Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3838516 times)

Fragmon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1275 am: 08.06.2022 13:00 »
ich will jetzt kein zweiter Kimonbo werden, aber viele Kollegen probieren jetzt das "der Alimentation angemessene Arbeiten" aus und sind äußerst glücklich damit.
Von daher schießt der Dienstherr sich nur selbst ins Bein.

Dann hast du das Beamtentum nicht bestanden. Alimentation hat nichts mit Arbeitsleistung zu tun.

Richtig hieße es" ein der Alimentation angemessenes Statusamt begleiten"

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1276 am: 08.06.2022 13:32 »
ich will jetzt kein zweiter Kimonbo werden, aber viele Kollegen probieren jetzt das "der Alimentation angemessene Arbeiten" aus und sind äußerst glücklich damit.
Von daher schießt der Dienstherr sich nur selbst ins Bein.

Dann hast du das Beamtentum nicht bestanden. Alimentation hat nichts mit Arbeitsleistung zu tun.

Richtig hieße es" ein der Alimentation angemessenes Statusamt begleiten"

oder du hast es nicht verstanden. Wenn ich mit A 13 nur sehr wenig arbeite, begleite ich ja nicht automatisch ein niedrigeres (der Alimentation angemessenes) Statusamt.

Fragmon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1277 am: 08.06.2022 16:30 »
ich will jetzt kein zweiter Kimonbo werden, aber viele Kollegen probieren jetzt das "der Alimentation angemessene Arbeiten" aus und sind äußerst glücklich damit.
Von daher schießt der Dienstherr sich nur selbst ins Bein.

Dann hast du das Beamtentum nicht bestanden. Alimentation hat nichts mit Arbeitsleistung zu tun.

Richtig hieße es" ein der Alimentation angemessenes Statusamt begleiten"

oder du hast es nicht verstanden. Wenn ich mit A 13 nur sehr wenig arbeite, begleite ich ja nicht automatisch ein niedrigeres (der Alimentation angemessenes) Statusamt.

Ja dein Vergleich passt nicht. Du setzt Arbeitsleistung und Alimentation in Beziehung. Die stehen aber sowohl in die eine, als auch andere Richtung nicht in Beziehung. Alimentation wird im Rahmen deiner Eigenschaft als Beamter gezahlt und nicht nach Qualität und Quantität deiner Arbeitsleistung.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1278 am: 08.06.2022 16:59 »
Sorry, ich war im Pfingsturlaub (bzw. bin es immer noch- durch eine Krankmeldung für nur drei Tage) und da ich ja persönlich angesprochen wurde -vielen Dank der Ehre- meine Einschätzung dazu:

Macht es bitte alle genauso ist es richtig. Arbeit ist nicht das ganze Leben, und die Konzentration auf eine Arbeit ist immer sehr ungesund-oder kann ungesund enden. Seid Dankbar und Achtsam, dass wir im 21 Jhd. immer noch ein Bundesbeamtentum haben was uns ein fürstliches Leben bescherrt-eben ohne Anstrengung und Ängste. Die Politik macht sowieso was sie will (schaut euch in diesem Zusammenhang gerne das gestrige Interview von Mutti Merkel an, dann wisst ihr wie egal eigentlich alles ist) und ab A11 mit Ministerialzulage kann man wirklich fürstlich leben.
Namaste und weiterhin guten Sonnen-Genuss!

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1279 am: 09.06.2022 06:33 »
Naja wenn man mit A13 Minderleister ist, gibt es einer nur halbwegs funktionieren Behörde keine A14 und auch keine A14 Pension. Insofern ist etwas Leistungswille vielleicht nicht verkehrt.
« Last Edit: 09.06.2022 06:40 von clarion »

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1280 am: 09.06.2022 06:34 »
Er ist doch A13g mit Ministerialzulage. Das reicht zum Cocktail schlürfen!

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1281 am: 09.06.2022 06:39 »
Dann fragt man sich wie Kimombo ins Endamt gD gekommen ist. Totales Führungskräfteversagen? Oder ist er bloß ein Trolll und im wahren Leben ein Bilderbuchbeamter?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1282 am: 09.06.2022 06:53 »
Können wir beim Thema bleiben und dem Forumstroll nicht mehr Aufmerksamkeit als nötig widmen bitte?

