Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922070 times)

flip

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Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12496 am: 11.06.2024 20:53 »
Da scheint es um Pensionäre zu gehen, also Beihilfe 70 Prozent. Könnte hinkommen.

Ab und an geht's aber um aktive Beamte, daher verwirrend und irreführend. Die Kinderzuschläge fallen ja auch irgendwann weg,zumeist vor der Pensionierung, werden hier aber beim Thema Pension groß angeführt, um das Lebenseinkommen großzurechnen.
Es geht schon mal damit los, dass die Besoldungsrechtskreise nicht erwähnt werden. Erst scheint es um Bundesbesoldung zu gehen, zwischendurch um Lehrer, und bei den Zulagen wird dann  irgendwas herausgegriffen...
Da stimmt so ziemlich gar nichts.
Was stimmt denn nicht?

und die PKV für 300€.... ich zahle derzeit schon ein wenig mehr...

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12497 am: 11.06.2024 22:51 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-bahr-wann-moechte-die-bundesregierung-endlich-eine-amtsangemessene-alimentation-fuer-seine


Danach kommt der Tarifabschluss 2025, das Bürgergeld 2026, Tarifabschluss 2027, Bürgerstabilisierungszulage 2028, Tarifabschluss 2029, Volkszuschuss 2030.
Eventuell habe ich auch einen zukünftigen Grund vergessen, warum man den Gesetzesentwurf nicht über die Ziellinie bekommt. :-X

RandomValue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12498 am: 11.06.2024 23:14 »
Ohne Wertung, wollte ich nur mal hier lassen. Gerne auch die Kommentare lesen.

https://youtu.be/H420fv9pF7U?si=fT1O-fvjZjCe7Jvh

Mich hat der Beitrag dazu verleitet ein Mail an das ZDF zu schreiben. Darin forderte ich das ZDF aus mind. zwei Fakten im Fakten-Check (sic!) zur Sendung zu korrigieren. Antwort kam bis dato nicht.
Trotzdem ist das mMn der Weg, je mehr Widersprüche zu Beiträgen eingehen, umso eher sind die Chancen auf Korrekturen.
« Last Edit: 11.06.2024 23:23 von RandomValue »


Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12500 am: 12.06.2024 06:35 »
Guten Morgen zusammen.

@DerAlimentierte

Dieser Teil der Aussage beschreibt das Problem exakt.:

"Ich habe Verständnis für Ihre Ungeduld, wobei ich gleichwohl auf die Komplexität des Vorhabens hinweisen möchte, welche nicht zuletzt auf die aktuelle Haushaltslage zurückzuführen ist."

Die habe noch immer nicht begriffen, dass die Bundesbesoldung nicht nach fiskalen oder ideologischen Gesichtspunkten geändert oder angepasst werden darf. Das BVerfG urteilte bereits in der Vergangenheit, dass die Beamten kein Sonderopfer erbgingen müssen und die Besoldung nicht zur Konsolidierung des Haushaltes verwendet werden darf.

Nichts anderes passiert hier.

Auch wenn die Kassen leer sind, müssen wir verfassungsgemäß allimentiert werden und genau das begreifen sie nicht oder wollen es nicht wahrhaben, da es Wählerstimmen kostet. Das ist das ekelhafte daran. Alle die sich mit dem Thema beschäftigen wissen es, sind aber auf dienstlichem und in Anbetracht der enorm langen Verfahrenszeiten, auch auf dem juristischen Weg völlig machtlos.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12501 am: 12.06.2024 07:18 »
Guten Morgen zusammen.

@DerAlimentierte

Dieser Teil der Aussage beschreibt das Problem exakt.:

"Ich habe Verständnis für Ihre Ungeduld, wobei ich gleichwohl auf die Komplexität des Vorhabens hinweisen möchte, welche nicht zuletzt auf die aktuelle Haushaltslage zurückzuführen ist."

Die habe noch immer nicht begriffen, dass die Bundesbesoldung nicht nach fiskalen oder ideologischen Gesichtspunkten geändert oder angepasst werden darf. Das BVerfG urteilte bereits in der Vergangenheit, dass die Beamten kein Sonderopfer erbgingen müssen und die Besoldung nicht zur Konsolidierung des Haushaltes verwendet werden darf.

Nichts anderes passiert hier.

Auch wenn die Kassen leer sind, müssen wir verfassungsgemäß allimentiert werden und genau das begreifen sie nicht oder wollen es nicht wahrhaben, da es Wählerstimmen kostet. Das ist das ekelhafte daran. Alle die sich mit dem Thema beschäftigen wissen es, sind aber auf dienstlichem und in Anbetracht der enorm langen Verfahrenszeiten, auch auf dem juristischen Weg völlig machtlos.
Und vor allem, wieso wird die Besoldungserhöhung in einem Atemzug erwähnt. Diese hat mal rein gar nichts mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun, zumindest in der Theorie. Diese müsste eigentlich on top auf die amtsangemessene Alimentation drauf kommen, aber seien wir realistisch, selbst wenn diese irgendwann ordnungsgemäß kommt, wird immer an Centgrenze gekratzt werden, dass man nicht einen Cent mehr als notwendig bekommt.

Badener1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12502 am: 12.06.2024 07:45 »
Gibt es hier irgend jemand aus dem Rheinischen-Bergischen Kreis? Die Bürger dieses Wahlkreises haben die Möglichkeit ihren Abgeordneten Christian Lindner über seine Internetseite anzumailen. Vielleicht weiß er ja mehr, schließlich ist er auch Kabinettsmitglied. 

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12503 am: 12.06.2024 08:05 »
Gibt es hier irgend jemand aus dem Rheinischen-Bergischen Kreis? Die Bürger dieses Wahlkreises haben die Möglichkeit ihren Abgeordneten Christian Lindner über seine Internetseite anzumailen. Vielleicht weiß er ja mehr, schließlich ist er auch Kabinettsmitglied.

Leider wird gerade Hr. Lindner nichts dazu sagen, da ja mitlerweile offensichtlich ist, dass es am Haushalt liegt. Er wird kaum zugeben, dass er die Abstimmungen erschwert, weil er keine Haushaltsmittel hat.

Badener1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12504 am: 12.06.2024 08:18 »
Herr Lindner hat inzwischen 4 Milliarden an Haushaltsmittel dafür zur Verfügung gestellt. Zu wenig, aber immerhin. Aber ab wann will er die denn auch mal ausgeben?

Imperator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12505 am: 12.06.2024 09:26 »
Herr Lindner hat inzwischen 4 Milliarden an Haushaltsmittel dafür zur Verfügung gestellt. Zu wenig, aber immerhin. Aber ab wann will er die denn auch mal ausgeben?

Ich gehe davon aus, dass er zunächst versuchen wird seine Steuererleichterung auf den Weg zu bringen. Er braucht dringend Wahlgeschenke für die BTW nächstes Jahr...