Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855297 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12345 am: 30.05.2024 19:33 »
Das Gehalt und mögliche Gehaltssteigerungen sind laut Umfrage der wichtigste Faktor bei der Arbeitgeberwahl (47 Prozent). Danach folgen die Jobsicherheit, flexible Arbeitszeiten sowie die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Letzteres ist für 45 Prozent der Frauen wichtig und für 31 Prozent der Männer. Dabei ist auch Frauen inzwischen das Gehalt wichtiger als die Work-Life-Balance. 50 Prozent der Frauen und 43 Prozent der Männer nannten dies als bedeutendsten Faktor bei der Arbeitgeberwahl. Im Jahr 2022 lag bei weiblichen Befragten noch die Vereinbarkeit von Familien- und Privatleben sowie dem Beruf ganz oben, bei Männern die Jobsicherheit. Beides rückte jeweils auf den zweiten Platz.
Der Mittelwert des erwarteten Einstiegsgehalts liegt laut aktueller Umfrage bei 43.700 Euro brutto im Jahr – laut EY sind dies 100 Euro mehr als in der vergangenen Befragung 2022 und 5800 Euro mehr als bei der Befragung 2018. Studentinnen rechnen demnach aktuell mit einem Einstiegsgehalt von 41.600 Euro, Studenten mit 45.900 Euro.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12346 am: 30.05.2024 22:17 »
Ich traue leider unserem Gesetzgeber mittlerweile alles zu und sehe leider die Angelegenheit nicht so positiv. Wenn ich mir nur die Zahlen vor Augen führe die ja nun schon reichlich hier kolportiert wurden und mir dazu die derzeitige Situation im Haushalt sowie die Stimmung bei den Wählern ansehe, wage ich die Prognose unser Thema wird niemand der Politiker angehen. Ich lasse mich aber gerne positiv überraschen.

Ich sehe es nicht ganz so pessimistisch. Nur ein Gedanke...hätte es das BVerfG-Urteil Mitte November 2023 nicht gegeben, wäre der Entwurf zum BBVAngG durchgegangen. Problem war also der verfassungswidrige Haushalt und in Folge das Haushaltloch von ca. 30 Mrd EUR. Mal angenommen, die Ampel-Regierung hält und bekommt einen Haushalt 2025 zustande: Warum sollte die Regierung das Thema amtsangemessene Besoldung weiter verschleppen? Meine Vermutung ist, dass es einen neuen Entwurf noch in 2024 geben wird. Wie gut oder schlecht dieser ausfallen wird, hängt von Frau Faesers Geschick in den Haushaltsverhandlungen ab. Wenn Lindner hart bleibt, wird der Entwurf entsprechend "billig" gerechnet. Für die meisten Bundesbeamten wird dann leider nichts oder nur sehr weinig rausspringen...

