Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033095 times)

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13020 am: 24.07.2024 14:38 »
Die merken wirklich gar nichts oder?

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13021 am: 24.07.2024 15:33 »
Die merken wirklich gar nichts oder?

Scheinbar nicht! Es ist aber auch nicht mehr verwunderlich, keiner will sich so richtig an das Thema ran.
Irgendwann muss aber auch das BVerfG eine Entscheidung treffen, um hier endlich Klarheit zu schaffen.

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13022 am: 24.07.2024 15:45 »
Die merken wirklich gar nichts oder?

Scheinbar nicht! Es ist aber auch nicht mehr verwunderlich, keiner will sich so richtig an das Thema ran.
Irgendwann muss aber auch das BVerfG eine Entscheidung treffen, um hier endlich Klarheit zu schaffen.

Ich habe leider inzwischen die Befürchtung, dass selbst das nichts am Verhalten ändern wird. Ist ja jetzt schon so, dass das BVerfG bewusst missachtet wird. Das Spiel geht nur in die nächste Runde. Und jede weitere Runde verzögert das Ganze wieder um etliche Jahre. Bis hier die Vollstreckungsanordnung kommt, wird gar nichts geschehen. Bin mal gespannt, wann es soweit sein wird.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13023 am: 24.07.2024 17:01 »
Ist ja jetzt schon so, dass das BVerfG bewusst missachtet wird.
Wo gab es denn bisher ein Urteil zu den Bundesbeamten/Soldaten?
Bis jetzt gibt es leider auch kein Urteil das ein Zweiverdienermodell verfassungswidrig ist.

Unlucky

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13024 am: 24.07.2024 17:31 »
Eine Begründung, dass das Zweiverdienermodell verfassungsmäßig ist, braucht eben Zeit.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13025 am: 24.07.2024 18:31 »
Wo gab es denn bisher ein Urteil zu den Bundesbeamten/Soldaten?

In der Tat gibt es meines Wissens bisher (leider) kein einschlägiges Urteil für uns Bundesbeamte (und eventuell noch nicht mal ein anhängiges Verfahren beim BVerfG).

ABER: Nach meinem Verständnis gibt es eine "erdrückende Indizienlage", dass sowohl unsere aktuelle Besoldung als auch der klägliche Reparaturversuch a.k.a. Gesetzentwurf von Januar 2023 (der ja anschließend wieder in der Schublade verschwunden ist) eklatant verfassungswidrig waren/sind, wie man beispielsweise der zugehörigen Stellungnahme des Deutschen Richterbunds oder den Ausführungen von Swen entnehmen kann.

Und ein etwaiges Zweiverdienermodell im demnächst (?) erscheinenden neuen Gesetzentwurf dürfte höchstwahrscheinlich noch deutlich weiter vom "verfassungsgemäßen Weg einer amtsangemessenen Besoldung" entfernt liegen..


Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13027 am: 24.07.2024 20:26 »
ABER: Nach meinem Verständnis gibt es eine "erdrückende Indizienlage", dass sowohl unsere aktuelle Besoldung als auch der klägliche Reparaturversuch a.k.a. Gesetzentwurf von Januar 2023 (der ja anschließend wieder in der Schublade verschwunden ist) eklatant verfassungswidrig waren/sind, wie man beispielsweise der zugehörigen Stellungnahme des Deutschen Richterbunds oder den Ausführungen von Swen entnehmen kann.
Streite ich auch nicht ab ...
Aber leider ist trotzdem (noch) nichts da worauf man sich berufen kann. :-(
Ist ja leider so wie beim Abgasskandal ... da muss sich auch jeder durchklagen.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13028 am: 24.07.2024 20:41 »

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13029 am: 24.07.2024 20:53 »
Das Recht der Klage, was man uns Beamten einräumt anstatt zu Streiken, ist einfach keine Lösung mehr. Da hat einer 16 Jahre geklagt, am Ende gewonnen und jetzt werden alle noch mehr verarscht. Es ist einfach erschreckend mit anzusehen, was die alles machen und machen können. Lesen wir alle jeden Tag in der Presse, wo ein normal denkender nur noch den Kopf schütteln kann.

Ich habe so oft nun schon beim DBwV angefragt, dass ich Klagen möchte gegen diverse Punkte, welche Möglichkeiten es über den DBwV gibt. Immer wieder heißt es, nun... es sei was in Arbeit. Das solle man doch bitte abwarten. Nun sind es aber schon wieder Jahre.

Das Zwei Verdiener Modell geht mir einfach nicht in den Kopf, dass ausser den Betroffenen keiner laut aufschreit. Was hat denn meine Ehefrau mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zutun? Es ist doch seine Pflicht mich zu alimentieren und nicht die Pflicht meiner Frau. Man will uns einfach klein halten.

Dann habe ich mir das Hamburger Ding mal durchgelesen. Besoldungsergänzungszuschuss. Was ist das? Sozialhilfe für Beamte? Dann nennt es doch beim Namen.

