Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3854975 times)

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12540 am: 13.06.2024 16:23 »
Schau mal nach dem sogenannte Eckmann-Vergleich.
Ja, da finde ich eine Quelle für die 7% 1951, aber die Kürzung von weiteren 7% im Jahr 1957 finde ich nichts.

Hier ist es relativ gut erklärt. Zweimal 7% und das letzte Prozent durch die verringerte Gehaltserhöhung in den Besoldungsrunden.

Zitat
( siehe finanzpolitische Mitteilungen Nr. 222, Seite 1888, vom 26. 11. 1955 ) Mit der Orientierung an dem Eckmannvergleich wurde eine Betrachtungsweise gefunden, die einer Kürzung der Beamtenbesoldung um 7 % gleichkam.
Weiterhin heißt es in den Finanzpolitischen Mitteilungen der Bundesregierung vom 26. 11. 1955, Nr. 222, Seite 1884: „Die Steigerung des Durchschnittslohnes ( in der Wirtschaft ) ist allerdings, von beiden Ausgangspunkten gesehen, wesentlich höher als die der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst“.
Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt. Mit Rücksicht auf die Altersversorgung heißt es. Es war ein Zusatz vorhanden, der Besagte, daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte. Der Zusatz wurde natürlich nicht umgesetzt und das Geld nicht für die spätere Versorgung weggelegt.
Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 9. 7. 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert. Diese Versorgungsrücklage sollte damit finanziert werden.

https://www.myheimat.de/bobingen/c-politik/beamte-ihre-pension-und-staendige-einsparungen-an-ihnen_a1279941#gallery=null

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12541 am: 13.06.2024 16:31 »
Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert.
Das ergibt meiner Berechnung nach rund 4%. Falls ich falsch liege, lasse ich mir das gerne mathematisch erklären.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12542 am: 13.06.2024 16:41 »
Das kommt drauf an wie viele Nullrunden es gab. Aber der Artikel ist von 2011 und somit gibt es weniger Runden die in dem Zeitraum stattfanden.

Somit sind wir sogar bei noch mehr als 15% :O Asche auf mein Haupt

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12543 am: 13.06.2024 16:58 »
Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert.
Das ergibt meiner Berechnung nach rund 4%. Falls ich falsch liege, lasse ich mir das gerne mathematisch erklären.

Das mit den Versorgungsrücklagen verstehe ich bis heute nicht wirklich. Wird da wirklich etwas zurückgelegt und wäre abrufbar oder ist das einer dieser Taschenspielertricks.. Dann wäre das das nächste wogegen man mal klagen müsste..

btw: Ich bin kein promovierter Mathematiker, ich denke aber aud dem Bauch heraus, dass die jeweiligen betragsmäßigen Abzüge mit Zinseszins mehr sein dürften als 4%

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12544 am: 13.06.2024 17:15 »
Die 1999 gesetzlich eingeführte Versorgungsrücklage hat zu einer Vermögensrückstellung von rund 21,5 Mrd. Euro (Marktwert Ende März 2024) geführt.

[Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html]

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12545 am: 13.06.2024 17:52 »
https://www.stern.de/politik/deutschland/deutschland-erlaesst-anderen-staaten-fast-16-milliarden-euro-schulden-34794732.html

So dort sind die Milliarden für die amtsangemessene Allimentation sit 2000 gelandet

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12546 am: 13.06.2024 18:02 »
Die 1999 gesetzlich eingeführte Versorgungsrücklage hat zu einer Vermögensrückstellung von rund 21,5 Mrd. Euro (Marktwert Ende März 2024) geführt.

[Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html]

ja die vielleicht, aber die von den 7% kürzungen aus 1957 bis heute sind nirgendwo.

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12547 am: 13.06.2024 19:53 »
Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12548 am: 13.06.2024 20:10 »
Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.

So ist es, es sei denn man beschreitet selbst den Rechtsweg.

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12549 am: 13.06.2024 20:20 »
Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.

So ist es, es sei denn man beschreitet selbst den Rechtsweg.

Und selbst dann verläuft es im Sande. Keine Chance.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12550 am: 13.06.2024 20:20 »
Die 1999 gesetzlich eingeführte Versorgungsrücklage hat zu einer Vermögensrückstellung von rund 21,5 Mrd. Euro (Marktwert Ende März 2024) geführt.

[Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html]

ja die vielleicht, aber die von den 7% kürzungen aus 1957 bis heute sind nirgendwo.
Waren es wirklich Kürzungen oder wurde in den 50ern einfach nicht erhöht? (Kann als Kürzung interpretiert werden).
Ich glaube eher es war letzteres.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12551 am: 14.06.2024 06:26 »

Waren es wirklich Kürzungen oder wurde in den 50ern einfach nicht erhöht? (Kann als Kürzung interpretiert werden).
Ich glaube eher es war letzteres.

Das ist letzten Endes nichts anderes als eine Kürzung. Wenn nicht allgemein angepasst wird, so wie Preise und Abgaben und auch die Inflation nicht berücksichtigt wird, dann ist es eine passive Kürzung, welche von einem AG, der von seinen Beamten Loyalität und Treue erwartet, nicht hinzunehmen ist.

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12552 am: 14.06.2024 08:22 »
Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.

So ist es, es sei denn man beschreitet selbst den Rechtsweg.

https://www.gdp.de/gdp/gdpnds.nsf/id/Nds_20240612_Info_Amtsang?open&ccm=000


xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12554 am: 14.06.2024 13:08 »
Nun lasst doch mal den dementen Olaf in Ruhe. Der kann nun wirklich nichts dafür.