Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995957 times)

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12765 am: 11.07.2024 08:27 »
Moin allerseits und zunächst mal sorry dafür, dass ich vor einiger Zeit hier als "Einstand" ins Forum Herrn Dr. Stegner zitiert habe, dann aber - wie so oft in diesem Forum - bestätigt bekam, dass Ankündigungen von Politikern zum fraglichen Thema, selbst wenn sie mit einer gewissen Überzeugung vorgetragen wurden, leider absolut nicht ernst genommen werden können. Ich hätte es also besser wissen müssen.

Eine Umsetzung des neuen Gesetzes zum Januar 2025 bzw. in den Wochen danach sollten wir uns alle aber jedenfalls nicht wünschen, denn man kann sich ausmalen, was das bedeuten würde. Im Hinblick auf die Übertragung des Tarifergebnisses (was vermutlich irgendwo bei 3 Prozent gestreckt auf 24 Monate liegen wird) auf die Beamten, die dann zeitgleich Thema wäre, würde es vermutlich darauf hinauslaufen, dass eine solche entweder komplett ausfällt oder zumindest mit deutlich reduzierter und/oder verzögerter Wirkung Platz griffe, da man bei der "Neuordnung" der Besoldung die Ergebnisse der aktuellen Tarifrunde (bzw. einen wesentlichen Teil davon) selbstverständlich bereits äußerst großzügig antizipiert habe... Aber Wunsch hin oder her. Ich denke, genau so soll und wird es kommen.

« Last Edit: 11.07.2024 08:35 von Nautiker1970 »

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12766 am: 11.07.2024 08:40 »
ich bin ganz ehrlich der Abstand zwischen verfassungskonformer Alimentation und den Gehaltsschrittchen ist so immens das ich auch die nächsten 10 Jahre /s keine Besoldungserhöhung brauchen würde, wenn die Zahlen welche bei uns rumflogen auch nur annähernd richtig sind.. .

Dass das eh das Minimum ist und trotzdem gesteigert werden müsste, ich mir bewusst aber nur um das für mich und vermutlich einige andere Einzusortieren.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12767 am: 11.07.2024 08:48 »
ich bin ganz ehrlich der Abstand zwischen verfassungskonformer Alimentation und den Gehaltsschrittchen ist so immens das ich auch die nächsten 10 Jahre /s keine Besoldungserhöhung brauchen würde, wenn die Zahlen welche bei uns rumflogen auch nur annähernd richtig sind.. .

Dass das eh das Minimum ist und trotzdem gesteigert werden müsste, ich mir bewusst aber nur um das für mich und vermutlich einige andere Einzusortieren.

Nun ja, dass es tatsächlich zu einer verfassungskonformen Anhebung kommen wird, ist wohl kaum zu erwarten. Und zu bedenken ist im Übrigen, dass größere Zuwächse nur Beamte mit mehreren Kindern ab einer bestimmten Mietstufe betreffen werden und die sich dann (und zwar hier und da nicht erst in 10 Jahren) in Luft auflösen, wenn die Kinder aus dem Hause sind. Klar, damit sinken dann die Kosten, aber plötzlich dann deutlich geringere Einkünfte zu haben, wird sich für den einen oder anderen trotzdem nicht unbedingt gut anfühlen. Von der Pensionsunwirksamkeit bestimmter temporärer Segnungen mal ganz zu schweigen.
« Last Edit: 11.07.2024 08:55 von Nautiker1970 »

Candyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12768 am: 11.07.2024 08:55 »
Das wäre auch Utopisch trotzdem müssen wir ja bei der Rechtslage bleiben und die sieht nun mal so aus und ohne anderen Entwurf ist es auch schwer andere Dinge zu behaupten.

ich würde mich freuen wenn die Alimentation keiner Fertilitätsprämie wird jedoch habe ich auch 4 Kinder und ich "gewinne" so oder so. wenn die Kinder aus dem Haus sind dann habe ich natürlich massive Einbußen, wenn die alles an den kleinen fest machen.

Egal wie es kommt es wird auf Karlsruhe hinauslaufen, weil eben die Alimentation die Wertigkeit des Amtes und nichts anderes widerspiegeln soll. Auch eine maximale zulagenhöhe, damit man nie in dieses Problem kommt wäre sinnvoll, dafür haben wir ja nun mal die ganzen Dienstgrade etc.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12769 am: 11.07.2024 08:55 »
@Nautiker1970

Es scheint sich ja was zu bewegen. Vielleicht erfolgt die Verbändebeteiligung noch in der Sommerpause. Insofern würde ich hier nicht so streng mit Herrn Stegner sein ... er ist ja auch nur Zaungast und gibt lediglich die Infos aus dem Innenausschuss weiter.

