Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4015722 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12900 am: 17.07.2024 13:27 »
- Der Anteil an Abgaben an der Energie ist durch die Regelungen der Ampel gesunken (z.B. Wegfall EEG-Umlage beim Strom)
Super ... die SPD und Grünen haben die EEG Umlage überhaupt eingeführt.

Du freust dich wohl auch wenn ein Einzelhändler den Preis vorher um 20% und danach 15% Rabatt anbietet?

Die strittige Aussage war, dass die Ampel die Energie teurer gemacht habe. Den Gegenbeweis habe ich geführt. Über die Zeit vorher habe ich nicht gesprochen.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12901 am: 17.07.2024 13:34 »

Gehört zwar nicht zum Thema, aber trotzdem ist Widerspruch angesagt, die Ampel hat sehr wohl was an den Spritpreisen geändert. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/haushalt-einigung-co2-preis-sprit-energie-100.html

Eben! Ich wundere mich immer wie sehr die Ampel in Schutz genommen wird, auch wenn sie eindeutig verantwortlich sind. Die Fake-Sanktionen gegen Russland haben doch ebenso zur extremen Inflation und auch den gestiegenen Energiekosten beigetragen. Wir kaufen nun vieles über Umwege, was aber denselben Ursprung hat.

Die CO2-Preise stiegen gemäß der Regelung der Vorgängerregierung von 30 auf 40 € pro Tonne. Die Ampel hat dies auf 45 € erhöht. Das erhöht die Kosten für den Liter Sprit (zusätzlich) um 1,4 Cent.  Wer 100 Liter im Monat tankt wird also um 1,40 € belastet. Ist zwar in der Tat eine Erhöhung aber aus meiner Sicht nicht wirklich erheblich.

Insofern auch kein taugliches Beispiel um die "extreme Inflation" der Regierung in die Schuhe schieben zu wollen. Im Gegenteil, hat die Ampel durch z.B. die Redzuzierung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und andere Maßnahmen für Entlastungen im zweistelligen Milliardenbereich gesorgt. Solche exemplarischen o.g. Erhöhungen sind da nicht mal annähernd relevant. Insoweit ist da auch keine "eindeutige Verantwortung" erkennbar.

Mir geht es auch nicht darum, irgendjemand zu verteidigen sondern vielmehr die Diskussion zu versachlichen und anhand von Fakten zu führen.

Staatsdiener1969

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12902 am: 17.07.2024 13:34 »
https://www.politico.eu/wp-content/uploads/2024/07/15/haushalt-1-CLEAN.pdf

Anbei der Entwurf des HH-2025.Wie der PrlSts erwähnte, sind im EPl 60 - Verstärkung der Personalausgaben HGr 4 (Seite 1334) auch die HH-Mittel für die amtsgemessene Alimentation enthalten. Es bleibt spannend…

Verstehe ich das richtig? Ursprünglich waren für 2024 1,45 Mrd.€ eingeplant, jetzt sind es 2,3 Mrd.€? Und für 2025 sind 2,97 Mrd.€ vorgesehen. Ist das inkl. der TV-Verhandlungen?

