Wenn man sich diese Beschlüsse ansieht, dann sollte man davon ausgehen, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Bundesbesoldung auch nur eine Frage der Zeit ist.
Jene Zeit zeigt aber, dass sie mitunter anders abzulaufen zu scheint.
Warum man jetzt nicht einmal Geld in die Hand nimmt, zur Not im Wege der Kreditaufnahme durch den Staat, um die Rückzahlungen ab 2021 zu leisten und dann einfach eine verfassungskonforme Besoldung hinstellt, was im Selbigen auch eine Attraktivitätssteigerung des öD bedeuten würde erschließt sich mir nicht.
Eine Alternative ist, einfach zu warten bis das BVerfG einen detaillierten Beschluss erlässt oder aber via Urteil direkt Verpflichtungen ausspricht.
Eine weitere Alternative wäre es zu warten bis die Personallage so angespannt wird, dass man mit dem Rücken zur Wand steht.
Auf einige Verwaltungsbeamte kann man sicher verzichten (Das sage ich als Selbiger).
Wenn es aber um Polizei, Staatsanwälte, Richter und zu guter Letzt auch Soldaten geht, muss man zur Funktionalität des Staates, wie auch der inneren und äußeren Sicherheit irgendwann auch einmal einen Punkt machen.
Das Problem ist, dass die handelnden Akteure in BReg und dBT nicht zu Verantwortung gezogen werden können, auch wenn sie hier eindeutig, und mittlerweile kann man sicher auch behaupten, wissentlich als auch willentlich gegen unsere Verfassung verstoßen.
Interessant wäre zu wissen, ob es denn Beamte im gD und hD gibt, welche in den obersten Bundesbehörden an solchen Gesetzen / Entwürfen mitwirken und wegen politischen Vorgaben, in dem Fall Vorgaben fiskaler Natur dagegen remonstrieren.
Auch wäre interessant, ob solche Beamte, also jene die remonstriert haben, Repressalien erfahren haben, weil sie ggf. in den Augen der Entscheidungsträger als Quertreiber angesehen wurden.
In einem solchen Falle hätte man ggf. die Mittel die Akteure zu belangen, sofern man es beweisen könnte.