Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Blablublu:
Es gibt da letzten Endes 2 Möglichkeiten zu was das ganze führt:
1. Keiner investiert mehr in eigene Bildung oder Leistung (schulische), weil ich ja als ungelernter Arbeiter das gleiche Verdiene wie ein Facharbeiter oder
2. Zu einer Inflation, welche dafür sorgt, dass die 15 Euro soviel wert sind wie vorher die 12 Euro.
So einfach ist das. Leider gibt es keinen wirtschaftlichen Sachverstand in der Politik mehr. Ich kann auch keinen Mietendeckel oder Mietpreisbremse einführen und erwarten, dass ich damit das Wohnungsproblem löse, weil plötzlich jeder sein Geld in Immobilien investiert, weil dann dort die Rendite so Hoch ist.
Malkav:
Heute wurde vom BVerfG der Beschluss vom 09.04.2024 - 2 BvL 2/22 veröffentlich. Dieser behandelt die Frage ob Polizeipräsidenten in NRW politische Beamte sein können oder ob die entsprechende Norm des Landesrecht gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt (ja tut sie).
Für unser Thema enthält der Beschluss wenig neuens nur verknüpft der Senat die Frage der amtsangemessenen Alimentation nochmals enger mit der (politischen und wirtschaftlichen) Korruptionsbekämpfung:
--- Zitat ---„[Das Lebenzeitprinzip] hat – im Zusammenwirken mit dem die amtsangemessene Besoldung und Versorgung sichernden Alimentationsprinzip – die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer rechtsstaatlichen Verwaltung zu gewährleisten. […] Nur wenn die innere und äußere Unabhängigkeit gewährleistet ist, kann erwartet werden, dass ein Beamter auch dann auf rechtsstaatlicher Amtsführung beharrt, wenn sie (partei-) politisch unerwünscht sein sollte oder er etwa Bestechungsversuchen ausgesetzt ist.“
--- End quote ---
Das ist wohl insbesondere da interessant, wo sich die Besoldung von Amtsträgern auf 115% der Grundsicherung liegt, von welchen aber (zurecht!) erwartet wird, dass diese bei der Vergabe von sechsstelligen Beträgen ihre notwendige Ermessensausübung ausschließlich auf Sachgründe stützen. Hier ist auch zu beachten, dass der Senat wieder ausdrücklich von der "amtsangemessenen Besoldung" spricht, was einen monetären Gleichlauf mehrerer Besoldungsgruppen nach meinem Verständnis ausschließt.
Foxtrott:
Leider Bezahlschranke:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beamtenbesoldung-ampel-verhaelt-sich-nicht-verfassungstreu-19718635.html
Kaffee247:
https://archive.ph/iSL6D
Kaffee247:
Mist, geht bei dem Artikel gar nicht... sorry
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