@ PublicHeini:
Da bin ich bei dir. Aktuell ist der Entwurf des BBVAngG ein Widerspruch in sich.
Er stellt Eingangs fest, dass die derzeitige Besoldung nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht.
Dann kommt der "goofy move".... Man erdenkt sich einen Regelung, die letztendlich dafür sorgt, dass einige Beamte sogar noch schlechter dastehen, als vorher.
Nimmt man den oder die unverheiratete Person ohne Kinder, die zusätzliche noch auf dem Land (Wohngeldstufe I - II) lebt, dann bekommt die nicht einen Cent mehr.
Die Schlechterstellung erfolgt dann durch den geplanten Wegfall der FamZ Stufe I.
Hinzu kommt die Möglichkeit, das diese/r Beamte ggf. schon 1-3 Erfahrungsstufen erdient hat, jetzt aber einen neue/n Kollegin/en bekommt, frisch aus dem Studium, der/die das selbe Gehalt bekommt.
Ich verstehe nicht, auch nicht im Hinblick auf die eindeutig erkennbare fiskalpolitische Motivation, wie man so eine Grütze erdenken kann.