Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016272 times)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,437
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12960 am: 19.07.2024 16:37 »
Und der Single hat dann doch wesentlich mehr Geld für sich über als der darbende Familienvater.

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 275
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12961 am: 19.07.2024 16:55 »
Und der Single hat dann doch wesentlich mehr Geld für sich über als der darbende Familienvater.

Naja beim Familienvater kommen noch + 1000€ Kindergeld oben drauf und Steuerklasse 3 während der Single Steuerklasse 1 hat.


bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 304
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12962 am: 19.07.2024 16:59 »
Kam unsere IM nicht aus Hessen?

Maximus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 156
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12963 am: 19.07.2024 17:11 »
In Bayern werden ja pauschal 20 tsd EUR Partnereinkommen unterstellt. Was ist eigentlich, wenn der Partner verstorben ist und man mehrere Kinder allein erzieht? Hier kann doch kein fiktives Einkommen angerechnet werden. Oder gibt es in solchen Fällen eine Ausnahmeregelung?

Versuch

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 424
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12964 am: 19.07.2024 17:13 »
In Bayern werden ja pauschal 20 tsd EUR Partnereinkommen unterstellt. Was ist eigentlich, wenn der Partner verstorben ist und man mehrere Kinder allein erzieht? Hier kann doch kein fiktives Einkommen angerechnet werden. Oder gibt es in solchen Fällen eine Ausnahmeregelung?

Hä?

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 435
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12965 am: 19.07.2024 17:14 »
Kam unsere IM nicht aus Hessen?


Nur als Anregung:
Im Bund beträgt eine aktuelle Besoldung 4.716 Euro / Monat
In Bayern aktuell 4.688 Euro / Monat
In Hamburg reden wir von 4.504 Euro / Monat ab 01.01.2025

gleiches Statusamt, gleiche Erfahrungsstufe (A13, wir wissen ja, ab da beginnt die Armut), gleiche Mietstufe V, verheiratet 2 Kinder, also die typische Beamtenfamilie.

Beide Länder erachten ihre Besoldung als verfassungskonform.

wichtiger als Frau IM ist Herr StS K. Die in Hamburg entwickelten Grundsätze zur Besoldung stammen von ihm, gepaart mit dem Hinzuverdienermodell aka Partnereinkommen kann sich jeder selbst ausmalen, was ihn oder sie erwartet ;-)

xyz123

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 286
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12966 am: 19.07.2024 17:19 »
Kam unsere IM nicht aus Hessen?


Nur als Anregung:
Im Bund beträgt eine aktuelle Besoldung 4.716 Euro / Monat
In Bayern aktuell 4.688 Euro / Monat
In Hamburg reden wir von 4.504 Euro / Monat ab 01.01.2025

gleiches Statusamt, gleiche Erfahrungsstufe (A13, wir wissen ja, ab da beginnt die Armut), gleiche Mietstufe V, verheiratet 2 Kinder, also die typische Beamtenfamilie.

Beide Länder erachten ihre Besoldung als verfassungskonform.

wichtiger als Frau IM ist Herr StS K. Die in Hamburg entwickelten Grundsätze zur Besoldung stammen von ihm, gepaart mit dem Hinzuverdienermodell aka Partnereinkommen kann sich jeder selbst ausmalen, was ihn oder sie erwartet ;-)

@BaLBund   Konntest du wenigstens schon den Entwurf sehen?

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 304
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12967 am: 19.07.2024 17:30 »
Wenn ein fiktives Partnereinkommen angerechnet würde, würde sicherlich der ein oder andere Beamte auf die Idee kommen die rechnerischen Stunden auch 'anzurechnen'.

In der Konsequenz müsste das, und das tut mir jetzt weh zu schreiben, das auch im TB Bereich geschehen..

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 304
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12968 am: 19.07.2024 17:32 »
Da wir aber gerade auf Bundesebene ganz ganz fähige Gewerkschaften haben, wird das Partnereinkommen eh nicht kommen. 😁

Quasselstrippe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12969 am: 19.07.2024 17:34 »
die Einführung des Leitbildes der Doppelverdienerfamilie klingt nach einer interessanten „Einstiegsdroge“ für die Dienstherren... das Konzept des privaten/anderweitigen Hinzuverdienstes, der sich reduzierend auf die vom Dienstherren zu erbringenden Leistungen auswirkt, lässt sich vielleicht auf mehrere andere Gebiete "verallgemeinern"...

