Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3887433 times)

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12360 am: 01.06.2024 00:27 »
Auch wenn wie viele hier zu Recht schreiben eine verfassungsgemäße Alimentation nicht von der Haushaltslage abhängen darf, so kann man leider nicht die Realität ausblenden. Nehmen wir den Verteidigungsetat, wenn wir es ernst meinen mit dem 2 % Ziel der NATO und da wird schon zu Recht angesichts der aktuellen politischen Lage von mehr % gesprochen und wir uns den aktuellen Zustand der Bw ansehen, so reden wir hier über eine Erhöhung des Etats von ca 30Mrd jedes Jahr nur bei 2%. Betrachte ich dann noch all die weiteren Baustellen in unserem Land so kommen weitere ungezählte Mrd hinzu. Dieser Bedarf wird nicht ohne massive Eingriffe in andere Bereiche des Bundeshaushaltes zu decken sein. Der größte Teil des Haushalts ist im sozialen angesiedelt. Jetzt versuche man sich nur vorzustellen was entsprechende Kürzungen in diesem Bereich in diesen Größenordnungen bedeuten würden und wie das bei der Bevölkerung ankommen würde. Wenn ich mir nur versuche das vorzustellen, bleibt mir nur ein Schluss es wird mit Sicherheit keine verfassungsgemäße Alimentation geben. Das ist, so sehe ich es momentan die traurige Realität.

Wie sieht dein Blick der Realität z. B. beim Cum-Ex Verfahren aus?

Hier wurde oft genug ausgeführt, dass ein Sonderopfer Beamte nicht Rechtens ist. Auch wenn ich die Realität ähnlich einschätze wie Du, fehlen mir dann die Gesamteinsparungen über alle Bereiche hinweg.

Nur mal als Beispiele .....

- Erhöhung der Steuern (z. B. Kapitalsteuer vs. Einkommenssteuern)
- Reduzierung von Subventionen
- Beenden von teuren Einzelprojekten (z. B. Stuttgart 21)

usw
usw

Einige Sachen bleiben aus verschiedenen Sachen notwendig, einige müssen dann in der Gesamtschau auch reduziert werden, bzw. Steuern erhöht werden (Erbschaftssteuer und Vermögensteuern). Solange nur mit Hinweis auf erhöhte Ausgaben in den nächsten Jahren der Rotstift gefühlt nur bei den Beamten angesetzt werden soll, fehlt mir mein Wille, dies zu akzeptieren.

Ein Sonderopfer der Beamten ist genauso wenig rechtens wie die verfassungswidrige Alimentation. Stimme da vollinhaltlich zu.
Was Cum Ex angeht, so bezweifele ich das die Verantwortlichen jemals alle zur Verantwortung gezogen werden. Gleiches erwarte ich im Zisammenhang mit Wirecard.
Es gibt sicher Einsparpotential in etlichen Bereichen aber wie ich ja schon geschrieben habe, werden in naher Zukunft erhebliche Milliarden zusätzlich aufzuwenden sein und die werden sicher nicht ohne weiteres durch reine Sparmaßnahmen aufgebracht werden können.
 Es werden in naher Zukunft richtungsweisende Entscheidungen zu treffen sein zB sind wir bereit für unsere Verteidigung und damit unsere Freiheit die erforderlichen Mittel aufzuwenden ?
Sind wir bereit im größten Bereich des Bundeshaushaltes unliebsame Einschnitte vorzunehmen bzw diese ergebnisoffen zu thematisieren? Diese Entscheidungen dürften umin unserer Gesellschaft für reichlich Diskussion und Konfliktpotential sorgen.
Bei all diesen Themen sehe ich unser Anliegen einer verfassungsgemässen Alimentation leider nicht mal mehr auf der Prioritätenliste auftauchen.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 799
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12361 am: 01.06.2024 11:30 »
Am Verhalten der Bundes- und Länderregierungen sieht man, dass der Wille zum Rechtsbruch weiterhin fortbesteht. Man sieht es quasi als Vorrecht an, das GG zu brechen, wenn es "eng" wird. Natürlich aus ehrwürdigen Gründen, um Deutschland, Europa oder die Welt zu retten. Wer rettet uns vor unseren Rettern?

