Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855739 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12705 am: 04.07.2024 11:29 »
Da wir ja alle gerne auch mal spekulieren, wage ich auch mal eine Prognose.
Es wird keinen neuen Ansatz zur amtsangemessenen Alimentation in Form eines Entwurfes in diesem Jahr geben.
 Zur Zeit ist die Koalition heftig mit dem Haushalt und dem Weiterbestehen der Koalition beschäftigt.
Wenn Sie einen Haushalt 2025 noch vor der Sommerpause hinbekommen ist das schon fast ein Wunder. Dann haben wir Sommerpause. Danach werden angesichts der verheerenden Ergebnisse bei der EU Wahl und den anstehenden Wahlen in den BL alle sich in den Wahlkampfmodus begeben und so schätze ih mit Sicherheit nicht so eine heisse Kartoffel, die ein entsprechendes Gesetz in der öffentlichen Wahrnehmung sein wird, gar nicht angehen um nicht noch weiter in der Wählergunst zu verlieren. Dann ist das Jahr schon um und nächstes Jahr steht bekanntlich die nächste BT vor der Tür und auch hier erwarte ich nicht, das einer der Beteiligten dies Thema anfasst. Es wird also wieder wie bei der Vorgängerreguerung der nachfolgenden Regierung übergeben werden.
Sollte wieder erwarten in der Zwischenzeit das BVerfG ein Urteil fällen, so meine Prognose wird auch das aus den vorab genannten Punkten versucht bis zum letzten auszusitzen. 
Aber ich lasse mich auch gerne positiv überraschen  :)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12706 am: 04.07.2024 12:02 »
Die Parteien haben im Osten doch nichts zu verlieren  ;D Viel tiefer geht es nicht mehr ;)

MDWiesbaden

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12707 am: 04.07.2024 18:39 »
Vielleicht tut sich ja was falls der der Haushalt für 2025 heute abgesegnet wird?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12708 am: 04.07.2024 18:51 »
Heute wird nichts abgesegnet, jedenfalls definitiv kein Haushalt 2025. Wir sehen uns dann 2025 in Erwartung eines Gesetzesentwurfs.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12709 am: 04.07.2024 19:41 »
Vielleicht tut sich ja was falls der der Haushalt für 2025 heute abgesegnet wird?

Warum heute?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12710 am: 04.07.2024 21:10 »
Erst müssen sich Scholz, Lindner und Habeck einigen. Dies wird wahrscheinlich innerhalb der nächsten Tage bis max. 2 Wochen erfolgen. Dann muss das Finanzministerium den Entwurf entsprechend finalisieren. Das dauert auch nochmal ca. 2 Wochen. Wenn der Haushaltsentwurf steht, ist die erste Hürde geschafft. Jetzt müssen die Parteichefs noch die Fraktion/eigene Partei überzeugen. Wenn die nicht mitziehen, ist auch nichts gewonnen.

Erst wenn alles mehr oder weniger in trockenen Tüchern ist, können wir mit einem Entwurf rechnen. Wahrscheinlich erst nach der Sommerpause (September)...

Wenn der Haushalt zustande kommt und die Regierung hält, dann wird es zeitnah auch einen Entwurf geben. Die Kosten für die amtsangemesse Alimentation waren wahrscheinlich auch Thema bei den Haushaltsverhandlungen. Wenn die durch sind, gibt es auch keinen Grund mehr für weitere Verzögerungen.   

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12711 am: 04.07.2024 21:12 »
Heute wird nichts abgesegnet, jedenfalls definitiv kein Haushalt 2025. Wir sehen uns dann 2025 in Erwartung eines Gesetzesentwurfs.

Dein Optimismus in allen Ehren. 2025 werden die Damen und Herren nur noch die nächste BT Wahl im Kopf haben. Die hängen alle an ihren Posten bzw an ihrem Mandat. Die Damen und Herren der FDP müssen sogar darum zittern überhaupt noch im BT vertreten zu sein. Von daher wird es zumindest nach meiner Einschätzung auch 2025 nichts mit einem entsprechenden Gesetz. Die neue Reguerung wird das dann geerbte Dilemma erstmal nicht mit Vorrang verfolgen da sicher viele andere Dinge auf deren Prioritätenliste stehen werden.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12712 am: 04.07.2024 21:24 »
@maximus

Es gibt neben dem Haushalt noch einige andere Argumente einen verfassungsgemäßen Entwurf solange es geht hinauszögern.
 Zudem wage ich die Prognose es werden mit Sicherheit nicht ausreichend HHM für eine verfassungsgemäße Alimentation im Haushalt eingeplant sein.
Eventuell haben die HHM für einen Entwurf eingeplant der wieder verfassungswidrig sein wird. Ja das gäbe etwas für einige von uns aber mit Sicherheit keine verfassungsgemäße Alimentation.
Aber viel wichtiger ist in meinen Augen für unsere Politiker ihr Drang nach ihrem Posten und  der Wiederwahl. Und die wäre in meinen Augen massiv gefährdet, wenn eine verfassungsgemäße Alimentation gesetzlich geregelt würde ohne das man die Schuld auf das BVerfG schieben könnte zB. Ich habe nur den Shitstorm in der Presse und die Reaktionen der Wähler vor Augen. Das wird kein Politiker riskieren. Es wird die Masse der Wähler nicht interessieren das die Besoldung verfassungswidrig war und ein verfassungsgemäßer Zustand hergestellt werden muss. Angesichts der vielfältigen Problemlagen in unserem Land und den wirtschaftlichen Problemen wird eine massive Erhöhung unserer Besoldung sicher jede Menge Beifall ernten.
Darüberhinaus müssen im Haushalt 2025 noch weitere Milliarden in anderen Bereichen eingeplant werden, da wird eine verfassungsgemäße Alimentation sicher gerne mal bei Seite geschoben werden um andere vermeintlich wichtigere Topics im Haushalt abzubilden.