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12347 am: 31.05.2024 01:38 »
Deinen Optimismus in allen Ehren. Leider haben mich 37 Dienstjahre und nun noch die Erfahrungen mit der Alimentation einen grossen Teil des Optimismus verlieren lassen. Aber zurück zum Thema selbst wenn das BVerfG nicht die jämmerliche Trickserei mit dem Haushalt gestoppt hätte ( by the way der Finanzminister wusste oder wollte nicht wissen was Beamte des gehD im Haushaltsrecht am Anfang lernen, schon entsetzlich), so wäre allenfalls ein ebenfalls verfassungswidriger Entwurf evtl zu einem verfassungswidrigen BesG geworden. Ja einige Beamte hätten bei dem Entwurf etwas bekommen aber woe bereits in diesem Forum und auch von namhaften Rechtlern dargestellt entsprach dieser Entwurf erneut nicht der Verfassung und der diesbezüglichen Rechtsprechung. Das nur so am Rande. Die Hauptursache für das ganze Dilemma ist der fehlende politische Wille eine amtsangemessene Alimentation im Einklang mit dem GG herzustellen. Und Frau Faeser wird diesen Willen mit Sicherheit nicht finden.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12348 am: 31.05.2024 01:53 »
Auch wenn wie viele hier zu Recht schreiben eine verfassungsgemäße Alimentation nicht von der Haushaltslage abhängen darf, so kann man leider nicht die Realität ausblenden. Nehmen wir den Verteidigungsetat, wenn wir es ernst meinen mit dem 2 % Ziel der NATO und da wird schon zu Recht angesichts der aktuellen politischen Lage von mehr % gesprochen und wir uns den aktuellen Zustand der Bw ansehen, so reden wir hier über eine Erhöhung des Etats von ca 30Mrd jedes Jahr nur bei 2%. Betrachte ich dann noch all die weiteren Baustellen in unserem Land so kommen weitere ungezählte Mrd hinzu. Dieser Bedarf wird nicht ohne massive Eingriffe in andere Bereiche des Bundeshaushaltes zu decken sein. Der größte Teil des Haushalts ist im sozialen angesiedelt. Jetzt versuche man sich nur vorzustellen was entsprechende Kürzungen in diesem Bereich in diesen Größenordnungen bedeuten würden und wie das bei der Bevölkerung ankommen würde. Wenn ich mir nur versuche das vorzustellen, bleibt mir nur ein Schluss es wird mit Sicherheit keine verfassungsgemäße Alimentation geben. Das ist, so sehe ich es momentan die traurige Realität.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12349 am: 31.05.2024 06:47 »
Die Personalausgaben für Bundesangestellte und - Beamte sind derzeit knapp 45 Milliarden Euro und etwa 9,5 % vom Gesamthaushalt, nur wenig mehr als die BRD für Schuldendienste bezahlt. Ich weiß jetzt leider nicht, welchen prozentualen Anteil der Personalkosten für die Besoldung ausgegeben werden. Nehmen wir an,  die Hälfte. Und wenn diese Hälfte 1/3 mehr bekommen würde, dann müsste man 7,5 Milliarden und ca. 1,6 % mehr vom Bundeshaushalt für das Personal ausgeben. Davon würden wieder etliches in Form von Steuern als Einnahme zurück fließen.

Es wäre viel Geld, aber es ist nicht so, dass es nicht zu schaffen wäre!

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12350 am: 31.05.2024 06:52 »
Auch wenn wie viele hier zu Recht schreiben eine verfassungsgemäße Alimentation nicht von der Haushaltslage abhängen darf, so kann man leider nicht die Realität ausblenden. Nehmen wir den Verteidigungsetat, wenn wir es ernst meinen mit dem 2 % Ziel der NATO und da wird schon zu Recht angesichts der aktuellen politischen Lage von mehr % gesprochen und wir uns den aktuellen Zustand der Bw ansehen, so reden wir hier über eine Erhöhung des Etats von ca 30Mrd jedes Jahr nur bei 2%. Betrachte ich dann noch all die weiteren Baustellen in unserem Land so kommen weitere ungezählte Mrd hinzu. Dieser Bedarf wird nicht ohne massive Eingriffe in andere Bereiche des Bundeshaushaltes zu decken sein. Der größte Teil des Haushalts ist im sozialen angesiedelt. Jetzt versuche man sich nur vorzustellen was entsprechende Kürzungen in diesem Bereich in diesen Größenordnungen bedeuten würden und wie das bei der Bevölkerung ankommen würde. Wenn ich mir nur versuche das vorzustellen, bleibt mir nur ein Schluss es wird mit Sicherheit keine verfassungsgemäße Alimentation geben. Das ist, so sehe ich es momentan die traurige Realität.

Wie sieht dein Blick der Realität z. B. beim Cum-Ex Verfahren aus?

Hier wurde oft genug ausgeführt, dass ein Sonderopfer Beamte nicht Rechtens ist. Auch wenn ich die Realität ähnlich einschätze wie Du, fehlen mir dann die Gesamteinsparungen über alle Bereiche hinweg.

Nur mal als Beispiele .....

- Erhöhung der Steuern (z. B. Kapitalsteuer vs. Einkommenssteuern)
- Reduzierung von Subventionen
- Beenden von teuren Einzelprojekten (z. B. Stuttgart 21)

usw
usw

Einige Sachen bleiben aus verschiedenen Sachen notwendig, einige müssen dann in der Gesamtschau auch reduziert werden, bzw. Steuern erhöht werden (Erbschaftssteuer und Vermögensteuern). Solange nur mit Hinweis auf erhöhte Ausgaben in den nächsten Jahren der Rotstift gefühlt nur bei den Beamten angesetzt werden soll, fehlt mir mein Wille, dies zu akzeptieren.
« Last Edit: 31.05.2024 07:04 von Rheini »