Wenn ich es richtig lese sind für 2024 wieder die 2,3 Mrd vorgesehen. Wie vorher auch. Für 2025 sind 2,97 Mrd vorgesehen. Ich denke man rechnet nicht damit es noch 2024 auszuzahlen und hat es in 2025 geschoben. Ich habe von den 2,97 Mrd mal  1,77 Mrd abgezogen ( Die 1,45 Mrd + die Zahlungen für das ganze Jahr 2024, ja die für 2024 habe ich sehr grob geschätzt). Somit bleiben 1,2 Mrd übrig für die Tariferhöhungen. Bei ca. 500000 Bundesbediensteten wären dies etwa 200 € im Schnitt Erhöhung. Dies scheint mir einigermaßen realistisch. Die letzte war ca 383€ im Schnitt, soviel wird es dieses mal nicht geben. Sprich sehr grob und vereinfacht gerechnet, glaube ich, dass noch 1,45 Mrd vorgesehen sind. Nur halt nicht in 2024. Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12903 am: 17.07.2024 14:17 »
Wenn ich es richtig lese sind für 2024 wieder die 2,3 Mrd vorgesehen. Wie vorher auch. Für 2025 sind 2,97 Mrd vorgesehen. Ich denke man rechnet nicht damit es noch 2024 auszuzahlen und hat es in 2025 geschoben. Ich habe von den 2,97 Mrd mal  1,77 Mrd abgezogen ( Die 1,45 Mrd + die Zahlungen für das ganze Jahr 2024, ja die für 2024 habe ich sehr grob geschätzt). Somit bleiben 1,2 Mrd übrig für die Tariferhöhungen. Bei ca. 500000 Bundesbediensteten wären dies etwa 200 € im Schnitt Erhöhung. Dies scheint mir einigermaßen realistisch. Die letzte war ca 383€ im Schnitt, soviel wird es dieses mal nicht geben. Sprich sehr grob und vereinfacht gerechnet, glaube ich, dass noch 1,45 Mrd vorgesehen sind. Nur halt nicht in 2024. Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Ich glaube du hast einen kleinen Fehler in deinen Zahlen. Ich habs doch schonmal vorgerechnet. Von den 2,97 MRd musst du 2,3 Mrd (nicht nur 1,77 Mrd) abziehen. Ausgangspunkt sind 2,3 Mrd. Ursprünglich war ein Plus von 1,45 Mrd geplant (insgesamt also 3,75 Mrd). Hierzu ist es aber nicht gekommen. Ausgangspunkt sind daher weiterhin die 2,3 Mrd. Und jetzt ist nur noch ein Plus in Höhe von ca. 670 Mio eingeplant (also insgesamt 2,97 Mrd). Von den &70 Mio muss alles bezahlt werden (TV und auch die amtsangemessen Besoldung). Vielleicht wird der Betrag noch etwas erhöht...aber nur, wenn die Ministerien den Fehlbetrag selbst erwirtschaften.

FDGO

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12904 am: 17.07.2024 15:00 »
Ich verstehe den Unmut / Diskussion über eine mögliche Anhebung der familienbezogenen Anteile in der Besoldung nicht.
Für ein Kind entstehen im Durchschnitt monatliche Kosten bis zur Volljährigkeit von 550 €.
Dazu kommen noch zusätzlich die Kosten für Hobbys, Betreuung, Freizeitaktivitäten, Urlaub usw.

Summiert man die monatlichen und jährlichen Kosten bis zum 18. Lebensjahr, so kostet ein Kind rund 130.000 € zzgl. der Kosten für Betreuung, Urlaub, Geburtstage, Klassenfahrten und außergewöhnlichen Ausgaben.

Wer selbst keine Kinder hat kann es vielleicht nicht nachvollziehen oder die Transferleistung erbringen, dass familienbezogene Anteile in der Besoldung wichtig sind und nicht der Bereicherung des Besoldungsempfängers dienen. In der Regel hat der kinderlose am ende des Tages eine höheres ihm zur Verfügung stehendes Einkommen zur Vermögensbildung.
Zudem hat der Kinderlose ebenso einen großen Nutzen davon, dass sich Menschen dazu entscheiden Kinder zu bekommen, sowie sich dieser finanziellen, physischen und psychischen Herausforderung zu stellen. Ich denke ich muss hier nicht vertiefen was es Bedeutet Kinder zu erziehen und durch jegliche Altersstufen der Entwicklung zu begleiten.
Kinder sind oft anstrengend, sie sind manchmal nervig und sie kosten eine Unmenge an Zeit, Haaren und Geld...und das ist gut so und vollkommen in Ordnung.
Objektiv betrachtet sind es die Kinder die eines Tages dann die Steuern zahlen, unser System aufrechterhalten und ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten von denen ein Jeder profitiert, auch die Kinderlosen.
Mein Beitrag ist selbstverständlich nicht unparteiisch oder Hundertprozentig Objektiv als Vater, jedoch sehe ich es nicht so, dass die Familienbezogenen Anteile in der Besoldung ein „Fertilitätsbonus“ oder eine „Fruchtbarkeitsprämie“ darstellen.
Ich sehe es als gerechtfertigte finanzielle Unterstützung damit ich meinen Beitrag leisten kann den demographischen Wandel in diesem Land aufzuhalten, dieses Land in der Zukunft mit Fachkräften zu versorgen.

