Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922350 times)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12795 am: 11.07.2024 14:20 »
Ich frage mich echt warum man nicht gleich 45.000€ fikitives Einkommen annimmt (welches laut DRV das Durchschnittsbrutto ist)
Dann kann man unsere Gehälter sogar noch kürzen.

Sollte es beim Bund nicht auf ein fiktives sondern tatsächliches Zweiteinkommen hinauslaufen bzw sollte man dann einen Ausgleich bekommen, wird meine Frau als Krankenschwester aufhören zu arbeiten.

Maximus

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Illunis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12798 am: 11.07.2024 14:25 »
@Maximus

Vielen Dank. Muss ich mal durcharbeiten.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12799 am: 11.07.2024 14:26 »
Auch @Illunis vielen Dank!

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12800 am: 11.07.2024 14:43 »
So, jetzt bin ichs nochmal.

Ist vielleicht etwas OT, aber ich denke, geht uns aber alle an.

In der sog. "seriösen Presse" lese ich immer wieder: Geld für Arbeitnehmer ist jetzt nach den guten Tariferhöhungen wieder da, der Konsum kann laufen usw.

So, und nach meinem heutigen Posteingang vom Internetanbieter platzt mir der Kragen.

1) Internetanbieter muss die Preise um 4% erhöhen.
2) Hausgeld (Wohneigentum) wird um 18% erhöht.
3) PKV erhöht um 17%

Und weiter: Pflege wird unbezahlbar (geht die Meisten noch nix an, ich schaue in meinem Alter aber mit Grausen drauf😁
GKF meiner Gattin hat Erhöhung angekündigt.
Pflegeversicherung wird teurer werden.
Und meine normalen Einkäufe (ich kaufe nicht bei 1E Läden oder beim Discounter, sondern BIO auf unseren Märkten) wird alles etwas teurer.

Und so weiter. Die offiziell angekündigte Inflationsrate vom 2 Komma nochwas Prozent versetzt mich immer wieder in Erstaunen. Meine Großfamilie, meine ehemaligen Arbeitskollegen und mein Freundeskreis auch.

Diese Überlegungen sollten auch in die Besoldung Debatte einfließen.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12801 am: 11.07.2024 14:59 »
Wenn ich mir den Besoldungsrechner von Bayern für 2025 so anschaue, dann kann man bei dem fiktiven Partnereinkommen mit 3 Kindern in Mietenstufe 4 vielleicht mit 100 Euro netto mehr rechnen. Mit einem Kind wohl eher mit gar nichts.

Denkt an den Widerspruch für 2024 !!!

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12802 am: 11.07.2024 15:05 »
Die Beamten in NRW stehen dann am besten dar. Ich (Nähe Köln) und Kollegen aus Bonn und Düsseldorf können nur mit Erstaunen auf die Kinderzuschläge schauen. Bei zwei Kindern sprechen wir von über 1000 EUR (ab Mietstufe 5)... Da wird der Bund ins Hintertreffen geraten.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12803 am: 11.07.2024 15:13 »
Und wenn die Kinder "aus dem Haus" sind? Und die Zuschläge wegfallen?

Da sagen ja viele, dann brauche ich ja nicht mehr so viel Geld.

Aus eigener und familiärer Erfahrung: Falsch gedacht.

Dunkelbunter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12804 am: 11.07.2024 15:15 »
Omg die in Kolleginnen und Kollegen in Bayern sind ja übel dran, die sind ja selbst nach der Reform schlechter gestellt, als die Bundesbeamten, wenn ich den Rechner so sehe.

Illunis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12805 am: 11.07.2024 15:30 »
Zumindest wurden uns die ablehnenden Widerspruchsbescheide zugestellt und die Klagen laufen los ;D

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12806 am: 11.07.2024 15:31 »
Aus dem "Bayerischen Richterverein" zur Besoldungsverbesserung:


" ... Sammelsurium an Zulagen, um Dienstanfänger über die prekären Besoldungsstrukturen hinwegzutäuschen und überhaupt noch qualifizierten Nachwuchs gewinnen zu können, nicht erreichen. "

Man beachte "prekäre Besoldungsstruktur"!

Aber ich denke mal, dem Nachwuchs ist das alles egal, Hauptsache ein paar sichere Euros und ein bequemes Arbeitsleben?

Und Polizei und Bundeswehr bekommen immer noch genügend Bewerber. Und wenn die Qualifikation nicht stimmt ... Quantität geht über Qualität, und die Politik ist zufrieden.

Und wenn sich mittlere Führungskräfte darüber aufregen ... die werden im real existierenden Beamtensystem schnell mundtot gemacht ... denke ich mal so in´s unreine.

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12807 am: 11.07.2024 15:33 »
Aus dem "Bayerischen Richterverein" zur Besoldungsverbesserung:


" ... Sammelsurium an Zulagen, um Dienstanfänger über die prekären Besoldungsstrukturen hinwegzutäuschen und überhaupt noch qualifizierten Nachwuchs gewinnen zu können, nicht erreichen. "

Man beachte "prekäre Besoldungsstruktur"!

Aber ich denke mal, dem Nachwuchs ist das alles egal, Hauptsache ein paar sichere Euros und ein bequemes Arbeitsleben?

Und Polizei und Bundeswehr bekommen immer noch genügend Bewerber. Und wenn die Qualifikation nicht stimmt ... Quantität geht über Qualität, und die Politik ist zufrieden.

Und wenn sich mittlere Führungskräfte darüber aufregen ... die werden im real existierenden Beamtensystem schnell mundtot gemacht ... denke ich mal so in´s unreine.

Volle Zustimmung, das mit den genügend Bewerbern halte ich aber für ein Gerücht.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12808 am: 11.07.2024 16:18 »
@Pendler1

Mit Nichten bekommt die Bundeswehr genügend Nachwuchs. Das Personalfehl liegt je nach Bereich bei bis zu 50%. Und das sowohl zivil als auch militärisch. Der Wehrbericht liefert dort erhellende Einblicke.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12809 am: 11.07.2024 16:37 »
Es dürfen alle Interessierten davon ausgehen, dass ein Mehrverdienermodell kommen wird. Die Verfassungsmäßigkeit eines solchen wird ja aktuell in Bayern getestet, aber zuerst einmal (d.h. bis eine entsprechende Klage beim BVerfG verhandelt wird) entspannt es die Haushalts- und Pensionspflichten erheblich.

Einige Ressorts haben für die Minijobregelung plädiert, also eine jährliche Anrechnung von maximal 6.456 Euro (weniger in den Vorjahren wg. Minijobgrenze), andere hätten gerne den Mindestlohn gesehen also zwischen 11.102 und 12.912 Euro (Annahme: 5 Tage á 4 Stunden á 12,41 Euro die einen wollen Brutto, die anderen das Durchschnittsnetto nutzen).

Wie sich diese Summen jeweils auf eine Besoldung, die wirklich exakt bei 15% über BG landen wird auswirkt, das dürfen nun die mathematisch interessierten Teilnehmer dieser Debatte ausrechnen.

Danke BalBund!
Weißt du, für welches Mehrverdienermodell sie sich entschieden haben bzw. welchen Betrag sie ansetzen, der pauschal hinzuverdient wird?