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12351 am: 31.05.2024 06:53 »
Die Personalausgaben für Bundesangestellte und - Beamte sind derzeit knapp 45 Milliarden Euro und etwa 9,5 % vom Gesamthaushalt, nur wenig mehr als die BRD für Schuldendienste bezahlt. Ich weiß jetzt leider nicht, welchen prozentualen Anteil der Personalkosten für die Besoldung ausgegeben werden. Nehmen wir an,  die Hälfte. Und wenn diese Hälfte 1/3 mehr bekommen würde, dann müsste man 7,5 Milliarden und ca. 1,6 % mehr vom Bundeshaushalt für das Personal ausgeben. Davon würden wieder etliches in Form von Steuern als Einnahme zurück fließen.

Es wäre viel Geld, aber es ist nicht so, dass es nicht zu schaffen wäre!

Genau, ein nicht geringer Teil fließt im Rahmen der EInkommensteuer zurück.
Da das Geld auch größtenteils ausgegeben wird, wird der allgemein schwächelnde Konsum in Deutschland angereg etc. Wir hätten somit ein Konjukturpaket von 7,5 Milliarden Euro, welches mehr Auswirkungen hätte als z.B. das nutzlose Wachstumschancengesetz. Da Löhne und Gehälter aber immer nur als Kosten angesehen werden und eben nicht volkswirtschaftlich, wird dieser Faktor aber völlig verkannt.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12352 am: 31.05.2024 08:56 »
Da hilft nur Schulden machen. Who cares? Das FIAT-Geldsystem ist seit 1971 im Eimer und alle reiten das tote Pferd. Man muss nur mal hinterfragen, warum Staaten Goldreserven halten. USA mit 31 Billionen USD Schulden und alle 100 Tage kommt 1 Billion USD dazu. Das geht auf Dauer nicht gut. Schaut was ihr vor 5 Jahren mit 10k kaufen konntet und was ihr heute dafür bekommt. Kriege werden immer genutzt um Geldsysteme auszuhebeln und um Schulden zu machen.
Deshalb gibt es BTC. Das ist auf 21 mio Stück begrenzt. Quasi ein neuer Goldstandard.
Bin gespannt wo die Reise hingeht.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12353 am: 31.05.2024 09:22 »
Wobei die Vorsitzende Vertreterin der Verwaltungsrichter in NRW die Auffassung vertreten hat, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nicht erforderlich ist. Der Widerspruch soll völlig ausreichen.

Hi Floki,

gibt es hierzu irgendwie Lesestoff?

Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich mich veranlasst, rückwirkend bis 2017 nochmals Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem 3. Kind einzulegen. Seit 2016 habe ich drei Kinder und vier Jahre mehr bei einer etwaigen Nachzahlung, ist mir der minimale Aufwand wert.

Vollzug122

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12354 am: 31.05.2024 12:50 »
Wobei die Vorsitzende Vertreterin der Verwaltungsrichter in NRW die Auffassung vertreten hat, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nicht erforderlich ist. Der Widerspruch soll völlig ausreichen.

Hi Floki,

gibt es hierzu irgendwie Lesestoff?

Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich mich veranlasst, rückwirkend bis 2017 nochmals Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem 3. Kind einzulegen. Seit 2016 habe ich drei Kinder und vier Jahre mehr bei einer etwaigen Nachzahlung, ist mir der minimale Aufwand wert.


Ich bin in einer ähnlichen Situation und habe mir überlegt rückwirkend Widerspruch einzulegen aber ich glaube, hier wird die haushaltsnahe Geltendmachung leider das Problem sein.



lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12357 am: 31.05.2024 15:14 »
Wobei die Vorsitzende Vertreterin der Verwaltungsrichter in NRW die Auffassung vertreten hat, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nicht erforderlich ist. Der Widerspruch soll völlig ausreichen.

Hi Floki,

gibt es hierzu irgendwie Lesestoff?

Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich mich veranlasst, rückwirkend bis 2017 nochmals Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem 3. Kind einzulegen. Seit 2016 habe ich drei Kinder und vier Jahre mehr bei einer etwaigen Nachzahlung, ist mir der minimale Aufwand wert.

