@PolareuD
So wie ich das mit meinem rudimentären Verwaltungswissen verstehe, wäre das ja eine Ohrfeige für alle Dienstherren?
Ich hoffe ja, dass ich das richtig sehe?
Sehe ich auch so, aber die Frage ist nur werden unsere Dienstherrn das auch verstehen ?
Oder ist es fuer diese nur ein weiteres Gericht und dessen Rechtsprechung welches Sie gekonnt und mit weiteren Zaubertricks beugen und brechen muessen und werden ?
Aus meiner Sicht gibt es zwar ein paar Einäugige unter der Blinden (Sachsen, Hessen), aber grundsätzlich hast du leider völlig Recht, dass unsere Dienstherren bzw. Besoldungsgesetzgeber wissentlich und willentlich gegen die Verfassung verstoßen. Das ist natürlich sehr bedauerlich, zum einen unmittelbar für unsere Gehaltszettel, zum anderen aus demokratie- und institutionentheoretischer Sicht.
Dennoch bin und bleibe ich optimistisch:
1.) Ich hoffe nach wie vor, dass das BVerfG demnächst den sprichwörtlichen "Hammer rausholt", idealerweise noch in diesem Jahr.
2.) Dank der tollen Initiative von @PolareuD und anderen stehen ja einige von uns in den Startlöchern, unsere Rechte demnächst auf individueller Ebene vor Gericht durchzusetzen. In diesem Zusammenhang lese ich natürlich sehr gerne, dass das BVerwG in seinem Urteil explizit erfolgreiche Klagen von Beamten erwähnt und feststellt, dass nicht mehr selbstverständlich von einer regelmäßigen amtsangemessenen Besoldung ausgegangen werden kann.
Bezüglich des letzten Punkts ist es darüber hinaus sehr erfreulich zu erfahren, dass Swen anscheinend weiterhin unermüdlich "in unserer Sache" aktiv ist, wenngleich zurzeit nicht hier im Forum..