Zitat von mir: “Personalgewinnung beginnt mit der Personalerschaffung - Leiste auch DU deinen Beitrag!“ =P

Selbstverständlich bevorzuge ich Ebenso grundsätzlich eine Erhöhung der pensionsrelevanten Grundbesoldung. Immerhin möchte ich eines Tages auch noch meinen Wohlverdienten Lebensabend, nachdem ich mich sowohl dienstliche sowie für den Erhalt dieser Gesellschaft aufgeopfert habe, mit ausreichend finanziellen Mitteln genießen.  ;)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12905 am: 17.07.2024 15:03 »
@maximusa

Und das ist das Dilemma wo sollen denn die erforderlichen HHM in den Haushalten herkommen ?
Der Verteidigungsetat in meinem Fall ist ja eh schon viel zu gering, da bleibt nicths ueber fuer eine entpsrechende Alimentation.
Und so ganz nebenbei fehlt immer noch der politische Wille.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12906 am: 17.07.2024 15:07 »
Zudem hat der Kinderlose ebenso einen großen Nutzen davon, dass sich Menschen dazu entscheiden Kinder zu bekommen, sowie sich dieser finanziellen, physischen und psychischen Herausforderung zu stellen. Ich denke ich muss hier nicht vertiefen was es Bedeutet Kinder zu erziehen und durch jegliche Altersstufen der Entwicklung zu begleiten.

Der Kinderlose hat zunächst keinen Nutzen, sondern nur Kosten. Die von dir genannten 550,-- € pro Monat kostet das Kind auch in etwa den Staat, durch z.B. Kindergeld sowie Bildungs- und Betreuungskosten. Somit entstehen dem Steuerzahler ebenfalls Kosten in Höhe von 130.000 € pro Kind und dabei ist es völlig ungewiss, ob es jemals Steuern zahlen wird. Der Nutzen für den Kinderlosen ist eher ungewiss.

Ab von meiner Polemik will ich sagen, dass volkswirtschaftliche Interessen bei der Betrachtung von Kindern ein sehr schwieriges Argumentationsfeld sind.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12907 am: 17.07.2024 15:16 »
@FDGO

Ich habe Kinder und so gany nebenbei yu deinen Berechnungen auch noch fast durch jeweils 12 Semester Studium mitfinanyiert. Da kommen nochmal gut und gerne 170,000 Euro oben auf deine Rechnung drauf. Und ehe wieder die Diskussion einiger Kollegen losgeht die Kinder koennen waehrend des Studiums dazu verdienen, sehe ich anders.
Habe gerne die Kinder unterstuetzt.
Ja auch ich haette gerne mehr fuer diesen Beitrag zu unserer Gesellschaft erhalten.
Aber trotzdem bin ich als Vater ein Gegner des AEZ in der bis jetzt bekannten Form.
Das ist eine Praemie die eben ausschliesslich an der "Fruchtbarkeit" und dem Wohnort festmacht und das Amt bzw die amtsangemessene Alimentation gerät dabei zum Nebenprodukt.
Familienzuschlaege, Ortszuschlaege gerne aber im richtigen Verhaeltnis.
Eine Zulage oder ein Zuschlag ist und bleibt ein Zuschlag und nicht ein Hauptbestandteil der Besoldung.
Und machen wir uns alle doch nichts vor, die Dienstherrn haben dieses Modell doch nicht erfunden um Familien oder teure Gegenden zu bezuschussen bzw zu kompensieren.
Dieser Ansatz dient nur dem Zweck die Angelegenheeit einer amtsangemessen Alimentation so günstig wie möglich zu gestalten.
Und dabei den Anschein zu erwecken, man folgt den Vorgaben des BVerfG.
Mit welchen Berechnungen und Klimmzuegen man mit aller Gewalt und dem geringsten Aufwand die 115% erreichen will, das ist ein Schauspiel sondersgleichen.

