Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3906027 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12420 am: 05.06.2024 15:03 »
Weil das Thema so komplex ist, weil es „nur“ um Geld geht und geheilt werden „könnte“ - such dir was aus aus dem Pottpourri von „Argumenten“ die immer wieder vorgebracht werden.

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12421 am: 05.06.2024 15:39 »
Ist mir alles klar ja, aber ist es wirklich mehrere Jahre komplex?

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12422 am: 05.06.2024 16:12 »
Ist mir alles klar ja, aber ist es wirklich mehrere Jahre komplex?
m. E.: Nein. Auch wenn es hier den ein oder anderen gibt, der hieran festhält. Ich führe hier gerne auch die Beispiele aus den Vorläufigkeiten bei einem Einkommensteuerbescheid an: Die können u.a. auch komplex sein und zeitgleich eher weniger Priorität haben. Aber wir reden hier von Entscheidungen, die teilweise nach Jahrzehnten getroffen worden sind.

Beim Gericht arbeiten auch nur Menschen, die krank sein können oder mal Urlaub machen. Des Weiteren hat die Arbeitsbelastung deutlich zugenommen. Ich bin wöchentlich vor dem Amtsgericht und regelmäßig vor dem Landgericht. Selten auch darüber hinaus. Entscheidungen können durchaus komplex sein, aber oftsmals liegt es schlichtweg an Personalmangel. Zu wenige Richter für zu viele bedeutsame Grundsatzentscheidungen. Ganz einfach.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12423 am: 05.06.2024 16:19 »
Es kann doch nicht im sinne des BVerfG, beinahe täglich mit Verfahren wegen der Alimentation von allen möglichen Verwaltungsgerichten mit verfahren zugeschmissen zu werden. Warum dauert es also so lange?

Frage und Antwort in einem Satz. Das BVerfG wird ja nicht nur in diesem Punkt "zugeschmissen" mittlerweile landet ja so einiges vorm BVerfG.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12424 am: 05.06.2024 17:45 »
Zu wenige Richter für zu viele bedeutsame Grundsatzentscheidungen. Ganz einfach.

Mehr Richter einzusetzen liegt in der Entscheidungssphäre vom wem nochmal..?

Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12425 am: 05.06.2024 20:10 »
https://lokalo.de/artikel/327971/rlp-beamten-besoldung-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht/

Die Entscheidungen sind sehr interessant.

https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

Das Gericht äußert sich darin z.B.

zur zeitnahen Geltendmachung vor dem Hintergrund eines "ausdrücklichen und unmissverständlichen"  Verzichts des Dienstherrn darauf (S. 13 f in 5 K 686/22.KO) und

zur Doppelverdienerehe, sowohl hinsichtlich der rückwirkenden Anwendung ("nachträgliche Begründung", S. 22) als auch grundsätzlich (S.23). Es rechnet schließlich zusätzliches Einkommen (aus einem Minijob) nicht der Nettoalimentation hinzu (S. 41).


Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12426 am: 06.06.2024 00:03 »
Was bringen Euch denn irgendwelche Urteile aus Karlsruhe? Ist doch alles nur heiße Luft.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12427 am: 06.06.2024 08:03 »
Was bringen Euch denn irgendwelche Urteile aus Karlsruhe? Ist doch alles nur heiße Luft.
Ohne Urteile aus Karlsruhe hätte es nicht in sämtlichen Ländern Änderungen an der Besoldung gegeben und Gesetzesentwürfe auf Bundesebene. Das dies nicht ausreicht, darüber braucht man nicht mehr diskutieren. Aber ohne Urteile, oh Wunder, hätte es gar keine Bewegung gegeben. Die einzig logische Konsequenz ist deswegen nicht "was bringen euch Urteile, eh alles heiße Luft", sondern noch mehr und "strengere" Urteile. Ganz einfach.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12428 am: 06.06.2024 08:54 »
Was bringen Euch denn irgendwelche Urteile aus Karlsruhe? Ist doch alles nur heiße Luft.

Bist du wirklich Beamter  ???