WasDennNun

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1283 am: 09.06.2022 07:13 »
Dann fragt man sich wie Kimombo ins Endamt gD gekommen ist. Totales Führungskräfteversagen? Oder ist er bloß ein Trolll und im wahren Leben ein Bilderbuchbeamter?
EDEKA kann schon zu extremen Veränderungen beim Menschen führen.
Davon ab ist ja klar, dass der Troll eine reiche Wurscht ist.

Maik8583

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1284 am: 09.06.2022 08:32 »
Ja was ist denn jetzt mit einer Gesetzesinitiative, sollte die nicht vor der Sommerpause kommen?

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1285 am: 09.06.2022 09:34 »
Ja was ist denn jetzt mit einer Gesetzesinitiative, sollte die nicht vor der Sommerpause kommen?

Die Hoffnung müssen wir wohl aufgeben.

Man hat wohl gelernt, dass Nichtstun ja auch eine Option ist und nebenbei noch ordentlich Geld spart.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1286 am: 09.06.2022 11:35 »
Ich hab’s sicherlich nicht so nötig, schon um 6.30 Uhr hier zu schreiben und anscheinend schon im Dienst zu sein. Oh Mann, alles gute und weiterhin viel Glück hahaaa 🤪
Und genau, Nichtstun ist immer eine sehr gute Option.

Festsetzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1287 am: 09.06.2022 11:37 »
Wie kommen Sie eigentlich mit der Umsetzung des Beschlusses 2 BvL 4/18 voran?

- Gerade sind wir dabei von unten her Ämter und Erfahrungsstufen zu streichen. Alles, wo sich arbeiten sowieso nicht lohnt. Da bekommen Sie teilweise mit Sozialhilfe mehr.

Wie meinen Sie?

- Problem ist noch, dass Sie im einfachen Dienst gar nicht so viele Ämter haben, wie Sie wegstreichen müssten. Hauptsächlich bezahlen wir dann stattdessen nach Anzahl der Kinder. Ist billiger und treibt einen Keil in die Belegschaft.

Bitte?

- Wir möchten sicherstellen, dass man als Beamter eine Familie nur ernähren kann, wenn man die auch wirklich hat. Viele haben auch nur 1-2 Kinder, das wird nicht zu teuer. Sie müssen auch an die fehlende Ruhegehaltsfähigkeit der Zuschläge denken.

Entwerten sie damit nicht Berufserfahrung, Leistung und Qualifikation? Auch im Vergleich mit der Wirtschaft?

- Hm? Also jedenfalls wird der Bund auch weiterhin das Grundgesetz mit Füßen.. auf dem.. stehen und verfassungsgemäß bezahlen. Spätestens jedenfalls nach den Tarifverhandlungen. Also zumindest wenn Ver.di genug fordert.

Tarif? Verhandlungen? Kann nicht ganz folgen.

- Die Leute finden den öffentlichen Dienst mit seiner Sicherheit dank Pandemie und Krieg attraktiver denn je und die Generation Z hat sich eh damit abgefunden, dass wohnen Luxus ist. So stellen wir sicher, dass der öffentliche Dienst auch weiterhin mit seinem Slogan "Gesicherte Armut!" werben kann.

Nach Randnummer 48 des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses 2 BvL 4/18 sind wir doch gehalten, eine neue konsistente Besoldungssystematik mit anderem Ausgangspunkt zu bestimmen. Müssen wir da nicht irgendwie größer denken?

- ...und dann machen wir regional noch was, für kinderreiche Berufseinsteiger.

Ich vermute genau so wird es werden.
Wann irgendetwas kommt ist sicherlich die große Frage. Wahrscheinlich erst nach Abschluss der Tarifverhandlungen nach dem 31.12.2022.

Man wird wohl unter anderem am niedrigsten Eingangsamt schrauben, REZ mit Abschmelzung nach steigender Besoldungsgruppe und Anpassung bzw Steigerung der Beihilfebemessungssätze ab 1.Kind und für berücksichtigungsfähige Personen. Grundbesoldung bleibt gleich.  ;)

Maik8583

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« Antwort #1288 am: 09.06.2022 12:26 »
Ich denke der Bund wird sich an den besseren Ländern orientieren, schon wegen der Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1289 am: 09.06.2022 12:39 »
Ich denke der Bund wird sich an den besseren Ländern orientieren, schon wegen der Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt.

Was sind den bessere Länder? Bayern? Von denen kam bisher 0,0000000. Nicht einmal ein Entwurf.