Staatsdiener1969

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12908 am: 17.07.2024 15:36 »
Wenn ich es richtig lese sind für 2024 wieder die 2,3 Mrd vorgesehen. Wie vorher auch. Für 2025 sind 2,97 Mrd vorgesehen. Ich denke man rechnet nicht damit es noch 2024 auszuzahlen und hat es in 2025 geschoben. Ich habe von den 2,97 Mrd mal  1,77 Mrd abgezogen ( Die 1,45 Mrd + die Zahlungen für das ganze Jahr 2024, ja die für 2024 habe ich sehr grob geschätzt). Somit bleiben 1,2 Mrd übrig für die Tariferhöhungen. Bei ca. 500000 Bundesbediensteten wären dies etwa 200 € im Schnitt Erhöhung. Dies scheint mir einigermaßen realistisch. Die letzte war ca 383€ im Schnitt, soviel wird es dieses mal nicht geben. Sprich sehr grob und vereinfacht gerechnet, glaube ich, dass noch 1,45 Mrd vorgesehen sind. Nur halt nicht in 2024. Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Ok, dann bin ich doch zu doof. denn es sind für 2024 2,3 Mrd ausgewiesen, für 2025 2,97 Mrd. Ich ging davon aus, dies sind die Haushaltsmittel für das jeweilige Haushaltsjahr. Man lernt nie aus. Ich dachte die 2,3 Mrd in 2024 sind das Geld für die diesjährigen Tariferhöhungen. Da das BBVAng dieses Jahr nicht benötigt wird, wurden für 2024 nur die 2,3 Mrd für die Erhöhung vorgesehen und die 1,4 Mrd ins nächste Jahr geschoben. Mein Fehler. Wir werden wohl warten müssen.

Ich glaube du hast einen kleinen Fehler in deinen Zahlen. Ich habs doch schonmal vorgerechnet. Von den 2,97 MRd musst du 2,3 Mrd (nicht nur 1,77 Mrd) abziehen. Ausgangspunkt sind 2,3 Mrd. Ursprünglich war ein Plus von 1,45 Mrd geplant (insgesamt also 3,75 Mrd). Hierzu ist es aber nicht gekommen. Ausgangspunkt sind daher weiterhin die 2,3 Mrd. Und jetzt ist nur noch ein Plus in Höhe von ca. 670 Mio eingeplant (also insgesamt 2,97 Mrd). Von den &70 Mio muss alles bezahlt werden (TV und auch die amtsangemessen Besoldung). Vielleicht wird der Betrag noch etwas erhöht...aber nur, wenn die Ministerien den Fehlbetrag selbst erwirtschaften.

qou

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« Antwort #12909 am: 17.07.2024 15:48 »
[...] Hat aber nix mit der Ampel zu tun, die ham nichts an den Spritpreisen geändert. [...]

Co2-Steuer *hust*

PolareuD

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« Antwort #12910 am: 17.07.2024 15:58 »
Die Personalverstärkungsmittel für 2024 i.H.v. 1,45 Mrd.€ wurden im Nachtragshaushalt 2024 wieder gestrichen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/07/2024-07-17-nachtragshaushalt-2024.html

Nautiker1970

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« Antwort #12911 am: 17.07.2024 15:58 »

Gehört zwar nicht zum Thema, aber trotzdem ist Widerspruch angesagt, die Ampel hat sehr wohl was an den Spritpreisen geändert. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/haushalt-einigung-co2-preis-sprit-energie-100.html

Eben! Ich wundere mich immer wie sehr die Ampel in Schutz genommen wird, auch wenn sie eindeutig verantwortlich sind. Die Fake-Sanktionen gegen Russland haben doch ebenso zur extremen Inflation und auch den gestiegenen Energiekosten beigetragen. Wir kaufen nun vieles über Umwege, was aber denselben Ursprung hat.

