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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Ozymandias:

--- Zitat von: flip am 01.06.2024 15:39 ---
--- Zitat von: MDWiesbaden am 01.06.2024 12:43 ---Es bleibt dabei, ohne einen unmissverständlichen harten Richterspruch durch das Verfassungsgericht geht das Spiel unendlich so weiter. NUR kommt leider von denen NICHTS. Sollen sich noch bisschen mit der Regierung treffen, dann bekommt man als leidtragende Person so ein richtig gutes Gefühl.

--- End quote ---

Woher soll harte Richterspruch durch das BVerfG denn kommen? Dazu müsste erst der Rechtsweg durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichte vollständig durchschritten worden sein. Meines Wissens ist noch nicht einmal eine Klage bei Verwaltungsgerichten anhängig.

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Das BVerfG kann neue Direkten entwickeln, die für alle offene Fälle und Zeiträume gelten. Auch für den Bund.
Dazu liegen noch über 50 anhängige Verfahren beim BVerfG rum, grob 90% der Fälle sind dabei Zeiträume vor 2020.

Das BVerfG möchte sich natürlich nicht ewig auf der Nase rumtanzen lassen. Es ist natürlich fraglich wie umfassend die Entscheidung (Stichwort Einhegung der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers) dabei gehen wird.

Der ganze neue spezielle Kram ab 2020 wird nicht vor 2030 gerichtlich entschieden werden. Das BVerfG kann jedoch theoretisch schon vorher, mit der Einhegung bei den Altfällen große Teile der neuen Problemfälle abhandeln oder zumindest abmildern.

Dem Einzelnen bleibt dabei nicht viel übrig, außer die Bestandskraft der Alimentation so lang wie möglich mit Widersprüchen und Klagen zu verhindern.

Andy24:
https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/bremen-passt-die-besoldung-fuer-beamtinnen-und-beamte-an-447945?asl=bremen02.c.732.de

In Bremen hat man jetzt zumindest auch versucht im Rahmen der Angleichung bei der Tariferhöhung des TVL eine amtsangemessene Alimentation herstellen zu wollen.
Irgendwie kurios noch vor acht Jahren hat sich mein Dienststellenleiter gerühmt, dass der Bund besser zahlt als Bremen, aber langsam zahlt der Bund schlechter als das „Haushaltsnotlagen-Land Nr. 1“ - das schmerzt schon etwas. 😎

Bundi:
Aber auch hier wird wieder nur mittels Familienzuschlägen versucht die Hürde zu nehmen.

Bundi:
@ozymandias

Sicher kann das BVerfG neue Direktiven entwickeln und seine Rechtsprechung weiter fortführen und die Spielräume der Gesetzgeber weiter einschränken. Aber genauso können die Gesetzgeber, wie bisher ja auch, das BVerfG und dessen Rechtsprechung und die Verfassung einfach ignorieren. Das tun sie ja nun schon seit längerem in einer konvertierten Weise. Selten habe ich solch einen Einklang von Bund und Ländern erlebt.

Bundi:

--- Zitat von: lotsch am 01.06.2024 11:30 ---Am Verhalten der Bundes- und Länderregierungen sieht man, dass der Wille zum Rechtsbruch weiterhin fortbesteht. Man sieht es quasi als Vorrecht an, das GG zu brechen, wenn es "eng" wird. Natürlich aus ehrwürdigen Gründen, um Deutschland, Europa oder die Welt zu retten. Wer rettet uns vor unseren Rettern?

--- End quote ---

100% Zustimmung. Es ist mittlerweile egal wer das Steuer in der Hand hat. Alle Parteien bzw deren Handelnde ignorieren unisono das BVerfG dessen Rechtsprechung bzw unsere Verfassung. Wann immer ich die tollen Reden zum Geburtstag unserer Verfassung im Ohr habe könnte ich mich übergeben.

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