Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033477 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12375 am: 02.06.2024 16:45 »
Nach München ist Berlin die zweitteuerste Stadt zum Mieten von Wohnraum. Die Durchschnittspreise liegen bei mehr als 20,5€ bzw. 16€ pro Quadratmeter.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/wohnungskrise-wo-die-mieten-in-deutschland-am-staerksten-steigen-a-20699960-1598-42bf-ac91-e2b4fa9b0c1d

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12376 am: 02.06.2024 16:53 »
Bei mir laufen sie auch herum "Der Bund zahlt am besten".

Hier mal die entsprechende "Bundesligatabelle" für August 2025 am Beispiel der A15-Endstufengrundgehälter (mit 41 Wochenstunden in HE, BW, Bund, NW, und SH):

 1.) Hessen        101.224,08 €
 2.) Sachsen       100.527,72 €
 3.) Bayern         96.868,64 €
 4.) Ba.-Wü.        94.708,32 €
 5.) Bund           94.155,84 €
 6.) Thüringen      93.616,20 €
 7.) Brandenburg    93.426,96 €
 8.) Rheinl.-Pfalz  93.095,04 €
 9.) Niedersachsen  92.220,92 €
10.) Berlin         92.209,44 €
11.) Sachsen-A.     92.201,56 €
12.) Nordr.-Westf.  91.790,64 €
13.) Meck.-Vo.      91.457,51 €
14.) Schl.-Hol.     91.315,32 €
15.) Hamburg        90.827,76 €
16.) Bremen         90.309,48 €
17.) Saarland       89.863,68 €

Der Bund müsste also nächstes Jahr gut 7,5% draufpacken, um wieder an Hessen vorbeizuziehen. Schaunmermal. 

Darüber hinaus hege ich zum einen weiterhin die Hoffnung auf Karlsruhe (schon qua meines Nutzernamens), zum anderen haben wir ja dank PolareuD/etc. möglicherweise demnächst ein zusätzliches Klage-Ass im Ärmel..  ;)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12377 am: 02.06.2024 17:47 »
Bei mir laufen sie auch herum "Der Bund zahlt am besten".

Hier mal die entsprechende "Bundesligatabelle" für August 2025 am Beispiel der A15-Endstufengrundgehälter (mit 41 Wochenstunden in HE, BW, Bund, NW, und SH):

1.) Hessen        101.224,08 €
 2.) Sachsen       100.527,72 €
 3.) Bayern         96.868,64 €
 4.) Ba.-Wü.        94.708,32 €
 5.) Bund           94.155,84 €
 6.) Thüringen      93.616,20 €
 7.) Brandenburg    93.426,96 €
 8.) Rheinl.-Pfalz  93.095,04 €
 9.) Niedersachsen  92.220,92 €
10.) Berlin         92.209,44 €
11.) Sachsen-A.     92.201,56 €
12.) Nordr.-Westf.  91.790,64 €
13.) Meck.-Vo.      91.457,51 €
14.) Schl.-Hol.     91.315,32 €
15.) Hamburg        90.827,76 €
16.) Bremen         90.309,48 €
17.) Saarland       89.863,68 €

Der Bund müsste also nächstes Jahr gut 7,5% draufpacken, um wieder an Hessen vorbeizuziehen. Schaunmermal.

Darüber hinaus hege ich zum einen weiterhin die Hoffnung auf Karlsruhe (schon qua meines Nutzernamens), zum anderen haben wir ja dank PolareuD/etc. möglicherweise demnächst ein zusätzliches Klage-Ass im Ärmel..  ;)

Sind denn, für einen echten Vergleich, alle BL u.d. Bund auf demselben Nenner von 40 Std. ?

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12378 am: 02.06.2024 18:12 »
Sind denn, für einen echten Vergleich, alle BL u.d. Bund auf demselben Nenner von 40 Std. ?