Die CO2-Preise stiegen gemäß der Regelung der Vorgängerregierung von 30 auf 40 € pro Tonne. Die Ampel hat dies auf 45 € erhöht. Das erhöht die Kosten für den Liter Sprit (zusätzlich) um 1,4 Cent.  Wer 100 Liter im Monat tankt wird also um 1,40 € belastet. Ist zwar in der Tat eine Erhöhung aber aus meiner Sicht nicht wirklich erheblich.

Insofern auch kein taugliches Beispiel um die "extreme Inflation" der Regierung in die Schuhe schieben zu wollen. Im Gegenteil, hat die Ampel durch z.B. die Redzuzierung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und andere Maßnahmen für Entlastungen im zweistelligen Milliardenbereich gesorgt. Solche exemplarischen o.g. Erhöhungen sind da nicht mal annähernd relevant. Insoweit ist da auch keine "eindeutige Verantwortung" erkennbar.

Mir geht es auch nicht darum, irgendjemand zu verteidigen sondern vielmehr die Diskussion zu versachlichen und anhand von Fakten zu führen.

Es war aber eben gerade kein Fakt, dass die Ampel nicht am Spritpreis gedreht habe, sondern genau das Gegenteil eines Fakts.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12912 am: 17.07.2024 16:04 »

Gehört zwar nicht zum Thema, aber trotzdem ist Widerspruch angesagt, die Ampel hat sehr wohl was an den Spritpreisen geändert. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/haushalt-einigung-co2-preis-sprit-energie-100.html

Eben! Ich wundere mich immer wie sehr die Ampel in Schutz genommen wird, auch wenn sie eindeutig verantwortlich sind. Die Fake-Sanktionen gegen Russland haben doch ebenso zur extremen Inflation und auch den gestiegenen Energiekosten beigetragen. Wir kaufen nun vieles über Umwege, was aber denselben Ursprung hat.

Die CO2-Preise stiegen gemäß der Regelung der Vorgängerregierung von 30 auf 40 € pro Tonne. Die Ampel hat dies auf 45 € erhöht. Das erhöht die Kosten für den Liter Sprit (zusätzlich) um 1,4 Cent.  Wer 100 Liter im Monat tankt wird also um 1,40 € belastet. Ist zwar in der Tat eine Erhöhung aber aus meiner Sicht nicht wirklich erheblich.

Insofern auch kein taugliches Beispiel um die "extreme Inflation" der Regierung in die Schuhe schieben zu wollen. Im Gegenteil, hat die Ampel durch z.B. die Redzuzierung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und andere Maßnahmen für Entlastungen im zweistelligen Milliardenbereich gesorgt. Solche exemplarischen o.g. Erhöhungen sind da nicht mal annähernd relevant. Insoweit ist da auch keine "eindeutige Verantwortung" erkennbar.

Mir geht es auch nicht darum, irgendjemand zu verteidigen sondern vielmehr die Diskussion zu versachlichen und anhand von Fakten zu führen.

Es war aber eben gerade kein Fakt, dass die Ampel nicht am Spritpreis gedreht habe, sondern genau das Gegenteil eines Fakts.

Wenn es dir ums recht haben geht - du hast recht. Im Vergleich zur Entlastung ist dies jedoch absolut zu vernachlässigen.

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« Antwort #12913 am: 17.07.2024 16:05 »
[...] Hat aber nix mit der Ampel zu tun, die ham nichts an den Spritpreisen geändert. [...]

Co2-Steuer *hust*

Im Vergleich zu den Einsparungen jedoch in absolut zu vernachlässigender Höhe.

Hummel2805

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« Antwort #12914 am: 17.07.2024 16:17 »
@PolareuD

Das ist ja logisch, da die Verstärkungsmittel in 2024 nicht benötigt werden, die hatte man letztes Jahr da reingestellt, weil man noch annahm, dass das Gesetz zum 01.01.2024 kommt.