Hier zwei hoffentlich unrealistische Ideen...

Wenn immer mehr Beamte nicht mehr mit der zu niedrigen Besoldung klarkommen und Nebentätigkeiten anmelden müssen, kann der Dienstherr irgendwann das Leitbild der Hinzuverdienstbeamten (zusätzlich zur Hinzuverdienstfamilie) aufstellen; man kann dann ja eine Statistik präsentieren, nach der ganz viele Beamte privat noch Geld hinzuverdienen, so dass man die Alimentierung nicht mehr so stark steigern muss. Fiktive Nebentätigkeiten könnte man typisierend für alle Beamten ansetzen. :-)


Genauso könnte man die Pensionen "einfrieren/nur noch gering erhöhen" und wenn dann irgendwann die Beamten gezwungener Maßen hinreichend viel Geld in private Altersvorsorge investieren müssen, kann man das Leitbild des "sowieso privat vorsorgenden Beamten" ausrufen und auf der Basis bei den Pensionen noch mehr Geld einsparen, die Beamten sind ja dann schließlich mehrheitlich privat altersversorgt... und wenn es dann doch nicht so viele tun, kann man wieder das Instrument der pauschalen Typisierung einsetzen :-)

und dann darauf setzen, dass das Rechtssystem 10-20 Jahre benötigt, um die Ideen wieder aus der Welt zu schaffen...


bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 304
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12970 am: 19.07.2024 17:38 »
Und der Ausweg..?

Quasselstrippe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12971 am: 19.07.2024 18:00 »
wenn ich die Aussagen von fähigen Leuten hier im Forum richtig verstanden habe, ist es so, dass das Rechtssystem nicht darauf ausgelegt ist, dass "wissentlich und willentlich" verfassungswidrige Gesetze beschlossen werden...

zumindest ist es nicht effizient darauf ausgelegt im Sinne eines schnellen effektiven Rechtsschutzes...

letztlich wird man wohl weiterhin auf das BVerfG hoffen müssen




PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,040
  • Bundesbeamter
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12972 am: 19.07.2024 18:13 »
Eine andere Möglichkeit gibt es noch. Massenhafter Eintritt in die Interessenverbände und dann beharrlich Lobbyarbeit betreiben, Klinken putzen und das über 1-2 Jahrzehnte. Für den einzelnen bestimmt mühseliger als über eine Kanzlei einen gleich langen Rechtsstreit zu führen. Könnte aber eventuell nachhaltiger sein. Aber schnelle Lösungen gibt es nicht.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12973 am: 19.07.2024 18:16 »
Mal ganz kurz für alle, die noch nicht so lange mitlesen oder den Faden verloren haben. Der Besoldungsgesetzgeber hat grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung des Besoldungssystems. Allerdings hängt die materielle Verfassungsmäßigkeit am Ende nur von der Höhe ab, nicht davon, was er für aberwitzige Überlegungen anstellt. Neben der Höhe der Besoldung, also der materiellen Dimension, hat er Prozeduralisierungspflichten. Das bedeutet, der Besoldungsgesetzgeber hat darzulegen, welche Überlegungen er bei der Bemessung der Besoldung angestellt hat. Dies dient dazu, die gerichtliche Kontrollfunktion zu ermöglichen und Vergleiche zu anderen Systemen herstellen zu können, mehr nicht.

Insofern ist die Frage "ob das Mehrverdienermodell nur zukunftsbezogen oder auch vergangenheitsbezogen eingeführt werden kann" irrelevant. Die Besoldung hat am Ende für jeden einzelnen Beamten einen bestimmten Betrag zu erreichen, der als verfassungskonform oder verfassungswidrig festgestellt wird.

Ob der Besoldungsgesetzgeber von einem zweiten Verdiener ausgeht oder nicht, spielt für das Ergebnis absolut keine Rolle. Das ist einfach die Methode "bis zum Beweis des Gegenteils". Erbärmlich und geringschätzend.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 229
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12974 am: 19.07.2024 20:37 »
Bayerisches Modell ?
Also "AEZ" ab 2 Kindern ?
Kurze Frage an die Cracks hier: Würde das so kommen, dann hieße es bei... Beamter A7 oder A8, wohnhaft in München (Stufe VII) oder FFM / HH (Stufe VI), 1 Kind = 0,00 AEZ/aA.



?