Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3996106 times)

officebuyman

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12930 am: 18.07.2024 07:24 »
Ist doch alles Kaffeesatzlesen hier... Warten wir's halt ab.
Danke! Bin auch genervt von der Regierung (für mich die unseriöseste und schlechteste aller Zeiten).
Dennoch bringt das Spekulieren und jammern nichts. Bis Ende des Jahres wird es sicher ein Ergebnis geben und dann kann man sich noch immer aufregen oder eben freuen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12931 am: 18.07.2024 08:11 »
Aus strategischer Sicht sind die Zahlen schon interessant. Die 1,3 Mrd.€ deuten darauf hin, dass man mit einem Tarifabschluss i.H.v. 100€ Sockelbetrag plus ca. 3% lineare Entgelterhöhung rechnet, da die 2,3 Mrd.€ in 2024 für 200€ und 5,5% gereicht haben. Auch diese Beträge sind Teil einer amtsangemessenen Alimentation.

Ist zwar spekulativ, aber wie gesagt, strategisch interessant, vor allem für taktische Aufstellung der Interessensverbände.

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12932 am: 18.07.2024 08:59 »
Immerhin rechnet man überhaupt mit etwas in 2025. Wer weiß wie lange sich die Verhandlungen (sowie die Umsetzung) ziehen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12933 am: 18.07.2024 10:02 »
Immerhin rechnet man überhaupt mit etwas in 2025. Wer weiß wie lange sich die Verhandlungen (sowie die Umsetzung) ziehen.

Ich glaube, da muss nicht mehr viel verhandelt werden. Der Entwurf zum BBVAngG muss wahrscheinlich nur noch auf die neuen Zahlen (max. 2,97 Mrd EUR) angepasst werden. Vermutlich ist dies bereits geschehen und in den nächsten Tagen/Wochen erfolgt die Verbändebeteiligung.

Wenn die Regierung hält und der HH 25 Ende November im Parlament beschlossen wird, dann wird auch das BBVAngG kommen...sehr wahrscheinlich mit Wirkung 01.01.2025...

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12934 am: 18.07.2024 10:58 »
Nochmal was zur Personalgewinnung Bundesbeamte/Soldaten

Aus FAZ:

"Die Bundeswehr verzeichnet eine steigende Anzahl von Bewerbern. „Es gibt auch immer mehr Menschen, die sich freiwillig melden, gerade weil sie für ihr Heimatland Dienst leisten wollen“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius der „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf und dem Bonner „General-Anzeiger“. Der SPD-Politiker nannte auch Zahlen. „Im Vergleich zum Vorjahr haben sich zum Stichtag 8. Juli 15 Prozent mehr Menschen bei uns für den militärischen Dienst beworben.“

Die Politik wird sich fragen, warum da besser bezahlen (Spässchen)

Wasserkopp

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12935 am: 18.07.2024 10:59 »
Immerhin rechnet man überhaupt mit etwas in 2025. Wer weiß wie lange sich die Verhandlungen (sowie die Umsetzung) ziehen.

Ich glaube, da muss nicht mehr viel verhandelt werden. Der Entwurf zum BBVAngG muss wahrscheinlich nur noch auf die neuen Zahlen (max. 2,97 Mrd EUR) angepasst werden. Vermutlich ist dies bereits geschehen und in den nächsten Tagen/Wochen erfolgt die Verbändebeteiligung.

Wenn die Regierung hält und der HH 25 Ende November im Parlament beschlossen wird, dann wird auch das BBVAngG kommen...sehr wahrscheinlich mit Wirkung 01.01.2025...

Ich hatte mich auf die anstehenden Tarifverhandlungen (und die Übertragung auf die Beamten) im Jahr 2025 bezogen. Das BBVAngG sollte hoffentlich entsprechend deiner Aussage Umsetzung finden.

Kaldron

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12936 am: 18.07.2024 14:03 »
Nochmal was zur Personalgewinnung Bundesbeamte/Soldaten

Aus FAZ:

"Die Bundeswehr verzeichnet eine steigende Anzahl von Bewerbern. „Es gibt auch immer mehr Menschen, die sich freiwillig melden, gerade weil sie für ihr Heimatland Dienst leisten wollen“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius der „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf und dem Bonner „General-Anzeiger“. Der SPD-Politiker nannte auch Zahlen. „Im Vergleich zum Vorjahr haben sich zum Stichtag 8. Juli 15 Prozent mehr Menschen bei uns für den militärischen Dienst beworben.“

Die Politik wird sich fragen, warum da besser bezahlen (Spässchen)

Gemäß den letzten Zahlen der Bundeswehr aus diesem Jahr, die ich kenne, sind 23.000 Stellen zu besetzen. Dafür gab es 40.000 Bewerbungen. Also ca. 1,5 Bewerber pro Stelle. Ich bin zwar kein Personaler, aber das ist in meinen Augen ein miserabler Schnitt. Da helfen dann auch +15% nicht, da braucht es eher +150%, um auch nur ansatzweise auch eine Auswahl zu haben.
Mehr Geld hilft da schon ungemein, gerade bei den Zeitsoldaten "Bau Dir in den ersten +/- 10 Jahren ein gutes Fundament für Dein Leben".