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12713 am: 04.07.2024 21:52 »
Erst müssen sich Scholz, Lindner und Habeck einigen. Dies wird wahrscheinlich innerhalb der nächsten Tage bis max. 2 Wochen erfolgen. Dann muss das Finanzministerium den Entwurf entsprechend finalisieren. Das dauert auch nochmal ca. 2 Wochen. Wenn der Haushaltsentwurf steht, ist die erste Hürde geschafft. Jetzt müssen die Parteichefs noch die Fraktion/eigene Partei überzeugen. Wenn die nicht mitziehen, ist auch nichts gewonnen.

Erst wenn alles mehr oder weniger in trockenen Tüchern ist, können wir mit einem Entwurf rechnen. Wahrscheinlich erst nach der Sommerpause (September)...

Wenn der Haushalt zustande kommt und die Regierung hält, dann wird es zeitnah auch einen Entwurf geben. Die Kosten für die amtsangemesse Alimentation waren wahrscheinlich auch Thema bei den Haushaltsverhandlungen. Wenn die durch sind, gibt es auch keinen Grund mehr für weitere Verzögerungen.

Das ist ja wohl nicht ernst gemeint, oder? Es wird bis Herbst 25 0,0 passieren.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12714 am: 04.07.2024 22:35 »
Doch...das ist mein Ernst. Alle 16 Bundesländer haben die Besoldung neu geregelt und "kostengünstige Lösungen" gefunden. Der Bund wäre schön blöd, nicht auch so zu verfahren. Wenn der Bund die nächsten Verfassungsgerichtsurteile abwartet, wird es deutlich teurer.

Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass ein neuer Entwurf (verfassungswidrig und kostengünstig) in den nächsten Monaten kommen wird...

Eine verfassungsgemäße Besoldung wird es in diesem Jahrzehnt nicht mehr geben. Da ist eine Grundgesetzänderung bzgl. Berufsbeamtentum wahrscheinlicher...

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12715 am: 05.07.2024 06:39 »
Guten Morgen,

wie es scheint hat sich die BReg auf einen Haushalt 2025 geeinigt.

Mal sehen ob der dann auch final durch den dBt geht.

Ich bin gespannt wie viele Mittel für die Besoldung eingeplant sind.

Schönen Freitag

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12716 am: 05.07.2024 07:43 »
Doch...das ist mein Ernst. Alle 16 Bundesländer haben die Besoldung neu geregelt und "kostengünstige Lösungen" gefunden. Der Bund wäre schön blöd, nicht auch so zu verfahren. Wenn der Bund die nächsten Verfassungsgerichtsurteile abwartet, wird es deutlich teurer.

Ich bin mir daher ziemlich sicher, dass ein neuer Entwurf (verfassungswidrig und kostengünstig) in den nächsten Monaten kommen wird...

Eine verfassungsgemäße Besoldung wird es in diesem Jahrzehnt nicht mehr geben. Da ist eine Grundgesetzänderung bzgl. Berufsbeamtentum wahrscheinlicher...

Es bleibt gleich teuer, da die Neuregelungen ebenfalls verfassungswidrig sind.

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12717 am: 05.07.2024 08:13 »
solange kein Konsens darüber entsteht wie viel der unterste beamte bekommen muss wird die BR es sich günstig Rechnen.

Ob unsere Rechnung von vor vielen Monden auch wirklich die Verfassungsgemäße Alimentation wiederherstellt wissen wir so auch nicht, weil keiner von uns in diesem Rechtsgefüge drin steckt

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12718 am: 05.07.2024 09:18 »
Wie kommst du darauf? Es gibt im Verwaltungsrecht kaum eine Differenzierung in den verscheindenen Themengebieten.
Auch beim Verfassungsrecht sieht es nicht wirklich anders aus.
Ich brauche hier keine Spezialisierungen wie z.B. Vertrags-, Familien-, oder Steuerrecht.

Grundlage der Besoldung ist das sogenannte Alimentationsprinzip. Es gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Ar. 33 Abs 2 GG). Das BBesG regelt u.a. in Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1)
Bundesbesoldungsordnungen A und B die Beträge.

Wenn man gelernt hat Gesetze und Urteile zu lesen dann muss man kein Bundesrichter sein um festzustellen, dass die Besoldung nicht rechtens ist.

Aber wie so oft: Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei paar Schuhe.

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12719 am: 05.07.2024 09:22 »
Es wird die Masse der Wähler nicht interessieren das die Besoldung verfassungswidrig war und ein verfassungsgemäßer Zustand hergestellt werden muss.

Jop, da hast du definitv Recht. Man muss sich nur die Reaktionen auf das BVerfg Urteil angucken welches das Sondervermögen kassiert hat. Da waren bei weiten Teilen der Ampelanhänger auch die CDU Politiker die bösen, weil sie geklagt haben, und nicht diejenigen die einen verfassungswidrigen Haushalt aufgestellt haben.