Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033525 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12870 am: 16.07.2024 14:56 »
Ach ja, Beamtentum, Alimentation.

In Deutschland (und seinen Vorgängerversionen) so ab Beginn 19. Jahrhundert.

So ein kleines Bisschen hat sich ja die Welt seit dem verändert, ein kleines Bisschen!

Und ich möchte wetten, mit dieser Alimentation fällt der Staat absehbar auf die Schn..... !

Ist jetzt schon zu beobachten, dass Presse und Bevölkerung (zumindest die ZON und FAZ lesen) das Spiel nicht mehr mitmachen werden.

Der Staat haut neuerdings Milliarden für Familien und Kinder raus ... und die Beamten wollen da on top noch mehr?

Der Staat hat Probleme mit Renten ... und die Beamten haben aberwitzige Pensionen ... und so weiter.

Das wird nicht mehr lange gutgehen. Sieht man schon am Bundeshaushalt 2025. denen fehlen immer noch Milliarden, die wollen sich nochmal zu weiteren Einsparungen zusammensetzen.

Ist nicht alles meine meinung, ich berichte nur, was ich so lese und höre.

Bin Gott sei Dank nicht mehr aktiv!

Solange das mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums noch im Grundgesetzt steht, kann das Bundesverfassungsgesetz auch nicht anderes tun, als dies zu betrachten und beachten.

Wenn man nun der Meinung ist, dass diese Grundsätze, welche zumindest die letzten 70 Jahre im Wesentlichen unverändert angewandt werden, veraltet sind.... Bitte, ran da!

Man kann sich ernsthaft überlegen, ob es noch Alimentierte mit besonderer Dienst- und Treuepflicht braucht. Woanders gehts auch ohne und da bricht auch nicht das Staatswesen und die Demokratie zusammen. Bzw. nicht deshalb.

Ansonsten: Vergleichbare Erwerbsbiographien im öffentlichen Dienst führen auch zu vergleichbaren Ruhegehältern; egal ob Beamter und Angestellter.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12871 am: 16.07.2024 15:15 »
Ja, die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums stehen im Grundgesetz ... allerdings ohne "Ewigkeitsgarantie" wenn ich mich nicht irre.

Doch wie oft wurde das Grundgesetz in Deutschland geändert? Ich habe das Zählen aufgehört.

Und die paar GG-Artikel mit der sog. "Ewigkeitsgarantie".

Nicht mal das Universum (so wie wir es zu kennen glauben) ist "ewig".😁


bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12873 am: 16.07.2024 17:10 »
Ja, die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums stehen im Grundgesetz ... allerdings ohne "Ewigkeitsgarantie" wenn ich mich nicht irre.

Doch wie oft wurde das Grundgesetz in Deutschland geändert? Ich habe das Zählen aufgehört.

Und die paar GG-Artikel mit der sog. "Ewigkeitsgarantie".

Nicht mal das Universum (so wie wir es zu kennen glauben) ist "ewig".😁

Naja, eine einseitige Aufkündigung des Dienstherrn ist wohl nicht statthaft. Ich als Bundesbeamter kann ja auch nicht einfach die Wochenarbeitszeit verkürzen und sagen, dass aufgrund des Zweiverdienermodells ich mich jetzt mehr um den Haushalt kümmern muss. Oder dass es jetzt keine Dienstwohnungen mehr gibt. Schön wäre es zwar, aber.. Die althergebrachten Grundsätze.. 😁

auchBaLBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12874 am: 16.07.2024 18:59 »
https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2024/07/15/haushalt-1-CLEAN.pdf

Anbei der Entwurf des HH-2025.Wie der PrlSts erwähnte, sind im EPl 60 - Verstärkung der Personalausgaben HGr 4 (Seite 1334) auch die HH-Mittel für die amtsgemessene Alimentation enthalten. Es bleibt spannend…

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12875 am: 16.07.2024 19:17 »
https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2024/07/15/haushalt-1-CLEAN.pdf

Anbei der Entwurf des HH-2025.Wie der PrlSts erwähnte, sind im EPl 60 - Verstärkung der Personalausgaben HGr 4 (Seite 1334) auch die HH-Mittel für die amtsgemessene Alimentation enthalten. Es bleibt spannend…

Verstehe ich das richtig? Ursprünglich waren für 2024 1,45 Mrd.€ eingeplant, jetzt sind es 2,3 Mrd.€? Und für 2025 sind 2,97 Mrd.€ vorgesehen. Ist das inkl. der TV-Verhandlungen?

