Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3887580 times)

Candyman

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 63
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12600 am: 25.06.2024 02:07 »
Scholz absägen und dann Pistorius aufstellen. Ansonsten ist die SPD erledigt, wenn es die CDU nicht wieder verbockt.

Ich würde Pistorius schon da lassen wo er gerade ist...
dort weißt er zumindest mehr Kompetenzen auf wie viele VMs vorher...

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,302
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12601 am: 25.06.2024 06:26 »
Die Threads füllen sich Seite um Seite und nichts passiert. Ein Trauerspiel. Aber das Wetter soll heute gut werden,  ein schöner Sommertag und nicht zu heiß.

waynetology

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12602 am: 25.06.2024 06:56 »
Liegt offensichtlich an den 800 Seiten Offtopic.  :-X

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 147
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12603 am: 25.06.2024 08:50 »
Was ist eigentlich mit dem Bundesverfassungsgericht los? Hier hört man garnichts mehr. Bisher habe ich mich beim Bashing des Verfassungsgerichts zurückgehalten und habe hier eher die Linie von Swen Tanortsch vertreten.

Mittlerweile haben wir Mitte 2024 und es gibt immer noch nichts. Die Argumentation von Swen konnte ich Anfang 2023 noch nachvollziehen (keine überhastete Entscheidung etc.). Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass das Gericht das Thema amtsangemessene Besoldung - aus welchen Gründen auch immer - verzögert. Vielleicht wollen sie die Haushaltskrise nicht weiter verschärfen und warten ab...nur so eine Vermutung.

Oder ist das Gericht einfach nur maßlos überfordert und setzt andere Prioritäten.

Jedenfalls kann man die Dauer des Verfahrens nicht mehr schönreden bzw. rechtfertigen. 

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 429
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12604 am: 25.06.2024 09:09 »

Oder ist das Gericht einfach nur maßlos überfordert und setzt andere Prioritäten.

Jedenfalls kann man die Dauer des Verfahrens nicht mehr schönreden bzw. rechtfertigen.

Das Gericht ist, nach Überzeugung vieler Verfahrensteilnehmer, hoffnungslos überlastet und wird das auch in Zukunft bleiben. Trotzdem weigert sich das Gericht mit all seiner Macht, einen dritten Senat gesetzlich einrichten zu lassen, das ist aus demokratietheoretischen Gesichtspunkten her schon schwierig, im Bezug auf effektiven Rechtschutz noch um einiges kritischer, aber so ist es nun einmal.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12605 am: 25.06.2024 09:17 »
BalBund leider volle Zustimmung.
Darüberhinaus muss sich ein BVerfG mit Rechtstreitigkeiten wegen "Knöllchen" beschäftigen. Als ich das in den Nachrichten gelesen habe, wusste ich warum wesentliche und weit reichende Verfahren unter Umständen lange dauern bis ein Urteil steht. Liegt sicher and er Verrechtlichung unseres Staates und dem Umstand das es wohl Bürger gibt die selbst solche ich nenne es Banalitäten bis nach Karlsruhe treiben.

Zerot

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12606 am: 25.06.2024 10:56 »
für mich ist der Zeitraum auch schon rum, in dem man das Bundesverfassungsgericht wegen der Komplexität des Verfahrens in Schutz nehmen kann/darf/muss.

Mich würde ein Blick in die Glaskugel interessieren- was passiert mit den Beamten wenn das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass die Besoldung Verfassungskonform ist?! Viele hoffen auf einen für uns guten Ausgang mit Nachzahlungen und Lohnsteigerungen - dann wäre alles paletti - aber wenn das Gegenteil eintritt; wird es dann eine Kündigungswelle geben?

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 679
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12607 am: 25.06.2024 11:09 »
für mich ist der Zeitraum auch schon rum, in dem man das Bundesverfassungsgericht wegen der Komplexität des Verfahrens in Schutz nehmen kann/darf/muss.

Mich würde ein Blick in die Glaskugel interessieren- was passiert mit den Beamten wenn das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass die Besoldung Verfassungskonform ist?! Viele hoffen auf einen für uns guten Ausgang mit Nachzahlungen und Lohnsteigerungen - dann wäre alles paletti - aber wenn das Gegenteil eintritt; wird es dann eine Kündigungswelle geben?

Das halte ich in der Tat für ausgeschlossen.

Aber wenn das kommen sollte würden mutmaßlich die meisten nicht offiziell, sondern innerlich kündigen und nur noch streng Dienst nach Vorschrift machen.

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 147
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12608 am: 25.06.2024 11:18 »
Mich würde ein Blick in die Glaskugel interessieren- was passiert mit den Beamten wenn das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass die Besoldung Verfassungskonform ist?!

Das wird sehr wahrscheinlich nicht passieren. Die Besoldung ist aktuell in allen Rechtskreisen nicht verfassungskonform. Was ich mir aber vorstellen kann, ist, dass das Gericht dem Gesetzgeber einen Weg aufzeigen wird, der noch irgendwie finanziell stemmbar ist. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das Gericht den "Vorschlaghammer" rausholt und die nächste Haushaltskrise (und dann fehlen nicht "nur" 25 Mrd EUR) auslöst...auch wenn ich mir das wünschen würde.
In naher/mittlerer Zukunft wird man sehr wahrscheinlich vom Einverdienermodell abrücken. Wenn dies gut begründet wird, wird das Verfassungsgericht hier mitspielen. Es wird jedenfalls keine utopischen Nachzahlungen geben...

