Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904792 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12660 am: 27.06.2024 12:11 »
@MasterOf

Jo, aber was kommt? Spargesetz?

Es wundert mich immer wieder, warum man Statements der Abgeordneten auf Abgewordnetenwatch vertrauen soll?

Zumal diese Statements in der Regel nicht vom Abgeordneten, sondern von seinen Büromitarbeitern geschrieben wurden.

Candyman

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MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12662 am: 27.06.2024 12:29 »
Glaubt ihr, der kommende Entwurf regelt auch gleich die Nachzahlungen ab 2021 oder meint ihr, es wird wie im ersten Entwurf festgelegt eine Verordnung dazu kommen?

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12663 am: 27.06.2024 12:35 »
Glaubt ihr, der kommende Entwurf regelt auch gleich die Nachzahlungen ab 2021 oder meint ihr, es wird wie im ersten Entwurf festgelegt eine Verordnung dazu kommen?

ich denke es wird dann wenn scheiße dann scheiße mit Schwung und alles durchprügeln was geht damit der gemeine Bürger nur 1 mal sauer wird.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12664 am: 27.06.2024 12:37 »
Glaubt ihr, der kommende Entwurf regelt auch gleich die Nachzahlungen ab 2021 oder meint ihr, es wird wie im ersten Entwurf festgelegt eine Verordnung dazu kommen?

ich denke es wird dann wenn scheiße dann scheiße mit Schwung und alles durchprügeln was geht damit der gemeine Bürger nur 1 mal sauer wird.

 ;D ;D ;D

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12665 am: 27.06.2024 13:19 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-bahr-mit-antwort-vom-1006-zum-thema-amtsangemessenene-alimentation-fuehren-sie-aus-dass-die?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_742202

Also kommt doch was.

ich würde gerne feiern, aber ich habe trotzdem die Vermutung das wir maximal über den tischgezogen werden und dann wird uns die Reibungshitze als Nestwärme verkauft.

Vielleicht haben die Verantwortlichen auch Wind bekommen von den Klagen die potentiell die nächsten Jahre auf sie zukommen. Natürlich wird das alles dauern, aber genauso sicher ist der Fakt, dass es dann auch deutlich teurer wird. So will man das Zepter lieber selbst in die Hand nehmen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12666 am: 27.06.2024 16:29 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-bahr-mit-antwort-vom-1006-zum-thema-amtsangemessenene-alimentation-fuehren-sie-aus-dass-die?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_742202

Also kommt doch was.

ich würde gerne feiern, aber ich habe trotzdem die Vermutung das wir maximal über den tischgezogen werden und dann wird uns die Reibungshitze als Nestwärme verkauft.

Vielleicht haben die Verantwortlichen auch Wind bekommen von den Klagen die potentiell die nächsten Jahre auf sie zukommen. Natürlich wird das alles dauern, aber genauso sicher ist der Fakt, dass es dann auch deutlich teurer wird. So will man das Zepter lieber selbst in die Hand nehmen.

Glaubt irgendjemand wirklich, dass das die Entscheidungstraeger weitere Klagen auch nur im geringsten interessiert ?
Die haben doch schon die bisherige Rechtsprechung des BVerfG im sauber abgestimmten Chor ignoriert und damit die Verfassung und unser Dienst- und Treueverhaeltnis nicht nur mit den Fuessen getreten, sondern dieses einseitig aufgekuendigt. Aber die Damen und Herren werden mehr oder weniger im selben Atemzug darauf pochen, dass das BVerfG infolge des besonderen Dienst und Treueverhaeltnisses entschieden hat Beamte duerfen nicht streiken.
Ich fuer meinen Teil glaube nicht mehr daran, dass die Aussicht auf weitere Klagen die Damen und Herren auch nur im Ansatz bewegen zu einer verfassungsgemaessen Alimentation zurueckzukehren.
Bei den meisten der derzeit in Verantwortung befindlichen Personen ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass diese wenn es denn zu weiteren Urteilen infolge von Klagen kommt nicht mehr in Amt und Wuerden sind. Das ist ja das schoene an der Politik, man muss sich keine grossen Gedanken um gewisse Entscheidungen und deren Auswirkungen in der Zukunft machen, dass koennen dann andere aufarbeiten.
Im besten Fall wird uns ein Entwurf praesentiert, der dem BVerfG ein Handeln des Gesetzgebers vorgauckeln soll, dieser aber wird so trickreich sein, dass das maximale Sparpotential in dem Zusammenhang erreicht wird.
 

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12667 am: 27.06.2024 17:14 »
Die antragsabhängige Alimentation wäre evtl. ein Fall für eine Verfassungsbeschwerde ohne Rechtswegerschöpfung.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12668 am: 27.06.2024 17:49 »
Die antragsabhängige Alimentation wäre evtl. ein Fall für eine Verfassungsbeschwerde ohne Rechtswegerschöpfung.

