt sich so, als wäre in den Ländern alles Tutti-Frutti. Dabei ist man sich dort für keinen Taschenspielertrick zu schade.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12203 am: 16.05.2024 19:20 »
Es gibt da letzten Endes 2 Möglichkeiten zu was das ganze führt:

1. Keiner investiert mehr in eigene Bildung oder Leistung (schulische), weil ich ja als ungelernter Arbeiter das gleiche Verdiene wie ein Facharbeiter oder

2. Zu einer Inflation, welche dafür sorgt, dass die 15 Euro soviel wert sind wie vorher die 12 Euro.

So einfach ist das. Leider gibt es keinen wirtschaftlichen Sachverstand in der Politik mehr. Ich kann auch keinen Mietendeckel oder Mietpreisbremse einführen und erwarten, dass ich damit das Wohnungsproblem löse, weil plötzlich jeder sein Geld in Immobilien investiert, weil dann dort die Rendite so Hoch ist.

Wenn laut EU Richtlinie der Mindestlohn 60% vom Medianverdienst betragen muss, wieso sollte es dann zu einer Inflation führen?
Wenn die Löhne sinken würde auch der Mindestlohn sinken.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12204 am: 16.05.2024 19:55 »
Es gibt da letzten Endes 2 Möglichkeiten zu was das ganze führt:

1. Keiner investiert mehr in eigene Bildung oder Leistung (schulische), weil ich ja als ungelernter Arbeiter das gleiche Verdiene wie ein Facharbeiter oder

2. Zu einer Inflation, welche dafür sorgt, dass die 15 Euro soviel wert sind wie vorher die 12 Euro.

So einfach ist das. Leider gibt es keinen wirtschaftlichen Sachverstand in der Politik mehr. Ich kann auch keinen Mietendeckel oder Mietpreisbremse einführen und erwarten, dass ich damit das Wohnungsproblem löse, weil plötzlich jeder sein Geld in Immobilien investiert, weil dann dort die Rendite so Hoch ist.

Wenn laut EU Richtlinie der Mindestlohn 60% vom Medianverdienst betragen muss, wieso sollte es dann zu einer Inflation führen?
Wenn die Löhne sinken würde auch der Mindestlohn sinken.

Weil die Löhne von Facharbeitern und anderen Gruppen auch steigen müssen, wegen des Lohnabstandsgebot. Andernfalls landet man bei Punkt 1. Oder wieso sollte man bis 25 studieren, wenn man dann das gleiche verdient wie der ungelernte der mit 15 die Schule abgebrochen hat. Somit beginnt eine Lohn Preis Spirale oder glaubst du der Handel und die anderen Betriebe wie Speditionen etc. legen die höheren Kosten nicht um...

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12205 am: 16.05.2024 19:58 »
Es gibt da letzten Endes 2 Möglichkeiten zu was das ganze führt:

1. Keiner investiert mehr in eigene Bildung oder Leistung (schulische), weil ich ja als ungelernter Arbeiter das gleiche Verdiene wie ein Facharbeiter oder

2. Zu einer Inflation, welche dafür sorgt, dass die 15 Euro soviel wert sind wie vorher die 12 Euro.

So einfach ist das. Leider gibt es keinen wirtschaftlichen Sachverstand in der Politik mehr. Ich kann auch keinen Mietendeckel oder Mietpreisbremse einführen und erwarten, dass ich damit das Wohnungsproblem löse, weil plötzlich jeder sein Geld in Immobilien investiert, weil dann dort die Rendite so Hoch ist.

Wenn laut EU Richtlinie der Mindestlohn 60% vom Medianverdienst betragen muss, wieso sollte es dann zu einer Inflation führen?
Wenn die Löhne sinken würde auch der Mindestlohn sinken.

Weil die Löhne von Facharbeitern und anderen Gruppen auch steigen müssen, wegen des Lohnabstandsgebot. Andernfalls landet man bei Punkt 1. Oder wieso sollte man bis 25 studieren, wenn man dann das gleiche verdient wie der ungelernte der mit 15 die Schule abgebrochen hat. Somit beginnt eine Lohn Preis Spirale oder glaubst du der Handel und die anderen Betriebe wie Speditionen etc. legen die höheren Kosten nicht um...

60% vom Median ist nicht "das gleiche verdienen wie ein Akademiker". Das ist weit darunter. Kannst mir gerne Hochschulabsolventen zeigen die sich mit 2200 € Brutto abspeisen lassen.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12206 am: 16.05.2024 20:17 »
Ich bin doch ziemlich entsetzt über diesen fehlenden ökonomischen Sachverstand. Glauben Sie wirklich ein Unternehmer zahlt 2800 Euro Lohn und trägt die Differenz aus der eigenen Tasche? Ich glaube auch nicht, dass es eine große Motivation ist für eine Berufsausbildung, wenn man am Ende 200 Euro Brutto mehr verdient oder für ein Studium wo man oft im ÖD in der EG9 landet

Ich gönne ausdrücklich jeden alles nur macht eine Bürgergelderhöhung oder eine Mindestlohnerhöhung nix besser, sondern es ist so, das das alles nur Zahlen sind und Geld keinen eigenen Wert hat. Man kann den Median auch auf 1.000.000 Euro im Monat erhöhen. Wenn ich 40 % meines Einkommens für Miete oder andere Dinge ausgeben muss ändert das nichts an meiner Armut oder Reichtum in Relation zur Gesellschaft, weil alle mehr verdienen müssen.

ToniHassla

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12207 am: 17.05.2024 00:31 »
Ist diese Antwort der Abgeordnetin bereits bekannt?
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/fragen-antworten/hallo-frau-bahr-wann-wird-der-referentenentwurf-zur-amtsangemessenen-besoldung-im-kabinet-beschlossen

„Nach aktuellem Stand wird das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in den nächsten Monaten einen überarbeiteten Referentenentwurf zur amtsangemessenen Alimentation vorlegen.„