Im Verwaltungsrecht gilt auch, dass solche Zusagen des Rundschreibens nach Treu und Glauben einzuhalten sind.
(u.a. deshalb, weil die Zusage einen davon abhält den Anspruch geltend zu machen).
Streit gibt es dann aber, wie weit die Zusage gilt und für was. Sonderzahlungen, Zulagen, Alimentation, 3 Kinder Plus, und was es alles gibt. Besonders in Hamburg gab es da glaube ich Streit, da ein Rundschreiben nur die Sonderzahlung umfasste und nicht die gesamte Alimentation oder 3 Kinder Plus.
Anhand der Haushaltsplanung und der verkorksten Entwürfe kann man sehen, dass das Thema nicht sonderlich ernst genommen wird.
Bei den derzeit geplannten Klagen gegen den Bund im Forum hat man dann den Vorteil, dass diese Verfahren dann in 2-3 Jahren zu Vollstreckungsanordnungen führen könnten, wenn die VG und das BVerfG nicht weiter im Winterschlaf verbleiben.