https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/
......Bei Widersprüchen von Beamtinnen und Beamten mit drei oder mehr Kindern wurde der Verzicht auf die Einrede der Verjährung auf den Zeitraum bis ins Jahr 2017 zurück ausgedehnt.......
Bedeutet diese Ausführung, dass ich mit drei Kindern auch eine Nachzahlung ab 2017 zu erwarten habe, wenn ich keinen Widerspruch eingelegt habe?
Lass dir nichts erzählen. Rein rechtlich kannst du auch mit Nachzahlungen rechnen, sofern deine persönlichen Lebensumstände auf den von dir genannnten Sachverhalt zutreffen.
Da kommt der Bund nicht ohne weiteren Gesetzesbruch nicht raus.
Nochmal, wenn das Mutterhaus und seine Juristen so einen Erlass schreiben wie will ich dann als nicht-jurist bitte erkennen dass das alles nicht rechtens ist und ich lieber doch Widerspruch einlegen sollte, der natürlich auch nicht beschieden wird.?
Der erlass hat erstmal Gültigkeit. Kommt man zu dem Punkt, wo er entweder vom BMI eingestampft wird, seine Wirkung wegen Umsetzung verliert oder aber durch das BVerfG kassiert wird, dann kannst du, die Widereinsetzung wegen der erst dann erlangten Erkenntnis des Unrechts beantragen und zur not auch einklagen.
Aber ja. zukünftig werde ich auch einfach jedes Jahr Widerspruch einlegen. Das macht es dann nochmal einfacher.