Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3996029 times)

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12810 am: 11.07.2024 17:03 »
Also ich hab mir das bayerische Gesetz mal durchgelesen.

Dazu muss ich erstmal sagen, ich bin lediglich (war) technischer Bundesbeamter und habe Dipl.Ing. studiert.

Aber was da für ein Sermon fabriziert wurde, das geht über meinen (technischen) Verstand.

Tun die nur so, oder sind die tatsächlich so merkwürdig veranlagt???

Wahrscheinlich braucht es da noch eine zusätzliche Besoldungsermittlungs Behörde, um das ganze gerichtsfest umzusetzen (Späßchen)😁

Ich bin ja schon Pensionär. Aber bei so einem merkwürdigen Arbeitgeber anzufangen käme mir heute nicht mehr in den Sinn.


emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 587
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12811 am: 11.07.2024 20:01 »
...zuerst einmal (d.h. bis eine entsprechende Klage beim BVerfG verhandelt wird) entspannt es die Haushalts- und Pensionspflichten erheblich.

Gibt es denn IRGENDeine Regelung, die an das statusrechtliche Amt anknüpft?

Ich werde bei Anrechnung eines fiktiven Einkommens künftig auch fiktive Arbeit leisten und einen Teil meiner Miete fiktiv zahlen. Da fällt einem wirklich nichts mehr ein. 

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,318
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12812 am: 11.07.2024 21:20 »
Mehrverdienermodell? Müssen die Eltern nun auch noch was von der Rente abzwacken und die Kinder vom ersten Gehalt, damit die Beamtenfamilien amtsangemessen leben können?

Wo sind wir hier eigentlich?

Vielleicht nimmt mein Bank auch fiktive Kreditraten, mit denen ich mein Häuschen abzählen.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 686
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12813 am: 11.07.2024 21:31 »


Wo sind wir hier eigentlich?


Im besten Deutschland aller Zeiten, wo sonst?

Mario12

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 148
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12814 am: 11.07.2024 22:06 »
@Nautiker1970

Es scheint sich ja was zu bewegen. Vielleicht erfolgt die Verbändebeteiligung noch in der Sommerpause. Insofern würde ich hier nicht so streng mit Herrn Stegner sein ... er ist ja auch nur Zaungast und gibt lediglich die Infos aus dem Innenausschuss weiter.

Die IG Metall fordert 7 Prozent für 12 Monate. Im Ergebnis werden es dann ca. 6-7 Prozent für 24 Monate. In dieser Größenordnung wird vermutlich auch der TVöD angepasst werden. Zuletzt waren die Abschlüsse immer sehr ähnlich und ich glaube, dass der Bund sich auch jetzt wieder an der größten Gewerkschaft orientieren wird.

Ich glaube auch, dass der Tarifabschluss auf die Beamten übertragen wird. Alles andere wäre nicht vermittelbar, da vom Entwurf/Gesetz zur amtsangemessenen Besoldung nur wenige Beamte profitieren werden (Mehrverdienermodell).

Du hast immernoch nicht verstanden, dass eine Forderung und ein Abschluss zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Fordern kann man alles, da gibt es keine Grenzen.

Bei einer Mogelanpassung in Bezug auf die amtsangemessene Alimentation wird kein Geld für irgendeine Erhöhung nach Verhandlungen im öD da sein und, vor allem da ja dann ‚amtsangemessen‘ alimentiert wird, überhaupt keine Notwendigkeit für irgendwelche Erhöhungen vorhanden sein. Und es gab über 10% nach Mogelpackung im Frühjahr 24. Zudem ist Wahljahr. Einfach mal realistisch bleiben und den Umgang in den letzten Jahren reflektieren. Erklärt sich alles von selbst.
« Last Edit: 11.07.2024 22:16 von Mario12 »

Mario12

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 148
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12815 am: 11.07.2024 22:17 »
@Nautiker1970

Es scheint sich ja was zu bewegen. Vielleicht erfolgt die Verbändebeteiligung noch in der Sommerpause. Insofern würde ich hier nicht so streng mit Herrn Stegner sein ... er ist ja auch nur Zaungast und gibt lediglich die Infos aus dem Innenausschuss weiter.

