Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922550 times)

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12330 am: 30.05.2024 06:42 »
@Balbund
... so sehe ich so schwarz was das Thema angeht bis ein entsprechendes Urteil des BVerfG zum Bund fällt und das dürfte noch zig Jahre dauern. Ich werde es dann wohl nicht mehr als aktiver Beamter erleben.

Es gibt doch das Rundschreiben...außerdem hat der Bund mehrfach - auch gegenüber den Verbänden -  zugegeben, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig ist. Einen Rückzieher kann er also nicht mehr machen. Das einzige was dem Bund bleibt, er kann die Sache verschleppen. Für den Bund ist dies aber nur bis zu einem gewissen Grad von Vorteil. Aktuell hat der Bund noch die Möglichkeit, die Nachzahlungen ab 2021 gering zu halten bzw. klein zu rechnen. Wenn der Bund das Urteil des BVerfG abwartet, ist der Spielraum hier deutlich kleiner. Ich glaube daher schon, dass das BBVAngG in 2025 oder spätestens 2026 mit der neuen Regierung (Teil der Koalitionsverhandlung) kommen wird...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12331 am: 30.05.2024 07:36 »
Er kann auch einfach den Weg derjenigen Länder gehen, die Beamtenfamilien zu Bedarfsgemeinschaften machen. So in der Richtung erwarte ich es und bin gleichzeitig froh seit 4 Jahren Widerspruch eingelegt zu haben, um im Gegensatz zu den gutgläubigen Kollegen den Klageweg bestreiten zu können.

TorteJones

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12332 am: 30.05.2024 07:55 »
Wie weit sind die unteren Ämter eigentlich vom Mindestlohn weg?

Die liegen darüber keine Sorge

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12333 am: 30.05.2024 08:30 »
Ich werde nun in den sauren Apfel beißen und einige Ministerien mit einer IFG Anfrage belasten. Dazu werde ich diverse Fragestellungen einbauen.
Habt ihr evtl. bestimmte Fragen, im Bezug auf das BBVAngG, den Entwurf oder der Haltung der Ministerien zu dem Vorgang?

Wenn ja könnt ihr diese gerne hier oder via PN schreiben und ich werde diese ggf. mit in die IFG-Anfragen einbauen.

Grüße

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12334 am: 30.05.2024 09:03 »
Ich glaube bei noch laufenden Gesetzesvorhaben hat man mit dem IFG keine Chance.
Schau mal bei den Fragdenstaat dort gibt es eine Anleitung und Handbuch über solche Anfragen.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12335 am: 30.05.2024 09:10 »
Das mag sein, aber das Ganze wurde als sinnvoller erachtet und eigentlich möchte ich auch mal von meinem Dienstherren wissen, wie er zu der Sache steht.

Wie so eine Anfrage zu stellen ist weiß ich schon. Ich wollte nur die Möglichkeit eröffnen evtl. einzelne Fragestellungen anderer FK mit aufzunehmen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12336 am: 30.05.2024 10:02 »
@Balbund
... so sehe ich so schwarz was das Thema angeht bis ein entsprechendes Urteil des BVerfG zum Bund fällt und das dürfte noch zig Jahre dauern. Ich werde es dann wohl nicht mehr als aktiver Beamter erleben.

Es gibt doch das Rundschreiben...außerdem hat der Bund mehrfach - auch gegenüber den Verbänden -  zugegeben, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig ist. Einen Rückzieher kann er also nicht mehr machen. Das einzige was dem Bund bleibt, er kann die Sache verschleppen. Für den Bund ist dies aber nur bis zu einem gewissen Grad von Vorteil. Aktuell hat der Bund noch die Möglichkeit, die Nachzahlungen ab 2021 gering zu halten bzw. klein zu rechnen. Wenn der Bund das Urteil des BVerfG abwartet, ist der Spielraum hier deutlich kleiner. Ich glaube daher schon, dass das BBVAngG in 2025 oder spätestens 2026 mit der neuen Regierung (Teil der Koalitionsverhandlung) kommen wird...