Die IG Metall fordert 7 Prozent für 12 Monate. Im Ergebnis werden es dann ca. 6-7 Prozent für 24 Monate. In dieser Größenordnung wird vermutlich auch der TVöD angepasst werden. Zuletzt waren die Abschlüsse immer sehr ähnlich und ich glaube, dass der Bund sich auch jetzt wieder an der größten Gewerkschaft orientieren wird.

Ich glaube auch, dass der Tarifabschluss auf die Beamten übertragen wird. Alles andere wäre nicht vermittelbar, da vom Entwurf/Gesetz zur amtsangemessenen Besoldung nur wenige Beamte profitieren werden (Mehrverdienermodell).

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12770 am: 11.07.2024 09:01 »
Alles andere wäre nicht vermittelbar, da vom Entwurf/Gesetz zur amtsangemessenen Besoldung nur wenige Beamte profitieren werden (Mehrverdienermodell).

Außer uns Beamten wäre das sicher allen Menschen in Deutschland sehr gut vermittelbar...

Aber gut, vielleicht bin ich ja wirklich zu pessimistisch (auch was das kommende Tarifergebnis anbetrifft).

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12771 am: 11.07.2024 09:21 »
Es dürfen alle Interessierten davon ausgehen, dass ein Mehrverdienermodell kommen wird. Die Verfassungsmäßigkeit eines solchen wird ja aktuell in Bayern getestet, aber zuerst einmal (d.h. bis eine entsprechende Klage beim BVerfG verhandelt wird) entspannt es die Haushalts- und Pensionspflichten erheblich.

Einige Ressorts haben für die Minijobregelung plädiert, also eine jährliche Anrechnung von maximal 6.456 Euro (weniger in den Vorjahren wg. Minijobgrenze), andere hätten gerne den Mindestlohn gesehen also zwischen 11.102 und 12.912 Euro (Annahme: 5 Tage á 4 Stunden á 12,41 Euro die einen wollen Brutto, die anderen das Durchschnittsnetto nutzen).

Wie sich diese Summen jeweils auf eine Besoldung, die wirklich exakt bei 15% über BG landen wird auswirkt, das dürfen nun die mathematisch interessierten Teilnehmer dieser Debatte ausrechnen.




Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12772 am: 11.07.2024 09:32 »
Es dürfen alle Interessierten davon ausgehen, dass ein Mehrverdienermodell kommen wird. Die Verfassungsmäßigkeit eines solchen wird ja aktuell in Bayern getestet, aber zuerst einmal (d.h. bis eine entsprechende Klage beim BVerfG verhandelt wird) entspannt es die Haushalts- und Pensionspflichten erheblich.

Einige Ressorts haben für die Minijobregelung plädiert, also eine jährliche Anrechnung von maximal 6.456 Euro (weniger in den Vorjahren wg. Minijobgrenze), andere hätten gerne den Mindestlohn gesehen also zwischen 11.102 und 12.912 Euro (Annahme: 5 Tage á 4 Stunden á 12,41 Euro die einen wollen Brutto, die anderen das Durchschnittsnetto nutzen).

Wie sich diese Summen jeweils auf eine Besoldung, die wirklich exakt bei 15% über BG landen wird auswirkt, das dürfen nun die mathematisch interessierten Teilnehmer dieser Debatte ausrechnen.

@BalBund: Da ja die allermeisten Beamten/Soldaten leer ausgehen werden, kannst du ggf. was zu Anpassung Familienzuschlag ab 3. Kind was sagen? Sind ähnliche Auszahlungshöhen wie in den Ländern geplant?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12773 am: 11.07.2024 09:36 »
Es dürfen alle Interessierten davon ausgehen, dass ein Mehrverdienermodell kommen wird. Die Verfassungsmäßigkeit eines solchen wird ja aktuell in Bayern getestet, aber zuerst einmal (d.h. bis eine entsprechende Klage beim BVerfG verhandelt wird) entspannt es die Haushalts- und Pensionspflichten erheblich.

