Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016182 times)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12270 am: 26.05.2024 18:32 »
Gar nichts ... denn gegen die BRD ist noch nichtmal ein Verfahren beim BVerfG anhängig.
Also brauchst du erstmal ein Urteil des BVerfG, bis du das in der Hand hast, vergehen sicher 4-5 Jahre dauern.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12271 am: 26.05.2024 19:41 »
Inwiefern muss man die Idee aufgrund fehlender Verfahren pauschal verwerfen? Welche sachlichen Gründe sprächen dagegen?

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12272 am: 26.05.2024 19:58 »
Inwiefern muss man die Idee aufgrund fehlender Verfahren pauschal verwerfen? Welche sachlichen Gründe sprächen dagegen?

Für die Idee bräuchte es den ersten Schritt. Ein entsprechendes Urteil würde, unter den aktuellen Maßstäben, etliche Jahre auf sich warten lassen. Pauschal verwerfen muss man es nicht, aber ein extrem langen Atmen haben.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12273 am: 26.05.2024 20:08 »
Hallo zusammen,

angesichts der ständigen Verzögerungen und unzureichenden Anpassungen bei der Beamtenbesoldung möchte ich einen kreativen Ansatz vorschlagen, basierend auf dem Fall Kudła gegen Polen.

Hintergrund: Fall Kudła gegen Polen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im Fall Kudła gegen Polen, dass langwierige Gerichtsverfahren das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Kudła hatte sich über die übermäßige Dauer seines Verfahrens beschwert und bekam Recht, da dies seine Rechte nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzte.


Vorgehen

1. Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel:
Alle verfügbaren nationalen Rechtsmittel müssen ausgeschöpft werden, bis hin zur höchsten Instanz in Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht.

2. Beschwerde beim EGMR einreichen:
Argumentiert wird, dass die ständigen Verzögerungen und minimalen Anpassungen gegen Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums) der EMRK verstoßen. Die Beschwerde muss innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen nationalen Entscheidung eingereicht werden.

3. Sammelklage:
Eine Sammelklage von mehreren betroffenen Beamten könnte die Dringlichkeit und Schwere der Problematik verdeutlichen und die Erfolgsaussichten erhöhen.

4. Vorläufiger Rechtsschutz:
Während der laufenden Gerichtsverfahren sollten vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen oder Eilentscheidungen beantragt werden. Diese können dazu führen, dass bereits vor dem endgültigen Urteil eine vorübergehende Besoldungserhöhung gewährt wird, um die finanziellen Verluste zu mindern.

Somit können wir den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen und eine schnelle sowie angemessene Lösung für die Besoldungsproblematik erreichen. Der Fall Kudła gegen Polen dient dabei als wertvolle rechtliche Vorlage.

Was denkt ihr über diesen Ansatz?

Viele Grüße

Ich finde den Ansatz gut und man sollte ihn weiter verfolgen, gerade weil der EGMR vor kurzem das Streikverbot für Beamte in Deutschland bestätigt hat, u.a. mit dem Hinweis auf institutionelle Garantien und hohe materielle Absicherung von Beamten.

Ich selbst möchte auch Beschwerde beim EGMR einreichen, bezüglich der Verwehrung von Verzugszinsen.
Diese Entwertung des Eigentums stellt einen Verstoß gegen Art. 1 ZP dar. Dies wurde so auch vom EGMR im Verfahren Meidanis ./.GRE,  vom 22.05.2008, festgestellt.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12274 am: 27.05.2024 07:03 »
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pistorius-404.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20Bundeswehr%20hat%20Pistorius,von%2015%20Milliarden%20Euro%20veranschlagen.&text=Dieses%20Thema%20im%20Programm%3A%20%C3%9Cber,2024%20um%2008%3A00%20Uhr.

Da geht er hin, der Haushaltsansatz aus 2024 für die amtsangemessene Alimentation. Ein kleines Sonderopfer welches wir als reiche und faule Beamte ja bringen können für die Freiheit.

LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12275 am: 27.05.2024 08:33 »
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pistorius-404.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20Bundeswehr%20hat%20Pistorius,von%2015%20Milliarden%20Euro%20veranschlagen.&text=Dieses%20Thema%20im%20Programm%3A%20%C3%9Cber,2024%20um%2008%3A00%20Uhr.

