Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032447 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12855 am: 16.07.2024 10:07 »
Nicht zu vergessen die 20k Partnereinkommen, die vermutlich gegen den AEZ gerechnet werden. Sollte der überhaupt noch kommen. Da habe ich mittlerweile Zweifel.

Wenn man dem DBwV glauben schenken mag, dann gibt es erst etwas ab Mietenstufe 5.  Darunter soll man leer ausgehen.

Quelle hierzu?

Keine Offiziellen. Kann wohl nur als Aussage im Rahmen irgendeiner Personalversammlung.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12856 am: 16.07.2024 10:23 »
Die Gewerkschaften kann man alle vergessen.

Ob der AEZ in dem neuen Entwurf so kommt wie im alten Entwurf weiß zur Zeit kein Mensch.
Fakt ist aber, ob mit ohne AEZ, die Erhöhung der Familienzuschläge ab dem 3. Kind muss in irgendeiner Form kommen. z.B. muss es für das 3. Kind so 400 bis 500 Euro mindestens mehr geben, auch wenn man in Mietstufe
1 wohnt. Da kommt der Gesetzgeber nicht drum rum, die Bundesländer haben dies ja schon umgesetzt mit großen Abweichungen voneinander.

Vielleicht geht man wirklich vom AEZ jetzt weg und hebt alle Besoldungsgruppen um 3-4% an + Erhöhung der Kinderzuschläge. Das wäre wirklich die einfachste Lösung.

Mir konnte bis heute kein leitender Beamter des BMI erklären, warum der Beamte für Mietstufe 1 für das Kind nur 277 Euro bekommt und der Beamte mit Mietstufe 7 über 477 Euro, also 200 Euro mehr.

Unser Weihnachtsmann Johann hat ja wieder gesungen: "Morgen Kinder wirds was geben".
Mal schauen wie es läuft, Er singt ja schon seit Ende 2021


Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12857 am: 16.07.2024 10:53 »
Auf

https://www.beamtenbesoldung.org/familienzuschlag.html

hat man einen guten Überblick über den Besoldungsdschungel.

Jetzt fehlt nur noch ein Rechner, bei dem man seine individuelle Lebens- & Familienkonstellation eingibt und am Ende das Besolderranking angezeigt bekommt. Wohlweißlich, das die nächste gesetzliche Änderung alles wieder hinfällig werden lässt.

Worst Case für uns als Bundesbeamte wäre natürlich eine Besoldung mit fiktiven Partnereinkommen rückwirkend zum Beginn des BMI-Erlasses und bei "Mangelfall" eine Möglichkeit zur Beantragung, um sich als "Besoldungsgeldempfänger" aufzustocken.

Es bleibt spannend und ich bin neugierig, wie alles weiter verläuft.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12858 am: 16.07.2024 11:17 »
@Lichtstifter

Also normal ist das alles wohl nicht mehr.

Da wird überall nach Entbürokratisierung gerufen, und hier wird Bürokratie ohne Ende aufgebaut.

Aber, muss ich ja nicht verstehen, dafür gibt es ja hohe B-Beamte.😁

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12859 am: 16.07.2024 11:32 »
In dem Link kann man das ja wunderbar beurteilen wie irre das ist mit den Familien/Kinderzuschlägen.

Aber hier haben die Länder nicht Schuld, sondern der Bund hat die Verantwortung zu tragen.
Das Land Berlin war einer der ersten Länder, die zum 01.01.2021 die neuen Familienzuschläge eingeführt haben.
Und da hätte der Bund eine einheitliche Regelung anstreben müssen.

Es klingt wie Hohn von Herrn Lindner und Herrn Scholz, Gesetze und Verordnungen zu vereinfachen und abzuschaffen.
Schon die Überarbeitung des 1. Entwurfes hat wieder fast 1,5  Jahre gedauert, daran sieht man, was für ein "Monster" dies wird.
Wie schon geschrieben, das Beste ist kein AEZ, dafür Erhöhung der Familienzuschläge und eine moderate
Besoldungserhöhung für alle Besoldungsgruppen bis A 13, vielleicht auch in meheren Schritten.



tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12860 am: 16.07.2024 12:13 »
Ich rechne ganz fest mit einem Model á la "Alle alleinverdienenden Beamten bis A8 mit mindestens 4 Kindern in den Mietstufen VI und VII können auf Antrag einen AEZ in Höhe von X erhalten".

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12861 am: 16.07.2024 12:45 »
Ich rechne ganz fest mit einem Model á la "Alle alleinverdienenden Beamten bis A8 mit mindestens 4 Kindern in den Mietstufen VI und VII können auf Antrag einen AEZ in Höhe von X erhalten".

