Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4031903 times)

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 608
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12615 am: 25.06.2024 14:10 »

Hier mal was aus den Ländern, der DBB Schlewig-Holstein hat mal freundlich beim 2. Senat des BVerfG angeklopft.....

https://www.dbb-sh.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-sh_de/pdf/2024/2024-dbbsh_an_BVerfG.pdf

Sicher alles richtig was der DBB da schreibt, aber ich haette noch klarere Worte erwartet.
17 Jahre Verfahrensdauer, auch wenn Swen dahingehend Recht hat es liegt in erster Linie an den Gesetzgebern, fuehren den vermeintlichen Rechtsschutz ad absurdum.
Dasselbe Gericht, dass uns das Streikrecht infolge des Treueverhaeltnis abspricht, laesst die Dienstherrn in dem Fall nunmehr 17 Jahre mit einer in meinen Augen einseitigen Aufkuendigung des Treueverhaeltnisses durch kommen. Dasselbe Gericht versagt eine entsprechende Verzinsung der Ansprueche und entwertet diese und spielt somit wiederum einseitig nur dem Dienstherrn in die Haende.
Dassselbe Gericht ist sich der unertraeglichen Verfahrensdauer bewusst und verweigert sich durch die Schaffung eines weiteren Senat ggf Abhilfe bei Prozesslaengen zu schaffen ( zumindest ist das mein Kenntnisstand, das BVerfG tut selbe rnichts um einen weitteren Senat zu schaffen).
Dasselbe Gericht hat Sonderopfer seitens der Beamten eine Absage erteilt, aber es ist dasselbe Gericht welches infolge der Verfahrensdauer und der Nichtverzinsung etwaiger Ansprueche de facto ein Sonderopfer der Beamten indirekt zulaesst, weil sich die Gesetzgeber dementsprechend verhalten koennen und nicht gezwungen werden zeitnah einen verfassungsgemaessen Zustand herzustellen.
Von daher haette ich mir noch wesentlich direktere und klarere Worte seitens des DBB gewuenscht.
 

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 640
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12616 am: 25.06.2024 14:21 »
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken eines offenen Briefes an das Bundesverfassungsgericht.
Natürlich respektvoll im Ton, aber die Punkte die Bundi anspricht sollten unbedingt mit hinein.


Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 690
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12617 am: 25.06.2024 14:46 »
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken eines offenen Briefes an das Bundesverfassungsgericht.
Natürlich respektvoll im Ton, aber die Punkte die Bundi anspricht sollten unbedingt mit hinein.

Etwas überspitzt vllt. aber: die haben schon keine Zeit ihre Arbeit zu machen. Meinst du die lesen Briefe von "Jedermann"?

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 608
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12618 am: 25.06.2024 15:40 »
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken eines offenen Briefes an das Bundesverfassungsgericht.
Natürlich respektvoll im Ton, aber die Punkte die Bundi anspricht sollten unbedingt mit hinein.

Etwas überspitzt vllt. aber: die haben schon keine Zeit ihre Arbeit zu machen. Meinst du die lesen Briefe von "Jedermann"?

Welcher der Punkte ist überspitzt ? Ich glaube, zumindest ist das mein Eindruck, alle die Punkte die ich angerissen habe, treiben hier jede Menge Beamte um und oft genug geht es um genau die Punkte.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 690
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12619 am: 25.06.2024 15:44 »
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken eines offenen Briefes an das Bundesverfassungsgericht.
Natürlich respektvoll im Ton, aber die Punkte die Bundi anspricht sollten unbedingt mit hinein.

Etwas überspitzt vllt. aber: die haben schon keine Zeit ihre Arbeit zu machen. Meinst du die lesen Briefe von "Jedermann"?

Welcher der Punkte ist überspitzt ? Ich glaube, zumindest ist das mein Eindruck, alle die Punkte die ich angerissen habe, treiben hier jede Menge Beamte um und oft genug geht es um genau die Punkte.

Deine Punkte meinte ich doch gar nicht, Bundi. Überspitzt bezog sich auf meinen Satz ;)

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,041
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12620 am: 25.06.2024 15:45 »
Das Mehrverdiener-Modell scheint wohl schon Gegenstand der bevorstehenden Klagewelle in Bayern zu sein.

