Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923438 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13080 am: 26.07.2024 17:39 »
Hallo Alle, (Beamten)

Was ist eigentlich mit den Bundesangestellten?

Meine Gattin war bis zur Rente TVÖD Bundesangestellte. Die schaut mir hier beim Forum über die Schulter und sagt: "Spinnen die jetzt ganz" (Bezügl. Kinder- und Wohnortzuschlägen).

Ich kann deiner Gattin nur beipflichten. Wie erwähnt befinden wir uns als Beamte nicht im luftleeren Raum.

Es gibt unter anderem (1) Selbstständige, (2) Angestellte in der Privatwirtschaft, (3) Angestellte im öffentlichen Dienst und (4) Beamte.

Die ersten beiden Gruppen verdienen in Ballungszentren mehr als auf dem flachen Land. Somit fände ich es nicht völlig an den Haaren herbeigezogen, wenn auch die Bezahlung von TVöD-Angestellten und Beamten eine (moderate) ortsbezogene Komponente enthielte.

Hingegen hat die Zahl der Kinder bei den ersten drei (!) Gruppen absolut keinerlei Auswirkung auf den Bruttoverdienst. Somit sollte in meinen Augen auch bei der vierten Gruppe (Beamte) die „Förderung“ zumindest der ersten beiden Kinder mehr oder weniger analog zu allen anderen erfolgen (Kindergeld, Steuerfreibeträge, kostenlose Kitas, usw. usf.).

Alles andere führt nur zu unsäglichen „Verwerfungen“, die man niemandem erklären kann und beispielsweise die Bild-Zeitung zu Hetzkampagnen animiert, um Neid und Missgunst gegenüber Beamten zu schüren..

Im Ergebnis dann Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag beantragen?

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13081 am: 26.07.2024 17:42 »
@Rheini

Das ist immer noch ein freies Land, und ich kann da "reinstellen" was ich möchte, und was nicht diskriminierend und beleidigend ist.

Ich möchte hier nur darstellen (falls es Dich nicht zu sehr enerviert), dass sich TVÖD Angestellte sehr wundern, was hier bei Beamtens abgeht.

Und wofür ich plädiere? Gleichklang in der Vergütung/Besoldung, was die Zulagen anbelangt.

Ich hofffe jetzt, dass Du nicht beleidigt bist.😁😊😂


bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13082 am: 26.07.2024 17:48 »
@Rheini

Das ist immer noch ein freies Land, und ich kann da "reinstellen" was ich möchte, und was nicht diskriminierend und beleidigend ist.

Ich möchte hier nur darstellen (falls es Dich nicht zu sehr enerviert), dass sich TVÖD Angestellte sehr wundern, was hier bei Beamtens abgeht.

Und wofür ich plädiere? Gleichklang in der Vergütung/Besoldung, was die Zulagen anbelangt.

Ich hofffe jetzt, dass Du nicht beleidigt bist.😁😊😂

Ist auch ein freies Forum. Wen es enerviert, kann das Forum verlassen..

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13083 am: 26.07.2024 17:50 »
@bebolus

Ja, diese voll bürokratische Beantragungswesen, blickt ja eh keiner mehr so richtig durch.

Traue ich mir als technischer Bundesbeamter a.D. zu sagen😁

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13084 am: 26.07.2024 17:58 »
@Rheini

Das ist immer noch ein freies Land, und ich kann da "reinstellen" was ich möchte, und was nicht diskriminierend und beleidigend ist.

Ich möchte hier nur darstellen (falls es Dich nicht zu sehr enerviert), dass sich TVÖD Angestellte sehr wundern, was hier bei Beamtens abgeht.

Und wofür ich plädiere? Gleichklang in der Vergütung/Besoldung, was die Zulagen anbelangt.

Ich hofffe jetzt, dass Du nicht beleidigt bist.😁😊😂

Ja klar ist es ein freies Land und jeder kann rein stellen was er möchte und ich bin nicht beleidigt, warum denn auch.

Und genau deshalb schreibe ich hier rein, dass deine Bekannte sich wundern darf/kann/möchte, mein Bekannter sich auch wundern darf/kann/möchte und ich darauf des weiteren auch meine Meinung äussere, dass weder deine noch meine Geschichte in irgendeiner Form Auswirkung auf die Besoldung der Beamten haben wird/darf.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13085 am: 26.07.2024 18:20 »
@Rheini

Jo, das hat keine Auswirkung auf die Besoldung der Beamten - da könnten wir ja auch das komplette Forum schließen😁 - das hat auch keine Auswirkung.

Und bei meiner "Bekannten" handelt es sich um das mir angetraute Eheweib - Gattin - verheiratete Partnerin - und TVÖD Angestellte in Rente.

Alles gut!

