Bei Richtern und Staatsanwälten in Berlin musste man die Anforderungen senken, im gehobenen Dienst lässt sich das wahrscheinlich nicht belegen. Als hätte man bei den Abiturnoten und dem Anteil der Gymnasiasten nicht LÄNGST die Anforderungen gesenkt. Wir haben eine massive Abschlussinflation, die den Verfall der Qualität im öffentlichen Dienst verschleiert.
Der ehemalige Präsident des BVerfG Voßkuhle, hat den Beschluss 2 BvL 4/18 auch in diesen Kontext eingeordnet, man wollte den Qualitätsverlust stoppen. Man urteilte, die Besoldung sei zu niedrig um attraktiv für überdurchschnittlich qualifizierte (= Qualität nicht nur Abschluss) Kräfte zu sein. Vier Jahre später beendet der Bund seine Untätigkeit damit, die Besoldung relativ abzusenken. Ein einzigartiger Vorgang und vielleicht der beginnende Ausverkauf des Rechtstaates.