MDWiesbaden

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 77
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12609 am: 25.06.2024 11:34 »
Die Abkehr vom Einverdienermodell kann doch aber nur für die Zukunft Anwendung finden, nicht aber für die Vergangenheit oder? Dann müsste es eben doch Nachzahlungen geben. Habe ich da einen Denkfehler.

Goldene Vier

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 135
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12610 am: 25.06.2024 11:49 »

Hier mal was aus den Ländern, der DBB Schlewig-Holstein hat mal freundlich beim 2. Senat des BVerfG angeklopft.....

https://www.dbb-sh.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-sh_de/pdf/2024/2024-dbbsh_an_BVerfG.pdf

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 147
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12611 am: 25.06.2024 12:54 »
Die Abkehr vom Einverdienermodell kann doch aber nur für die Zukunft Anwendung finden, nicht aber für die Vergangenheit oder? Dann müsste es eben doch Nachzahlungen geben. Habe ich da einen Denkfehler.

Richtig, das Einverdienermodell könnte nur für die Zukunft Anwendung finden. Bei den Nachzahlungen wird man eine (verfassungswidrige und vergleichsweise günstige) Zwischenlösung finden. Die wenigsten Beamten werden hiergegen klagen. Für die Zukunft gilt dann das Einverdienermodell und der Bund ist schön raus. Deshalb glaube ich auch, dass es in 2024/2025 oder spätesten 2026 (bei Neuwahl) einen neuen (verfassungswidrigen) Entwurf geben wird. Der Bund wäre auch schön blöd, noch länger zuzuwarten. Wenn man das Urteil abwartet, wird der Gestaltungsspielraum (gerade bei den Nachzahlungen) noch kleiner.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,541
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12612 am: 25.06.2024 13:07 »
. Der Bund wäre auch schön blöd, noch länger zuzuwarten. Wenn man das Urteil abwartet, wird der Gestaltungsspielraum (gerade bei den Nachzahlungen) noch kleiner.

Unterstellst du denen Intelligenz???

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,003
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12613 am: 25.06.2024 13:15 »
Mich würde ein Blick in die Glaskugel interessieren- was passiert mit den Beamten wenn das Bundesverfassungsgericht urteilt, dass die Besoldung Verfassungskonform ist?!

Das wird sehr wahrscheinlich nicht passieren. Die Besoldung ist aktuell in allen Rechtskreisen nicht verfassungskonform. Was ich mir aber vorstellen kann, ist, dass das Gericht dem Gesetzgeber einen Weg aufzeigen wird, der noch irgendwie finanziell stemmbar ist. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das Gericht den "Vorschlaghammer" rausholt und die nächste Haushaltskrise (und dann fehlen nicht "nur" 25 Mrd EUR) auslöst...auch wenn ich mir das wünschen würde.
In naher/mittlerer Zukunft wird man sehr wahrscheinlich vom Einverdienermodell abrücken. Wenn dies gut begründet wird, wird das Verfassungsgericht hier mitspielen. Es wird jedenfalls keine utopischen Nachzahlungen geben...

Die Haushaltslage dürfte dem BVerfG ziemlich egal sein. Das Gericht entscheidet nur, ob die Norm mit dem GG vereinbar ist oder nicht. Wie der Beschluss dann umgesetzt wird, ist Aufgabe des Besoldungsgesetzgebers.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12614 am: 25.06.2024 13:58 »
@PolareuD
Grundsaetzlich stimme ich dir zu, das BVerfG entscheidet in erster Linie ob eine Norm mit der Verfassung in Einklang ist oder nicht.
Aber ich wage die Prognose, dass auch das BVerfG sich der gegenwaertigen politischen Lage sehr wohl bewusst ist und demzufolge seine Entscheidung eventuell doch auch dahingehend abwaegt, welche gravierenden Auswirkungen diese haben koennte. Zumindest werden sie dies nicht unbeachtet lassen, nach dem Motto koste es was es wolle.
Und da denke ich nicht nur an die fiskalische Bedeutung. Ich kann mir angesichts der zur Zeit immer staerker polarisierenden Landschaft und der Waehler nur sehr gut vorstellen, welche gesellschaftspolitische Sprengkraft ein entsprechendes Urteil haben koennte. Und was dies insbesondere bei den gegenwaertig immer staerker aufkommenden radikalen Stroemungen auf beiden Seiten jenseits der politischen Mitte zur Folge haben koennte.
Ich stelle mir gerade vor, was bei der breiten Masse der Bevoelkerung ankommen wird, wenn infolge eines Urteils des BVerfG die Beamtenalimentation wie heir schon mehrfach berechnet um die 25 - 37 % angehoben werden muss.
Das duerfte reichlich Sprengkraft in sich haben und so meine Prognose viele Waehler in die beiden extreme treiben. 
Von daher kann ich mir vorstellen, dass das BVerfG sich seiner Rolle und der Konsequenz sehr wohl bewusst ist und ein Urteil eventuell auch dahingehend abwaegt. Von den erheblichen Auswirkungen im fiskalischen Bereich in den jeweiligen Haushalten mal ganz abgesehen.