Die IG Metall fordert 7 Prozent für 12 Monate. Im Ergebnis werden es dann ca. 6-7 Prozent für 24 Monate. In dieser Größenordnung wird vermutlich auch der TVöD angepasst werden. Zuletzt waren die Abschlüsse immer sehr ähnlich und ich glaube, dass der Bund sich auch jetzt wieder an der größten Gewerkschaft orientieren wird.

Ich glaube auch, dass der Tarifabschluss auf die Beamten übertragen wird. Alles andere wäre nicht vermittelbar, da vom Entwurf/Gesetz zur amtsangemessenen Besoldung nur wenige Beamte profitieren werden (Mehrverdienermodell).

Du hast immernoch nicht verstanden, dass eine Forderung und ein Abschluss zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Fordern kann man alles, da gibt es keine Grenzen.

Bei einer Mogelanpassung in Bezug auf die amtsangemessene Alimentation wird kein Geld für irgendeine Erhöhung nach Verhandlungen im öD da sein und, vor allem da ja dann ‚amtsangemessen‘ alimentiert wird, überhaupt keine Notwendigkeit für irgendwelche Erhöhungen vorhanden sein. Und es gab über 10% nach Mogelpackung im Frühjahr 24, also vor wenigen Monaten. Zudem ist Wahljahr. Einfach mal realistisch bleiben und den Umgang in den letzten Jahren reflektieren. Erklärt sich alles von selbst.

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12816 am: 12.07.2024 00:27 »
Du hast immernoch nicht verstanden, dass eine Forderung und ein Abschluss zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Fordern kann man alles, da gibt es keine Grenzen.

Bei einer Mogelanpassung in Bezug auf die amtsangemessene Alimentation wird kein Geld für irgendeine Erhöhung nach Verhandlungen im öD da sein und, vor allem da ja dann ‚amtsangemessen‘ alimentiert wird, überhaupt keine Notwendigkeit für irgendwelche Erhöhungen vorhanden sein. Und es gab über 10% nach Mogelpackung im Frühjahr 24, also vor wenigen Monaten. Zudem ist Wahljahr. Einfach mal realistisch bleiben und den Umgang in den letzten Jahren reflektieren. Erklärt sich alles von selbst.

Kannst du nicht lesen? Ich habe doch geschrieben, dass die 7%/12 Monate auf wahrscheinlich 6-7%/24 Monate
gestreckt werden. Schau Dir einfach die Ergebnisse der letzten Tarifverhandlungen an. Die Ergebnisse IG-Metall/TVöD lagen zuletzt immer nah beieinander.
In allen Bundesländern wurden die Tarifergebnisse übernommen (trotz Gesetze zur amtsangemessenen Besoldung). Der Bund wird hier nicht anders verfahren (gerade im Wahljahr).

Nautiker1970

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12817 am: 12.07.2024 10:01 »
Der Bund wird hier nicht anders verfahren (gerade im Wahljahr).

Vielleicht wird er gerade im Wahljahr anders verfahren? Aber es ist m. E. müßig, darüber weiter zu spekulieren. Man wird ja sehen, wohin die Reise geht.

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 546
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12818 am: 12.07.2024 15:30 »
Aus Bayer. Rundfunk: Polizei: Mehr als zehn Bewerber pro Ausbildungsplatz

" ... Die jüngsten Zahlen lassen darauf schließen, dass sich die Polizei um ihren Nachwuchs keinen Sorgen machen muss. Nach Angaben des Innenministeriums gab es für die 730 Ausbildungsplätze zum angehenden Polizeimeister sowie Studienplätze zum Polizeikommissar mehr als 8.000 Bewerbungen.... "

Forumsmitglieder schrieben da das Gegenteil ... zu wenige Bewerber?

Und auch hier im Forum bei "Bayern" null Einträge. Die bayer. Beamten sind anscheinend voll zufrieden.

Und der Bayer. Beamtenbund (BBB) ist voll des Lobes. Die ein zigen die meckern sind die Richter.

