Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (2454/2512) > >>

lotsch:
Das folgende wurde zwar schon öfters gepostet, aber zum 75. Jahrestag des GG ist es angebracht die Stellungnahme und das Fazit von Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis noch einmal zu senden, dachte ich mir:

„Völlig unterschätzt wird dabei offenbar die Symbolwirkung einer derartigen Besoldungsgesetzgebung. Darin kommt nicht nur eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck, sondern nicht zuletzt auch eine Missachtung der hiervon unmittelbar betroffenen Beamtinnen und Beamten.

Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist.

Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung.“

Bundi:
@lotsch

Danke das sagt alles aus.
Dem ist kiht mehr hinzuzufügen

A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: lotsch am 23.05.2024 20:06 ---[...] eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts [...]wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt [...]

--- End quote ---

"Das Bundesverfassungsgericht sieht sich im Augenblick keinen konkreten Attacken auf die Wahrnehmung seines Verfassungsauftrags ausgesetzt."  Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth 23.05.2024


--- Zitat von: Bundi am 23.05.2024 23:36 ---Danke das sagt alles aus.

--- End quote ---
:-X

Taigawolf:

--- Zitat von: A9A10A11A12A13 am 24.05.2024 01:11 ---
--- Zitat von: lotsch am 23.05.2024 20:06 ---[...] eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts [...]wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt [...]

--- End quote ---

"Das Bundesverfassungsgericht sieht sich im Augenblick keinen konkreten Attacken auf die Wahrnehmung seines Verfassungsauftrags ausgesetzt."  Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth 23.05.2024


--- Zitat von: Bundi am 23.05.2024 23:36 ---Danke das sagt alles aus.

--- End quote ---
:-X

--- End quote ---

Zumindest meiner Meinung nach besteht ein Unterschied darin, ob die Autorität beschädigt, oder aber die Wahrnehmung des Verfassungsauftrags verhindert werden soll. Der Auftrag wurde und konnte durch Urteile ausgeführt werden. Ob diese dann aufgrund einer entsprechenden Autorität auch beachtet werden, ist eine andere Frage. Und da sehen wir eben, dass dem mitnichten so ist. Insofern ist das kein Gegensatz.

Jochen1976:
Hallo zusammen,

angesichts der ständigen Verzögerungen und unzureichenden Anpassungen bei der Beamtenbesoldung möchte ich einen kreativen Ansatz vorschlagen, basierend auf dem Fall Kudła gegen Polen.

Hintergrund: Fall Kudła gegen Polen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im Fall Kudła gegen Polen, dass langwierige Gerichtsverfahren das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Kudła hatte sich über die übermäßige Dauer seines Verfahrens beschwert und bekam Recht, da dies seine Rechte nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzte.


Vorgehen

1. Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel:
Alle verfügbaren nationalen Rechtsmittel müssen ausgeschöpft werden, bis hin zur höchsten Instanz in Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht.

2. Beschwerde beim EGMR einreichen:
Argumentiert wird, dass die ständigen Verzögerungen und minimalen Anpassungen gegen Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums) der EMRK verstoßen. Die Beschwerde muss innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen nationalen Entscheidung eingereicht werden.

3. Sammelklage:
Eine Sammelklage von mehreren betroffenen Beamten könnte die Dringlichkeit und Schwere der Problematik verdeutlichen und die Erfolgsaussichten erhöhen.

4. Vorläufiger Rechtsschutz:
Während der laufenden Gerichtsverfahren sollten vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen oder Eilentscheidungen beantragt werden. Diese können dazu führen, dass bereits vor dem endgültigen Urteil eine vorübergehende Besoldungserhöhung gewährt wird, um die finanziellen Verluste zu mindern.

Somit können wir den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen und eine schnelle sowie angemessene Lösung für die Besoldungsproblematik erreichen. Der Fall Kudła gegen Polen dient dabei als wertvolle rechtliche Vorlage.

Was denkt ihr über diesen Ansatz?

Viele Grüße

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version