Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995903 times)

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,549
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12585 am: 24.06.2024 09:45 »
Alle Beamten müssen ein Sonderopfeur bringen. Seid Stolz auf euch, ihr haltet dadurch  den Laden am Laufen!

Meine Bekannten bei der Polizei schieben Ueberstunden ueber Ueberstunden und nun auch noch die EM die sind so begeistert. Die sind so gluekclich ueber all die Stunden, damit Frau Faeser und die anderen Damen und Herren so schoen medienwirksam auf der Tribuene in die Kameras grinsen koennen. Und dann der Dank und die Wertschaetzung der Dienstherrn da kann man sich vor Freude kaum noch zurueckhalten nach mehr Dienst zu rufen.

Vorbildlich! Aufgrund der finanziellen Lage sollte vorrübergehend die Wochenarbeitszeit auf 42,5h oder 43h erhöht werden. Mit den damit frei werdenden Mitteln kann der Staat sich dann um die wirklich wichtigen Themen dieser Zeit kümmern.

CPT P

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12586 am: 24.06.2024 10:06 »
Alle Beamten müssen ein Sonderopfeur bringen. Seid Stolz auf euch, ihr haltet dadurch  den Laden am Laufen!

Meine Bekannten bei der Polizei schieben Ueberstunden ueber Ueberstunden und nun auch noch die EM die sind so begeistert. Die sind so gluekclich ueber all die Stunden, damit Frau Faeser und die anderen Damen und Herren so schoen medienwirksam auf der Tribuene in die Kameras grinsen koennen. Und dann der Dank und die Wertschaetzung der Dienstherrn da kann man sich vor Freude kaum noch zurueckhalten nach mehr Dienst zu rufen.

Vorbildlich! Aufgrund der finanziellen Lage sollte vorrübergehend die Wochenarbeitszeit auf 42,5h oder 43h erhöht werden. Mit den damit frei werdenden Mitteln kann der Staat sich dann um die wirklich wichtigen Themen dieser Zeit kümmern.

Stimmt. Zum Beispiel die Sozialleistungen erhöhen. Unsere Bürgergeldempfänger freuen sich bestimmt, wenn sie ihre faulen Är.... noch etwas mehr gepudert bekommen...

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,549
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12587 am: 24.06.2024 10:15 »
Alle Beamten müssen ein Sonderopfeur bringen. Seid Stolz auf euch, ihr haltet dadurch  den Laden am Laufen!

Meine Bekannten bei der Polizei schieben Ueberstunden ueber Ueberstunden und nun auch noch die EM die sind so begeistert. Die sind so gluekclich ueber all die Stunden, damit Frau Faeser und die anderen Damen und Herren so schoen medienwirksam auf der Tribuene in die Kameras grinsen koennen. Und dann der Dank und die Wertschaetzung der Dienstherrn da kann man sich vor Freude kaum noch zurueckhalten nach mehr Dienst zu rufen.

Vorbildlich! Aufgrund der finanziellen Lage sollte vorrübergehend die Wochenarbeitszeit auf 42,5h oder 43h erhöht werden. Mit den damit frei werdenden Mitteln kann der Staat sich dann um die wirklich wichtigen Themen dieser Zeit kümmern.

Stimmt. Zum Beispiel die Sozialleistungen erhöhen. Unsere Bürgergeldempfänger freuen sich bestimmt, wenn sie ihre faulen Är.... noch etwas mehr gepudert bekommen...

Bitte nicht gegen die Schwächsten der Schwachen schießen. Laut Medien müssen sich auch Bürgergeldempfänger auf eine Nullrunde einstellen. Vielleicht sollte man das auch von Beamten und Angestellten im öD erwarten können.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 686
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12588 am: 24.06.2024 10:33 »
Alle Beamten müssen ein Sonderopfeur bringen. Seid Stolz auf euch, ihr haltet dadurch  den Laden am Laufen!

Meine Bekannten bei der Polizei schieben Ueberstunden ueber Ueberstunden und nun auch noch die EM die sind so begeistert. Die sind so gluekclich ueber all die Stunden, damit Frau Faeser und die anderen Damen und Herren so schoen medienwirksam auf der Tribuene in die Kameras grinsen koennen. Und dann der Dank und die Wertschaetzung der Dienstherrn da kann man sich vor Freude kaum noch zurueckhalten nach mehr Dienst zu rufen.

Vorbildlich! Aufgrund der finanziellen Lage sollte vorrübergehend die Wochenarbeitszeit auf 42,5h oder 43h erhöht werden. Mit den damit frei werdenden Mitteln kann der Staat sich dann um die wirklich wichtigen Themen dieser Zeit kümmern.

Stimmt. Zum Beispiel die Sozialleistungen erhöhen. Unsere Bürgergeldempfänger freuen sich bestimmt, wenn sie ihre faulen Är.... noch etwas mehr gepudert bekommen...

Bitte nicht gegen die Schwächsten der Schwachen schießen. Laut Medien müssen sich auch Bürgergeldempfänger auf eine Nullrunde einstellen. Vielleicht sollte man das auch von Beamten und Angestellten im öD erwarten können.

Naja, bei allem Mitgefühl für die WIRKLICH bedürftigen... die %-Erhöhungen seit Einführung des neuen Namens hätte ich auch gerne.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,549
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12589 am: 24.06.2024 10:35 »
Das macht bei Bürgergeldempfängern aber nur Peanuts aus ;) Immerhin gab es für Beamte die 3000€ Inflationsausgleich, das bekamen Bürgergeldempfänger nicht ;)

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 686
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12590 am: 24.06.2024 11:11 »
Das macht bei Bürgergeldempfängern aber nur Peanuts aus ;) Immerhin gab es für Beamte die 3000€ Inflationsausgleich, das bekamen Bürgergeldempfänger nicht ;)

Wenn man bedenkt was unser Sozialsystem bereits jetzt kostet und das die ja vorher auch überlebt haben und immer mehr werden, vllt trotzdem nicht der richtige Weg um die Wirtschaft anzukurbeln.