Verschleppen ist ein gutes Stichwort. Wenn man sich anschaut, wie Lauterbach auf die Hilferufe bei der Pflege- und Krankenversicherung reagiert, scheint verschleppen nicht nur bei der Beamtenbesoldung angesagt zu sein. Stellt sich die Frage, warum? Es ist kein Geld vorhanden. Schon den Haushalt für 2025 aufzustellen ist sehr schwierig. Es könnte aber auch sein, man rechnet sich für die Bundestagswahl 2025 selbst keine großen Chancen mehr ein und möchte, dass die nächste Regierung möglichst große Schwierigkeiten hat, vielleicht sogar abwirtschaftet, um daraus Vorteile für die eigene Partei zu erzielen. Das hört sich jetzt vielleicht für manchen ein wenig verschwörerisch an, aber die Geschichte hat gezeigt, dass in Parteizentralen durchaus solche Strategieüberlegungen getroffen werden. Ich finde solche Strategien aber brandgefährlich, weil bei solchen Kontrollverlusten in der Geschichte immer radikale Parteien profitieren konnten.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12337 am: 30.05.2024 10:39 »
@lotsch

Ich halte dieses Vorgehen für durchaus realistisch. Es ist aber gleichzeitig ebenfalls radikal und darüber hinaus höchstgradig asozial. Bei den Personalien an oberster Stelle wundert mich jedoch nichts mehr.

Verschwörungstheorien sind es ja übrigens immer nur, bis sie irgendwann bewiesen werden. Corona und die angeblichen Schwurbler sind hier ein gutes Beispiel aus der Neuzeit...



Saggse

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12340 am: 30.05.2024 13:15 »
Es könnte aber auch sein, man rechnet sich für die Bundestagswahl 2025 selbst keine großen Chancen mehr ein und möchte, dass die nächste Regierung möglichst große Schwierigkeiten hat, vielleicht sogar abwirtschaftet, um daraus Vorteile für die eigene Partei zu erzielen.
Das würde bedeuten, dass jemand in der Bundesregierung bereits jetzt für die übernächste Legislaturperiode plant. Das kann ich mir in diesem Umfang offen gesagt nicht vorstellen. Weitaus plausibler scheint es mir, dass man bis zur nächsten Wahl nicht als derjenige in Erscheinung treten möchte, der hier unpopuläre Entscheidungen zu verantworten hat.

Und mal davon abgesehen kann nach derzeitigem Stand wohl keine der Ampel-Parteien eine mögliche Beteiligung an der nächsten Bundesregierung mit hinreichender Sicherheit ausschließen.

Zitat
Verschwörungstheorien sind es ja übrigens immer nur, bis sie irgendwann bewiesen werden. Corona und die angeblichen Schwurbler sind hier ein gutes Beispiel aus der Neuzeit...
Nur, weil die allermeisten real existierenden Verschwörungen tatsächlich irgendwann ans Tageslicht kommen, bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass auch nur ein signifikanter Anteil populärer Verschwörungstheorien einen nennenswerten Wahrheitsgehalt hat. Es gibt tausende Leute, die durch Lotto Spielen steinreich geworden sind. Daraus zu schließen, dass (fast) jeder Lottospieler irgendwann mal reich wird, ist aber Quatsch. Das Stichwort heißt "Survivorship Bias"...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12341 am: 30.05.2024 15:06 »
@Balbund
... so sehe ich so schwarz was das Thema angeht bis ein entsprechendes Urteil des BVerfG zum Bund fällt und das dürfte noch zig Jahre dauern. Ich werde es dann wohl nicht mehr als aktiver Beamter erleben.

Es gibt doch das Rundschreiben...außerdem hat der Bund mehrfach - auch gegenüber den Verbänden -  zugegeben, dass die aktuelle Besoldung verfassungswidrig ist. Einen Rückzieher kann er also nicht mehr machen. Das einzige was dem Bund bleibt, er kann die Sache verschleppen. Für den Bund ist dies aber nur bis zu einem gewissen Grad von Vorteil. Aktuell hat der Bund noch die Möglichkeit, die Nachzahlungen ab 2021 gering zu halten bzw. klein zu rechnen. Wenn der Bund das Urteil des BVerfG abwartet, ist der Spielraum hier deutlich kleiner. Ich glaube daher schon, dass das BBVAngG in 2025 oder spätestens 2026 mit der neuen Regierung (Teil der Koalitionsverhandlung) kommen wird...