Alleine dieser Begriff "antragsabhängige Alimentation"macht mich fertig. Was für ein offenkundiger Irrsinn.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12669 am: 27.06.2024 19:09 »
Wenn ich das lese, habe ich immer mehr das Gefühl wie ein Bittsteller zu sein. Es kommt nahezu das Gefühl auf, sich entschuldigen zu müssen, dass man vor Jahren verbeamtet worden ist und nun für seinen Dienst auch noch besoldet werden möchte. Wenn das ganze nicht so traurig wäre wäre das eine geniale Vorlage für eine Satire. Das hätte sich selbst Hollywood nicht als Drehbuch ausdenken können. Vielleicht müssen wir uns als Beamte demnächst auch noch für die Pensionslasten entschuldigen, unsere Dienstherrn hätten ja nicht wissen können das wir irgendwann auch mal in Pension gehen werden und dann Pensionen fällig werden.

A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12670 am: 27.06.2024 23:24 »
Wenn ich das lese, habe ich immer mehr das Gefühl wie ein Bittsteller zu sein. ...

Urlaub muss auch beantragt werden und wird gnädigerweise gewährt. Wenn man keinen Antrag stellt entfiel er kommentarlos. Mittlerweile erschöpft sich die Fürsorgepflicht immerhin auf den drohenden Verfall bei nicht fristgerechter Beantragung hinzuweisen. Fehlt der Hinweis hemmt das ggf. den Verfall. Das kann als Evolution bei der Besoldung übertragen werden. Der Diemstherr zahlt 12 alimentative Abschlagszahlungen und verschickt aufgrund seiner Fürsorgepflicht am 27.12. einen Brief an seine Beamten, dass sie ihre verfassungsgemäße Besoldung rechtzeitig bis zum Jahresende beantragen müssen, ansonsten verfallen ihre verfassungsgemäßen Ansprüche. Die Anträge werden klagewirksam abgebügelt oder zu den höchstrichterlich inhaltlich nicht entschiedenen Anträgen der letzten 20 Jahre dazugeheftet.
Der nächste Schritt wäre, dass der Beamte jede Auszahlung in bis zu 12 Tranchen jährlich beantragen muss....
« Last Edit: 27.06.2024 23:33 von A9A10A11A12A13 »


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12672 am: 28.06.2024 08:58 »
Wenn ich das lese, habe ich immer mehr das Gefühl wie ein Bittsteller zu sein. ...

Wenn ich das lese, habe ich immer mehr das Gefühl wie ein Bittsteller zu sein. ...

Urlaub muss auch beantragt werden und wird gnädigerweise gewährt. Wenn man keinen Antrag stellt entfiel er kommentarlos. Mittlerweile erschöpft sich die Fürsorgepflicht immerhin auf den drohenden Verfall bei nicht fristgerechter Beantragung hinzuweisen. Fehlt der Hinweis hemmt das ggf. den Verfall. Das kann als Evolution bei der Besoldung übertragen werden. Der Diemstherr zahlt 12 alimentative Abschlagszahlungen und verschickt aufgrund seiner Fürsorgepflicht am 27.12. einen Brief an seine Beamten, dass sie ihre verfassungsgemäße Besoldung rechtzeitig bis zum Jahresende beantragen müssen, ansonsten verfallen ihre verfassungsgemäßen Ansprüche. Die Anträge werden klagewirksam abgebügelt oder zu den höchstrichterlich inhaltlich nicht entschiedenen Anträgen der letzten 20 Jahre dazugeheftet.
Der nächste Schritt wäre, dass der Beamte jede Auszahlung in bis zu 12 Tranchen jährlich beantragen muss....
Der Diemstherr zahlt 12 alimentative Abschlagszahlungen und verschickt aufgrund seiner Fürsorgepflicht am 27.12. einen Brief an seine Beamten, dass sie ihre verfassungsgemäße Besoldung rechtzeitig bis zum Jahresende beantragen müssen, ansonsten verfallen ihre verfassungsgemäßen Ansprüche. Die Anträge werden klagewirksam abgebügelt oder zu den höchstrichterlich inhaltlich nicht entschiedenen Anträgen der letzten 20 Jahre dazugeheftet.
Der nächste Schritt wäre, dass der Beamte jede Auszahlung in bis zu 12 Tranchen jährlich beantragen muss....

Das ist leider keine Satire, sondern die Realität. Die Rechtsprechung fordert schon heute die jährliche zeitnahe Geltendmachung.


A9A10A11A12A13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12674 am: 28.06.2024 14:21 »
Das ist leider keine Satire, sondern die Realität. Die Rechtsprechung fordert schon heute die jährliche zeitnahe Geltendmachung.
wie ich bereits schrieb, der Realsatire der selbstinitiativen Beantragung hat die Rechtsprechung noch nicht die jährliche unaufgeforderte Hinweisfürsorgepflicht vorangestellt. Bisher iblieb den Antragstellern nur die (durch den Dienstherrn unbegkeitete) Selbsterkenntnis.