Es wurden also im Haushalt 3,75 Mrd extra für das BBVAngG bereitgestellt.
An den fehlenden Haushaltmitteln kann es also nicht liegen.
Das sind die Zahlen für 2024, diese sind insoweit unstrittig, als dass sie im Haushalt aufgenommen sind. Das Dokument datiert folgerichtig auf Januar 2024.
Der Umstand, dass diese 3,x Mrd nicht auskömmlich sind um alle Ansprüche aus den Urteilen des Verfassungsgerichts zu bedienen ist evident, mehr als die Hälfte dieser Mittel wird allein durch die Tariferhöhung und die Anpassung für Bundesbeamte verbraucht.
Kritischer ist, dass der HH-Entwurf des BMI deutlich gekürzt werden muss, gegen 2024 um mindestens 2,8 Mrd. 1,2 davon können ca. aus Rücklagen unverbrauchter Mittel bedient werden, für den Rest müssen Einsparungen im Haus und Geschäftsbereich erfolgen. Da das noch zu erstellende Gesetz aber selbst in der günstigeren Rechnung von 2023 jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 1,5 Mrd bis 2026 vorgesehen hatte, sind diese Mittel bisher nicht im Ressortetat. Will man diese also drin haben, müssen weitere 1,5 Mrd im GB des Haushaltsplanes 06 gekürzt werden. Wie realistisch ist das? Nun ja, sagen wir so, die Hausherrin wollte initial 6 Mrd. mehr als 2024 haben...das Delta der "zwingend notwendigen" Ausgaben liegt mithin bei rund 9,1 Mrd Euro alleine für das BMI. Ein Schelm, wer da nun drüber nachdenkt wo man sparen könnte...