Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904766 times)



Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12722 am: 05.07.2024 10:59 »
In anbetracht meiner Laune, bzgl. dieses Themas und der Antworten die eine bestimmte Person bei AW immer gibt, würde ich am liebsten die Nomen "Mist" und "Bock" zusammenführen.
Leider gestatten dies weder mein Anstand, noch die Forenregeln, weshalb ich dies unterlasse.  ;D


beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12723 am: 05.07.2024 12:25 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/wann-kommt-endlich-das-gesetz-zur-sicherstellung-einer-amtsangemessenen-bundesbesoldung?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_745151

So optimistisch habe ich Herrn Saathoff schon lange nicht mehr gehört ("in absehbarer Zeit"). Da tut sich was...

Vielleicht hängt das ja mit der Einigung des Haushalts heute zusammen. Offensichtlich wurde unser Thema auch besprochen. Wie viele schon erkannt haben, wird dann die nächste spannende Frage sein, was konkret im Entwurf steht und dann als 3. Frage: wenn ergeht daraus ein Gesetz. Ich persönlich bin trotzdem noch pessimistisch, dafür spricht alleine die Historie der gesamten Angelegenheit - wir waren immerhin bereits einmal einen Schritt weiter und es folge wieder ein Schritt zurück.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12724 am: 05.07.2024 12:32 »
Wenn ich den Optimisten und den Pessimisten in mir ignoriere und den Realisten befrage, dann sieht dieser, dass wir uns im Jahr 5 nach dem höchstrichterlichen Urteil befinden und kann sich absolut nicht vorstellen, dass die so erfolgreiche Reihe "Die ewige Abstimmung" nicht fortgesetzt wird.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12725 am: 05.07.2024 12:51 »
Wenn ich den Optimisten und den Pessimisten in mir ignoriere und den Realisten befrage, dann sieht dieser, dass wir uns im Jahr 5 nach dem höchstrichterlichen Urteil befinden und kann sich absolut nicht vorstellen, dass die so erfolgreiche Reihe "Die ewige Abstimmung" nicht fortgesetzt wird.

Genau so ist. In der Welt der Aktien und Optionen würde man sagen: man handelt mit dem Trend. Und der Trend in unserem Fall ist eindeutig. Wie sich in dem Zusammenhang die Handlungsoptionen für jeden darstellen, das muss jeder mit sich selbst vereinbaren. Aber eine Trendumkehr kann man rein objektiv nicht erkennen. Der beste Indikator den wir hierfür haben können, ist der Inhalt des nächsten Entwurfs - allerdings müssen wir dafür erstmal so weit kommen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12726 am: 05.07.2024 13:35 »
Ich bin mir nunmehr ziemlich sicher, dass zeitnah ein neuer Entwurf kommen wird. Sofern die Regierung hält, wird daraus auch ein Gesetz. Hätte es das höchstrichterliche Urteil Ende 2023 nicht gegeben, hätten wir schon längst ein Gesetz. Die letzte Verzögerung lag ausschließlich am Haushalt.

Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund mehr für weitere Verzögerungen. Alle Seiten - auch die FDP, die verfassungswidrigkeit der Besoldung eingestanden hat - haben ein Interesse, dieses Thema "günstig" vom Tisch zu bekommen.

Aus meiner Sicht kann jetzt nur noch eine Sache dazwischen kommen...ein weiteres höchstrichterliches Urteil, dass den Gestaltungsspielraum weiter einschränkt. Dann müsste BMI wieder von Vorne anfangen...


Thoth

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12727 am: 05.07.2024 13:42 »
Über was sprechen wir hier eigentlich konkret? Die Verfassungdswidrigkeit wurde festgestellt, das Urteil hat Rechtskraft erlangt. Aber anhand der vom BVerfG festgelegten Maßstäbe muss doch möglich sein, anhand des Abstandsgebots einen aktuellen Mindestbetrag in der untersten Besoldungsgruppe festzumachen, der erhöht werden muss um einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen? Daraus könnte man dann die folgenden Besoldungsgruppen prognostizieren.

xyz123

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Hallo miteinander,

ich lese hier bereits seit einigen Monaten still sehr interessiert mit und mache mir natürlich auch so meine Gedanken, wo die Reise wohl hingeht. Am 14. Mai habe ich „meinen“ Wahlkreisabgeordeten der SPD, Hern Dr. Stegner angeschrieben und ihn gefragt, ob die hier im Forum kolportierte, mich sehr befremdende  Aussage des Herrn StS S. Tidow, nach der dieser in einer Personalversammlung des BMUV behauptet haben soll, dass die Arbeiten am BBVangG aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden, korrekt ist. Heute nun bekam ich die schon gar nicht mehr erwartete Antwort von Herrn MdB Dr. Stegner, die ich hier als meinen „Einstand“ in das Forum zur Kenntnis geben möchte. Die Antwort lautet wie folgt:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der aktuellen Entwicklung bezüglich der amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung.
Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) weiterhin fest an diesem wichtigen Koalitionsvorhaben arbeitet. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt. Der erste Referentenentwurf wurde aufgrund verschiedener Faktoren, einschließlich der Haushaltssituation Ende 2023, verzögert. Diese Verzögerungen spiegeln jedoch nicht das Engagement der Regierung wider, dieses Vorhaben abzuschließen und die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 umzusetzen.
Es bleibt weiterhin oberste Priorität, den gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtungen bewusst und arbeitet intensiv daran, eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung sicherzustellen.“