Wenn man diesen Blödsinn damit begründet, dass statistisch gesehen im Haushalt mittlerweile beide arbeiten, muss man sich fragen warum das so ist und nicht direkt sowas zu eigenen Gunsten ausnutzen. Von wegen die Beamten sind das Rückgrat Deutschlands. Ja sind wir...wir müssen sämtlichen Blödsinn was die entscheiden umsetzen. Am besten mit Excel.

Wenn man die Statistik auspacken will, kann man den Spieß auch umdrehen. Bis 1975 gab es in den Haushalten statistisch gesehen ca. 2,5 Kinder. Bis 1980 2 Kinder. Heute sind es nur noch 1,35. Also STATISTISCH gesehen, bin ich mit 2 Kindern schon eine Kinderreiche Familie, womit das 2. Kind auch schon weitaus größere Familienzuschläge erhalten sollte, anstatt erst ab dem dritten Kind.

Sorry bin bei Ungerechtigkeiten immer recht emotional.   :-X

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13030 am: 24.07.2024 21:41 »
Da es sich bald wieder vermehrt um das Doppelverdienermodell drehen wird:
Ursprünglich von lotsch gepostet:

Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio

Prof. Di Fabio: Der Spielraum ist natürlich groß, weil das Bundesverfassungsgericht nicht der Haushaltsgesetzgeber ist. Andererseits müssen bestimmte Grundsätze klar bleiben: Der Abstand zwischen den Ämtern ist auch in der Besoldung zu wahren. Qualifikation und Verantwortung, die mit dem Amt verbunden sind, müssen sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln. Außerdem hat ein erkennbarer Abstand von Besoldung und Versorgung gegenüber gegenleistungslosen Sozialleistungen zu bestehen.

NRW Magazin: Derzeit wird im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die Einführung eines Partnereinkommens mit der Begründung diskutiert, dass die „Eckpunktefamilie“ nicht mehr zeitgemäß sei. Offensichtlich soll damit das Abstandsgebot ausgehebelt werden. Wie ist Ihre Einschätzung zu einer solchen Vorgehensweise?

Prof. Di Fabio: Das Amtsverständnis von Art. 33 Abs. 5 GG ist individuell auf die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber bezogen und kann deshalb nicht sozial „kontextualisiert“ werden. Im Übrigen ist der Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nach wie vor gültig.

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/grundgesetz-garantiert-das-berufsbeamtentum/

Geepart mit der angekündigten Einhegung sind das derzeit die einzigen Lichtblicke.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13031 am: 24.07.2024 22:05 »
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Leider verstehen die juristischen Koryphaen in der politischen Verantwortung ganz offensichtlich zum einen die Rechtsprechung des BVerfG nicht und zum anderen scheinen diese auch nicht zu verstehen, auf was unsere Gesellschaft und unser Staatssystem zusteuert, wenn die Exekutive infolge der immer geringer auffallenden Wertschätzung seiner Beamten immer weiter erodiert und das Vertrauen in die eigenen Dienstherrn schwindet.
Was es bedeutet wenn die Rechtsprechung des höchsten Gerichts vorsätzlich missachtet wird und zwar von den zuständigen Gesetzgebern muss doch dem Dünmmmsten einleuchten, nur offensichtlich nicht den politisch Verantwortlichen. 

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13032 am: 25.07.2024 06:17 »
Wenn man die Statistik auspacken will, kann man den Spieß auch umdrehen. Bis 1975 gab es in den Haushalten statistisch gesehen ca. 2,5 Kinder. Bis 1980 2 Kinder. Heute sind es nur noch 1,35. Also STATISTISCH gesehen, bin ich mit 2 Kindern schon eine Kinderreiche Familie, womit das 2. Kind auch schon weitaus größere Familienzuschläge erhalten sollte, anstatt erst ab dem dritten Kind.
Da gebe ich dir grundsätzlich recht.
Man sollte aber auch überlegen warum es immer weniger Kinder gibt.
Ich glaube eher eine normale Familie kann es sich schlicht gar nicht leisten mehr Kinder zu haben bzw Alleinverdiener zu sein.
In den 80er Jahren konnte man als Alleinverdiener eine Familie ordentlich versorgen und dazu noch in den Urlaub fahren.
Der Großteil in Deutschland verdient irgendwo zw. 3000-3500 Brutto.
3500 Brutto sind rund 2600 Netto.
Wie soll man da vernünftig leben und vielleicht noch in den Urlaub fahren?
Und genau deswegen gibt es mittlerweile massenhaft Zweiverdienerehen.