"Dem Antrag sind notariell beurkundete eidesstattliche Versicherungen aller Haushalsangehöriger über das (Nicht-)Vorhandensein weiterer Einkünfte beizufügen. Bei Haushaltsangehörigen, welche zum Zeitpunkt des Antrages das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird (unter ausdrücklichem Vorbehalt der Nachprüfung) auf eine eidessatattliche Versicherung verzichtet.

Bei minderjährigen Abkömmlingen, welche das 14. Lebensjahr vollendet haben wird ein Nettoeinkommen von 9.546,32 EUR p.a. angenommen.

Bei volljährigen Haushaltsangehörigen wird ein Einkommen von 13.564,12 EUR p.a. angenommen.

Wenn eine Kirchenmitgliedschaft besteht, wird aufgrund der Nahrungsmittelversorgung im Form von Wein und Oblaten ein pauschaler Verpflegungsminderungsaufwand in Höhe von 2,34 EUR pro Monat berücksichtigt."

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12862 am: 16.07.2024 13:27 »
In dem Link kann man das ja wunderbar beurteilen wie irre das ist mit den Familien/Kinderzuschlägen.

Aber hier haben die Länder nicht Schuld, sondern der Bund hat die Verantwortung zu tragen.
Das Land Berlin war einer der ersten Länder, die zum 01.01.2021 die neuen Familienzuschläge eingeführt haben.
Und da hätte der Bund eine einheitliche Regelung anstreben müssen.

Es klingt wie Hohn von Herrn Lindner und Herrn Scholz, Gesetze und Verordnungen zu vereinfachen und abzuschaffen.
Schon die Überarbeitung des 1. Entwurfes hat wieder fast 1,5  Jahre gedauert, daran sieht man, was für ein "Monster" dies wird.
Wie schon geschrieben, das Beste ist kein AEZ, dafür Erhöhung der Familienzuschläge und eine moderate
Besoldungserhöhung für alle Besoldungsgruppen bis A 13, vielleicht auch in meheren Schritten.

Der Bund hat leider keine Kompetenzen mehr in dem Bereich. Leider sind die Laender alle selber zustaendig.
Foederalsimusreform sei Dank.
Stimme dir zu der AEZ ist eine hirnkranke Geburt von ....
Anders als du sehe ich aber die einzige tragfaehige Loesung in entsprechender Erhoehung der Grundgehaelter und einer moderaten Erhoehung der Familienzuschlaege.
Das waere auch nachhaltig und im Einklang mit der bisherigen Dogmatik.
Und das ganze selbstverstaendlich nicht nur bis A13. Thema Binnenabstand.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12863 am: 16.07.2024 13:52 »
Bei all diesen in meinen Augen hirnkranken vermeintlichen Loesungen stelle ich mir in Zukunft die Situation vor, da sitzen 2  Dezernatsleiter ( zB A 13 ) und haben die gleiche Verantwortung und das gleiche Amt.
Der eine bekommt, weil er x Kinder hat und in einer Gemeinde mit hoeherer Stufe wohnt etliche hundert Euro mehr pro Monat, aber beide haben die gleiche Position und Verantwortung.
Sorry aber das hat mit amtsangemessener Besoldung nunmal gar nichts mehr zu tun.
Wozu gibt es dann ueberhaupt noch BesGrp ?
Ich kann nachvollziehen das kinderreiche Familien entsprechend unterstuetzt werden, das kann gerne in Form von Familienzuschlaegen geschehen, aber das sollte moderat ein und in einen entsprechenden Verhaeltnis zum Grundgehalt stehen.
Es mag ja auch oportun sein, fuer entsprechend teure Ballungsraeume eine Zulage zu schaffen, hatten wir ja schonmal, aber das ganze Konstrukt mit den Wohnstufen ist ja ein Buerokratiemonster und in Teilen auch nicht nachvollziehbar. Meine Gemeinde hat in den letzten 5 Jahren 3 mal die Stufe geaendert.
Sorry aber hoffentlich wird ein entsprechender Entwurf den Gesetzgebern vom BVerfG um die Ohren gehauen das es raucht. Leider soweit es den Bund betrifft liegt ja noch nichts beim BVerfG.
Wenn ich mir dies ganze Theater unserer Gesetzgeber so ansehe und wie diese die Beamten ueber Jahre nunmehr "betruegen" wuensche ich mir eigentlich das das BVerfG uns angesichts der Aufkuendigung des Dienst und Treueverhaeltnisses seitens der Gesetzgeber das Streikrecht zubilligt.
Meinethalben Abschaffen des Berufsbeamtentums und alle in entsprechende Angestelltenverhaeltnisse ueber fuehren mit allen Rechten.