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12429 am: 06.06.2024 08:56 »
Wenn man sich diese Beschlüsse ansieht, dann sollte man davon ausgehen, dass die Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Bundesbesoldung auch nur eine Frage der Zeit ist.
Jene Zeit zeigt aber, dass sie mitunter anders abzulaufen zu scheint.
Warum man jetzt nicht einmal Geld in die Hand nimmt, zur Not im Wege der Kreditaufnahme durch den Staat, um die Rückzahlungen ab 2021 zu leisten und dann einfach eine verfassungskonforme Besoldung hinstellt, was im Selbigen auch eine Attraktivitätssteigerung des öD bedeuten würde erschließt sich mir nicht.

Eine Alternative ist, einfach zu warten bis das BVerfG einen detaillierten Beschluss erlässt oder aber via Urteil direkt Verpflichtungen ausspricht.
Eine weitere Alternative wäre es zu warten bis die Personallage so angespannt wird, dass man mit dem Rücken zur Wand steht.
Auf einige Verwaltungsbeamte kann man sicher verzichten (Das sage ich als Selbiger).
Wenn es aber um Polizei, Staatsanwälte, Richter und zu guter Letzt auch Soldaten geht, muss man zur Funktionalität des Staates, wie auch der inneren und äußeren Sicherheit irgendwann auch einmal einen Punkt machen.

Das Problem ist, dass die handelnden Akteure in BReg und dBT nicht zu Verantwortung gezogen werden können, auch wenn sie hier eindeutig, und mittlerweile kann man sicher auch behaupten, wissentlich als auch willentlich gegen unsere Verfassung verstoßen.

Interessant wäre zu wissen, ob es denn Beamte im gD und hD gibt, welche in den obersten Bundesbehörden an solchen Gesetzen / Entwürfen mitwirken und wegen politischen Vorgaben, in dem Fall Vorgaben fiskaler Natur dagegen remonstrieren.
Auch wäre interessant, ob solche Beamte, also jene die remonstriert haben, Repressalien erfahren haben, weil sie ggf. in den Augen der Entscheidungsträger als Quertreiber angesehen wurden.
In einem solchen Falle hätte man ggf. die Mittel die Akteure zu belangen, sofern man es beweisen könnte.



DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12430 am: 06.06.2024 13:20 »
Also wenn ein Land seine Staatsbediensteten nicht mehr bezahlen kann ist es de facto Pleite!
Vielleicht gibts bald nen shut down wie jedes Jahr in US und A



Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12433 am: 06.06.2024 16:11 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-werden-ablehnende-widerspruchsbescheide-verfuegt

 ;D ;D ;D Ich glaube der liest überhaupt nicht mehr um was es eigentlich geht ::)
Ich könnte mir vorstellen, dass er insgeheim darum bettelt, daß endlich die Klagewelle losgeht. Dann muss er sich nicht mit Haushaltsmittel und BMF usw. rumschlagen sondern die müssen bereitgestellt werden, ob es dem Bund passt oder nicht. Deshalb sollte man eine Bescheidung der Widersprüche erzwingen und ihn danach nochmal drauf ansprechen, warum erst auf Untätigkeitsklage geklagt werden muss und siehe da, der abgelehnte Widerspruch ist da. Bloß wenn das alles durch ist, ist er bereits lange weg...

Wasweissdennich

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12434 am: 06.06.2024 17:44 »
Vielen Dank, Ryan! Die Beschlüsse des VG Koblenz finde ich überzeugend, legen sie doch sehr deutlich dar, dass der Besoldungsgesetzgeber jedenfalls nicht für die Vergangenheit von dem Alleinverdienermodell abweichen darf. Insoweit hat das Zögern des Bundes auch was Gutes: Solange er die Besoldung für die Zukunft nicht ausdrücklich gesetzlich auf das Doppelverdienermodell umstellt, bleibt es beim Alleinverdienermodell und der vierköpfigen (Muster-)Familie und damit bei vergleichsweise hohen Nachzahlungsansprüchen. Das grenzt somit schon fast an Untreue, dass der Bund sich soviel Zeit lässt. ;)