CPT P

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13033 am: 25.07.2024 08:42 »
Ich habe es mittlerweile eingestellt, mich über dieses Trauerspiel zu ärgern. Dafür sind mir meine Nerven zu schade.
Da ich mir auch nicht hundertprozentig sicher bin, ob es unser Dienstherr nicht begreifen möchte oder gar mangels nötiger Kompetenz nicht begreifen kann, ich mich aber als durchaus loyaler Beamter sehe, habe ich beschlossen meinem Dienstherrn helfend unter die Arme zu greifen. Was soll das heißen? Ganz einfach: Da er es mit der amtsangemessenen Besoldung nicht auf die Reihe bekommt, habe ich nun für mich den besoldungsangemessenen Dienst eingeführt  8)
Das ist wie im Straßenverkehr. Bekommt es der Hintermann nicht hin den Sicherheitsabstand auf seine Geschwindigkeit anzupassen, passe ich meine Geschwindigkeit an seinen Sicherheitsabstand an. Das ist ganz einfach und allen ist geholfen.
Wir sollten einfach aufhören immer so viel zu schimpfen. Lasst uns lieber unser Verhalten aufeinander abstimmen. So ein "freundliches Miteinander" hilft doch allen weiter. *ironieoff*

Rentenonkel

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« Antwort #13034 am: 25.07.2024 10:49 »

Wenn man die Statistik auspacken will, kann man den Spieß auch umdrehen. Bis 1975 gab es in den Haushalten statistisch gesehen ca. 2,5 Kinder. Bis 1980 2 Kinder. Heute sind es nur noch 1,35. Also STATISTISCH gesehen, bin ich mit 2 Kindern schon eine Kinderreiche Familie, womit das 2. Kind auch schon weitaus größere Familienzuschläge erhalten sollte, anstatt erst ab dem dritten Kind.

Sorry bin bei Ungerechtigkeiten immer recht emotional.   :-X

Juristisch gesehen ist es so, dass die Alimentation für Beamte für eine Familie mit bis zu zwei Kindern ausgelegt ist. Daher ist es einem Beamten grundsätzlich zumutbar, den Bedarf für seine Familie (Ehepartner und zwei Kinder) nicht nur durch Familienzuschläge, sondern auch durch Teile seine Besoldung zu decken, soweit er dazu in der Lage ist.

Ab dem dritten Kind dagegen muss er den Grundbedarf für sein Kind eben nicht mehr ganz oder teilweise durch seine Besoldungsbestandteile decken und deswegen steht ihm ein höherer Zuschlag zu, der mindestens das Niveau erreichen muss, dass ein Empfänger von Grundsicherung zzgl 15 % für sein drittes (oder weiteres) Kind erhält. Wenn er natürlich seinem Kind mehr als den Grundbedarf gönnen möchte, ist es ihm weiterhin zumutbar, dafür auf andere Besoldungsbestandteile zurück zu greifen.

Deswegen spricht der Besoldungsgesetzgeber und auch die Rechtsprechung erst ab dem dritten Kind von kinderreich, unabhängig von etwaigen Statistiken.

Fun Facts:

Aus Kinderperspektive entstammt deutlich mehr als ein Drittel aller Kinder aus einer kinderreichen Familie. Knapp eine Million Kinder lebt mit drei Geschwistern zusammen (17,2 bzw. 5,2 Prozent). Rund 474.000 Kinder lebten sogar mit vier oder mehr Geschwistern in einem Haushalt (2,5 Prozent aller Kinder). Der Anteil der Familien mit drei Kindern beträgt 9,4 Prozent an allen Familien. Der Anteil der Familienhaushalte mit vier Kindern liegt bei 2,1 Prozent.

30 % der Zwei-Kind-Familien in Deutschland wünschen sich ein 3. Kind. Doch nur 10 % wagen diesen Schritt. Es sind insbesondere finanzielle Gründe, die unzureichende Berücksichtigung beim Sozialrecht, Benachteiligung bei Wohnraumsuche und die Vereinbarkeit von Mehrkindfamilie und Beruf, weshalb sie auf das 3. Kind verzichten. Dabei profitiert die Gesellschaft fiskalisch von kinderreichen Familien, wenn die Kinder einen höheren Bildungsstand erreichen.

Daher kann ein höherer Familienzuschlag ab dem dritten Kind neben der juristischen Bedeutung auch ein langfristiger, familienpolitischer Beitrag sein, der niedrigen Geburtenrate in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Tatsächlich haben Zuwanderung und teilweise auch die höheren Geburtenraten bei Zuwanderern einen ausgleichenden Effekt bei der Geburtenrate. Dieser wird allerdings mit einer Reihe von Folgeproblemen bei der Integration eingekauft, was die Gesellschaft zusätzlich unter Spannung setzt und die Demokratie gefährdet.

Die Rechtsprechung möchte kinderreiche Beamte nicht besser stellen als andere, kinderreiche Familien. Der Politik ist es unbenommen, die Situation aller kinderreichen Familien besser zu stellen und so ein zwingend notwendiges Umdenken in der Familienpolitik zu erreichen.

Der jetzige Vorstoß der Kindergrundsicherung ist schon im Gesetzgebungsverfahren ordentlich zusammen gestutzt worden und scheint auf der Zielgerade leider als Rohrkrepierer zu enden.