Da geht er hin, der Haushaltsansatz aus 2024 für die amtsangemessene Alimentation. Ein kleines Sonderopfer welches wir als reiche und faule Beamte ja bringen können für die Freiheit.

Ich versteh den Zusammenhang nicht ganz zwischen der Ukrainehilfe und einem Sonderopfer das wir Beamten zu erbringen hätten. Wurde denn ein Sonderopfer von uns abverlangt?
Mein Eindruck ist eher, dass die Bundesregierung einfach gar nichts tut🤷‍♂️
Warum sollte sie auch…es herrscht ja in ihren Augen kein Handlungsdruck🤔

Floki

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« Antwort #12276 am: 27.05.2024 08:49 »
Und bitte nicht mit dem Argument kommen, da fehlt jetzt Geld, welches sonst die Beamten bekommen hätten. Wenn wir keinen Krieg hätte, würde das Geld halt woanders ausgegeben werden, aber sicherlich nicht für eine amtsangemessene Besoldung.

LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12277 am: 27.05.2024 09:20 »
Und bitte nicht mit dem Argument kommen, da fehlt jetzt Geld, welches sonst die Beamten bekommen hätten. Wenn wir keinen Krieg hätte, würde das Geld halt woanders ausgegeben werden, aber sicherlich nicht für eine amtsangemessene Besoldung.

Genau richtig…würde man ansonsten der Argumentationslinie von Blablublu folgen wär jedes Straßenbauprojekt des Bundes an der schlechten Alimentation schuld.
Schuld allein tragen die Politiker die keine Notwendigkeit sehen an den Missständen etwas zu ändern.
Und in meinen Augen langsam auch durch seine Untätigkeit das Bundesverfassungsgericht sowie diverse Ländergerichte an denen Verfahren anhängig sind. Richtig enttäuscht bin ich aber ehrlich gesagt vom Bundesverfassungsgericht.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12278 am: 27.05.2024 09:26 »
Naja wenn ich 3,5 Milliarden aus dem Haushalt nehmen kann, für Ukrainehilfe ohne Nachtragshaushalt, sondern mit Umwidmung von Haushaltsmitteln ist das schon das Signal, dass die Mittel wohl aus nicht umgesetzten Ausgaben bzw. Projekten stammen. Eines davon ist die amtsangemessene Allimentation. Somit sind die Mittel für 2024 weg und für 2025 wird es auch keine geben, weil an uns kein Interesse besteht...




Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12282 am: 27.05.2024 10:48 »
"Grundsätzlich soll die Höhe der Entschädigung die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen und dem Arbeitsaufwand und der Verantwortung Rechnung tragen." :D :D :D

Denen ist einfach nichts peinlich.

Grundsätzlich soll auch die angemessene Alimentation u.a. Korruption vorbeugen.


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« Antwort #12283 am: 27.05.2024 11:57 »
Hallo zusammen,

.. gegen Polen, dass langwierige Gerichtsverfahren das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. ...

Was denkt ihr über diesen Ansatz?

Viele Grüße

Ich finde den Ansatz gut und man sollte ihn weiter verfolgen, ...

Hmm man muss nicht nach östliche Nachbarländer schauen, Deutschland ist regelmäßig als Verfahrensverletzer dem EGMR aufgefallen. Daher das Gericht mal gesagt, regelt das selbständig ohne eine Vorgabe zu machen. 2011 war es soweit: § 198 GVG ist eingefügt, und seitdem ist das EGMR "zufriedengestellt". Also was soll nun angegriffen werden? Das der Jahressatz von 1.200 € inflationär nach über 12 Jahren anzupassen wäre? auf 1.500 €? Zumal ja der Betrag vom Gericht bereits individuell festgelegt werden kann.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12284 am: 27.05.2024 14:18 »
"Grundsätzlich soll die Höhe der Entschädigung die Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen und dem Arbeitsaufwand und der Verantwortung Rechnung tragen." :D :D :D

Denen ist einfach nichts peinlich.

Grundsätzlich soll auch die angemessene Alimentation u.a. Korruption vorbeugen.

Wer immer diese Antworten verfasst, macht das warscheinlich mitlerweile mit einem Lächeln im Gesicht und lacht sich innerlich schlapp, dass wir nichts dagegen tun können.  >:( >:(