Jetzt weiß ich nicht, was ich davon halten soll.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,037
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12819 am: 12.07.2024 16:42 »
Aus Bayer. Rundfunk: Polizei: Mehr als zehn Bewerber pro Ausbildungsplatz

" ... Die jüngsten Zahlen lassen darauf schließen, dass sich die Polizei um ihren Nachwuchs keinen Sorgen machen muss. Nach Angaben des Innenministeriums gab es für die 730 Ausbildungsplätze zum angehenden Polizeimeister sowie Studienplätze zum Polizeikommissar mehr als 8.000 Bewerbungen.... "

Forumsmitglieder schrieben da das Gegenteil ... zu wenige Bewerber?

Und auch hier im Forum bei "Bayern" null Einträge. Die bayer. Beamten sind anscheinend voll zufrieden.

Und der Bayer. Beamtenbund (BBB) ist voll des Lobes. Die ein zigen die meckern sind die Richter.

Jetzt weiß ich nicht, was ich davon halten soll.

Meine Aussagen betrafen nur die Bundeswehr:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw17-de-wehrbericht-997908

https://dserver.bundestag.de/btd/20/105/2010500.pdf#page38

« Last Edit: 12.07.2024 16:51 von PolareuD »

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 638
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12820 am: 12.07.2024 17:25 »
Aus Bayer. Rundfunk: Polizei: Mehr als zehn Bewerber pro Ausbildungsplatz

" ... Die jüngsten Zahlen lassen darauf schließen, dass sich die Polizei um ihren Nachwuchs keinen Sorgen machen muss. Nach Angaben des Innenministeriums gab es für die 730 Ausbildungsplätze zum angehenden Polizeimeister sowie Studienplätze zum Polizeikommissar mehr als 8.000 Bewerbungen.... "

Forumsmitglieder schrieben da das Gegenteil ... zu wenige Bewerber?

Und auch hier im Forum bei "Bayern" null Einträge. Die bayer. Beamten sind anscheinend voll zufrieden.

Und der Bayer. Beamtenbund (BBB) ist voll des Lobes. Die ein zigen die meckern sind die Richter.

Jetzt weiß ich nicht, was ich davon halten soll.

Beim BBB einfach mal die Parteipolitische Ausrichtung betrachten.  Das ist die Vertretung der CSU innerhalb der Beamtenschaft.

Zu den Zahlen: wieviele Bewerber waren es früher? Wie ist die Qualität der heutigen Bewerber? Kontext!!

NvB

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12821 am: 13.07.2024 16:04 »
Bei der Polizei gab es noch nie Bewerberprobleme. Selbst in NRW kriegt man die über 3000 Polizeistellen bewerbertechnisch voll.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 587
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12822 am: 13.07.2024 16:51 »
Bei Richtern und Staatsanwälten in Berlin musste man die Anforderungen senken, im gehobenen Dienst lässt sich das wahrscheinlich nicht belegen. Als hätte man bei den Abiturnoten und dem Anteil der Gymnasiasten nicht LÄNGST die Anforderungen gesenkt. Wir haben eine massive Abschlussinflation, die den Verfall der Qualität im öffentlichen Dienst verschleiert.

Der ehemalige Präsident des BVerfG Voßkuhle, hat den Beschluss 2 BvL 4/18 auch in diesen Kontext eingeordnet, man wollte den Qualitätsverlust stoppen. Man urteilte, die Besoldung sei zu niedrig um attraktiv für überdurchschnittlich qualifizierte (= Qualität nicht nur Abschluss) Kräfte zu sein. Vier Jahre später beendet der Bund seine Untätigkeit damit, die Besoldung relativ abzusenken. Ein einzigartiger Vorgang und vielleicht der beginnende Ausverkauf des Rechtstaates.

Big T

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 196

Alexander79

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12824 am: 13.07.2024 18:04 »
Bei der Polizei gab es noch nie Bewerberprobleme. Selbst in NRW kriegt man die über 3000 Polizeistellen bewerbertechnisch voll.
Aha und wie ist der Einstellungstest?
Schau dir nur mal den Einstellungstest bei der Bundeswehr mittlerweile an.

1. Pendellauf
2. Klimmhang
3. 3000m Fahrradergometer

Soll ich jetzt lachen?

Früher war der Leistungsmarsch
20, 25 oder 30Km
heute
6, 9 oder 12Km.

Woher kommt das wohl?
Weil man genug Bewerber hat die fit sind? Wohl kaum.