Wenn man die Statistik auspacken will, kann man den Spieß auch umdrehen. Bis 1975 gab es in den Haushalten statistisch gesehen ca. 2,5 Kinder. Bis 1980 2 Kinder. Heute sind es nur noch 1,35. Also STATISTISCH gesehen, bin ich mit 2 Kindern schon eine Kinderreiche Familie, womit das 2. Kind auch schon weitaus größere Familienzuschläge erhalten sollte, anstatt erst ab dem dritten Kind.
Sorry bin bei Ungerechtigkeiten immer recht emotional.
Juristisch gesehen ist es so, dass die Alimentation für Beamte für eine Familie mit bis zu zwei Kindern ausgelegt ist. Daher ist es einem Beamten grundsätzlich zumutbar, den Bedarf für seine Familie (Ehepartner und zwei Kinder) nicht nur durch Familienzuschläge, sondern auch durch Teile seine Besoldung zu decken, soweit er dazu in der Lage ist.
Ab dem dritten Kind dagegen muss er den Grundbedarf für sein Kind eben nicht mehr ganz oder teilweise durch seine Besoldungsbestandteile decken und deswegen steht ihm ein höherer Zuschlag zu, der mindestens das Niveau erreichen muss, dass ein Empfänger von Grundsicherung zzgl 15 % für sein drittes (oder weiteres) Kind erhält. Wenn er natürlich seinem Kind mehr als den Grundbedarf gönnen möchte, ist es ihm weiterhin zumutbar, dafür auf andere Besoldungsbestandteile zurück zu greifen.
Deswegen spricht der Besoldungsgesetzgeber und auch die Rechtsprechung erst ab dem dritten Kind von kinderreich, unabhängig von etwaigen Statistiken.
Fun Facts:
Aus Kinderperspektive entstammt deutlich mehr als ein Drittel aller Kinder aus einer kinderreichen Familie. Knapp eine Million Kinder lebt mit drei Geschwistern zusammen (17,2 bzw. 5,2 Prozent). Rund 474.000 Kinder lebten sogar mit vier oder mehr Geschwistern in einem Haushalt (2,5 Prozent aller Kinder). Der Anteil der Familien mit drei Kindern beträgt 9,4 Prozent an allen Familien. Der Anteil der Familienhaushalte mit vier Kindern liegt bei 2,1 Prozent.
30 % der Zwei-Kind-Familien in Deutschland wünschen sich ein 3. Kind. Doch nur 10 % wagen diesen Schritt. Es sind insbesondere finanzielle Gründe, die unzureichende Berücksichtigung beim Sozialrecht, Benachteiligung bei Wohnraumsuche und die Vereinbarkeit von Mehrkindfamilie und Beruf, weshalb sie auf das 3. Kind verzichten. Dabei profitiert die Gesellschaft fiskalisch von kinderreichen Familien, wenn die Kinder einen höheren Bildungsstand erreichen.
Daher kann ein höherer Familienzuschlag ab dem dritten Kind neben der juristischen Bedeutung auch ein langfristiger, familienpolitischer Beitrag sein, der niedrigen Geburtenrate in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Tatsächlich haben Zuwanderung und teilweise auch die höheren Geburtenraten bei Zuwanderern einen ausgleichenden Effekt bei der Geburtenrate. Dieser wird allerdings mit einer Reihe von Folgeproblemen bei der Integration eingekauft, was die Gesellschaft zusätzlich unter Spannung setzt und die Demokratie gefährdet.
Die Rechtsprechung möchte kinderreiche Beamte nicht besser stellen als andere, kinderreiche Familien. Der Politik ist es unbenommen, die Situation aller kinderreichen Familien besser zu stellen und so ein zwingend notwendiges Umdenken in der Familienpolitik zu erreichen.
Der jetzige Vorstoß der Kindergrundsicherung ist schon im Gesetzgebungsverfahren ordentlich zusammen gestutzt worden und scheint auf der Zielgerade leider als Rohrkrepierer zu enden.