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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Alexander79:
Gar nichts ... denn gegen die BRD ist noch nichtmal ein Verfahren beim BVerfG anhängig.
Also brauchst du erstmal ein Urteil des BVerfG, bis du das in der Hand hast, vergehen sicher 4-5 Jahre dauern.

xap:
Inwiefern muss man die Idee aufgrund fehlender Verfahren pauschal verwerfen? Welche sachlichen Gründe sprächen dagegen?

Floki:

--- Zitat von: xap am 26.05.2024 19:41 ---Inwiefern muss man die Idee aufgrund fehlender Verfahren pauschal verwerfen? Welche sachlichen Gründe sprächen dagegen?

--- End quote ---

Für die Idee bräuchte es den ersten Schritt. Ein entsprechendes Urteil würde, unter den aktuellen Maßstäben, etliche Jahre auf sich warten lassen. Pauschal verwerfen muss man es nicht, aber ein extrem langen Atmen haben.

lotsch:

--- Zitat von: Jochen1976 am 26.05.2024 18:22 ---Hallo zusammen,

angesichts der ständigen Verzögerungen und unzureichenden Anpassungen bei der Beamtenbesoldung möchte ich einen kreativen Ansatz vorschlagen, basierend auf dem Fall Kudła gegen Polen.

Hintergrund: Fall Kudła gegen Polen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im Fall Kudła gegen Polen, dass langwierige Gerichtsverfahren das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Kudła hatte sich über die übermäßige Dauer seines Verfahrens beschwert und bekam Recht, da dies seine Rechte nach Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzte.


Vorgehen

1. Ausschöpfung nationaler Rechtsmittel:
Alle verfügbaren nationalen Rechtsmittel müssen ausgeschöpft werden, bis hin zur höchsten Instanz in Deutschland, dem Bundesverfassungsgericht.

2. Beschwerde beim EGMR einreichen:
Argumentiert wird, dass die ständigen Verzögerungen und minimalen Anpassungen gegen Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums) der EMRK verstoßen. Die Beschwerde muss innerhalb von sechs Monaten nach der endgültigen nationalen Entscheidung eingereicht werden.

3. Sammelklage:
Eine Sammelklage von mehreren betroffenen Beamten könnte die Dringlichkeit und Schwere der Problematik verdeutlichen und die Erfolgsaussichten erhöhen.

4. Vorläufiger Rechtsschutz:
Während der laufenden Gerichtsverfahren sollten vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen oder Eilentscheidungen beantragt werden. Diese können dazu führen, dass bereits vor dem endgültigen Urteil eine vorübergehende Besoldungserhöhung gewährt wird, um die finanziellen Verluste zu mindern.

Somit können wir den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen und eine schnelle sowie angemessene Lösung für die Besoldungsproblematik erreichen. Der Fall Kudła gegen Polen dient dabei als wertvolle rechtliche Vorlage.

Was denkt ihr über diesen Ansatz?

Viele Grüße

--- End quote ---

Ich finde den Ansatz gut und man sollte ihn weiter verfolgen, gerade weil der EGMR vor kurzem das Streikverbot für Beamte in Deutschland bestätigt hat, u.a. mit dem Hinweis auf institutionelle Garantien und hohe materielle Absicherung von Beamten.

Ich selbst möchte auch Beschwerde beim EGMR einreichen, bezüglich der Verwehrung von Verzugszinsen.
Diese Entwertung des Eigentums stellt einen Verstoß gegen Art. 1 ZP dar. Dies wurde so auch vom EGMR im Verfahren Meidanis ./.GRE,  vom 22.05.2008, festgestellt.

Blablublu:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pistorius-404.html#:~:text=F%C3%BCr%20die%20Bundeswehr%20hat%20Pistorius,von%2015%20Milliarden%20Euro%20veranschlagen.&text=Dieses%20Thema%20im%20Programm%3A%20%C3%9Cber,2024%20um%2008%3A00%20Uhr.

Da geht er hin, der Haushaltsansatz aus 2024 für die amtsangemessene Alimentation. Ein kleines Sonderopfer welches wir als reiche und faule Beamte ja bringen können für die Freiheit.

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