Einige Ressorts haben für die Minijobregelung plädiert, also eine jährliche Anrechnung von maximal 6.456 Euro (weniger in den Vorjahren wg. Minijobgrenze), andere hätten gerne den Mindestlohn gesehen also zwischen 11.102 und 12.912 Euro (Annahme: 5 Tage á 4 Stunden á 12,41 Euro die einen wollen Brutto, die anderen das Durchschnittsnetto nutzen).

Wie sich diese Summen jeweils auf eine Besoldung, die wirklich exakt bei 15% über BG landen wird auswirkt, das dürfen nun die mathematisch interessierten Teilnehmer dieser Debatte ausrechnen.

Vielen Dank für die Info. Deine Posts bringen immer etwas Licht ins Dunkel...

Das Mehrverdienermodell dürfte -wenn überhaupt- doch nur für die Zukunft angewendet werden. Ich bin wirklich gespannt, wie BMI die rückwirkende Anwendung begründen wird. Außerdem bin ich gespannt, was in den Fallkonstellationen passiert, wo tatsächlich nur ein Partnereinkommen vorhanden ist (z.B. Elternzeit bis zu 3 Jahre pro Kind)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12774 am: 11.07.2024 09:53 »
Außerdem bin ich gespannt, was in den Fallkonstellationen passiert, wo tatsächlich nur ein Partnereinkommen vorhanden ist (z.B. Elternzeit bis zu 3 Jahre pro Kind)

Siehe Bayern. Da kann deine Frau blind, taubstumm und im Rollstuhl sitzen und du bekommst trotzdem ca. 20k€ pro Jahr angerechnet ;D

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12775 am: 11.07.2024 10:01 »
@Bastel

Dann wäre die Minijoblösung (6.456 EUR) noch das geringste Übel...

Ich bin wirklich gespannt, welches Modell es letztendlich wird. In anderen Bundesländern gibt es ja noch die Möglichkeit "amtsangemessene Besoldung auf Antrag" (wenn kein Partnereinkommen vorhanden).

Wir werden bald schlauer sein...

bgler

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« Antwort #12776 am: 11.07.2024 10:04 »
BalBund, vielen Dank für die Infos!

Taigawolf

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« Antwort #12777 am: 11.07.2024 10:07 »
In anderen Bundesländern gibt es ja noch die Möglichkeit "amtsangemessene Besoldung auf Antrag" (wenn kein Partnereinkommen vorhanden).

Alleine wenn ich das schon lese, wird mir übel...das verdeutlicht einfach nur, wie verkorkst und verkrüppelt die Besoldung inzwischen ist.

PublicTim

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« Antwort #12778 am: 11.07.2024 10:10 »
Es dürfen alle Interessierten davon ausgehen, dass ein Mehrverdienermodell kommen wird. Die Verfassungsmäßigkeit eines solchen wird ja aktuell in Bayern getestet, aber zuerst einmal (d.h. bis eine entsprechende Klage beim BVerfG verhandelt wird) entspannt es die Haushalts- und Pensionspflichten erheblich.

Einige Ressorts haben für die Minijobregelung plädiert, also eine jährliche Anrechnung von maximal 6.456 Euro (weniger in den Vorjahren wg. Minijobgrenze), andere hätten gerne den Mindestlohn gesehen also zwischen 11.102 und 12.912 Euro (Annahme: 5 Tage á 4 Stunden á 12,41 Euro die einen wollen Brutto, die anderen das Durchschnittsnetto nutzen).

Wie sich diese Summen jeweils auf eine Besoldung, die wirklich exakt bei 15% über BG landen wird auswirkt, das dürfen nun die mathematisch interessierten Teilnehmer dieser Debatte ausrechnen.

Ich bin zwar jetzt kein großer Mathematiker, aber müssten dann nicht nur von den Tabellen (s. Sammethread) dieses fiktive Partnereinkommen abgezogen werden. So wie ich die Berechnung der Tabelle verstanden habe, wurde von einer 4 Köpfigen Familie ausgegangen, die in Bayern lebt. Da es mE kein Ortszuschlag im Allgemeinen geben wird. Oder habe ich da einen Denkfehler?

PolareuD

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« Antwort #12779 am: 11.07.2024 10:46 »
Man kann nur hoffen, dass den Hinzuverdienermodellen schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben wird. Ansonsten ist den Besoldungsgesetzgebern Tür und Tor geöffnet, um die Beamtenschaft zur Haushaltskonsolidierung heranzuziehen.