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12876 am: 16.07.2024 20:15 »
Ursprünglich waren für 2024 insgesamt 3,75 Mrd EUR (2,3 Mrd EUR +1,45 Mrd EUR) eingeplant. Jetzt ist nur noch ein Plus von 670 Mio EUR eingeplant (insgesamt 2,97 Mrd EUR). Das ist weniger als die Hälfte ... und von diesen 670 Mio EUR müssen sowohl die Tarif/Besoldungsrunden als auch die Zahlungen für die amtsangemessene Besoldung beglichen werden.

Kann sich jeder selbst ausrechnen...wir werden uns alle noch den Entwurf aus 2023 zurückwünschen!!!!

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12877 am: 17.07.2024 06:19 »
Bei all diesen in meinen Augen hirnkranken vermeintlichen Loesungen stelle ich mir in Zukunft die Situation vor, da sitzen 2  Dezernatsleiter ( zB A 13 ) und haben die gleiche Verantwortung und das gleiche Amt.
Der eine bekommt, weil er x Kinder hat und in einer Gemeinde mit hoeherer Stufe wohnt etliche hundert Euro mehr pro Monat, aber beide haben die gleiche Position und Verantwortung.
Das hast du doch jetzt.
Der Single hat gegenüber dem Verheirateten jetzt schon über 460€ + 500€ Kindergeld weniger.
Bei 4 Kinder sind es schon weit über 2.000€.

Dennis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12878 am: 17.07.2024 06:55 »
Bei all diesen in meinen Augen hirnkranken vermeintlichen Loesungen stelle ich mir in Zukunft die Situation vor, da sitzen 2  Dezernatsleiter ( zB A 13 ) und haben die gleiche Verantwortung und das gleiche Amt.
Der eine bekommt, weil er x Kinder hat und in einer Gemeinde mit hoeherer Stufe wohnt etliche hundert Euro mehr pro Monat, aber beide haben die gleiche Position und Verantwortung.
Das hast du doch jetzt.
Der Single hat gegenüber dem Verheirateten jetzt schon über 460€ + 500€ Kindergeld weniger.
Bei 4 Kinder sind es schon weit über 2.000€.

weit über 2000€ welchen Bezüge Rechner benutzen Sie ?
Ich denke das ein Single Beamter von den Bezügen trotzdem mehr hat, auch wenn dieser keine Familienzuschläge bezieht.
Kindergeld verpufft schnell, für Betreuungskosten...

Ich hoffe dennoch das eine Amtsangemessene Alimentation gibt...

officebuyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12879 am: 17.07.2024 08:17 »
Ach ja, Beamtentum, Alimentation.

In Deutschland (und seinen Vorgängerversionen) so ab Beginn 19. Jahrhundert.

So ein kleines Bisschen hat sich ja die Welt seit dem verändert, ein kleines Bisschen!

Und ich möchte wetten, mit dieser Alimentation fällt der Staat absehbar auf die Schn..... !

Ist jetzt schon zu beobachten, dass Presse und Bevölkerung (zumindest die zum Beispiel ZON und FAZ lesen) das Spiel nicht mehr mitmachen werden.

Der Staat haut neuerdings Milliarden für Familien und Kinder raus ... und die Beamten wollen da on top noch mehr?

Der Staat hat Probleme mit Renten ... und die Beamten haben aberwitzig hohe Pensionen ... und so weiter.

Das wird nicht mehr lange gutgehen. Sieht man schon am Bundeshaushalt 2025. Denen fehlen immer noch Milliarden, die wollen sich nochmal zu weiteren Einsparungen zusammensetzen.

Ist nicht alles meine Meinung, ich berichte nur, was ich so lese und höre.

Bin Gott sei Dank nicht mehr aktiv! Und habe Familienmitgliedern die "Beamtenkarriere" erfolgreich ausgeredet.

Ja ganz genau ;D Deutschland fällt wegen den Beamten auf die Schnauze. Nicht weil man das Geld anderweitig zum Teil komplett sinnfrei aus dem Fenster schmeißt, nicht weil das Bürgergeld und die Migrationspolitik sämtlichen finanziellen Rahmen sprengt, sondern wegen den Beamten. Die Milliarden die im Bundeshaushalt 2025 fehlen, fehlen auch wegen den Beamtem, richtig?