Ich habe heute von meiner Anwältin (über BDK) meine 14-Seitige Klagebegründung bekommen. Hut ab, es scheint als weiß die Frau was sie tut. Sie greift sogar Punkte an, auf die ich nie gekommen wäre. Zum Beispiel Art. 6 GG (Schutz der Ehe) .
Kann das Schreiben leider nicht teilen. Und die Zerpflückt die Sache mit der Mehrverdiener-Familie und schreibt ganz klar, dass man maximal von einer Zuverdiener-Familie reden kann wenn man Kinder hat. Wer auch über Frau Dr. Sojka seine Klage laufen lässt wird wissen was ich meine 😊

Könntest Du zumindest grob skizzieren worauf Sie eingeht?

- Mehrverdienerfamilie
- Orts- und Familienzuschlag
- Abstandsgebot
- Grundsatz der Besoldung anhand Qualifikation, Leistung und Bedeutung des Amtes

LG und Merci

exakt das, was du gerade geschrieben hast 😊 und das sehr ausführlich und detailliert.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 608
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12621 am: 25.06.2024 16:09 »
@knecht

Okay, habe fuer einen Moment gedacht mir ist bei all dem Frust in mir etwas entgangen ;-)
Stimme dir aber zu, einen Brief werden die Damen und Herren sicher nicht lesen.

Möchte wenn ich ehrlich bin, aber auch nicht an deren Stelle sein.

Leider hat mir diese Forum und Swen die Augen geöffnet und meinen Glauben an alles was ich bis dato glaubte zerstört.
Und wenn ich mir so vor Augen führe, wer von uns bis auf wenige Ausnahmen hätte jemals erkannt als normaler Beamter und eben nicht Richter dass unsere Alimentation verfassungswirdig ist.
Also ich kann mir kaum einen Beamten vorstellen, der das hätte erkennen können. Die Sache ist so komplex und nahezu undurchdringbar, dass man von nahezu keinem Beamten erwarten kann, dies zu wissen. Und dies hat über Jahrzehnte in die Hände der Gesetzgeber gespielt. Ich mag mir gar nicht ausrechnen wieviel Ansprüche von Beamten infolge dessen auf immer untergegangen sind.

Wie dem auch sei, ich erwarte leider nicht mehr zeitnah ein Urteil das dann auch noch entsprechend umgesetzt wird. Wie ich ja vor einigen Kommentaren geschrieben habe, dürfte die Sprengkraft eines solchen Urteils unabsehbare Folgen haben. Unsere Gesellschaft würde aller Voraussicht nach noch weioter gespalten und die Extreme an den Rändern weiter Zulauf erfahren. Und als Haushälter sehe ich in der derzeitigen Situation eh nicht wie das umgesetzt werden sollte, auch wenn berechtigter Weise die Kassenlage keine Rolle spielen dürfte. Leider ist dies in der Realität anders.
Ich für meinen Teil folge dem Motto "You get what you pay for".
Also die eigene Work Life Balance neu justieren. Wie ich bis vor kurzem diese Worte gehasst habe.

 

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12622 am: 25.06.2024 17:18 »
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken eines offenen Briefes an das Bundesverfassungsgericht.
Natürlich respektvoll im Ton, aber die Punkte die Bundi anspricht sollten unbedingt mit hinein.

Das BVerfG kann prinzipiell nur darüber entscheiden, was die Kläger beantragen.
Gerade zu den Zinsen, gibt es da keine Anträge, weil es momentan gesetzlich nicht möglich ist. Einzige Möglichkeit, die ich gefunden habe ist die Normerlassklage. Die hat aber bisher noch niemand ausprobiert.

@Finanzer hattest du damals die Verzögerungsbeschwerde gelesen?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html

Mehr als das würde das BVerfG nicht antworten, wobei es auf offene Briefe oder auch Briefe von Gewerkschaften gar nicht antworten muss.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 310
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12623 am: 25.06.2024 17:30 »
Scholz absägen und dann Pistorius aufstellen. Ansonsten ist die SPD erledigt, wenn es die CDU nicht wieder verbockt.

Joo, dann gibt es Wehrpflicht bis 67, aber wenn man anrechenbare Zeiten hat nur bis 65,3. Bürgergeldempfänger brauchen gar nicht weil Erwerbsunfähig gleich wehrdienstunfähig.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 810
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12624 am: 25.06.2024 18:26 »
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken eines offenen Briefes an das Bundesverfassungsgericht.
Natürlich respektvoll im Ton, aber die Punkte die Bundi anspricht sollten unbedingt mit hinein.