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12937 am: 18.07.2024 16:28 »
Ja dann doch lieber Wehrpflichtige. Die kosten ja fast nix.

Mal abgesehen davon, dass ich nicht verstehe warum bei uns Beamte auf kw-Stellen sitzen und nicht-kw-Stellen unbesetzt sind..

Ich neige fast dazu zu behaupten, dass in jeder größeren Behörde ein gewisser Personalfehlbestand politisch gewollt ist. Warum auch immer..

Organisator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12938 am: 18.07.2024 17:08 »
Mal abgesehen davon, dass ich nicht verstehe warum bei uns Beamte auf kw-Stellen sitzen und nicht-kw-Stellen unbesetzt sind..

Kommt auf die Art des kw-Vermerks an. Wenn dieser aufgabenbezogen ist, kann die Planstelle nicht ohne weiteres in einen anderen Bereich verschoben werden. Für den Stelleninhaber ist dies aber egal, auf was für einer Planstelle er geführt wird oder ob er überhaupt auf einer Planstelle geführt wird. Ist ein haushalterisches Problem des Dienstherren.

Nautiker1970

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12939 am: 19.07.2024 09:29 »
@FDGO

Ich habe Kinder und so gany nebenbei yu deinen Berechnungen auch noch fast durch jeweils 12 Semester Studium mitfinanyiert. Da kommen nochmal gut und gerne 170,000 Euro oben auf deine Rechnung drauf. Und ehe wieder die Diskussion einiger Kollegen losgeht die Kinder koennen waehrend des Studiums dazu verdienen, sehe ich anders.
Habe gerne die Kinder unterstuetzt.
Ja auch ich haette gerne mehr fuer diesen Beitrag zu unserer Gesellschaft erhalten.
Aber trotzdem bin ich als Vater ein Gegner des AEZ in der bis jetzt bekannten Form.
Das ist eine Praemie die eben ausschliesslich an der "Fruchtbarkeit" und dem Wohnort festmacht und das Amt bzw die amtsangemessene Alimentation gerät dabei zum Nebenprodukt.
Familienzuschlaege, Ortszuschlaege gerne aber im richtigen Verhaeltnis.
Eine Zulage oder ein Zuschlag ist und bleibt ein Zuschlag und nicht ein Hauptbestandteil der Besoldung.
Und machen wir uns alle doch nichts vor, die Dienstherrn haben dieses Modell doch nicht erfunden um Familien oder teure Gegenden zu bezuschussen bzw zu kompensieren.
Dieser Ansatz dient nur dem Zweck die Angelegenheeit einer amtsangemessen Alimentation so günstig wie möglich zu gestalten.
Und dabei den Anschein zu erwecken, man folgt den Vorgaben des BVerfG.
Mit welchen Berechnungen und Klimmzuegen man mit aller Gewalt und dem geringsten Aufwand die 115% erreichen will, das ist ein Schauspiel sondersgleichen.

Sehe ich als Vater zweier Söhne (16 und 18) genauso. Einerseits klar, Kinder kosten eine Menge Geld. Aber andererseits, sie geben dem, der welche hat doch auch eine Menge zurück (bei mir ist und war es jedenfalls bisher so). Soll/will man das dann im Hinblick auf die "finanziellen Verluste" als m. E. unschätzbaren Gewinn gegenrechnen??? Dazu der Aspekt, dass es bspw. Länder gibt, wo Kita nix kostet und Länder, wo man gnadenlos abkassiert wird (bspw. S-H).
Und dann noch dies: Man möge als Verfechter eines AEZ (zu Lasten der Alten) bitte auch bedenken, dass es irgendwie ziemlich unfair ist, dass auf diese Weise mal wieder die bestraft werden, die zu spät kommen, bzw. zu früh da waren. Und also letztlich die Zeche zahlen werden.
« Last Edit: 19.07.2024 09:42 von Nautiker1970 »

Pendler1

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« Antwort #12940 am: 19.07.2024 10:04 »
@Nautiker1970

"...  AEZ (zu Lasten der Alten) ..."

Bin ich da richtig in der Meinung, das zumindest das "Kinder - AEZ - Gedöns" bei Wegfall der anrechenbaren Kinder auch wegfällt?