Nach meinem Wissen ist der Verzicht auf die Einrede der Verjährung tatsächlich nicht notwendig, da ein Widerspruch die Verjährung hemmt.
Rückwirkend bis 2017 kannst du schon Widerspruch einlegen, aber dieser wird dir wahrscheinlich wegen der nicht zeitnahen Geltendmachung abgelehnt werden.
Ich, Kommune Bayern, habe allerdings einen Antrag auf Verzicht der zeitnahen Geltendmachung im Jahr 2022 für die Jahre 2020 und 2021 gestellt, und dem wurde von der Kommune zugestimmt. Ich habe gelesen, dass die Stadt München nachträglich im Jahr 2022 rückwirkend für die Jahre 2020 und 2021 auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet hat. Nach dem Motto, einen Antrag kann man immer stellen, könntest du also einen Antrag auf den Verzicht der zeitnahen Geltendmachung stellen. Der Bund wäre dann verpflichtet darüber nach pflichtgemäßem Ermessen in einem Bescheid zu entscheiden. Dagegen könntest du dann Widerspruch einlegen und sogar klagen. Die Erfolgsaussichten wären wahrscheinlich gering, wenn der Bund auf die angespannte Haushaltslage verweist, aber es wären etliche Leute damit für einige Zeit beschäftigt. Wenn die schon so einen Mist bauen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn der Arbeitsaufwand ansteigt. ;D

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12358 am: 31.05.2024 15:42 »
Zitat von: DerAlimentierte link=topic=114508.msg356263#msg356263
date=1717155593
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-niclas-gesenhues/fragen-antworten/wie-ist-der-stand-des-bbvangg?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_737941

Spiegelt die Kompetenz und Wählbarkeit seiner Partei wider.

Bitte erläutern..

Floki

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« Antwort #12359 am: 31.05.2024 19:06 »
Wobei die Vorsitzende Vertreterin der Verwaltungsrichter in NRW die Auffassung vertreten hat, dass der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nicht erforderlich ist. Der Widerspruch soll völlig ausreichen.

Hi Floki,

gibt es hierzu irgendwie Lesestoff?

Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich mich veranlasst, rückwirkend bis 2017 nochmals Widerspruch gegen den Familienzuschlag ab dem 3. Kind einzulegen. Seit 2016 habe ich drei Kinder und vier Jahre mehr bei einer etwaigen Nachzahlung, ist mir der minimale Aufwand wert.

Nach meinem Wissen ist der Verzicht auf die Einrede der Verjährung tatsächlich nicht notwendig, da ein Widerspruch die Verjährung hemmt.
Rückwirkend bis 2017 kannst du schon Widerspruch einlegen, aber dieser wird dir wahrscheinlich wegen der nicht zeitnahen Geltendmachung abgelehnt werden.
Ich, Kommune Bayern, habe allerdings einen Antrag auf Verzicht der zeitnahen Geltendmachung im Jahr 2022 für die Jahre 2020 und 2021 gestellt, und dem wurde von der Kommune zugestimmt. Ich habe gelesen, dass die Stadt München nachträglich im Jahr 2022 rückwirkend für die Jahre 2020 und 2021 auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet hat. Nach dem Motto, einen Antrag kann man immer stellen, könntest du also einen Antrag auf den Verzicht der zeitnahen Geltendmachung stellen. Der Bund wäre dann verpflichtet darüber nach pflichtgemäßem Ermessen in einem Bescheid zu entscheiden. Dagegen könntest du dann Widerspruch einlegen und sogar klagen. Die Erfolgsaussichten wären wahrscheinlich gering, wenn der Bund auf die angespannte Haushaltslage verweist, aber es wären etliche Leute damit für einige Zeit beschäftigt. Wenn die schon so einen Mist bauen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn der Arbeitsaufwand ansteigt. ;D

Genau so. Es gibt nur das Protokoll bei einer Anhörung bzgl. der Alimentation der Beamte in NRW. Die Passage ist aber uninteressant. Die Abgeordneten der CDU haben gefragt, ob der Verzicht auf die Einrede der Verjährung überhaupt nötig ist, da die Gewerkschaften hier Kritik geäußert haben. Die Antwort war ein Satz: Nein, wäre nicht nötig. Die Verjährung wird durch den Widerspruch selbst gehemmt (sinngemäß). Bitte nicht mit der haushaltsnahen Geltendmachung verwechseln. Die Länder könnten hierauf verzichten, werden sie aber im Leben nicht machen. Das ist auch von der Rechtsprechung abgedeckt. Versuchen kann man es, aber naja