Das BVerfG kann prinzipiell nur darüber entscheiden, was die Kläger beantragen.
Gerade zu den Zinsen, gibt es da keine Anträge, weil es momentan gesetzlich nicht möglich ist. Einzige Möglichkeit, die ich gefunden habe ist die Normerlassklage. Die hat aber bisher noch niemand ausprobiert.

@Finanzer hattest du damals die Verzögerungsbeschwerde gelesen?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html

Mehr als das würde das BVerfG nicht antworten, wobei es auf offene Briefe oder auch Briefe von Gewerkschaften gar nicht antworten muss.

Ozy, darüber haben wir uns schon öfter gestritten (ich sehe das aber positiv). Nach meiner Meinung bedarf es keiner Normerlassklag. Es bedarf nur der Feststellung, dass Art. 3 (5) BBesG verfassungswidrig ist. Dann springt sofort als Rechtsnorm § 286 BGB ein. Meine Meinung. Man könnte das leicht mit der Feststellungsklage zur verfassungsmäßigen Alimentation verknüpfen.

Nautiker1970

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Neuer Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause?
« Antwort #12625 am: 25.06.2024 19:52 »
Hallo miteinander,

ich lese hier bereits seit einigen Monaten still sehr interessiert mit und mache mir natürlich auch so meine Gedanken, wo die Reise wohl hingeht. Am 14. Mai habe ich „meinen“ Wahlkreisabgeordeten der SPD, Hern Dr. Stegner angeschrieben und ihn gefragt, ob die hier im Forum kolportierte, mich sehr befremdende  Aussage des Herrn StS S. Tidow, nach der dieser in einer Personalversammlung des BMUV behauptet haben soll, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden, korrekt ist. Heute nun bekam ich die schon gar nicht mehr erwartete Antwort von Herrn MdB Dr. Stegner, die ich hier als meinen „Einstand“ in das Forum zur Kenntnis geben möchte. Die Antwort lautet wie folgt:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der aktuellen Entwicklung bezüglich der amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung.
Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) weiterhin fest an diesem wichtigen Koalitionsvorhaben arbeitet. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt. Der erste Referentenentwurf wurde aufgrund verschiedener Faktoren, einschließlich der Haushaltssituation Ende 2023, verzögert. Diese Verzögerungen spiegeln jedoch nicht das Engagement der Regierung wider, dieses Vorhaben abzuschließen und die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 umzusetzen.
Es bleibt weiterhin oberste Priorität, den gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtungen bewusst und arbeitet intensiv daran, eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung sicherzustellen.“

Man darf also gespannt sein…

Nautiker1970

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
BMI-Rundschreiben
« Antwort #12626 am: 25.06.2024 20:02 »
Zum BMI-Rundschreiben bzw. dessen Verlässlichkeit ist hier ja auch schon öfter diskutiert worden. Keine Ahnung, ob die diesbezüglich recht neue Verlautbarung hier im Forum schon verlinkt wurde. Falls ja, sorry wegen der Wiederholung, falls nein, dann hier jetzt zur Info:

https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/


Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 690
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12627 am: 25.06.2024 20:27 »
@ Nautiker

Klingt ja erst mal gut, aber das müsste ja dann in den nächsten Wochen passieren. Vorher müsste noch der Haushalt stehen. Das würde irgendwie an ein Wunder grenzen...
« Last Edit: 25.06.2024 20:36 von Knecht »

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 434
Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt.


Na da bin ich aber gespannt.
Spricht er da von einer erneuten Verbändebeteiligung?
Und kann diese Aussage von jemand anderem bestätigt werden, evtl. von jemand der näher dran ist an der Quelle?
Oder meint er vielleicht die parlamentarische Sommerpause in 2025?  ;D ;D

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 159
Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt...

Das kann schon stimmen. In unterschiedlichen Medien war zu lesen, dass Lindner bei Pistorius und Faeser bzgl. der Sparvorgaben ein Auge zudrückt (wegen innerer/äußerer Sicherheit etc.). Beim BMI gibt es also etwas mehr Spielraum. Für 2024 stehen die Zahlen (1,4 Mrd zusätzlich) ja schon fest. Die Zahlen für 2025 wird das BMI auch schon kennen. Insofern müsste BMI in der Lage sein, den Entwurf zu finalisieren.