Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4032070 times)

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12990 am: 22.07.2024 12:46 »
@PolareuD

So wie ich das mit meinem rudimentären Verwaltungswissen verstehe, wäre das ja eine Ohrfeige für alle Dienstherren?

Ich hoffe ja, dass ich das richtig sehe?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12991 am: 22.07.2024 13:06 »
Danke fuer den Artikel PolareuD

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12992 am: 22.07.2024 13:08 »
Nach meinem Verständnis ist dem zu entnehmen, dass das BVerwG feststellt, dass der/die Besoldungsgesetzgeber nicht mehr gewillt sind nach Art. 33 (5) amtsangemessen zu alimentieren. Insofern muss folglich das Beihilferecht mit betrachtet werden, da eine beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale sich unmittelbar auf die gewährte Besoldung negativ auswirkt.


Zu dem sieht man, dass Swen sich weiterhin aktiv für die Sache einsetzt.  :D
« Last Edit: 22.07.2024 13:20 von PolareuD »

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12993 am: 22.07.2024 13:08 »
@PolareuD

So wie ich das mit meinem rudimentären Verwaltungswissen verstehe, wäre das ja eine Ohrfeige für alle Dienstherren?

Ich hoffe ja, dass ich das richtig sehe?

Sehe ich auch so, aber die Frage ist nur werden unsere Dienstherrn das auch verstehen ?
Oder ist es fuer diese nur ein weiteres Gericht und dessen Rechtsprechung welches Sie gekonnt und mit weiteren Zaubertricks beugen und brechen muessen und werden ?

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12994 am: 22.07.2024 14:02 »
Das ist ja nicht das erste Mal, dass die Besoldungsgesetzgeber nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden. Das Gutachten von Battis bzgl. Thüringen (das auch ein Fingerzeig für andere Besoldungsgesetzgeber war) trug das Datum 05.07.2021. Seit ziemlich genau drei Jahren steht damit folgendes Zitat im Raum:

"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist."

Meiner Meinung nach kann sich hier kein einziger Besoldungsgesetzgeber mehr hinter Unwissenheit verstecken. Ich würde deshalb darauf wetten, dass es eher weiterhin bei den "Zaubertricks" bleiben wird. Sieht man ja überall momentan mit dem Doppelverdienermodell etc.

Wir dürfen uns nichts vormachen. Hier wird bewusst aus rein fiskalischen Gründen gehandelt.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12995 am: 22.07.2024 16:29 »
@PolareuD

So wie ich das mit meinem rudimentären Verwaltungswissen verstehe, wäre das ja eine Ohrfeige für alle Dienstherren?

Ich hoffe ja, dass ich das richtig sehe?

Sehe ich auch so, aber die Frage ist nur werden unsere Dienstherrn das auch verstehen ?
Oder ist es fuer diese nur ein weiteres Gericht und dessen Rechtsprechung welches Sie gekonnt und mit weiteren Zaubertricks beugen und brechen muessen und werden ?

Aus meiner Sicht gibt es zwar ein paar Einäugige unter der Blinden (Sachsen, Hessen), aber grundsätzlich hast du leider völlig Recht, dass unsere Dienstherren bzw. Besoldungsgesetzgeber wissentlich und willentlich gegen die Verfassung verstoßen. Das ist natürlich sehr bedauerlich, zum einen unmittelbar für unsere Gehaltszettel, zum anderen aus demokratie- und institutionentheoretischer Sicht.

Dennoch bin und bleibe ich optimistisch:
1.) Ich hoffe nach wie vor, dass das BVerfG demnächst den sprichwörtlichen "Hammer rausholt", idealerweise noch in diesem Jahr.
2.) Dank der tollen Initiative von @PolareuD und anderen stehen ja einige von uns in den Startlöchern, unsere Rechte demnächst auf individueller Ebene vor Gericht durchzusetzen. In diesem Zusammenhang lese ich natürlich sehr gerne, dass das BVerwG in seinem Urteil explizit erfolgreiche Klagen von Beamten erwähnt und feststellt, dass nicht mehr selbstverständlich von einer regelmäßigen amtsangemessenen Besoldung ausgegangen werden kann.

Bezüglich des letzten Punkts ist es darüber hinaus sehr erfreulich zu erfahren, dass Swen anscheinend weiterhin unermüdlich "in unserer Sache" aktiv ist, wenngleich zurzeit nicht hier im Forum..

despaired

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12996 am: 22.07.2024 16:53 »
Was meinst du bzgl Swen?