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13086 am: 26.07.2024 19:00 »
@Rheini

Das ist immer noch ein freies Land, und ich kann da "reinstellen" was ich möchte, und was nicht diskriminierend und beleidigend ist.

Ich möchte hier nur darstellen (falls es Dich nicht zu sehr enerviert), dass sich TVÖD Angestellte sehr wundern, was hier bei Beamtens abgeht.

Und wofür ich plädiere? Gleichklang in der Vergütung/Besoldung, was die Zulagen anbelangt.

Ich hofffe jetzt, dass Du nicht beleidigt bist.😁😊😂

Ja klar ist es ein freies Land und jeder kann rein stellen was er möchte und ich bin nicht beleidigt, warum denn auch.

Und genau deshalb schreibe ich hier rein, dass deine Bekannte sich wundern darf/kann/möchte, mein Bekannter sich auch wundern darf/kann/möchte und ich darauf des weiteren auch meine Meinung äussere, dass weder deine noch meine Geschichte in irgendeiner Form Auswirkung auf die Besoldung der Beamten haben wird/darf.

Aber wo könnte ich dann das schreiben, was ich schreiben möchte?

Amtsschimmel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13087 am: 26.07.2024 19:05 »
Warum sollte uns interessieren, was TVöD Angestellte verwundert? Meine Frau ist auch im TVöD. Wenn sie mir nun über die Schulter schaut und es eine Schweinerei findet, wie der Besoldungsgesetzgeber sich aus der Affäre zieht, hat das denselben anekdotischen Wert.
@Rheini

Das ist immer noch ein freies Land, und ich kann da "reinstellen" was ich möchte, und was nicht diskriminierend und beleidigend ist.

Ich möchte hier nur darstellen (falls es Dich nicht zu sehr enerviert), dass sich TVÖD Angestellte sehr wundern, was hier bei Beamtens abgeht.

Und wofür ich plädiere? Gleichklang in der Vergütung/Besoldung, was die Zulagen anbelangt.

Ich hofffe jetzt, dass Du nicht beleidigt bist.😁😊😂

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13088 am: 26.07.2024 19:46 »
Warum sollte uns interessieren, was TVöD Angestellte verwundert? Meine Frau ist auch im TVöD. Wenn sie mir nun über die Schulter schaut und es eine Schweinerei findet, wie der Besoldungsgesetzgeber sich aus der Affäre zieht, hat das denselben anekdotischen Wert.
@Rheini

Das ist immer noch ein freies Land, und ich kann da "reinstellen" was ich möchte, und was nicht diskriminierend und beleidigend ist.

Ich möchte hier nur darstellen (falls es Dich nicht zu sehr enerviert), dass sich TVÖD Angestellte sehr wundern, was hier bei Beamtens abgeht.

Und wofür ich plädiere? Gleichklang in der Vergütung/Besoldung, was die Zulagen anbelangt.

Ich hofffe jetzt, dass Du nicht beleidigt bist.😁😊😂

Zumal das Beamtentum ja auch genug Nachteile mit sich bringt, aber klar, wir leben in Zeiten in denen fast alle nur noch mit Stilaugen auf das Netto-Einkommen oder die Vermögenssituation eines jeden glotzen und urteilen - schlimm..

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13089 am: 26.07.2024 19:55 »
Das Problem stellt sich bei Angestellten doch gar nicht weil diese ja Bürgergeld zum aufstocken beantragen können.

Angestellter im ÖD + Bürgergeld sollte also genau so viel erhalten (da ja ein Teil des Gehalts nicht angerechnet wird) wie ein Beamter inkl. Zuschläge.


Meiner Meinung nach wird der Dienstherr seinen Angestellten sowieso nicht freiwillig mehr zahlen, wenn es zu einer Erhöhung der Beamtenbesoldung kommt. Was folgt dürften lange Streiks in der darauf folgenden Tarifrunde sein.
« Last Edit: 26.07.2024 20:02 von InternetistNeuland »

MaHa1710

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13090 am: 26.07.2024 21:25 »
Hallo Alle, (Beamten)

Was ist eigentlich mit den Bundesangestellten?

Meine Gattin war bis zur Rente TVÖD Bundesangestellte. Die schaut mir hier beim Forum über die Schulter und sagt: "Spinnen die jetzt ganz" (Bezügl. Kinder- und Wohnortzuschlägen).



Ich möchte mal kurz meinen Senf dazu beitragen.. Ich bin auch Soldat und beziehe seit mehreren Jahren sowohl Wohngeld als auch Kinderzuschlag.
A5 Mietenstufe 2 verheiratet mit 4 Kindern, Frau ist gerade bei den Kindern. Jeder verdiente Euro würde uns beim Wohngeld angerechnet werde, daher würde sie auf +- 0 kommen wenn sie arbeiten gehen würde. Noch dazu die Leistungen aus dem Bildungs und Teilhabepaket. Noch dazu gibt es keine KiTa Plätze die es ermöglichen das meine Frau Vollzeit arbeiten gehen würde.
Über Teilzeit brauchen wir erst finanziell nicht sprechen..
Die Bundeswehr werde ich nächstes Jahr trotz FOR und abgeschlossene Ausbildung verlassen da die Weiterbildungsmöglichkeiten Regional eine Katastrophe sind.