Ich will ja nicht der ewige Pessimist sein oder dem schwarzen Peter an die Wand malen.
Aber sehe es längst nicht so optimistisch.
Ja es gibt das Rundschreiben. Ja es stimmt auch es wurde gegenüber den Verbänden eingestanden die derzeitige Besoldung im Bund ist nicht verfassungsgemäß. Aber all dies ist nicht einklagbar. Wie sollte ein Bundesbeamter dagegen vorgehen wenn es am Ende niemanden interessiert was in dem Rundschreiben steht bzw was man gegenüber den Verbänden geäußert hat. Nach meiner Bewertung hilft nur ein entsprechendes Urteil zur Bundesbesoldung bzw sollte das BVerfG in einem der laufenden Verfahren auch zur Besoldung im Bund etwas in den Urteilen aussagen.  Es mag so sein, das der Bund eigentlich keinen Rückzieher mehr machen kann. Aber seien wir mal ehrlich sollte der Bund das machen, wen ausser uns Betroffenen wird das interessieren ? Ja der Bund kann das weiter Verschleppen und das leider bis zum Sankt Nimmerleinstag. Wie schon gesagt es hilft nur eine dementsprechende Rechtsprechung. Aber selbst wenn ein entsprechendes Urteil irgendwann in der Welt sein sollte, so bedarf es dann auch immer noch der Unsetzung. Wie Gesetzgeber damit umgehen zeigen Ja leider die Verfahren bei den Ländern. Sollte ein Gesetzgeber ein entsprechendes Urteil nicht sachgerecht umsetzen so wird auch das wieder die Angelegenheit in die Länge ziehen. Bis am Ende ggf Vollstreckungsanordnungen in der Welt sind. Wie wenn ich mich recht erinnere hier ja schonmal geschrieben wurde, das BVerfG hat zunächst keine Mittel die Gesetzgeber zu zwingen ein Urteil umzusetzen bis es in letzter Konsequenz eine VA erlässt. Vielleicht vertue ich ich mich da aber auch. Ich traue leider unserem Gesetzgeber mittlerweile alles zu und sehe leider die Angelegenheit nicht so positiv. Wenn ich mir nur die Zahlen vor Augen führe die ja nun schon reichlich hier kolportiert wurden und mir dazu die derzeitige Situation im Haushalt sowie die Stimmung bei den Wählern ansehe, wage ich die Prognose unser Thema wird niemand der Politiker angehen. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12342 am: 30.05.2024 15:17 »
Im Verwaltungsrecht gilt auch, dass solche Zusagen des Rundschreibens nach Treu und Glauben einzuhalten sind.
(u.a. deshalb, weil die Zusage einen davon abhält den Anspruch geltend zu machen).
Streit gibt es dann aber, wie weit die Zusage gilt und für was. Sonderzahlungen, Zulagen, Alimentation, 3 Kinder Plus, und was es alles gibt. Besonders in Hamburg gab es da glaube ich Streit, da ein Rundschreiben nur die Sonderzahlung umfasste und nicht die gesamte Alimentation oder 3 Kinder Plus.

Anhand der Haushaltsplanung und der verkorksten Entwürfe kann man sehen, dass das Thema nicht sonderlich ernst genommen wird.
Bei den derzeit geplannten Klagen gegen den Bund im Forum hat man dann den Vorteil, dass diese Verfahren dann in 2-3 Jahren zu Vollstreckungsanordnungen führen könnten, wenn die VG und das BVerfG nicht weiter im Winterschlaf verbleiben.


sapere aude

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« Antwort #12343 am: 30.05.2024 17:39 »
Bzgl. der zukünftigen Ausgestaltung möchte ich mich nicht festlegen, ob eine andere Familienbesoldungsgestaltung möglich ist. Rückwirkend sollte dies nicht möglich sein. Insoweit vermisse ich - wenn nicht für die Zukunft - wenigstens eine Regelung, die die Vergangenheit regelt.

PassierscheinA38

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« Antwort #12344 am: 30.05.2024 17:43 »
Bzgl. der zukünftigen Ausgestaltung möchte ich mich nicht festlegen, ob eine andere Familienbesoldungsgestaltung möglich ist. Rückwirkend sollte dies nicht möglich sein. Insoweit vermisse ich - wenn nicht für die Zukunft - wenigstens eine Regelung, die die Vergangenheit regelt.

Wenn man das so als gesetzt ansehen könnte, dann wird das echt ungünstig für den Besoldungsgesetzgeber und eile wäre ja dann geboten  ;D