MDWiesbaden

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 77
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12362 am: 01.06.2024 12:43 »
Es bleibt dabei, ohne einen unmissverständlichen harten Richterspruch durch das Verfassungsgericht geht das Spiel unendlich so weiter. NUR kommt leider von denen NICHTS. Sollen sich noch bisschen mit der Regierung treffen, dann bekommt man als leidtragende Person so ein richtig gutes Gefühl.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,541
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12363 am: 01.06.2024 12:48 »
Es bleibt dabei, ohne einen unmissverständlichen harten Richterspruch durch das Verfassungsgericht geht das Spiel unendlich so weiter. NUR kommt leider von denen NICHTS. Sollen sich noch bisschen mit der Regierung treffen, dann bekommt man als leidtragende Person so ein richtig gutes Gefühl.

Es ist schon bald das halbe Jahr rum. Ein Trauerspiel ::)

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 646
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12364 am: 01.06.2024 15:39 »
Es bleibt dabei, ohne einen unmissverständlichen harten Richterspruch durch das Verfassungsgericht geht das Spiel unendlich so weiter. NUR kommt leider von denen NICHTS. Sollen sich noch bisschen mit der Regierung treffen, dann bekommt man als leidtragende Person so ein richtig gutes Gefühl.

Woher soll harte Richterspruch durch das BVerfG denn kommen? Dazu müsste erst der Rechtsweg durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichte vollständig durchschritten worden sein. Meines Wissens ist noch nicht einmal eine Klage bei Verwaltungsgerichten anhängig.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12365 am: 01.06.2024 17:32 »
Es bleibt dabei, ohne einen unmissverständlichen harten Richterspruch durch das Verfassungsgericht geht das Spiel unendlich so weiter. NUR kommt leider von denen NICHTS. Sollen sich noch bisschen mit der Regierung treffen, dann bekommt man als leidtragende Person so ein richtig gutes Gefühl.

Woher soll harte Richterspruch durch das BVerfG denn kommen? Dazu müsste erst der Rechtsweg durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichte vollständig durchschritten worden sein. Meines Wissens ist noch nicht einmal eine Klage bei Verwaltungsgerichten anhängig.

Das BVerfG kann neue Direkten entwickeln, die für alle offene Fälle und Zeiträume gelten. Auch für den Bund.
Dazu liegen noch über 50 anhängige Verfahren beim BVerfG rum, grob 90% der Fälle sind dabei Zeiträume vor 2020.

Das BVerfG möchte sich natürlich nicht ewig auf der Nase rumtanzen lassen. Es ist natürlich fraglich wie umfassend die Entscheidung (Stichwort Einhegung der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers) dabei gehen wird.

Der ganze neue spezielle Kram ab 2020 wird nicht vor 2030 gerichtlich entschieden werden. Das BVerfG kann jedoch theoretisch schon vorher, mit der Einhegung bei den Altfällen große Teile der neuen Problemfälle abhandeln oder zumindest abmildern.

Dem Einzelnen bleibt dabei nicht viel übrig, außer die Bestandskraft der Alimentation so lang wie möglich mit Widersprüchen und Klagen zu verhindern.

Andy24

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12366 am: 01.06.2024 20:02 »
https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/bremen-passt-die-besoldung-fuer-beamtinnen-und-beamte-an-447945?asl=bremen02.c.732.de

In Bremen hat man jetzt zumindest auch versucht im Rahmen der Angleichung bei der Tariferhöhung des TVL eine amtsangemessene Alimentation herstellen zu wollen.
Irgendwie kurios noch vor acht Jahren hat sich mein Dienststellenleiter gerühmt, dass der Bund besser zahlt als Bremen, aber langsam zahlt der Bund schlechter als das „Haushaltsnotlagen-Land Nr. 1“ - das schmerzt schon etwas. 😎

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12367 am: 02.06.2024 01:17 »
Aber auch hier wird wieder nur mittels Familienzuschlägen versucht die Hürde zu nehmen.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12368 am: 02.06.2024 01:24 »
@ozymandias