Ich verstehe, dass es hier Kollegen gibt die einen Entwurf wie den letzten mit AEZ herbeisehnen um ueberhaupt erstmal was zu bekommen, aber soweit es mich betriftt lieber kein Gesetz als ein verfassungswidriges.
Und die Stellungnahmen von namhaften Verfassungsrechtlern, dem DRB etc sind ja alle eindeutig, der alte Entwurf ist nicht verfassungskonform und ein neuerer mit entsprechenden Anpassungen duerfte es ebenfalls nicht sein.

« Last Edit: 16.07.2024 14:00 von Bundi »

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12864 am: 16.07.2024 13:58 »
@Bundi

Für beide Postings 👍👍

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12865 am: 16.07.2024 14:00 »
[...] und eine moderate Besoldungserhöhung für alle Besoldungsgruppen bis A 13 [...]

Anders als du sehe ich aber die einzige tragfaehige Loesung in entsprechender Erhoehung der Grundgehaelter und einer moderaten Erhoehung der Familienzuschlaege.
Das waere auch nachhaltig und im Einklang mit der bisherigen Dogmatik.
Und das ganze selbstverstaendlich nicht nur bis A13. Thema Binnenabstand.

Exakt.

Den Punkt "Binnenabstand" haben nur leider viele (Besoldungsgesetzgeber, Gewerkschaftsfunktionäre, Forumsteilnehmer, etc.) entweder noch immer nicht verstanden oder negieren ihn wissentlich und willentlich..

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12866 am: 16.07.2024 14:03 »
Und nur mal so neben bei, auch wenn der Vergleich eigentlich nicht zulaessig ist, aber in der freien Wirtschaft  bekommen Mitarbeiter in gleicher Position auch nicht unterschiedliche Gehaelter weil der eine verheiratet ist und Kinder hat und der andere nicht.
 

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12867 am: 16.07.2024 14:14 »
Und nur mal so neben bei, auch wenn der Vergleich eigentlich nicht zulaessig ist, aber in der freien Wirtschaft  bekommen Mitarbeiter in gleicher Position auch nicht unterschiedliche Gehaelter weil der eine verheiratet ist und Kinder hat und der andere nicht.

Logisch - der Arbeitgeber entgeltet dort die Arbeitsleistung wohinhgegen der Beamte und seine Familie ob seines Amtes alimentiert wird.

Bundi

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« Antwort #12868 am: 16.07.2024 14:24 »
Und nur mal so neben bei, auch wenn der Vergleich eigentlich nicht zulaessig ist, aber in der freien Wirtschaft  bekommen Mitarbeiter in gleicher Position auch nicht unterschiedliche Gehaelter weil der eine verheiratet ist und Kinder hat und der andere nicht.

Logisch - der Arbeitgeber entgeltet dort die Arbeitsleistung wohinhgegen der Beamte und seine Familie ob seines Amtes alimentiert wird.

Richtig und deshalob war der VErgleich wie ich schrieb ja auch nicht statthaft.
Aber in unserem Bereich wird der Beamte wie du schreibst ob seines Amtes alimentiert. Bzw sollte er. Aber mit den neuen Plaenen ist eben dies nur noch bedingt der Fall.
Wie ich ja schrieb mag es zukuenftig Beamte gleicher BesGrp mit massiv unterscheidlicher Alimentation geben.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12869 am: 16.07.2024 14:39 »
Ach ja, Beamtentum, Alimentation.

In Deutschland (und seinen Vorgängerversionen) so ab Beginn 19. Jahrhundert.

So ein kleines Bisschen hat sich ja die Welt seit dem verändert, ein kleines Bisschen!

Und ich möchte wetten, mit dieser Alimentation fällt der Staat absehbar auf die Schn..... !

Ist jetzt schon zu beobachten, dass Presse und Bevölkerung (zumindest die zum Beispiel ZON und FAZ lesen) das Spiel nicht mehr mitmachen werden.

Der Staat haut neuerdings Milliarden für Familien und Kinder raus ... und die Beamten wollen da on top noch mehr?

Der Staat hat Probleme mit Renten ... und die Beamten haben aberwitzig hohe Pensionen ... und so weiter.

Das wird nicht mehr lange gutgehen. Sieht man schon am Bundeshaushalt 2025. Denen fehlen immer noch Milliarden, die wollen sich nochmal zu weiteren Einsparungen zusammensetzen.

Ist nicht alles meine Meinung, ich berichte nur, was ich so lese und höre.

Bin Gott sei Dank nicht mehr aktiv! Und habe Familienmitgliedern die "Beamtenkarriere" erfolgreich ausgeredet.
« Last Edit: 16.07.2024 14:57 von Pendler1 »