Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033198 times)

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12630 am: 25.06.2024 23:06 »
Das sind doch mal tolle Neuigkeiten. Ein Blick in den Kalender des Parlaments verrät, dass die letzte Sitzung am 05.07. ist. Dann geht es am 09.09. weiter.
Dann dürfte ja die Tage vielleicht wirklich was kommen ...

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12631 am: 26.06.2024 00:30 »
Ich spiele schon lange mit dem Gedanken eines offenen Briefes an das Bundesverfassungsgericht.
Natürlich respektvoll im Ton, aber die Punkte die Bundi anspricht sollten unbedingt mit hinein.

Das BVerfG kann prinzipiell nur darüber entscheiden, was die Kläger beantragen.
Gerade zu den Zinsen, gibt es da keine Anträge, weil es momentan gesetzlich nicht möglich ist. Einzige Möglichkeit, die ich gefunden habe ist die Normerlassklage. Die hat aber bisher noch niemand ausprobiert.

@Finanzer hattest du damals die Verzögerungsbeschwerde gelesen?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html

Mehr als das würde das BVerfG nicht antworten, wobei es auf offene Briefe oder auch Briefe von Gewerkschaften gar nicht antworten muss.

Ozy, darüber haben wir uns schon öfter gestritten (ich sehe das aber positiv). Nach meiner Meinung bedarf es keiner Normerlassklag. Es bedarf nur der Feststellung, dass Art. 3 (5) BBesG verfassungswidrig ist. Dann springt sofort als Rechtsnorm § 286 BGB ein. Meine Meinung. Man könnte das leicht mit der Feststellungsklage zur verfassungsmäßigen Alimentation verknüpfen.

Dazu müsste man m.E aber auch den zusätzlichen Klageantrag bezüglich der Feststellung stellen, dass § 3 Abs. 5 BBesG verfassungswidrig ist. Das kann auch zusätzliche Kosten verursachen. Die Verfassungswidrigkeit der Norm führt dann aber nur indirekt zu einer Neufassung mit Verzinsung.

Die Normerlassklage ist kein Wundermittel, habe auch noch keine erfolgreiche gefunden. Die Möglichkeit den Gesetzgeber zum Erlass einer Norm zu zwingen ist aber interessant. Aber wie gesagt, noch keine einzige erfolgreiche Normerlassklage gefunden, daher im Hinblick auf Kosten und Gewinnchance nicht unbedingt ratsam.

Bislang hat keiner der Anwälte in Thüringen, Bayern, Bund und Schleswig-Holstein sich vernünftig zu der Zinsproblematik geäußert. Die 1. Instanz kann sowas auch nicht entscheiden, auch nicht die 2. Instanz. Am Ende hat man vermutlich ein Kostenrisiko größer als die Zinsen. Dennoch wäre es interessant, wenn sich Gutachter oder Gerichte dazu äußern.

Nur mit einem Klageantrag bezüglich Feststellung, dass die Nettoalimentation zu niedrig ist wird sich vermutlich kein Gericht, auch nicht das BVerfG zu der Zinsproblematik äußern. Ein Gericht kann auch nicht über den Klageantrag hinaus entscheiden, sondern nur über das was beantragt wurde.

Würde mir daher wünschen, dass rechtsschutzversicherte Kläger hier noch mal nachhaken und evtl. die passenden Stichwörter gegenüber den Anwälten äußern.

PhiSchu1088

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Hallo miteinander,

ich lese hier bereits seit einigen Monaten still sehr interessiert mit und mache mir natürlich auch so meine Gedanken, wo die Reise wohl hingeht. Am 14. Mai habe ich „meinen“ Wahlkreisabgeordeten der SPD, Hern Dr. Stegner angeschrieben und ihn gefragt, ob die hier im Forum kolportierte, mich sehr befremdende  Aussage des Herrn StS S. Tidow, nach der dieser in einer Personalversammlung des BMUV behauptet haben soll, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden, korrekt ist. Heute nun bekam ich die schon gar nicht mehr erwartete Antwort von Herrn MdB Dr. Stegner, die ich hier als meinen „Einstand“ in das Forum zur Kenntnis geben möchte. Die Antwort lautet wie folgt:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der aktuellen Entwicklung bezüglich der amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung.
Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) weiterhin fest an diesem wichtigen Koalitionsvorhaben arbeitet. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt. Der erste Referentenentwurf wurde aufgrund verschiedener Faktoren, einschließlich der Haushaltssituation Ende 2023, verzögert. Diese Verzögerungen spiegeln jedoch nicht das Engagement der Regierung wider, dieses Vorhaben abzuschließen und die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 umzusetzen.
Es bleibt weiterhin oberste Priorität, den gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtungen bewusst und arbeitet intensiv daran, eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung sicherzustellen.“

Man darf also gespannt sein…

Wenn hier bis zur Sommerpause doch nichts passieren sollte und es somit keinen neuen Gesetzentwurf geben sollte, dann finde ich die Idee von @Finanzer gar nicht so doof...

Ich spiele schon lange mit dem Gedanken eines offenen Briefes an das Bundesverfassungsgericht.
Natürlich respektvoll im Ton, aber die Punkte die Bundi anspricht sollten unbedingt mit hinein.

