Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904627 times)

HochlebederVorgang

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13050 am: 26.07.2024 06:10 »
Anscheinend möchte - so entnehme ich es mittlerweile dem Forum - die Mehrheit der Beamten bedarfsgerecht, also wie Sozialhilfeempfänger, und nicht amtsangemessen besoldet werden. Insoweit schaufelt sich hier die Beamtenschaft ihr eigenes Grab.

Das System könnte ganz einfach sein. Klassische Familie als bisher geltendes Bild erhält eine amtsangemessene Alimentation und zwar ohne jegliche Zuschläge über die Grundbesoldung. Die Ausrichtung bei den Wohnkosten nach dem 95%-Perzentil ist für die Errechnung des absolut Mindesten zutreffend, ich bin als Beamter landesweit einsetzbar und werde es im hD auch. Darüber hinaus ist sich dann im Falle weiterer Kinder am Bedarf zu orientieren. So die klassische 2-Kind-Familie bisher Leitbild ist, so ist es ab 3 Kindern Privatvergnügen (ich habe im Übrigen auch mehr als zwei). D.h. für mich, dass ab dem 3. Kind der Bedarf der Grundsicherung ausreichend wäre. Diese Verpflichtung ergibt sich halt aus dem Beamtenverhältnis. Alle anderen müssten diesen Spaß privat zahlen.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13051 am: 26.07.2024 08:22 »
Anscheinend möchte - so entnehme ich es mittlerweile dem Forum - die Mehrheit der Beamten bedarfsgerecht, also wie Sozialhilfeempfänger, und nicht amtsangemessen besoldet werden. Insoweit schaufelt sich hier die Beamtenschaft ihr eigenes Grab.

Dem scheint leider so. Es will einem Teil der Beamtenschaft, aber auch der Politik, anscheinend nicht in den Kopf, dass die Bezüge so zu bemessen sind, dass sie mit Art. 33 (5) im vernehmen mit Art. 3 (1) vereinbar sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wiederkehrende Gerechtigkeitsdebatten führen zu rein gar nichts.

Es ist aber auch so, dass die Materie nicht trivial ist. Es hat bei mir mindestens 2 Jahre lesen und recherchieren gedauert, bis ich weg von dem Gerechtigkeitsempfinden gekommen bin. Dementsprechend müsste jeder Betroffenen viel Zeit investieren, um das Thema einigermaßen zu durchdringen. Ich möchte nicht Wissen wie viel Zeit Swen mit der Materie verbracht, bis er die Rechtsprechung des BVerfG so durchdrungen hat.
« Last Edit: 26.07.2024 08:35 von PolareuD »

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13052 am: 26.07.2024 08:44 »
Ich weiß ehrlich gesagt auf welche „überwiegende“ Mehrheit an Beiträgen er seine Beobachtung stützt, aber das Gegenteil ist der Fall. Vielleicht sollte er die 800 Seiten lesen. Die wenigsten wünschen sich wie eine Bedarfsgemeinschaft behandelt zu werden. Allerdings haben einige Foristen diesen Werdegang schon vor Jahren in diesem Thread befürchtet. Und nun wird es wohl bis auf weiteres so kommen - und das ist nur eines: erbärmlich.

RandomValue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13053 am: 26.07.2024 09:00 »
Freitag darf es auch mal weniger ernst zugehen:
Wie wäre es damit, das gesmate Leben "amtangemessen" zu alimentieren, im Sinne von: Dienstwohnungen/-Häuser, Dienstwagen oder "Fahrdienst", Verpflegung per Lieferung und Wäschedienst... klar ein Taschengeld muss auch noch drauf. Dann muss man nur definieren, welches Amt welche Leistungen bekommt.
Bridgerton/Royal family lässt Grüßen
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clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13054 am: 26.07.2024 09:21 »
@HochlebederVorgang,

Es gibt Rechtssprechung dazu, dass man Beamten ab dem dritten Kind nicht zumuten darf, dass der Beamte seinen persönlichen amtsangemessenen Standard senken muss, um das dritte, vierte und fünfte Kind versorgen zu können. Wenn man dieses Urteil  genau nimmt, dann müssten allerdings die höheren Ämter ab dem dritten Kind mehr Zuschläge bekommen als die niedrigeren Ämter.

Die meisten hier regt das tatsächlich auf, dass man hier nur noch als Bedarfsgemeinschaft gesehen wird, und versucht wird, centgenau an der alleruntersten Grenze zu bleiben. Wertschätzung sieht anders aus! Allein die Annahme , dass das Partnereinkommen xxxx Euro beträgt und man nachweisen muss, wenn der Partner weniger verdient,  ist eine Frechheit sondergleichen. Wo gibt es denn so etwas, dass man danach bezahlt wird, was der Partner bekommt?

