@HochlebederVorgang,
Es gibt Rechtssprechung dazu, dass man Beamten ab dem dritten Kind nicht zumuten darf, dass der Beamte seinen persönlichen amtsangemessenen Standard senken muss, um das dritte, vierte und fünfte Kind versorgen zu können. Wenn man dieses Urteil genau nimmt, dann müssten allerdings die höheren Ämter ab dem dritten Kind mehr Zuschläge bekommen als die niedrigeren Ämter.
Die meisten hier regt das tatsächlich auf, dass man hier nur noch als Bedarfsgemeinschaft gesehen wird, und versucht wird, centgenau an der alleruntersten Grenze zu bleiben. Wertschätzung sieht anders aus! Allein die Annahme , dass das Partnereinkommen xxxx Euro beträgt und man nachweisen muss, wenn der Partner weniger verdient, ist eine Frechheit sondergleichen. Wo gibt es denn so etwas, dass man danach bezahlt wird, was der Partner bekommt?
Es gibt aber einige Wenige, die es einfach nicht kapieren und das ganz in Ordnung finden, was unsere Dienstherren machen. Das ist aber nicht die Mehrheit.