Hallo miteinander,
ich lese hier bereits seit einigen Monaten still sehr interessiert mit und mache mir natürlich auch so meine Gedanken, wo die Reise wohl hingeht. Am 14. Mai habe ich „meinen“ Wahlkreisabgeordeten der SPD, Hern Dr. Stegner angeschrieben und ihn gefragt, ob die hier im Forum kolportierte, mich sehr befremdende Aussage des Herrn StS S. Tidow, nach der dieser in einer Personalversammlung des BMUV behauptet haben soll, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden, korrekt ist. Heute nun bekam ich die schon gar nicht mehr erwartete Antwort von Herrn MdB Dr. Stegner, die ich hier als meinen „Einstand“ in das Forum zur Kenntnis geben möchte. Die Antwort lautet wie folgt:
„Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der aktuellen Entwicklung bezüglich der amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung.
Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) weiterhin fest an diesem wichtigen Koalitionsvorhaben arbeitet. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt. Der erste Referentenentwurf wurde aufgrund verschiedener Faktoren, einschließlich der Haushaltssituation Ende 2023, verzögert. Diese Verzögerungen spiegeln jedoch nicht das Engagement der Regierung wider, dieses Vorhaben abzuschließen und die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 umzusetzen.
Es bleibt weiterhin oberste Priorität, den gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtungen bewusst und arbeitet intensiv daran, eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung sicherzustellen.“
Man darf also gespannt sein…