Es gibt aber einige Wenige, die es einfach nicht kapieren und das ganz in Ordnung finden, was unsere Dienstherren machen. Das ist aber nicht die Mehrheit.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13055 am: 26.07.2024 10:12 »
Der Dienstherr soll doch den Passus "Eignung, Befähigung und fachliche Leistung" sowie "Bestenauslese" aus dem GG entfernen (oder wo es sonst noch stehen sollte).

Warum denn Laufbahnen, Laufbahnlehrgänge, Beurteilungen und sonstige Eingangsvoraussetzungen (Facharbeiter, Meister, Studium etc.) zum Beamtenberuf aufrechterhalten? Wenn geplant ist, als Besoldungskriterium Kinderanzahl und Wohnsitz einzuführen? Und evtl. sogar Partnereinkommen? Und wenn die maßgebliche "Grundbesoldung" und damit auch die späteren Pensionen anscheinen kaputtgemacht werden soll.

Das ist alles nur noch verrückt, und nicht mehr der Beamtenberuf, den ich vor langer Zeit im letzten Jahrhundert angetreten bin.





« Last Edit: 26.07.2024 10:19 von Pendler1 »

Durgi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13056 am: 26.07.2024 10:16 »
Jetzt kannst du gerne mal das Spielchen machen und schauen welcher Beamte zumindest mal das Brutto erreicht, was Netto das Existensminimum darstellen würde und wieviel du dann oben drauf legen müsstest damit der Beamte dann auch Netto genau das gleiche Existenzminimum hat, wie ein Bürgergeldempfänger.

Die Loesung kann doch nicht sein, den Bundeshaushalt weiter zu belasten und nun den Beamten noch mehr zu zahlen. Wir koennten auch sparen und das Buergergeld reduzieren bis die 15% Abstand erreicht sind.
Habt ihr euch mal durchgelesen, was ein Vorposter hier schrieb? Beamter und 'Frauchen geht noch ein bisschen arbeiten' und hat min. 10k netto im Monat mit 7 Kindern. Kannst du, resp. ihr euch vorstellen, was in der Wirtschaft passieren muss, dass du als Angestellter 10k netto nach Hause bringst? Ich seh ganz viele Krokodilstraenen der Aerzte gerade....

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13057 am: 26.07.2024 10:57 »
Die Loesung kann doch nicht sein, den Bundeshaushalt weiter zu belasten und nun den Beamten noch mehr zu zahlen. Wir koennten auch sparen und das Buergergeld reduzieren bis die 15% Abstand erreicht sind.
Habt ihr euch mal durchgelesen, was ein Vorposter hier schrieb? Beamter und 'Frauchen geht noch ein bisschen arbeiten' und hat min. 10k netto im Monat mit 7 Kindern. Kannst du, resp. ihr euch vorstellen, was in der Wirtschaft passieren muss, dass du als Angestellter 10k netto nach Hause bringst? Ich seh ganz viele Krokodilstraenen der Aerzte gerade....
[/quote]

Ich bin entsetzt!
1. Die Bemessung des Bürgergeldes hängt sicherlich von diversen Faktoren ab. Eine Kürzung vorzunehmen nur weil einige wenige Bezieher das ausnutzen, lehne ich mal strickt ab.
2. Die Einseitige Aufkündigung der Amtsangemessenen Alimentation mittels diversern verschachtelten Zuschlägen birgt halt auch Risiken. Vor allem dann wenn, wie du auch beschrieben hast, die Zuschläge bei 7 Kindern ins absurdum gehen. Nichtsdestotrotz muss halt der Abstand zur Mindestbesoldung und darauf aufbauend das Abstandsgebot eingehalten werden.

Das Problem ist doch nicht das es uns zu gut geht sondern vielmehr, dass es vielen Menschen in Deutschlands schlecht geht.
Zu hohe Steuerlast, niedriges Rentenniveau, kein richtiger Anreiz zum Arbeiten sind meiner Meinung das Problem.

Beamte und Soldaten sind halt auch keine Angestellten in der Wirtschaft und mitnichten vergleichbar!

beamtenjeff

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« Antwort #13058 am: 26.07.2024 11:01 »
Jetzt kannst du gerne mal das Spielchen machen und schauen welcher Beamte zumindest mal das Brutto erreicht, was Netto das Existensminimum darstellen würde und wieviel du dann oben drauf legen müsstest damit der Beamte dann auch Netto genau das gleiche Existenzminimum hat, wie ein Bürgergeldempfänger.

