Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1957134 times)

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1230 am: 20.05.2022 12:50 »
Hessen ziert sich auch noch!
Hessen kann doch das Besoldungsgesetz nicht ohne Hilfe vom BVerfG beschliessen. Komischerweise bei vielen anderen Gesetzen braucht es kein BVerfG.

sapere aude

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1231 am: 20.05.2022 19:26 »
Hessen ziert sich auch noch!
Hessen kann doch das Besoldungsgesetz nicht ohne Hilfe vom BVerfG beschliessen. Komischerweise bei vielen anderen Gesetzen braucht es kein BVerfG.

Da bin ich voll bei Dir!

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1232 am: 20.05.2022 22:21 »
Hessen ziert sich auch noch!
Hessen kann doch das Besoldungsgesetz nicht ohne Hilfe vom BVerfG beschliessen. Komischerweise bei vielen anderen Gesetzen braucht es kein BVerfG.

Da bin ich voll bei Dir!
Bei vielen aber nur, weil keiner bis zum BVerG klagt.
Es sind wesentlich zu viele Gesetze die in der letzten Dekade durch verfassungswidrig durchs Parlament gingen, das zeigt einfach die Verschlechterung der Qualität, der Juristen, die dort unterwegs sind.
Bei den meisten einfach handwerkliches Unvermögen.
Bei der Besoldung könnte man schon eher ein Konzept dahinter vermuten.

sapere aude

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1233 am: 21.05.2022 21:30 »
Hessen ziert sich auch noch!
Hessen kann doch das Besoldungsgesetz nicht ohne Hilfe vom BVerfG beschliessen. Komischerweise bei vielen anderen Gesetzen braucht es kein BVerfG.

Da bin ich voll bei Dir!
Bei vielen aber nur, weil keiner bis zum BVerG klagt.
Es sind wesentlich zu viele Gesetze die in der letzten Dekade durch verfassungswidrig durchs Parlament gingen, das zeigt einfach die Verschlechterung der Qualität, der Juristen, die dort unterwegs sind.
Bei den meisten einfach handwerkliches Unvermögen.
Bei der Besoldung könnte man schon eher ein Konzept dahinter vermuten.

Ideologisierung und Beratungsresistenz sind eine gefährliche (u. U. auch teure) Kombination.

Landsknecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1234 am: 23.05.2022 11:01 »
Warum sind die Bundesländer bei dem Thema eigentlich so viel schneller?

Also in Bayern ist noch gar nichts passiert. Dort rechnet man zum Beispiel immer noch und ist von einem Gesetzentwurf noch sehr weit entfernt.

In Bayern wird bis nächstes Jahr gerechnet, DANN ist ja LT-Wahl. Machterhalt über alles, von daher rechne ich für die bayer. Kollegen mit einem positiven Ergebnis der Rechnerei.... 8)

micha77

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1235 am: 23.05.2022 11:49 »
Warum sind die Bundesländer bei dem Thema eigentlich so viel schneller?

Also in Bayern ist noch gar nichts passiert. Dort rechnet man zum Beispiel immer noch und ist von einem Gesetzentwurf noch sehr weit entfernt.

In Bayern wird bis nächstes Jahr gerechnet, DANN ist ja LT-Wahl. Machterhalt über alles, von daher rechne ich für die bayer. Kollegen mit einem positiven Ergebnis der Rechnerei.... 8)

In Hessen auch...aber ich bezweifle, dass das was bringt. In Niedersachsen sind dieses Jahr Wahlen - was hats gebracht?
In Hessen will man in 3-4 Jahren das reparieren, was man zuvor zusammengespart hat...vermutlich wird sich erst durch das BVerfG was gravierendes ändern :-(

Wo kann ich eigentlich die harten Fakten für die Regelleistungen, Wohnkosten, Bedarfe und Teilhabe etc abrufen?
Gibt es da jedes Jahr (rückwirkend) Anpassungen?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1236 am: 23.05.2022 13:44 »
Um mal was Positives zu sagen: Großen Respekt an die Mitarbeiter im BMI.

Würde es für meinen Fachbereich ein öffentliches Forum geben, in dem so viel Negatives über meine Arbeit geschrieben wird, könnte ich glaube ich weder schlafen, noch dort Tag für Tag arbeiten.

