Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014579 times)

Knecht

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tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12556 am: 14.06.2024 16:38 »
https://focus.de/260035215

Ich verstehe nicht, warum Herr Silberbach da so einen unnötigen Druck macht.
Herr Saathoff hat doch bereits mehrfach gesagt der Referentenentwurf befindet sich in der Abstimmung. Das Urteil aus Karlsruhe ist doch auch erst 4 Jahre und einen Monat alt..
Für mich vollkommen unverständlich. Und nur, weil die anderen 16 Rechtskreise bereits eine Regelung getroffen haben , muss der Bund doch nicht über jedes Stöckchen springen.

:'-)

andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12557 am: 14.06.2024 17:21 »
Wenn ich als Sachbearbeiter meine Arbeit so schleifen lassen würde, wäre relativ schnell EDEKA angesagt.

Da wird man langsam sehr schnell wütend.


Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12559 am: 17.06.2024 18:54 »
Ich persönlich hätte das Gesetz unmittelbar nach dem 5:1 gegen Schottland finalisiert. Da waren die Bundesbürger schön abgelenkt  ;)

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12560 am: 17.06.2024 19:15 »
Und als Begründung die Kompatibilität mit den Systemen der Bundesländer. Sehr kreativ. Der Verfassungsbruch soll wenigstens stilecht erfolgen.
Hier fällt schon mal der Begriff Mehrverdienermodell…

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniel-rinkert/fragen-antworten/bbvangg-noch-vor-der-sommerpause?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_742028

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12561 am: 17.06.2024 21:18 »
Eine Abkehr vom Einverdienermodell ist doch nur für die Zukunft möglich oder sehe ich das falsch? Bei den Nachzahlungen (ab 2021) kann das Mehrverdienermodell m.E. nicht angewendet werden. Vielleicht bin ich aber auch nur naiv...


flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12563 am: 17.06.2024 21:30 »
Eine Abkehr vom Einverdienermodell ist doch nur für die Zukunft möglich oder sehe ich das falsch? Bei den Nachzahlungen (ab 2021) kann das Mehrverdienermodell m.E. nicht angewendet werden. Vielleicht bin ich aber auch nur naiv...
Welche Nachzahlungen? Im zuletzt veröffentlichten Gesetzentwurf vom Januar 2023 war nicht die Rede von Nachzahlungen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12564 am: 17.06.2024 21:53 »
Eine Abkehr vom Einverdienermodell ist doch nur für die Zukunft möglich oder sehe ich das falsch? Bei den Nachzahlungen (ab 2021) kann das Mehrverdienermodell m.E. nicht angewendet werden. Vielleicht bin ich aber auch nur naiv...
Welche Nachzahlungen? Im zuletzt veröffentlichten Gesetzentwurf vom Januar 2023 war nicht die Rede von Nachzahlungen.

Doch...von Nachzahlungen war explizit die Rede. Deshalb gab es auch das BMI-Rundschreiben mit dem Hinweis, dass auf auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird...


flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12566 am: 17.06.2024 22:10 »
Eine Abkehr vom Einverdienermodell ist doch nur für die Zukunft möglich oder sehe ich das falsch? Bei den Nachzahlungen (ab 2021) kann das Mehrverdienermodell m.E. nicht angewendet werden. Vielleicht bin ich aber auch nur naiv...
Welche Nachzahlungen? Im zuletzt veröffentlichten Gesetzentwurf vom Januar 2023 war nicht die Rede von Nachzahlungen.


Doch...von Nachzahlungen war explizit die Rede. Deshalb gab es auch das BMI-Rundschreiben mit dem Hinweis, dass auf auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird...

Stimmt.
Es soll ein einmaliger pauschalierender Ausgleichsbetrag ohne individuelle Prüfung und Festsetzung für den Einzelfall ermittelt werden.

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12567 am: 17.06.2024 22:19 »
Man kann ja über Zuverdienstmodelle kreativ nachdenken, um eine Überalimentatiin zu vermeiden. So viel will ich zugestehen. Aber wenn ein wie auch immer gearteter Zuverdienst zur rechnerischen Voraussetzung gemacht wird, um in den Eingangsämtern überhaupt die 15% oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu liegen, dann braucht man da nicht tief einsteigen gedanklich, um den Verfassungsbruch zu erkennen. Der Staat hat dann Bedienstete, die 41 Wochenstunden arbeiten, um auf ein Einkommensniveau zu kommen, das eine Bedarfsgemeinschaft auch ohne Erwerbstätigkeit erzielt. U.U. liegt der Beamte mit seiner Besoldung sogar noch darunter. Dieser Umstand und auch die deutliche Verschiebung des Verhältnisses der Zuschläge zu der Grundbesoldung wird in Karlsruhe irgendwann wieder zur Disposition stehen. Ich hoffe Mal, dass das BVerfG diese "Kniffe" kommen sieht und in den anderen Entscheidungen zu den Ländern solche Praktiken, so es die für nicht verfassungskonform hält, direkt einkassiert.
In meiner Tätigkeit habe ich häufiger mit dem BVerwG zu tun. Dort sind die Richterinnen und Richter mittlerweile dazu übergegangen, auch unaufgeworfene Rechtsfragen in den Urteilsbegründungen direkt zu adressieren, um sich künftige Vorlagen solcher Fragen direkt zu ersparen. Hoffen wir Mal, dsss Karlsruhe ähnlich tickt.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12568 am: 18.06.2024 06:51 »
Ich habe das Gefühl in Karlsruhe wird mehr gestanden, als getickt. Vllt muss man mal die Batterien tauschen.

PS: ich hab noch eine super Idee: bei den zukünftigen Erben der Boomern könnte man doch einfach pauschal 500.000 als Erbe zum Einkommen dazu rechnen. Alle Probleme fürs Erste gelöst.

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12569 am: 19.06.2024 09:51 »
Hier fällt schon mal der Begriff Mehrverdienermodell…

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniel-rinkert/fragen-antworten/bbvangg-noch-vor-der-sommerpause?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_742028
Vllt sollten wir uns ein Beispiel an der DHU nehmen. Die haben eine Rechtsgutachten an den Bundespräsidenten überreicht.
Zitat
Unsere Rechtsanwälte haben dem Bundespräsidenten ein 19-seitiges Rechtsgutachten zukommen lassen, in dem detailliert dargelegt wird, warum die Neufassung des Gesetzes verfassungswidrig ist. Ich schätze, dass Steinmeiers Juristen dies ernst nehmen und intensiv prüfen, zumal die Bundesregierung und der Bundestag ja schon mit der ersten Fassung des Klimaschutzgesetzes 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sind. Sie werden vielleicht auch prüfen, ob man das Urteil, das die Deutsche Umwelthilfe im November 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erstritten hat, damit wirklich aus der Welt schaffen kann.
Damit macht man es schwerer ein vermutlich verfassungswidrig Gesetz zu veröffentlichen und damit rechtsgültig werden zu lassen.
Ein Richterbund oder eine Interreessenverretung die eine gute Rechtsabteilung hat bzw. einen Rechtsberatung eingekauft hat wäre ein geeigneter Kandidat dieses Handeln zu kompieren.