Die Loesung kann doch nicht sein, den Bundeshaushalt weiter zu belasten und nun den Beamten noch mehr zu zahlen. Wir koennten auch sparen und das Buergergeld reduzieren bis die 15% Abstand erreicht sind.
Habt ihr euch mal durchgelesen, was ein Vorposter hier schrieb? Beamter und 'Frauchen geht noch ein bisschen arbeiten' und hat min. 10k netto im Monat mit 7 Kindern. Kannst du, resp. ihr euch vorstellen, was in der Wirtschaft passieren muss, dass du als Angestellter 10k netto nach Hause bringst? Ich seh ganz viele Krokodilstraenen der Aerzte gerade....

Nicht persönlich nehmen, aber manche müssen hier echt mal zitieren lernen. Mir wurden hier schon wilde Beleidigungen gegenüber anderen Amtsträgern durch falsches zitieren unterstellt. Irgendwie ätzend.

beamtenjeff

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« Antwort #13059 am: 26.07.2024 11:12 »
Anscheinend möchte - so entnehme ich es mittlerweile dem Forum - die Mehrheit der Beamten bedarfsgerecht, also wie Sozialhilfeempfänger, und nicht amtsangemessen besoldet werden. Insoweit schaufelt sich hier die Beamtenschaft ihr eigenes Grab.

Dem scheint leider so. Es will einem Teil der Beamtenschaft, aber auch der Politik, anscheinend nicht in den Kopf, dass die Bezüge so zu bemessen sind, dass sie mit Art. 33 (5) im vernehmen mit Art. 3 (1) vereinbar sind. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wiederkehrende Gerechtigkeitsdebatten führen zu rein gar nichts.

Es ist aber auch so, dass die Materie nicht trivial ist. Es hat bei mir mindestens 2 Jahre lesen und recherchieren gedauert, bis ich weg von dem Gerechtigkeitsempfinden gekommen bin. Dementsprechend müsste jeder Betroffenen viel Zeit investieren, um das Thema einigermaßen zu durchdringen. Ich möchte nicht Wissen wie viel Zeit Swen mit der Materie verbracht, bis er die Rechtsprechung des BVerfG so durchdrungen hat.

Rechtsprechung hin oder her, wenn du hier mit Art. 3 (1) kommst, dann kann der Bund den Laden dicht machen, wenn sich alles an der 4-Kopf-Familie bei Mietstufe 7 orientiert. Wir sind in der Praxis eben nicht alle gleich vor dem Gesetz, ansonsten könnte man auch argumentieren, dass Bundesbedienstete nicht alle die gleichen Mietkosten haben und man für Bundesbeamte eine gesetzlich einheitliche Miete festlegen müsste, damit die gesetzlich festgelegte Amtsangemessenheit für alle gleichermaßen gewahrt bleibt. Ja, natürlich spielen Leistung und Eignung/Bildung eine Rolle bzgl. der Wahrnehmung eines Amtes und der Angemessenheit der Besoldung. Aber das kann nicht die gesamte Formel sein, denn ansonsten geht diese an der Realität vorbei.
« Last Edit: 26.07.2024 11:28 von beamtenjeff »

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13060 am: 26.07.2024 11:48 »
1.) Hauptbestandteil der Besoldung muss ein amtsangemessenes Grundgehalt sein, unter anderem um uns Beamte einigermaßen passgerecht in den Rest der (Angestellten-)Welt einzubetten.
2.) Über einen (allgemeinen!) Ortszuschlag kann man in meinen Augen gerne reden, schließlich sind auch die Gehälter von Angestellten in München höher als auf dem Land.
3.) Alles andere (exorbitante Familienzuschläge, Abschmelzungsbeträge, usw. usf.) ist absoluter Schwachsinn und resultiert einzig und allein aus den völlig unangemessenen und sachwidrigen Sparbemühungen der Besoldungsgesetzgeber.

Ich hoffe wirklich sehr, dass das BVerfG dem Spuk möglichst noch in diesem Jahr ein Ende setzen wird.

Darüber hinaus setze ich auf unsere demnächst startende „Forums-Sammelklage“ vor den Verwaltungsgerichten..

PolareuD

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« Antwort #13061 am: 26.07.2024 11:49 »
Letztendlich wird das BVerfG entscheiden, wann das BBesG mit Art. 33(5) GG und Art. 3(1) GG vereinbar ist. Das werde ich, im Glauben an unseren Rechtsstaat, ohne Probleme akzeptieren. Woher die dafür notwendigen Haushaltsmittel kommen, ist mir letztendlich gleichgültig.