Früher reichte es, wenn der Mann arbeiten ging und die Frau sich um Kinder und Haushalt kümmerte. In meinem Bekanntenkreis (Freunde, Arbeitskollegen, Familie) gibt es dieses Modell nicht mehr. Ergo gehen wohl beinah doppelt so viele Menschen arbeiten wie vor 40-50 Jahren. Also nimmt der Staat auch deutlich mehr Steuern ein.

Deutschland ist ja so ziemlich das einzige Land wo man den Lohn versteuern muss und anschließend nochmal die Rente und natürlich darf im Falle einer Erbschaft eines Hauses (das bereits zigfach besteuert wurde beim Kauf und der Instandhaltung) nochmal Erbschaftssteuer bezahlt werden.

Aber alles scheitert wegen den Beamten, die immer treu Ihren Dienst vollziehen. Nicht wegen dem Bürgergeld, der ganzen Wirtschaftsflüchtlinge und den Radwegen in Peru (ich weiß sind ja nur Kredite die wir vllt wieder bekommen; vllt auch nicht, wie in unzähligen anderen Projekten).

Fernab von dem, wenn ich das Gehalt einen Abteilungsleiters hier (was durchaus gut ist), mit dem eines Abteilungsleiters bei einer hier ansässigen Versicherung vergleiche, sehe ich da ebenfalls einen riesen Unterschied. Also auch das Gehalt bzw. der Besoldung ist im Vergleich zu anderen Branchen sicher kein Brandbeschleuniger für den Katastrophalen Haushalt.

Da würde ich eher mal Richtung Ampel schauen und was die in den letzten 3 Jahren verzapft haben. Höchste Steuerbelastung, die höchsten Energiekosten (ich weiß der böse Russe ist schuld, nicht die unzähligen Besteuerungen), es hat Gründe wieso massenhaft Geschäfte schließen und die Firmen abwandern...das schadet der Wirtschaft nachhaltig um einiges mehr als Beamte und deren Pensionen....

Man merkt bei dir richtig die deutsche Indoktrinierung. Anstatt sich über die maximal 71,75% Pension auszulassen, könnte man auch hinterfragen ob diese nicht fair ist und die Beamten nicht überbezahlte Pension haben, sondern Angestellte komplett ausgebeutet werden mit einem Rentenniveau von 48% nach 50 Jahren Arbeit (unter den Schlusslichtern Europas)? Aber auch da wird dem deutschen ja eingeredet "es geht uns ja so gut" und dann muss man eben selbst vorsorgen. Achso arbeiten gehen ist nicht selbst vorsorgen? Nein vom Nettolohn darf dann nochmal ein Etf bespart werden damit man im Alter keine Flaschen sammeln muss..

all das wird hier als normal gesehen......

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« Antwort #12880 am: 17.07.2024 08:36 »
all das wird hier als normal gesehen......

Vor allem, weil du viele Sachen durcheinanderbringst:

- Die Beiträge zur Rente sind steuerfrei, die Rente ist steuerpflichtig. Dies sorgt für eine geringere Steuerbelastung als andersrum

- Der Anteil an Abgaben an der Energie ist durch die Regelungen der Ampel gesunken (z.B. Wegfall EEG-Umlage beim Strom)

Ansonsten gebe ich dir Recht - die Beamten und deren Bezahlung (die im Übrigen ähnliche Kürzungen ertragen mussten wie Rentner) sorgen nicht für den Untergang Deutschlands. Nichts desto trotz - die Welt dreht sich weiter. Ob ein Jahrzehntealtes Dienst- und Treueprinzip noch so aktuell ist, mag man gerne kritisch hinterfragen.

officebuyman

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« Antwort #12881 am: 17.07.2024 08:47 »
all das wird hier als normal gesehen......

Vor allem, weil du viele Sachen durcheinanderbringst:

- Die Beiträge zur Rente sind steuerfrei, die Rente ist steuerpflichtig. Dies sorgt für eine geringere Steuerbelastung als andersrum

- Der Anteil an Abgaben an der Energie ist durch die Regelungen der Ampel gesunken (z.B. Wegfall EEG-Umlage beim Strom)

Ansonsten gebe ich dir Recht - die Beamten und deren Bezahlung (die im Übrigen ähnliche Kürzungen ertragen mussten wie Rentner) sorgen nicht für den Untergang Deutschlands. Nichts desto trotz - die Welt dreht sich weiter. Ob ein Jahrzehntealtes Dienst- und Treueprinzip noch so aktuell ist, mag man gerne kritisch hinterfragen.
Dann schau dir bitte an wieso wir zum Teil deutlich mehr für den Sprit zahlen als im EU-Ausland und wieso es teilweise immer noch Tanktourismus gibt.

