Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904813 times)

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12915 am: 17.07.2024 16:32 »
@Hummel2805

Die Meldung sollte nur nochmal der Logik schwarz auf weiß gerecht werden.  ;) Mir ist nur schleierhaft wofür die Mittel von 670 Mio.€ in 2025 reichen sollen. Die TV sowie der Übertragung betrifft bestimmt 550.000 Aktive im öD plus die Versorgungsempfänger. Und dann noch die Kosten im Rahmen des BBVAngG. Das hört sich für mich an als Gäbe es für jeden eine "Lutscher" plus einem "feuchten Händedruck".  :o

Aber nur nochmal zum Verständnis: Die 2,3 Mrd.€ für 2024 dienen, aus meiner Sicht, zur Deckung der Kosten durch das TV-Ergebnis (200€ + 5,5(3)%). Werden diese Gelder in 2025 dann in die Epl. der jeweiligen Ressorts verschoben und es gibt dann in 2025 zusätzlich 2.97 Mrd.€ oder bleiben die Gelder von 2024 in 2025 dort stehen und wir landen dann bei den besagten 670Mio.€?
« Last Edit: 17.07.2024 16:39 von PolareuD »

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12916 am: 17.07.2024 16:53 »
Die gehen in die einzelnen Resorts. Von den 2,97 Mrd. muss aber auch der Tarifabschluss bezahlt werden und die Nachzahlung :-) Da bleibt in der Tat nur der Lutscher oder es kommt so, dass man das Tarifergebnis nicht überträgt, weil man hat ja die amtsangemessene Alimentation eingeführt. Oder mein persönlicher Favorit: Man zahlt jetzt eine Amtsangemessen Alimentation zum 01.01.2025 und da sich die Bürgergeldsätze wahrscheinlich zum 01.01.2025 nicht erhöhen, wird die Tariferhöhung welche dann auf die Bundesbeamten übertragen wird, mit einer Kürzung des AEZ verrechnet. So dass du dann wieder das gleiche bekommst und die die nichts vom AEZ haben, bekommen halt Ihre Tariferhöhung:

Beispiel: Bezüge Grundgehalt 1000 Euro + Familienzuschlag 200 Euro bis 31.12.2024
Einführung AEZ:  Grundgehalt 1000 Euro + Familienzuschlag 200 Euro + 100 Euro AEZ ab 01.01.2025
Bezügeerhöhung ab 01.07.2025 3 % Grundgehalt 1030 Euro + Familienzuschlag 206 Euro + AEZ 54 Euro
Ohne AEZ und Familienzuschlag ab 01.07.2025 Grundgehalt 1030 Euro

Und das wäre wahrscheinlich sogar vom BVerfG gedeckt.


lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12918 am: 17.07.2024 18:11 »
Wir werden von Verfassungsbrechern regiert (siehe letzter Haushalt und Beamtenbesoldung). Das Wort "schummeln" finde ich angesichts des herausragend hohen Wertes der Verfassung unangebracht. Und man sieht, dass es nichts zu verteilen gibt. Es ist keine Frage, ob das Kartenhaus zusammenbricht, sondern man kann Wetten abschließen, wann es zusammenbricht.

«Verfassungsrechtlich bedenklich»: So schummelt die deutsche Bundesregierung beim Haushalt
https://www.nzz.ch/wirtschaft/haushalt-die-tricks-der-deutschen-regierung-experten-warnen-ld.1839977

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12919 am: 17.07.2024 18:54 »
https://www.merkur.de/wirtschaft/beamte-kindergeld-unterschiede-beschaeftigte-bundeslaender-staatsbedienstete-diskrepanz-zr-93191900.html
der gleiche Artikel auch hier:
https://www.tz.de/wirtschaft/beamte-bekommen-mehr-kindergeld-als-angestellte-hunderte-euro-mehr-fuer-staatsdiener-93192052.html
Naja ein Bürgergeldempfängerkind ist dem Staat auch mehr Wert als Kind eines Arbeiters.
Eigentlich müsste das Kindergeld stets in der Höhe bemessen sein wie das Bürgergeld.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12920 am: 17.07.2024 18:57 »
https://www.merkur.de/wirtschaft/beamte-kindergeld-unterschiede-beschaeftigte-bundeslaender-staatsbedienstete-diskrepanz-zr-93191900.html
der gleiche Artikel auch hier:
https://www.tz.de/wirtschaft/beamte-bekommen-mehr-kindergeld-als-angestellte-hunderte-euro-mehr-fuer-staatsdiener-93192052.html
Naja ein Bürgergeldempfängerkind ist dem Staat auch mehr Wert als Kind eines Arbeiters.
Eigentlich müsste das Kindergeld stets in der Höhe bemessen sein wie das Bürgergeld.

Und zwar Unabhängig vom Elterneinkommen. Vom Bürgergeldempfänger bis zum Millionär.

Das würde viele Probleme auf einmal lösen.

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12921 am: 17.07.2024 18:59 »
Vertraut dem (Dienst)Herrn...
Der Dienstherr ist mein Hirte, mir wird nichts mangeln.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12922 am: 17.07.2024 19:43 »
Aber nur nochmal zum Verständnis: Die 2,3 Mrd.€ für 2024 dienen, aus meiner Sicht, zur Deckung der Kosten durch das TV-Ergebnis (200€ + 5,5(3)%). Werden diese Gelder in 2025 dann in die Epl. der jeweiligen Ressorts verschoben und es gibt dann in 2025 zusätzlich 2.97 Mrd.€ oder bleiben die Gelder von 2024 in 2025 dort stehen und wir landen dann bei den besagten 670Mio.€?