Ich kann deiner Gattin nur beipflichten. Wie erwähnt befinden wir uns als Beamte nicht im luftleeren Raum.

Es gibt unter anderem (1) Selbstständige, (2) Angestellte in der Privatwirtschaft, (3) Angestellte im öffentlichen Dienst und (4) Beamte.

Die ersten beiden Gruppen verdienen in Ballungszentren mehr als auf dem flachen Land. Somit fände ich es nicht völlig an den Haaren herbeigezogen, wenn auch die Bezahlung von TVöD-Angestellten und Beamten eine (moderate) ortsbezogene Komponente enthielte.

Hingegen hat die Zahl der Kinder bei den ersten drei (!) Gruppen absolut keinerlei Auswirkung auf den Bruttoverdienst. Somit sollte in meinen Augen auch bei der vierten Gruppe (Beamte) die „Förderung“ zumindest der ersten beiden Kinder mehr oder weniger analog zu allen anderen erfolgen (Kindergeld, Steuerfreibeträge, kostenlose Kitas, usw. usf.).

Alles andere führt nur zu unsäglichen „Verwerfungen“, die man niemandem erklären kann und beispielsweise die Bild-Zeitung zu Hetzkampagnen animiert, um Neid und Missgunst gegenüber Beamten zu schüren..

Im Ergebnis dann Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag beantragen?

SwenTanortsch

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« Antwort #13091 am: 27.07.2024 10:56 »
Vielleicht hilft es euch in eurer Diskussion, was ich soeben auf der Seite der niedersächsischen Landesbeamten verfassungsrechtlich zur Familienalimentation und daraus abgeleitet über deren in Niedersachsen erfolgte gesetzliche Regelung geschrieben habe:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122255.255.html

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13092 am: 27.07.2024 18:27 »
Hallo Swen, schön wieder von Dir zu lesen. Bei dem Vergleich zu den niedersächsischen Zuschläge für Kinder und dem Bezug zur Düsseldorf Tabelle müsste doch noch Berücksichtigung finden, dass die zuschlagsbeträge Bruttobeträge darstellen und der tatsächliche Unterhalt (vom) Netto zu gewähren ist, oder betrachte ich hierbei etwas falsch? LG

BVerfGBeliever

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« Antwort #13093 am: 27.07.2024 20:01 »
Ich möchte mal kurz meinen Senf dazu beitragen.. Ich bin auch Soldat und beziehe seit mehreren Jahren sowohl Wohngeld als auch Kinderzuschlag.
A5 Mietenstufe 2 verheiratet mit 4 Kindern, Frau ist gerade bei den Kindern. Jeder verdiente Euro würde uns beim Wohngeld angerechnet werde, daher würde sie auf +- 0 kommen wenn sie arbeiten gehen würde. Noch dazu die Leistungen aus dem Bildungs und Teilhabepaket. Noch dazu gibt es keine KiTa Plätze die es ermöglichen das meine Frau Vollzeit arbeiten gehen würde.
Über Teilzeit brauchen wir erst finanziell nicht sprechen..
Die Bundeswehr werde ich nächstes Jahr trotz FOR und abgeschlossene Ausbildung verlassen da die Weiterbildungsmöglichkeiten Regional eine Katastrophe sind.

Vielen Dank für dein "Beispiel aus der Praxis". Es deckt sich gut mit dem aktuellen Berliner Urteil im Nachbarthread, nach dem die Besoldung einer verköpfigen Beamtenfamilie in der untersten Besoldungsgruppe im betrachteten Zeitraum jeweils rund 30% (!) zu niedrig war.

Somit lautet die Lösung:
1.) Anhebung ALLER Grundgehälter, so dass ihr den Unterhalt für dich, deine Frau und deine ersten beiden Kinder "überwiegend" daraus bestreiten könnt (siehe Swens verlinkte Beiträge).
2.) Angemessene Zuschläge ab dem dritten Kind (wie vom BVerfG vorgegeben).


P.S. Ich finde dein Beispiel in mehrfacher Hinsicht skandalös (Beispiel: "Jeder zusätzlich verdiente Euro würde beim Wohngeld angerechnet werden") und hoffe wirklich inständig, dass das BVerfG hier bald mal durchgreift und die Besoldungsgesetzgeber zu einem radikalen Umdenken zwingt..

Löwenstein

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« Antwort #13094 am: 27.07.2024 20:04 »
Nachzahlungen ab welchem Jahr rückwirkend, wann und wieviel € ca.?