Nein (hatte ich ja auch extra dazu geschrieben).
Aber nur für dich hier die angepasste Tabelle auf (fiktiver) 40-Stunden-Basis:

 1.) Sachsen       100.527,72 €
 2.) Hessen         98.755,20 €
 3.) Bayern         96.868,64 €
 4.) Thüringen      93.616,20 €
 5.) Brandenburg    93.426,96 €
 6.) Rheinl.-Pfalz  93.095,04 €
 7.) Ba.-Wü.        92.398,36 €
 8.) Niedersachsen  92.220,92 €
 9.) Berlin         92.209,44 €
10.) Sachsen-A.     92.201,56 €
11.) Bund           91.859,36 €
12.) Meck.-Vo.      91.457,51 €
13.) Hamburg        90.827,76 €
14.) Bremen         90.309,48 €
15.) Saarland       89.863,68 €
16.) Nordr.-Westf.  89.551,84 €
17.) Schl.-Hol.     89.088,12 €


Somit müsste der Bund nächstes Jahr gut 9,4% drauflegen, um auf Stundenlohn-Basis an Sachsen vorbeizuziehen..

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12379 am: 02.06.2024 19:50 »
Das muss man sich mal reintun...

SACHSEN !!!!!!

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12380 am: 02.06.2024 20:01 »
Und der Bund unter ferner liefen, noch nach Berlin.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12381 am: 02.06.2024 20:11 »
Das Ziel ist nicht, dass der Bund wieder zum Spitzenbesolder wird und die Länder hinter sich lässt, sondern angemessen alimentiert. Das wird ohne weitere Gerichtsurteile nicht passieren. Was sollen jetzt diese sinnfreie Vergleiche zu anderen verfassungswidrigen Besoldungen?

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12382 am: 02.06.2024 20:18 »
Ob das sinnfrei ist, oder nicht, überlass mal jedem Einzelnen hier.
Zieht man in Betracht, dass in unzähligen Köpfen immer noch das Ammenmärchen vom Bund auf Platz 1 existiert, halte ich den Beitrag vom Believer für sinnvoll.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12383 am: 02.06.2024 21:16 »
Das muss ich keinem hier überlassen. Es ist faktisch sinnfrei. Wo kam denn jetzt dieses Ammenmärchen wieder auf ? Du hast es doch selber aufgemacht das Thema.

Andy24

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12384 am: 02.06.2024 22:01 »
Das muss ich keinem hier überlassen. Es ist faktisch sinnfrei. Wo kam denn jetzt dieses Ammenmärchen wieder auf ? Du hast es doch selber aufgemacht das Thema.

Das ist so nicht richtig.
Das Thema hatte ich aufgemacht und zwar im Zusammenhang mit der Anpassung Bremens und des Versuchs amtsangemessen zu alimentieren. Und dabei kam das Ammenmärchen auf.

Egal ob der Vergleich sinnvoll ist oder nicht, er zeigt aber auch ganz einfach, dass der Bund nunmal nicht mehr Spitzenreiter ist. Und die eigentliche Erwartung der größten örtlichen Flexibilität im gesamten Bundesgebiet nicht unbedingt mit den höchsten Bezügen einhergehen.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12385 am: 02.06.2024 22:06 »
Okey, und ich frage mich ganz ehrlich, was Du genau mit dieser Info jetzt anfängst ? Also inwiefern hat Dir das jetzt was gebracht ? Nur die Info, dass der Bund wirklich nicht am meisten zahlt oder noch was darüber hinaus ?

Andy24

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12386 am: 02.06.2024 22:49 »
Ich nehme die Info einfach zur Kenntnis und streue diese Info gerne an interessierte Mitbürger. Das hat den Vorteil, dass man bei einer etwaigen „hohen“ Erhöhung für Bundesbeamten dann einfach mal darauf verweisen kann, dass wir (Bund) in letzter Zeit lohntechnisch hinten an waren.

Aber ich bin eh ein Freund einer ehrlichen Debatte und im Lohngefüge des Berufsbeamtentum gehört dieser Vergleich mit dazu. Dir steht es ja frei, diesen Lohnvergleich einfach zu „überlesen“.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12387 am: 03.06.2024 06:25 »
Das muss ich keinem hier überlassen. Es ist faktisch sinnfrei.

Die beiden Tabellen verdeutlichen, dass Sachsen und Hessen damit begonnen haben, die Thematik nicht mehr vollumfänglich zu negieren, sondern erste kleine Schritte in Richtung einer verfassungsgemäß(er)en Besoldung zu gehen. Dies könnte auch bei anderen zu einem Umdenken führen und mittelfristig eine gewisse Dynamik in Kraft setzen. Was wird wohl Markus Söder dazu sagen, wenn er erfährt, dass sein geliebtes Bayern nicht nur im Fußball, sondern auch bei der Beamtenbesoldung nur noch auf dem dritten Platz steht?