PassierscheinA38

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12997 am: 22.07.2024 21:24 »
Ich empfinde das schon als bodenlose Frechheit, was nun alles unter amtsangemessene Besoldung zu verstehen ist. Und das man den Rechtsstaat aushöhlt, in dem man durch zu lange Verfahrenszeiten nicht in überschaubarer Zeit zu seinem Recht kommt  :o Mehr Worte fallen mir dazu nicht ein. Hoffentlich tut sich mal was beim BVerfG, was unmissverständlich ist!


Nach meinem Verständnis ist dem zu entnehmen, dass das BVerwG feststellt, dass der/die Besoldungsgesetzgeber nicht mehr gewillt sind nach Art. 33 (5) amtsangemessen zu alimentieren. Insofern muss folglich das Beihilferecht mit betrachtet werden, da eine beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale sich unmittelbar auf die gewährte Besoldung negativ auswirkt.


Zu dem sieht man, dass Swen sich weiterhin aktiv für die Sache einsetzt.  :D

Baluhuu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12998 am: 22.07.2024 23:04 »
Nabend in den riesen Thread,

gibt es eigentlich Neuigkeiten bzgl. der Anpassung des Familiezuschlags an die Mietstufen oder sitzt man das weiter aus?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12999 am: 23.07.2024 06:04 »
Nabend in den riesen Thread,

gibt es eigentlich Neuigkeiten bzgl. der Anpassung des Familiezuschlags an die Mietstufen oder sitzt man das weiter aus?

Laut Pressemitteilung von Ende März ist das BBVAngG mit dem geplanten AEZ beerdigt worden. Man arbeitet angeblich an einer kostengünstigeren Version in der ein fiktives Familieneinkommen Einzug hält. Wenn man es glauben mag, dann steht eine Veröffentlichung des Entwurfs kurz bevor.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13000 am: 23.07.2024 06:43 »
Laut Pressemitteilung von Ende März ist das BBVAngG mit dem geplanten AEZ beerdigt worden. Man arbeitet angeblich an einer kostengünstigeren Version in der ein fiktives Familieneinkommen Einzug hält. Wenn man es glauben mag, dann steht eine Veröffentlichung des Entwurfs kurz bevor.

Na warten wir mal ab... vielleicht wacht ja doch nochmal jemand nach dem Urteil auf und steckt den Entwurf in Schredder.
Es ist zwar kein Urteil vom BVerfG aber selbst mit der Veröffentlichung des Urteils vom BVerwG mit der anschließenden Veröffentlichung des Entwurfes halte ich zusehends für mehr als bedenklich.

Aber was interessiert die Regierung schon Urteile.

xyz123

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« Antwort #13001 am: 23.07.2024 07:53 »
Es würde aber passen, dass jetzt doch nichts kommt und sie nochmal von vorne anfangen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13002 am: 23.07.2024 09:42 »
Es würde aber passen, dass jetzt doch nichts kommt und sie nochmal von vorne anfangen.

Würde aber nur Sinn machen, wenn es dann mal besser und nicht immer schlechter wird...

Baluhuu

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« Antwort #13003 am: 23.07.2024 10:04 »
Nabend in den riesen Thread,

gibt es eigentlich Neuigkeiten bzgl. der Anpassung des Familiezuschlags an die Mietstufen oder sitzt man das weiter aus?

Laut Pressemitteilung von Ende März ist das BBVAngG mit dem geplanten AEZ beerdigt worden. Man arbeitet angeblich an einer kostengünstigeren Version in der ein fiktives Familieneinkommen Einzug hält. Wenn man es glauben mag, dann steht eine Veröffentlichung des Entwurfs kurz bevor.

Wahnsinn... was auf Ländereben seit "Ewigkeiten" umgesetzt ist, schafft oder will der Bund einfach nicht umsetzen. Neben vielen Dingen spielt sowas dann zur allgemeinen Zufriedenheit bei. Mir völlig unverständlich.

m3mn0ch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13004 am: 23.07.2024 10:23 »
Wahnsinn... was auf Ländereben seit "Ewigkeiten" umgesetzt ist, schafft oder will der Bund einfach nicht umsetzen. Neben vielen Dingen spielt sowas dann zur allgemeinen Zufriedenheit bei. Mir völlig unverständlich.

Der zu erwartende Entwurf wird mit Sicherheit zu KEINER allgemeinen Zufriedenheit führen  ;D

Vielmehr wird eine kostengünstige Variante kommen, die wiederum höchstwahrscheinlich verfassungswidrig sein wird.

Daher weiter im Kollegenkreis zum Thema Werbung machen und Widerspruch einlegen!!