Zitat von: PolareuD am 13.06.2024 11:22Schau mal nach dem sogenannte Eckmann-Vergleich.Ja, da finde ich eine Quelle für die 7% 1951, aber die Kürzung von weiteren 7% im Jahr 1957 finde ich nichts.
Schau mal nach dem sogenannte Eckmann-Vergleich.
( siehe finanzpolitische Mitteilungen Nr. 222, Seite 1888, vom 26. 11. 1955 ) Mit der Orientierung an dem Eckmannvergleich wurde eine Betrachtungsweise gefunden, die einer Kürzung der Beamtenbesoldung um 7 % gleichkam.Weiterhin heißt es in den Finanzpolitischen Mitteilungen der Bundesregierung vom 26. 11. 1955, Nr. 222, Seite 1884: „Die Steigerung des Durchschnittslohnes ( in der Wirtschaft ) ist allerdings, von beiden Ausgangspunkten gesehen, wesentlich höher als die der Beamten, Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst“.Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt. Mit Rücksicht auf die Altersversorgung heißt es. Es war ein Zusatz vorhanden, der Besagte, daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte. Der Zusatz wurde natürlich nicht umgesetzt und das Geld nicht für die spätere Versorgung weggelegt.Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 9. 7. 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert. Diese Versorgungsrücklage sollte damit finanziert werden.
Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert. Das ergibt meiner Berechnung nach rund 4%. Falls ich falsch liege, lasse ich mir das gerne mathematisch erklären.
Die 1999 gesetzlich eingeführte Versorgungsrücklage hat zu einer Vermögensrückstellung von rund 21,5 Mrd. Euro (Marktwert Ende März 2024) geführt.[Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html]
Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.
Zitat von: Mario12 am 13.06.2024 19:53Echt heftig was für Wellen dieses Thema schlägt. Über 830 Seiten hier. Es wird nicht mehr geben, Feierabend.So ist es, es sei denn man beschreitet selbst den Rechtsweg.
Zitat von: flip am 13.06.2024 17:15Die 1999 gesetzlich eingeführte Versorgungsrücklage hat zu einer Vermögensrückstellung von rund 21,5 Mrd. Euro (Marktwert Ende März 2024) geführt.[Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgung-liste.html]ja die vielleicht, aber die von den 7% kürzungen aus 1957 bis heute sind nirgendwo.
Zitat von: BWBoy am 13.06.2024 18:02Zitat von: flip am 13.06.2024 17:15Waren es wirklich Kürzungen oder wurde in den 50ern einfach nicht erhöht? (Kann als Kürzung interpretiert werden).Ich glaube eher es war letzteres.Das ist letzten Endes nichts anderes als eine Kürzung. Wenn nicht allgemein angepasst wird, so wie Preise und Abgaben und auch die Inflation nicht berücksichtigt wird, dann ist es eine passive Kürzung, welche von einem AG, der von seinen Beamten Loyalität und Treue erwartet, nicht hinzunehmen ist.
Zitat von: flip am 13.06.2024 17:15Waren es wirklich Kürzungen oder wurde in den 50ern einfach nicht erhöht? (Kann als Kürzung interpretiert werden).Ich glaube eher es war letzteres.
https://www.stern.de/politik/deutschland/deutschland-erlaesst-anderen-staaten-fast-16-milliarden-euro-schulden-34794732.htmlSo dort sind die Milliarden für die amtsangemessene Allimentation sit 2000 gelandet