Und speziell für uns im Bund dürfte es mit Blick auf die nächste Besoldungsrunde in einigen Monaten durchaus nicht völlig unerheblich sein, dass die Besoldung wie dargelegt in Hessen gut 7,5% und in Sachsen auf Stundenbasis sogar gut 9,4% höher liegt als bei uns.

Unabhängig davon baue ich (genau wie du?) weiterhin darauf, dass es demnächst ein paar "deutliche Worte" aus Karlsruhe geben wird, mit hoffentlich erfreulichen Implikationen für alle von uns.

Und schließlich können einige von uns (du auch?) dank der lobenswerten Initiative von PolareuD/etc. eventuell auf individueller juristischer Ebene zusätzlich etwas "herausholen".

Somit bin ich insgesamt sehr optimistisch, in näherer (oder auch fernerer) Zukunft eine höhere Zahl auf meiner Verdienstabrechnung lesen zu dürfen. Und wenn du das alles "faktisch sinnfrei" findest, bleibt dir diese Meinung selbstverständlich völlig unbenommen (Dittsche-Sprech)..

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12388 am: 03.06.2024 06:35 »
Was wird wohl Markus Söder dazu sagen, wenn er erfährt, dass sein geliebtes Bayern nicht nur im Fußball, sondern auch bei der Beamtenbesoldung nur noch auf dem dritten Platz steht?

Er wird garnichts tun, außer Essensbilder posten und den Grünen die Schuld für alles geben.

Das ist das Perfide an den Besoldungsanpassungsgesetzen der Länder ab 2020. Hier wurde Tätigkeit im Bezug auf die Amtsangemessene Besoldung simuliert, dabei wurde diese in weiten Teilen noch Verfassungswidriger. Gerade in Bayern spielen einige Gewerkschaften das Spiel mit oder sind zumindest nicht gerade bemüht das Problem offensiv anzugehen.

Floki

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« Antwort #12389 am: 03.06.2024 07:19 »
Das muss ich keinem hier überlassen. Es ist faktisch sinnfrei.

Die beiden Tabellen verdeutlichen, dass Sachsen und Hessen damit begonnen haben, die Thematik nicht mehr vollumfänglich zu negieren, sondern erste kleine Schritte in Richtung einer verfassungsgemäß(er)en Besoldung zu gehen. Dies könnte auch bei anderen zu einem Umdenken führen und mittelfristig eine gewisse Dynamik in Kraft setzen. Was wird wohl Markus Söder dazu sagen, wenn er erfährt, dass sein geliebtes Bayern nicht nur im Fußball, sondern auch bei der Beamtenbesoldung nur noch auf dem dritten Platz steht?

Und speziell für uns im Bund dürfte es mit Blick auf die nächste Besoldungsrunde in einigen Monaten durchaus nicht völlig unerheblich sein, dass die Besoldung wie dargelegt in Hessen gut 7,5% und in Sachsen auf Stundenbasis sogar gut 9,4% höher liegt als bei uns.

Unabhängig davon baue ich (genau wie du?) weiterhin darauf, dass es demnächst ein paar "deutliche Worte" aus Karlsruhe geben wird, mit hoffentlich erfreulichen Implikationen für alle von uns.

Und schließlich können einige von uns (du auch?) dank der lobenswerten Initiative von PolareuD/etc. eventuell auf individueller juristischer Ebene zusätzlich etwas "herausholen".

Somit bin ich insgesamt sehr optimistisch, in näherer (oder auch fernerer) Zukunft eine höhere Zahl auf meiner Verdienstabrechnung lesen zu dürfen. Und wenn du das alles "faktisch sinnfrei" findest, bleibt dir diese Meinung selbstverständlich völlig unbenommen (Dittsche-Sprech)..

Wie Du selber ausgeführt hast, hoffst Du auf Karlsruhe. Die Vergleiche mit Ländern bleiben halt weiterhin sinnfrei, denn sie führen zu schlichtweg nichts.