Man kann ja über Zuverdienstmodelle kreativ nachdenken, um eine Überalimentatiin zu vermeiden. So viel will ich zugestehen. Aber wenn ein wie auch immer gearteter Zuverdienst zur rechnerischen Voraussetzung gemacht wird, um in den Eingangsämtern überhaupt die 15% oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu liegen, dann braucht man da nicht tief einsteigen gedanklich, um den Verfassungsbruch zu erkennen. Der Staat hat dann Bedienstete, die 41 Wochenstunden arbeiten, um auf ein Einkommensniveau zu kommen, das eine Bedarfsgemeinschaft auch ohne Erwerbstätigkeit erzielt. U.U. liegt der Beamte mit seiner Besoldung sogar noch darunter. Dieser Umstand und auch die deutliche Verschiebung des Verhältnisses der Zuschläge zu der Grundbesoldung wird in Karlsruhe irgendwann wieder zur Disposition stehen. Ich hoffe Mal, dass das BVerfG diese "Kniffe" kommen sieht und in den anderen Entscheidungen zu den Ländern solche Praktiken, so es die für nicht verfassungskonform hält, direkt einkassiert.
In meiner Tätigkeit habe ich häufiger mit dem BVerwG zu tun. Dort sind die Richterinnen und Richter mittlerweile dazu übergegangen, auch unaufgeworfene Rechtsfragen in den Urteilsbegründungen direkt zu adressieren, um sich künftige Vorlagen solcher Fragen direkt zu ersparen. Hoffen wir Mal, dsss Karlsruhe ähnlich tickt.