Aus meiner Sicht dienen die 2,3 Mrd EUR zur Deckung der laufenden Personalkosten (Fixkosten). Die diesjährige Besoldungserhöhung, die ja bereits 2023 feststand, war wahrscheinlich schon eingepreist.

Die ursprünglichen 1,45 Mrd Plus (Verstärkungsmittel für 2024) waren m.E. allein für die amtsangemessene Besoldung (inkl. Nachzahlungen) gedacht.  Diese Verstärkungsmittel wurden numehr gestrichen. Für 2025 sind nunmehr lediglich Verstärkungsmittel in Höhe von 670 Mio eingeplant.  Ich gehe davon aus, dass aus den 670 Mio nicht nur die (Nach-)Zahlungen für die amtsangemessen Besoldung geleistet werden müssen, sondern auch die Übertragung des TV-Ergebnisses.

Ich hoffe, ich liege falsch und für die Übertragung des TV-Ergebnisses (wahrscheinlich Mitte 2025)  können dann zu gegebener Zeit noch anderweitig Mittel freigemacht werden.
   

auchBaLBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12923 am: 17.07.2024 20:18 »
Den Betrag für 2024 braucht man nicht mit in die Überlegungen einzubeziehen.
Die interessante Frage ist, aus welchen Positionen sich die 2,97 Mrd €
zusammensetzen.
Die Besoldungserhöhung 2025, Vorschlag (geschätzt) 0,85 Mrd €.
Der Rest allein für die amtsangemessene Alimentation wären eine solide Grundlage,
dieser Betrag ist allerdings ohne Einblick in den neuen Entwurf reine Spekulation.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12924 am: 17.07.2024 20:32 »
Aber nur nochmal zum Verständnis: Die 2,3 Mrd.€ für 2024 dienen, aus meiner Sicht, zur Deckung der Kosten durch das TV-Ergebnis (200€ + 5,5(3)%). Werden diese Gelder in 2025 dann in die Epl. der jeweiligen Ressorts verschoben und es gibt dann in 2025 zusätzlich 2.97 Mrd.€ oder bleiben die Gelder von 2024 in 2025 dort stehen und wir landen dann bei den besagten 670Mio.€?

Aus meiner Sicht dienen die 2,3 Mrd EUR zur Deckung der laufenden Personalkosten (Fixkosten). Die diesjährige Besoldungserhöhung, die ja bereits 2023 feststand, war wahrscheinlich schon eingepreist.

Die ursprünglichen 1,45 Mrd Plus (Verstärkungsmittel für 2024) waren m.E. allein für die amtsangemessene Besoldung (inkl. Nachzahlungen) gedacht.  Diese Verstärkungsmittel wurden numehr gestrichen. Für 2025 sind nunmehr lediglich Verstärkungsmittel in Höhe von 670 Mio eingeplant.  Ich gehe davon aus, dass aus den 670 Mio nicht nur die (Nach-)Zahlungen für die amtsangemessen Besoldung geleistet werden müssen, sondern auch die Übertragung des TV-Ergebnisses.

Ich hoffe, ich liege falsch und für die Übertragung des TV-Ergebnisses (wahrscheinlich Mitte 2025)  können dann zu gegebener Zeit noch anderweitig Mittel freigemacht werden.
   

Dagegen würde für mich sprechen, dass die Rede ist von namentlich der „Verstärkung von Personalausgaben“ und im Haushaltsvermerk von „Die Mittel dienen zur Deckung eines eventuellen Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personalausgaben in den Einzelplänen….“

auchBaLBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12925 am: 17.07.2024 20:42 »
Die Personalkosten des Bundes betragen aktuell ca. 45 Mrd € und sind bei den einzelnen Ressorts veranschlagt.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12926 am: 17.07.2024 21:03 »
OK, ihr habt mich überzeugt. Der Kuchen wird dennoch deutlich kleiner...

Ursprünglich wurden Verstärkungsmittel in Höhe von insgesamt 3,75 Mrd EUR festgesetzt (amtsangemessene Besoldung + 3 Jahre Nachzahlung). Jetzt gibt es nur noch 2,97 Mrd EUR für amtsangemessene Besoldung  + nunmehr 4 Jahre Nachzahlung....



Monoceros

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12927 am: 18.07.2024 00:58 »
Auf der Seite des BMI steht:

„ Hinzu kommt, dass das BMI u.a. wegen der Tariferhöhungen auf Personalverstärkungsmittel im zentralen Einzelplan 60 zugreifen kann. Dies betrifft das BMI und seine Behörden in einer Größenordnung von derzeit absehbaren weiteren rund 1,3 Milliarden Euro.“

Was hat das zu bedeuten? 1,3 für Tariferhöhung und der Rest (2,97-1,3=1,67 Mrd.) für den AEZ inkl. Nachzahlungen?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/haushalt2025.html

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12928 am: 18.07.2024 06:31 »
Ist doch alles Kaffeesatzlesen hier... Warten wir's halt ab.

Maximus

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« Antwort #12929 am: 18.07.2024 06:56 »
1,67 Mrd EUR höhrt sich schon besser an. Das wäre etwas mehr als die ursprünglichen 1,45 Mrd EUR. Es muss jetzt aber auch 1 Jahr mehr an Nachzahlungen geleistet werden...