Etwas überspitzt vllt. aber: die haben schon keine Zeit ihre Arbeit zu machen. Meinst du die lesen Briefe von "Jedermann"?

Vielleicht sollten wir das einfach alle mal machen. Natürlich wie angesprochen respektvoll im Ton aber bestimmend in der Sache nachbohrend!
Anstatt unzählige Anfragen bei abgeordnetenwatch einzustellen, auch mal direkt an das BVerfG schreiben.
Die haben dann von mehreren tausend Anschreiben genervter Bundesbeamter die Nase voll und machen dann u.U. dann doch mal mehr Druck.

Ne Überlegung ist es wert

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12633 am: 26.06.2024 06:28 »
Zinsen mit Zinseszins über 17 Jahre läppern sich zu erklecklichen Summen, besonders da i.d.R. mit 5% über dem Basizinssatz verzinst wird, d.h. auch in den Nullzinsjahren mit mindestens 4%. Insofern meine ich, dass v.a. die Kläger, die schon lange widersprechen,  das im Blick haben sollten.

Eine verfassungsgemäße Besoldung wäre sicherlich sehr teuer, sprengen m.E. aber nicht Staatsfinanzen. Ein Gutteil des Geldes würde in Form von Einkommensteuer und Mehrwertsteuer direkt in die Staatskasse zurück fließen.

Maximus

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Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) weiterhin fest an diesem wichtigen Koalitionsvorhaben arbeitet. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt.

Herr Stegner scheint sich ja ziemlich sicher zu sein (kein wäre/hätte/könnte). Warum haben wir von anderer Seite noch nichts gehört...zumindest von Personen, die im Innenausschuss sitzen?

Vielleicht will man noch während der EM das unliebsame Thema vom Tisch bekommen. In der parlamentarischen Sommerpause erfolgt dann die erneute Verbändebeteiligung...

MasterOf

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Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) weiterhin fest an diesem wichtigen Koalitionsvorhaben arbeitet. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt.

Herr Stegner scheint sich ja ziemlich sicher zu sein (kein wäre/hätte/könnte). Warum haben wir von anderer Seite noch nichts gehört...zumindest von Personen, die im Innenausschuss sitzen?

Vielleicht will man noch während der EM das unliebsame Thema vom Tisch bekommen. In der parlamentarischen Sommerpause erfolgt dann die erneute Verbändebeteiligung...

Auch mein Gedanke. Wobei die Sommerpause ja schon ab übernächster Woche ist, das wird schon sportlich.
Hat evtl. BalBund nähere Infos ob das stimmen könnte?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12636 am: 26.06.2024 07:37 »
Weil er lügt. Und hier gibt man schon wieder gedanklich Geld aus welches man nie erhalten wird.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12637 am: 26.06.2024 08:04 »
Weil er lügt. Und hier gibt man schon wieder gedanklich Geld aus welches man nie erhalten wird.

Warum sollte er lügen? So kurz vor der Sommerpause, wäre er schnell der Lüge überführt. Er hat also nichts davon.

Die Frage ist, ist die Anwort von Herrn Stegner tatsächlich aktuell oder hat der Referent ein Monat zu spät auf den Versenden-Knopf gedrückt und die Antwort ist überholt.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12638 am: 26.06.2024 08:05 »
Das Ergebnis ist am Ende dasselbe: wir werden in dieser Legislaturperiode wohl keinen Entwurf mehr sehen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12639 am: 26.06.2024 08:49 »
Weil er lügt. Und hier gibt man schon wieder gedanklich Geld aus welches man nie erhalten wird.

Warum sollte er lügen?

Weil Politiker gerne lügen? Oder für die Wahrheit zu dumm sind, suche es dir aus.

Badener1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12640 am: 26.06.2024 12:20 »
Heute hat das Bundeskabinett das Thema nicht behandelt. Das Bundeskabinett tagt aber jeden Mittwoch, auch in der parlamentarischen Sommerpause. So wurde z. B. letztes Jahr am 13. Juli das Bundesbesoldungsanpassungsgesetz durchgewinkt. Wie fast alles, ohne Aussprache. Vielleicht versucht man das Thema möglichst unauffällig während der EM 2024 zu erledigen? Die Hoffnung stirbt zuletzt.   

Soldat1980

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Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12642 am: 26.06.2024 13:24 »
So, jetzt haben wir schon zwei Aussagen aus unterschiedlichen Parteien zu einem neuen Entwurf. Vielleicht ist doch etwas dran...

BMI wird den Entwurf schön billig gerechnet haben, damit die FDP zustimmen kann.

bebolus

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« Antwort #12643 am: 26.06.2024 17:11 »
Wenn BMI und BMF von vielversprechend schreiben/reden..
Da kann das Bundesverfassungsgericht schonmal vorsorglich Nachtschichten einplanen.. 😁

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12644 am: 26.06.2024 17:21 »
So, jetzt haben wir schon zwei Aussagen aus unterschiedlichen Parteien zu einem neuen Entwurf. Vielleicht ist doch etwas dran...

BMI wird den Entwurf schön billig gerechnet haben, damit die FDP zustimmen kann.

Habe bei „meiner“ Gewerkschaft nachgefragt, sie haben zwar noch nichts bekommen, aber es wird scheinbar gemunkelt, dass es bald einen neuen Entwurf geben könnte.