Man darf also gespannt sein…

Wo ist denn jetzt der Entwurf der vor der Sommerpause vorgelegt wird?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12729 am: 05.07.2024 14:46 »
@xyz123

Stegner ist wahrscheinlich davon ausgegangen, dass der Haushalt bis zur Sommerpause steht. Geben wir ihm noch zwei Wochen. Vielleicht wird der Entwurf am 17. Juli zusammen mit dem HH 2025 im Kabinett beschlossen.

Ich glaube es nicht...aber vielleicht werden wir alle überrascht...

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12730 am: 05.07.2024 15:00 »
Über was sprechen wir hier eigentlich konkret? Die Verfassungdswidrigkeit wurde festgestellt, das Urteil hat Rechtskraft erlangt. Aber anhand der vom BVerfG festgelegten Maßstäbe muss doch möglich sein, anhand des Abstandsgebots einen aktuellen Mindestbetrag in der untersten Besoldungsgruppe festzumachen, der erhöht werden muss um einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen? Daraus könnte man dann die folgenden Besoldungsgruppen prognostizieren.

Hier sind Swen‘s Berechnungen nachzulesen:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg342649.html#msg342649

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12731 am: 05.07.2024 15:04 »
@xyz123

Stegner ist wahrscheinlich davon ausgegangen, dass der Haushalt bis zur Sommerpause steht. Geben wir ihm noch zwei Wochen. Vielleicht wird der Entwurf am 17. Juli zusammen mit dem HH 2025 im Kabinett beschlossen.

Ich glaube es nicht...aber vielleicht werden wir alle überrascht...

ok, glauben wir einfach mal dran :)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12732 am: 05.07.2024 15:25 »
Aus ZEIT ONLINE:

Bundeshaushalt:

Hauptsache, fertig
Die Ampel stellt ein "Sowohl als auch"-Budget vor. Den Preis dafür verschiebt sie ins Kleingedruckte – und auf die nächste Regierung.

War ja wohl zu erwarten?

Und für die Optimisten hier: Gigantische Nachzahlungen für Beamte, gigantische Besoldungserhöhungen usw. Ähm - vielleicht😁😁

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12733 am: 05.07.2024 17:06 »
Wie kommst du darauf? Es gibt im Verwaltungsrecht kaum eine Differenzierung in den verscheindenen Themengebieten.
Auch beim Verfassungsrecht sieht es nicht wirklich anders aus.
Ich brauche hier keine Spezialisierungen wie z.B. Vertrags-, Familien-, oder Steuerrecht.

Grundlage der Besoldung ist das sogenannte Alimentationsprinzip. Es gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Ar. 33 Abs 2 GG). Das BBesG regelt u.a. in Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1)
Bundesbesoldungsordnungen A und B die Beträge.

Wenn man gelernt hat Gesetze und Urteile zu lesen dann muss man kein Bundesrichter sein um festzustellen, dass die Besoldung nicht rechtens ist.

Aber wie so oft: Recht zu haben und Recht zu bekommen sind zwei paar Schuhe.

ich komme darauf weil es eben nicht seit kurzem den Verfassungsbruch gibt.

ich kann nicht in unserer Verfassung lesen wie viel Sold dem untersten Beamten zu ab Zeitpunkt x mindestens zustand.

weil dann der Verfassungsbruch ja sofort und ohne Umwege hätte auffallen müssen.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12734 am: 05.07.2024 21:21 »
Also mal ganz ehrlich. Es wird zunächst keinen neuen Entwurf geben. Es gibt auch keine Ressortabstimmung als Solches. Und auch hier im Forum gibt es ja verschiedene Meinungen. Es gibt die, die bereits jetzt schon sagen das ein Entwurf, der nicht die Anhebung der Grundbesoldung vorsieht, bereits deshalb verfassungswidrig ist. Und es gibt andere die jeden Entwurf hinnehmen, Hauptsache es gibt ne dicke Nachzahlung. Die Bereinigungssitzung zum Haushalt 25 ist meines Wissens im November terminiert. Vorher wird es überhaupt keine Info geben. Wenn es überhaupt eine Info gibt. Aus Wahltaktischen Gründen kommt es aktuell nicht gut den Beamten dicke Zuschüsse zu gewähren. Wieso kommt ihr eigentlich auf den Gedanken das bei dem Kabinettsentwurf ausgerechnet das Thema behandelt wurde? Oder wurde es vielmehr allgemein im entsprechenden Einzelplan unter den vorgesehen Titeln für die Personalkosten verhandelt? Euch ist bewusst das alle Mehrausgaben auch wieder irgendwo kompensiert werden. Bereits jetzt merke ich das in obersten Bundesbehörden weniger Stellen ausgeschrieben werden.