Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905395 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12645 am: 26.06.2024 18:08 »
Prognose: Mehrverdienermodell, 90% gehen leer aus. Da hilft nur sich scheiden lassen oder mehr Kinder zeugen.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12646 am: 26.06.2024 20:03 »
Prognose: Mehrverdienermodell, 90% gehen leer aus. Da hilft nur sich scheiden lassen oder mehr Kinder zeugen.

Wahrscheinlich so wie in NRW.
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-fuerchtet-mogelpackung-der-landesregierung/

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12647 am: 26.06.2024 20:49 »
Prognose: Mehrverdienermodell, 90% gehen leer aus. Da hilft nur sich scheiden lassen oder mehr Kinder zeugen.

Wahrscheinlich so wie in NRW.
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-fuerchtet-mogelpackung-der-landesregierung/

BW:
Zitat
Für die Fälle tatsächlicher Alleinverdienerfamilien soll ein antragsabhängiger Familienergänzungszuschlag eingeführt werden.

Verfassungsgemäße Alimentation nur per Antrag wird vor dem BVerfG ganz schnell im Papiereimer enden.

Gerne auch in BW den Gesetzentwurf kommentieren, die Landesregierung muss sich zu Einwänden äußern:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1

Beim neuen Bundentwurf könnte die Schnapsidee mit antragsabhängiger Alimentation bei Alleinverdienerfamilien auch Anklang gefunden haben.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12648 am: 26.06.2024 21:30 »
Prognose: Mehrverdienermodell, 90% gehen leer aus. Da hilft nur sich scheiden lassen oder mehr Kinder zeugen.

Wahrscheinlich so wie in NRW.
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-fuerchtet-mogelpackung-der-landesregierung/

BW:
Zitat
Für die Fälle tatsächlicher Alleinverdienerfamilien soll ein antragsabhängiger Familienergänzungszuschlag eingeführt werden.

Verfassungsgemäße Alimentation nur per Antrag wird vor dem BVerfG ganz schnell im Papiereimer enden.

Gerne auch in BW den Gesetzentwurf kommentieren, die Landesregierung muss sich zu Einwänden äußern:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1

Beim neuen Bundentwurf könnte die Schnapsidee mit antragsabhängiger Alimentation bei Alleinverdienerfamilien auch Anklang gefunden haben.

Ganz schnell? Sprichst du von geologischen Zeiträumen?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12649 am: 26.06.2024 21:50 »
Aktuell steht NRW ja noch am besten dar (4-köpfige Familie).  Dass NRW eine Rolle rückwärts macht und auch auf ein fiktives Partnereinkommen abstellen möchte, ist doch schon sehr auffällig. Anscheinend haben sich hier die Bundesländer abgesprochen.
Ich glaube auch, dass der Bund auf den Zug aufspringen wird. Die Frage ist, welchen "Grad der Grausamkeit" der Bund beim Partnereinkommen wählt:

1. schlimm: tatsächliches Partnereinkommen (gedeckelt), bei Elternzeit etc. wird kein fiktives Einkommen unterstellt
2. ganz schlimm: fiktives Partnereinkommen (Geringfügigkeitsgrenze), ggf. muss mann Antrag stellen, wenn kein   Partnereinkommen vorhanden (Modell NRW) 
3. absoluter Horrer: fiktives Partnereinkommen (Modell Bayern)

Was aus meiner Sicht garnicht geht, dass man ein fiktives Einkommen unterstellt und gleichzeitig gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Das Verfassungsgericht muss endlich mal tätig werden.

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12650 am: 26.06.2024 22:23 »
Wenn das Alleinverdiener Modell nicht mehr zur gesellschaftlichen Realität gehört, ist es meines Erachtens auch nicht mehr zeitgemäß als Soldat, Polizist usw. KEINE Gefahrenzulage zu erhalten. Der Krieg steht vor der Tür, die Gewaltbereitschaft steigt, für die Behörden steigt die Einwohnerzahl und somit mehr Arbeit. Also wenn man der Meinung ist, das ganze sei hier ein Zirkus und alles ist witzig, dann sollte man bei einer Klage auch sämtlichen Schwachsinn mit auf den Tisch bringen

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12651 am: 26.06.2024 23:33 »
Familien mit allein verdienenden Elternteile sind vielleicht nicht die Regel. Oder wegen der vielen Alleinerziehenden doch? Wie auch immer, eine Bezahlung unabhängig von Familienstand ist in Deutschland sehr wohl die Regel!

Gleiches Amt, gleiche Leistung, gleiches Geld kann da nur die Devise sein. Familienzuschläge dürfen m.E. nur ergänzend sein aber keine wesentliche Besoldungsbestandteile, sonst wird die Fortpflanzungsfähigkeit stärker belohnt als die Leistung im Beruf.

Mit zunehmender Besoldungsgruppe abschmelzende Ergänzungszuschläge sind einfach eine freche Mogelpackung.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12652 am: 27.06.2024 02:33 »
Wie auch immer, eine Bezahlung unabhängig von Familienstand ist in Deutschland sehr wohl die Regel!

Exakt so ist es! Dieses elende Geschwafel vom Ein- oder Mehrverdienermodell dient nur dazu, die Betroffenen zum Narren zu halten.


untersterDienst

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12653 am: 27.06.2024 06:58 »
Wann werden bei den Diäten die Einkommen der Familienangehörigen Angestellten angerechnet?

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12654 am: 27.06.2024 07:08 »
Wann werden bei den Diäten die Einkommen der Familienangehörigen Angestellten angerechnet?

Aus meiner Sicht nie, weil dadurch ja die Unabhängigkeit des Abgeordneten bei einem hohen Einkommens des Lebenspartners, gefährdet sein könnte.

Wer Spuren von Ironie und Sarkasmus findet, darf die behalten
« Last Edit: 27.06.2024 07:23 von Rheini »

Hans1W

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12655 am: 27.06.2024 07:48 »
Wenn BMI und BMF von vielversprechend schreiben/reden..
Da kann das Bundesverfassungsgericht schonmal vorsorglich Nachtschichten einplanen.. 😁
Keine Angst, die sind Vorbereitet:
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-kabel-beschaedigt-email-telefon-nicht-erreichbar/

TorteJones

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12656 am: 27.06.2024 08:26 »
Ohh kein Internet .... dann können die jetzt ja ARBEITEN.......

uniprof

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12657 am: 27.06.2024 10:37 »
Prognose: Mehrverdienermodell, 90% gehen leer aus. Da hilft nur sich scheiden lassen oder mehr Kinder zeugen.

Wahrscheinlich so wie in NRW.
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-fuerchtet-mogelpackung-der-landesregierung/

Die Familienzuschläge werden zwar erhöht, aber auf Basis von drastisch rückwirkend gekürzten Familienszuschlägen ab dem 3. Kind.  Warum spricht der DBB NRW das in seiner Stellungnahme nicht an und tut so, als würden diese für die Beamten erhöht? Es gibt zwar Bestandschutz, aber das heisst, dass die Zulagen viele Jahre eingefroren bleiben werden.