Sicher kann das BVerfG neue Direktiven entwickeln und seine Rechtsprechung weiter fortführen und die Spielräume der Gesetzgeber weiter einschränken. Aber genauso können die Gesetzgeber, wie bisher ja auch, das BVerfG und dessen Rechtsprechung und die Verfassung einfach ignorieren. Das tun sie ja nun schon seit längerem in einer konvertierten Weise. Selten habe ich solch einen Einklang von Bund und Ländern erlebt.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12369 am: 02.06.2024 01:28 »
Am Verhalten der Bundes- und Länderregierungen sieht man, dass der Wille zum Rechtsbruch weiterhin fortbesteht. Man sieht es quasi als Vorrecht an, das GG zu brechen, wenn es "eng" wird. Natürlich aus ehrwürdigen Gründen, um Deutschland, Europa oder die Welt zu retten. Wer rettet uns vor unseren Rettern?

100% Zustimmung. Es ist mittlerweile egal wer das Steuer in der Hand hat. Alle Parteien bzw deren Handelnde ignorieren unisono das BVerfG dessen Rechtsprechung bzw unsere Verfassung. Wann immer ich die tollen Reden zum Geburtstag unserer Verfassung im Ohr habe könnte ich mich übergeben.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 221
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12370 am: 02.06.2024 05:18 »
Ich wurde gefragt, ob ich Anfang Juni für ein paar Tage nach Berlin gehen würde, um andere Dienststellen bei den Feierlichkeiten 75 Jahre Grundgesetz zu unterstützen. Welch Ironie :-)

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 221
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12371 am: 02.06.2024 05:22 »
https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/bremen-passt-die-besoldung-fuer-beamtinnen-und-beamte-an-447945?asl=bremen02.c.732.de

In Bremen hat man jetzt zumindest auch versucht im Rahmen der Angleichung bei der Tariferhöhung des TVL eine amtsangemessene Alimentation herstellen zu wollen.
Irgendwie kurios noch vor acht Jahren hat sich mein Dienststellenleiter gerühmt, dass der Bund besser zahlt als Bremen, aber langsam zahlt der Bund schlechter als das „Haushaltsnotlagen-Land Nr. 1“ - das schmerzt schon etwas. 😎

Bei mir laufen sie auch herum "Der Bund zahlt am besten".
Das hat der DGB bereits umfassend analysiert - vergleicht man das "inflationsbereinigt", d.h. setzt man den Bund mit 41h auf das Niveau der 13 Bundesländer mit 40 Std, sieht die Sache schon anders aus.

Hugo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 108
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12372 am: 02.06.2024 13:55 »
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Bund die nächste Tarifrunde abwartet und dasselbe Spiel wie Bremen spielt. Am Ende wird das alles hochgepriesen, sich gegenseitig auf die Schultern geklopft und weiter geht's. Ich rechne mit einer Tarifübertragung kurz vor der Sommerpause.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 679
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12373 am: 02.06.2024 14:21 »
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Bund die nächste Tarifrunde abwartet und dasselbe Spiel wie Bremen spielt. Am Ende wird das alles hochgepriesen, sich gegenseitig auf die Schultern geklopft und weiter geht's. Ich rechne mit einer Tarifübertragung kurz vor der Sommerpause.

Dass "die" sich immer selbst Lobpreisen ist ja absoluter Standard mittlerweile. Selbst wenn man sie direkt auf die Verfehlungen und die Unzufriedenheit anspricht, dann ist man selbst eben derjenige, der das falsch verstanden hat. Muss schön sein in diesem selbstgebauten Luftschloss.

rs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12374 am: 02.06.2024 16:04 »
Mein Highlight 2024 in dieser Hinsicht ist die aktuelle Präsidentin des Bundesrates:
https://www.vereint-segel-setzen.de/
Alles, was Frau S. in ihrem Bundesland M-V zu verantworten hat, läuft gegen die Wand.
Aber die Selbstbeweihräucherung kennt keine Grenzen.