Heißt also, wer noch keine, oder aktuell keine, oder später keine (anrechenbaren) Kinder mehr hat, der kriegt nichts.

Und wenn der Dienstherr tatsächlich die Tabellenerhöhungen minimiert, schauen später alle in die Röhre.

Zinseszins - mächtige Sache!. Hatte ich schonmal erwähnt, aber bin darob angegangen worden.

Vielleicht wollen viele Beamte kein ausreichendes Grundgehalt, auch später im Alter nicht, und in der Pension schon gar nicht?

Man weiß es nicht😁


BWBoy

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« Antwort #12941 am: 19.07.2024 11:19 »
@Nautiker1970

"...  AEZ (zu Lasten der Alten) ..."

Bin ich da richtig in der Meinung, das zumindest das "Kinder - AEZ - Gedöns" bei Wegfall der anrechenbaren Kinder auch wegfällt?

Heißt also, wer noch keine, oder aktuell keine, oder später keine (anrechenbaren) Kinder mehr hat, der kriegt nichts.

Und wenn der Dienstherr tatsächlich die Tabellenerhöhungen minimiert, schauen später alle in die Röhre.

Zinseszins - mächtige Sache!. Hatte ich schonmal erwähnt, aber bin darob angegangen worden.

Vielleicht wollen viele Beamte kein ausreichendes Grundgehalt, auch später im Alter nicht, und in der Pension schon gar nicht?

Man weiß es nicht😁


Einige denken halt tatsächlich nur soweit wie es Ihnen persönlich nutzt.

Im übrigen ist nicht nur das Alter der Kinder ein Faktor wo man beim AEZ durch das Timing bestraft werden kann.

Anderer Fall:

Person A mit drei Kindern hat zum Zeitpunkt bevor der AEZ kommt aufgrund der nicht stemmbar hohen Wohnkosten beschlossen weiter raus zu ziehen und sich dort seinen Lebensmittelpunkt aufzubauen. Zur Einführung des AEZ wohnt er in Wohngeltstufe 3 und bekommt dementsprechend keinen AEZ. Zusätzlich dazu, dass seiner Entscheidung dazu führt, dass sich der Dienstherr tausende € an AEZ über die Jahre spart, darf Person A jedoch weiterhin Zeit und Geld zum Pendeln opfern.

Person B mit drei Kindern kommt zum Zeitpunkt nach Einführung des AEZ in die Behörde und steht vor der gleichen Entscheidung. Da er aber dank seiner drei Kinder und dem mittlerweile eingeführten AEZ ganz andere Vorraussetzungen zum Zeitpunkt seiner Entscheidung mitbringt, ist für ihn jetzt die Mietstufe 7 in relativer Näher zur Behörde erschwinglich. Er spart sich zudem das Pendeln, und viel Zeit. Der Arbeitsweg ist kurz und dank Deutschlandticket sehr günstig durch die entsprechend gut ausgebauten Öffis realisierbar. Auch der Rest seiner Familie profitiert von kurzen Wegen und besserer Anbindung.

MoinMoin

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« Antwort #12942 am: 19.07.2024 11:28 »
Und was hinter A daran den Weg von B zu gehen?
Oder ist eventuell für B doch günstiger, was das Geld angeht, was er am Ende hat, wenn er auch den Weg von A geht?

Bundi

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« Antwort #12943 am: 19.07.2024 12:03 »
Nur mal als Frage, wo kommt die Erkenntnis her das AEZ erst ab Stufe 3 zusteht ?
Habe ich was ueberlesen ?

Gesetz dem Fall das waere so, so haetten etliche in unserem Bereich keinen Anspruch da auf dem Land wo unser Standort liegt die Stufen in der überwiegenden Zahl alle 3 oder drunter liegen.

Das hiesse nahezu alle am StO schauen in die Roehre.

Nautiker1970

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« Antwort #12944 am: 19.07.2024 12:43 »
Und was hinter A daran den Weg von B zu gehen?
Oder ist eventuell für B doch günstiger, was das Geld angeht, was er am Ende hat, wenn er auch den Weg von A geht?

Reichlich weltfremd diese Frage. Wenn man sich erstmal ein Haus gekauft/gebaut hat und an einem Ort sesshaft geworden ist (mit allen damit im Zusammenhang stehenden Aspekten), ist es es aus verschiedensten Gründen, die ich hier jetzt nicht alle aufzählen mag, nicht unbedingt möglich (und ggf. trotz "AEZ-Segnungen", die sich ggf. mitten in der Finanzierungsphase in Luft auflösen) auch nicht mehr wirtschaftlich darstellbar, seine Zelte wieder abzubrechen. Ein Hauserwerb ist etwas anderes, als bspw. einen PKW auszutauschen.