Nur soviel als meine persönliche Meinung: Die Steuereinnahmen sollten in erster Linie für die volle Funktionsfähigkeit der öffentlichen Ordnung verwendet werden. Dies wurde leider in den letzten 3 Jahrzehnten zunehmend vernachlässigt (s. z.B. Schulsystem, Bundeswehr oder Deutsche Bahn u.a.). Gelder, die darüber hinaus zur Verfügung stehen, können dann gerne zur Finanzierung von parteipolitischen Ideologien genutzt werden.


Rheini

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« Antwort #13062 am: 26.07.2024 12:17 »
Jetzt kannst du gerne mal das Spielchen machen und schauen welcher Beamte zumindest mal das Brutto erreicht, was Netto das Existensminimum darstellen würde und wieviel du dann oben drauf legen müsstest damit der Beamte dann auch Netto genau das gleiche Existenzminimum hat, wie ein Bürgergeldempfänger.

Die Loesung kann doch nicht sein, den Bundeshaushalt weiter zu belasten und nun den Beamten noch mehr zu zahlen. Wir koennten auch sparen und das Buergergeld reduzieren bis die 15% Abstand erreicht sind.
Habt ihr euch mal durchgelesen, was ein Vorposter hier schrieb? Beamter und 'Frauchen geht noch ein bisschen arbeiten' und hat min. 10k netto im Monat mit 7 Kindern. Kannst du, resp. ihr euch vorstellen, was in der Wirtschaft passieren muss, dass du als Angestellter 10k netto nach Hause bringst? Ich seh ganz viele Krokodilstraenen der Aerzte gerade....

Die Lösung kann aber doch auch nicht sein, dass ein Beamter der voll seinen Dienst verrichtet, nur soviel bekommt, wie ein Bürgergeldempfänger. Die Höhe des Bürgergeldes wurde übrigens in der jüngeren Vergangenheit gerade vom BVerfG überprüft.

Und daraus entwickelt sich alles weitere. Mit was für einen Recht soll ein Beamter in einen Beförderungsamt nur unwesentlich mehr bekommen, als der Beamte mt der niedrigen Besoldungsgruppe. Oder wie willst Du die Mehrverantwortung usw, abbilden?

Und wenn der Bundeshaushalt so stark belastet ist das die Ausgaben nicht mehr vollumfänglich gedeckt sind, dann hat das BVerfG ja auch eine Lösung dazu gegeben. Die Lösung oder Notwendigkeit ist dann halt, dass alle sparen müssen. Also eben halt auch Du, ohne deine genaue Lebenssituation zu kennen. Es wird aber bei Dir auch Bereiche geben, an denen Du dich hier im Land gewöhnt hat, was aber nicht unbedingt extensiell ist. Da wird dann halt auch dran gespart. Was ncht geht ist halt, dass Du deine "Luxuszuwendungen" weiter erhälst und der Beamte dafür alleinig sparen darf.

Alexander79

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« Antwort #13063 am: 26.07.2024 12:55 »
Die Loesung kann doch nicht sein, den Bundeshaushalt weiter zu belasten und nun den Beamten noch mehr zu zahlen.
Warum?
Wir koennten auch sparen und das Buergergeld reduzieren bis die 15% Abstand erreicht sind.
Stimmt, könnte man ... mal schauen was dann das BVerfG dazu urteilt.

Es kann doch nicht sein das jemand arbeitet, egal ob Beamter oder Angestellter unterm Strich wesentlich weniger hat als ein Bürgergeldempfänger.
Das Arbeiter schlecht verdienen ist ihre "eigene Schuld", dann müssen halt die Gewerkschaften mal wirklich streiken.
Das aber der Staat mit seinen Beamten massivste Lohndumping begeht ist eben ein Verstoß gegen unsere Verfassung.

Und genau das ist der gravierende Unterschied.

DrStrange

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« Antwort #13064 am: 26.07.2024 14:05 »
Warum sollte bspw. derjenige der in FFM/HH/München von seinen Eltern ein Haus/Wohnung geerbt hat mehr bekommen, als der Pendler, der in eben jenen Städten arbeitet und ggf in seiner ländlichen Region aufgrund leerer Kommunalkassen mehr Auslagen für Kiga-Gebühren, Grundsteuer etc. hat?

Weil der Erbe in diesen Städten genügend Erbschaftssteuer gezahlt hat.
Im Übrigen geht das niemanden etwas an, ob die Hütte geerbt oder sonst was ist. Der hat dann einfach mal Glück gehabt. Und?