Also nochmal meinen größten Respekt für diese Abgebrühtheit.

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1237 am: 23.05.2022 14:44 »
Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1238 am: 24.05.2022 08:56 »
Sehe ich ähnlich. Ich glaube kaum, dass die MA im BMI Kenntnis von diesem Thread haben. Und selbst wenn, wäre ihnen wahrscheinlich egal was hier geschrieben wird. Sie machen ihre Arbeit und sind dabei politischen Spielch..äähh Vorgaben unterworfen. Wieso sollten sie sich diese Herausforderungen, die sie ohnehin nicht beeinflussen können, zu Herzen nehmen?

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1239 am: 24.05.2022 13:07 »
Weil es ihnen, genauso wie mir, völlig egal ist. Von A11 bis A15 mit ministerial Zulage lebt es sich äußerst entspannt und völlig gleichgültig was außerhalb der Bubble passiert. Gut so. Lachen und Leben, so muss das sein. Sonnige Grüße aus dem sogenannten Homeoffice in einem Bundesministerium

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1240 am: 24.05.2022 14:19 »
Ja super, das habe ich mir so auch gedacht.

Dann sonnige Grüße zurück in die Home-Offices der Ministerien.

Jeder hat halt seinen Anspruch an die eigene Arbeit. Und einige haben eben gar keinen Anspruch.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1241 am: 25.05.2022 18:22 »
LOL ja Anspruch auf guten und teuren Urlaub, essen gehen, ein lebenswertes und genussvolles Leben führen. Das rate ich dir und jeden andern auch. Schaut auf die Welt und macht eure Schlüsse draus. Ein schönes langes sonniges Wochenende wünsche ich.

Bruce

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1242 am: 25.05.2022 19:05 »
So nach knapp einem Jahr habe ich heute den Bescheid bekommen, dass mein Widerspruch ruhend gestellt ist.
Jetzt heißt es also abwarten und Tee trinken?!

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1243 am: 27.05.2022 18:55 »
Wie kommen Sie eigentlich mit der Umsetzung des Beschlusses 2 BvL 4/18 voran?

- Gerade sind wir dabei von unten her Ämter und Erfahrungsstufen zu streichen. Alles, wo sich arbeiten sowieso nicht lohnt. Da bekommen Sie teilweise mit Sozialhilfe mehr.

Wie meinen Sie?

- Problem ist noch, dass Sie im einfachen Dienst gar nicht so viele Ämter haben, wie Sie wegstreichen müssten. Hauptsächlich bezahlen wir dann stattdessen nach Anzahl der Kinder. Ist billiger und treibt einen Keil in die Belegschaft.

Bitte?

- Wir möchten sicherstellen, dass man als Beamter eine Familie nur ernähren kann, wenn man die auch wirklich hat. Viele haben auch nur 1-2 Kinder, das wird nicht zu teuer. Sie müssen auch an die fehlende Ruhegehaltsfähigkeit der Zuschläge denken.

Entwerten sie damit nicht Berufserfahrung, Leistung und Qualifikation? Auch im Vergleich mit der Wirtschaft?

- Hm? Also jedenfalls wird der Bund auch weiterhin das Grundgesetz mit Füßen.. auf dem.. stehen und verfassungsgemäß bezahlen. Spätestens jedenfalls nach den Tarifverhandlungen. Also zumindest wenn Ver.di genug fordert.

Tarif? Verhandlungen? Kann nicht ganz folgen.

- Die Leute finden den öffentlichen Dienst mit seiner Sicherheit dank Pandemie und Krieg attraktiver denn je und die Generation Z hat sich eh damit abgefunden, dass wohnen Luxus ist. So stellen wir sicher, dass der öffentliche Dienst auch weiterhin mit seinem Slogan "Gesicherte Armut!" werben kann.

Nach Randnummer 48 des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses 2 BvL 4/18 sind wir doch gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit anderem Ausgangspunkt zu bestimmen. Müssen wir da nicht irgendwie größer denken?

- ...und dann machen wir regional noch was, für kinderreiche Berufseinsteiger.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1244 am: 31.05.2022 12:17 »
Ja Mensch, hier ist das ja jetzt so ruhig wie im BMI.

Haben alle aufgegeben oder hat jemand nochmal was gehört?