Beim Argument zur Rente gebe ich mich geschlagen, dennoch fragwürdig wieso man nach 50 Jahren Arbeit so wenig bekommt, oder? Weniger Besteuerung auf das Bruttogehalt = höheres Nettodurchschnittseinkommen = höherer Rentenanspruch. Das System ist kompletter Mist!

Bastel

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« Antwort #12882 am: 17.07.2024 08:52 »
Bei all diesen in meinen Augen hirnkranken vermeintlichen Loesungen stelle ich mir in Zukunft die Situation vor, da sitzen 2  Dezernatsleiter ( zB A 13 ) und haben die gleiche Verantwortung und das gleiche Amt.
Der eine bekommt, weil er x Kinder hat und in einer Gemeinde mit hoeherer Stufe wohnt etliche hundert Euro mehr pro Monat, aber beide haben die gleiche Position und Verantwortung.
Das hast du doch jetzt.
Der Single hat gegenüber dem Verheirateten jetzt schon über 460€ + 500€ Kindergeld weniger.
Bei 4 Kinder sind es schon weit über 2.000€.

weit über 2000€ welchen Bezüge Rechner benutzen Sie ?
Ich denke das ein Single Beamter von den Bezügen trotzdem mehr hat, auch wenn dieser keine Familienzuschläge bezieht.
Kindergeld verpufft schnell, für Betreuungskosten...

Ich hoffe dennoch das eine Amtsangemessene Alimentation gibt...

NRW Rechner, 2-3 Kinder, Mietstufe 5-7 dürfte in diese Richtung gehen.

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« Antwort #12883 am: 17.07.2024 09:24 »
Dann schau dir bitte an wieso wir zum Teil deutlich mehr für den Sprit zahlen als im EU-Ausland und wieso es teilweise immer noch Tanktourismus gibt.

Beim Argument zur Rente gebe ich mich geschlagen, dennoch fragwürdig wieso man nach 50 Jahren Arbeit so wenig bekommt, oder? Weniger Besteuerung auf das Bruttogehalt = höheres Nettodurchschnittseinkommen = höherer Rentenanspruch. Das System ist kompletter Mist!

Weil die Besteuerung im EU-Ausland unterschiedlich ist. So kommen Tanktouristen aus Dänemark oder aus den Niederlanden zu uns und wir fahren über die Grenze nach Österreich oder Polen. Hat aber nix mit der Ampel zu tun, die ham nichts an den Spritpreisen geändert.

Der Rentenanspruch bemisst sich nicht am Nettodurchschnittseinkommen sondern über die im gesamten Erwerbsleben eingezahlten Beiträge. Die Höhe bemisst sich auch (grob gesagt) an der Anzahl der Beitragszahler pro Rentner, da die gesamten monatlichen Einnahmen (+ 8 Mrd aus Steuermitteln) an alle Rentner ausgezahlt werden.

--> Weniger Beitragszahler pro Rentner = weniger Rente. und da die Menschen immer länger leben und dennoch viele mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen können, gibts halt nicht so viel zu verteilen.

Rentenonkel

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« Antwort #12884 am: 17.07.2024 09:37 »

Der Rentenanspruch bemisst sich nicht am Nettodurchschnittseinkommen sondern über die im gesamten Erwerbsleben eingezahlten Beiträge. Die Höhe bemisst sich auch (grob gesagt) an der Anzahl der Beitragszahler pro Rentner, da die gesamten monatlichen Einnahmen (+ 8 Mrd aus Steuermitteln) an alle Rentner ausgezahlt werden.

Ähm ... nein ... das stimmt nicht. Die Anzahl der Beitragszahler pro Rentner in Verbindung mit der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen bestimmt den zukünftigen Beitragssatz, der durch Zuschüsse gedämpft werden kann. Die Bundeszuschüsse dienen damit nicht dazu, eine Kürzung der Renten zu vermeiden sondern zur Stabilisierung der Höhe des Beitragssatzes. Gerechtfertigt werden diese Zuschüsse damit, dass damit versicherungsfremde Leistungen (FRG, Mütterrente, Grundrentenzuschlag, usw.) finanziert werden.