Man könnte es auch Nullrundenausgleich nennen.  ::)

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 275
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12591 am: 24.06.2024 11:25 »
Das macht bei Bürgergeldempfängern aber nur Peanuts aus ;) Immerhin gab es für Beamte die 3000€ Inflationsausgleich, das bekamen Bürgergeldempfänger nicht ;)

Dafür werden für Bürgergeldempfänger neben der Erhöhung der Regelsätze auch die Erhöhung der Mieten + Heizkosten übernommen. Das waren in 2022 z.B. +81% für Heizkosten sowie +9% für Mieten. Da dieses Plus dauerhaft gezahlt wird, sind die 3000€ schnell aufgebraucht.

Es ist übrigens kein treten nach unten sondern nach oben, da wir ja weniger bekommen als Bürgergeldempfänger. Darum drehen sich doch die ganzen Klagen.
« Last Edit: 24.06.2024 11:31 von InternetistNeuland »

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,549
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12592 am: 24.06.2024 11:31 »
Das macht bei Bürgergeldempfängern aber nur Peanuts aus ;) Immerhin gab es für Beamte die 3000€ Inflationsausgleich, das bekamen Bürgergeldempfänger nicht ;)

Wenn man bedenkt was unser Sozialsystem bereits jetzt kostet und das die ja vorher auch überlebt haben und immer mehr werden, vllt trotzdem nicht der richtige Weg um die Wirtschaft anzukurbeln.

Man könnte es auch Nullrundenausgleich nennen.  ::)

Da Bürgergeldempfänger einen Großteil ihres Einkommens verkonsumieren, dürfte sich eine Erhöhung positiv auf den Konsum auswirken.

CPT P

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12593 am: 24.06.2024 11:37 »
Das macht bei Bürgergeldempfängern aber nur Peanuts aus ;) Immerhin gab es für Beamte die 3000€ Inflationsausgleich, das bekamen Bürgergeldempfänger nicht ;)

Wenn man bedenkt was unser Sozialsystem bereits jetzt kostet und das die ja vorher auch überlebt haben und immer mehr werden, vllt trotzdem nicht der richtige Weg um die Wirtschaft anzukurbeln.

Man könnte es auch Nullrundenausgleich nennen.  ::)

Da Bürgergeldempfänger einen Großteil ihres Einkommens verkonsumieren, dürfte sich eine Erhöhung positiv auf den Konsum auswirken.

...Marlboro und Lucky Strike wird's freuen... 8)

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 638
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12594 am: 24.06.2024 11:40 »
Da Bürgergeldempfänger einen Großteil ihres Einkommens verkonsumieren, dürfte sich eine Erhöhung positiv auf den Konsum auswirken.

...Marlboro und Lucky Strike wird's freuen... 8)

und alkohol und so weiter. Noch mehr Weisheiten aus dem RTL2 Konsum?


Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12595 am: 24.06.2024 12:44 »
Da Bürgergeldempfänger einen Großteil ihres Einkommens verkonsumieren, dürfte sich eine Erhöhung positiv auf den Konsum auswirken.
Das machen auch viele Beamte, denn die Beamten bekommen schlicht weniger als Bürgergeldempfänger.
Genauso wie es viele Handwerker machen.

Und das ist jetzt kein Tritt nach unten.
Wenn ein Handwerker mit seinem Familiengehalt über die Runden kommt, dann muss es der Bürgergeldempfänger erst recht können.

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus249832776/Buergergeld-Diese-Familie-lebt-von-Buergergeld-und-spart-jeden-Monat-1000-Euro.html

Sorry, aber wir finanzieren Bürgergeldempfänger ein Luxusleben.
« Last Edit: 24.06.2024 12:55 von Alexander79 »

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 606
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12596 am: 24.06.2024 12:45 »
Leute bitte nicht diese Diskussion.
Bei allem Frust den wir Beamte schieben sollte das Niveau nicht soweit absinken.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 304
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12597 am: 24.06.2024 17:31 »
Leute bitte nicht diese Diskussion.
Bei allem Frust den wir Beamte schieben sollte das Niveau nicht soweit absinken.

Das mit dem Luxus ist fragwürdig, verglichen mit 1970 aber auch nicht falsch. Als Bürgergeldempfänger in den Urlaub fahren, sollte mE nicht drin sein.

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12598 am: 24.06.2024 21:25 »
Die Haushaltsverhandlungen sind im vollem Gange. Ich bin wirklich gespannt wie das ausgeht. Lindner wird hart bleiben und von der Schuldenbremse nicht abweichen...da bin ich mir ziemlich sicher. Er wird auch Neuwahlen in Kauf nehmen. Es hängt also am Kanzler...der hätte den "Sparhaushalt" auch schon längst durchgewunken, wenn seine Partei ihm nicht im Nacken sitzen würde. Die SPD-Fraktion und Parteispitze macht anscheinend ernst und erhöht den Druck auf Kanzler Scholz.

Was auch passieren kann: Scholz präsentiert einen "faulen" Kompromiss und die SPD-Fraktion/Partei zieht nicht mit. Dann ist Scholz Geschichte. Einen neuen Entwurf wird es dann erst mit der neuen Regierung geben. Mal sehen, ob die sich dann noch an das Rundschreiben erinnern...

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,549
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12599 am: 24.06.2024 22:26 »
Scholz absägen und dann Pistorius aufstellen. Ansonsten ist die SPD erledigt, wenn es die CDU nicht wieder verbockt.