Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995993 times)

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 808
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13140 am: 30.07.2024 08:41 »
Ich möchte einmal spekulieren warum die Verfahren zur Beamtenbesoldung beim BVerfG so lange dauern:
1. Swen meint, weil es sich um eine schwierige Rechtsmaterie handelt. Mir sagte einmal ein Vorsitzender Richter
    eines Verwaltungsgerichts, die schwierigste Rechtsmaterie im Verwaltungsrecht sei das Atomrecht, gefolgt vom
    Erschließungsbeitragsrecht. Anhand der bisherigen Rechtsprechung zur Beamtenbesoldung, sehe ich keine so
    großen Schwierigkeitsgrade. Es darf also weiter spekuliert werden.
2. Wegen der immensen fiskalischen Auswirkungen. Die fiskalische Situation ist ja bereits äußerst angespannt.
3. Wegen der zu erwartenden Entrüstung in der Öffentlichkeit.
4. Wegen der angespannten politischen Lage vor wichtigen Wahlen, um das Thema nicht zum Wahlkampfthema
    zu machen.
5. Wegen großer Uneinigkeit seitens der Richter über die weitere Entwicklung der Beamtenbesoldung. Vielleicht
    wollen einige eine neue Dogmatik und andere wollen diese beibehalten.
6. Großer Druck seitens der Politik. Natürlich nicht offensichtlich, aber indirekt.
7. Die Richter bereiten etwas ganz Großes vor, z.B. Streikrecht bei offensichtlich, vorsätzlichem Verfassungsbruch,
    wie bei Art. 20 Abs. 4 GG. Jedem Deutschen ist es erlaubt, gegen Bedrohungen der freiheitlich-demokratischen
    Grundordnung vorzugehen und die Verfassung auch gewaltsam zu verteidigen.

Angesichts der unnatürlichen Dauer der Entscheidungen und des Nichtbeherrschen des Themas mit einer ausufernden Gesetzgebung, die teilweise nur noch als lächerlich empfunden wird, braucht sich niemand wundern, wenn  (wilde) Spekulationen um sich greifen. Das ist es wahrscheinlich, was Battis mit Verfassungskrise und Beschädigung der Autorität des BVerfG meint.
Eine Verfassungskrise besteht, wenn sich die Legislative bewusst nicht an die Rechtsprechung des BVerfG hält. Davon sind wir nicht mehr weit entfernt.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 808
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13141 am: 30.07.2024 08:47 »
Ich würde aber auch erwarten, dass die Gewerkschaften an der Front tätig werden. Insbesondere würde ich es für geboten halten, dass Musterklagen von Beamten in unterschiedlichen Lebenssituationen, nämlich, Singles, kinderlose Paare, Familien mit zwei Kindern und Familien mit 3+ Kindern, Beamte jeweils aus den Mietstufen 1,2 bzw. 6,7 durch die Gewerkschaften finanziert werden und aus den unterschiedlichen Laufbahnen. Die Gewerkschaften könnten da sogar zusammen arbeiten.  Das ist ein überschaubarer finanzieller Einsatz und bringt große rechtliche Klarheit!

Manche Gewerkschaften sind in dieser Frage dermaßen zurück haltend, dass man sich schon fragt, auf welcher Seite die denn stehen.

Genau. Besonders tut sich da der Bayerische Beamtenbund hervor. Der Vorsitzende ist von der CSU. Ich denke mittlerweile, dass es sehr nachteilig ist, wenn führende Gewerkschafter einer Partei angehören, noch dazu der langjährigen Regierungspartei.

HlMatthäus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13142 am: 30.07.2024 08:54 »
Die Verbände können ja auch nur tätig werden, wen deren Mitglieder selbst gegen das BBesG vorgehen wollen und eine Individualverfassungsbeschwerde initiieren.
Denn auch wenn i.G. auch juristische personen eine solche beginnen können, muss eine Betroffenheit an sich vorliegen. Da ein Verband jedoch nicht nach BBesG besoldet wird, sondern ggf. lediglich die Mitglieder, ist es an diesen, den Gang nach Karlsruhe zu bestreiten.

Aber wofür ist denn dann meine "Gewerkschaft" da wenn nicht für so etwas? Es spielt doch gar keine Rolle woher der Gewerkschafter sein Geld bekommt. Wenn er mich vertreten soll dann muss ich erwarten können, dass er weiß wie ICH bezahlt werde und es ist auch die ureigenste Aufgabe der Gewerkschaft für besser Arbeitsbedingungen zu sorgen. Zu diesen Bedingungen gehört nun mal die Bezahlung. Und wenn die Gewerkschaft feststellt, dass mit meiner Bezahlung etwas nicht stimmt, dann ist es die Aufgabe der Gewerkschaft dagegen vorzugehen. Die Form ist mir vollkommen egal. Wenn verhandeln nichts bringt, dann muss geklagt werden wenn es der einzige Weg ist der noch offen ist. Die Gewerkschaften hätten ihre Mitglieder darüber informieren müssen, dass hier ein gewaltiger Missstand herrscht. Im nächsten Atemzug hätte man anbieten können Leute für eine Musterklage zu suchen und alle Mitglieder auffordern können sich in Form einer Sonderumlage von X€ zu beteiligen. Der BDZ ist gar nicht mal so ein kleiner Laden mit ca. 25.000 Mitgliedern. Da hätte man schon was drehen können wenn man denn wollte.
Zu der Sache mit der Bezahlung der Gewerkschafter. Bei uns ist es eben nicht so, dass man sein Geld von woanders her bekommt. Ich weiß aus Gesprächen mit den Mitgliedern und auch zB Kreisverbandsvorsitzenden, dass diese zum Teil nicht mal eine Freistellung erhalten um ihre Arbeit in der Gewerkschaft (was auch immer das sein soll) zu machen. Die werden natürlich ganz normal weiter besoldet Ax und sitzen auf nem ganz normalen Posten und machen da ihre Arbeit und nebenbei das Gewerkschaftsgeschäft. Ich denke auch, dass es Angestellte gibt die normal bezahlt werden aber auf den Ottonormalgewerkschafter trifft das bei uns nicht zu. Von daher sollte es ja auch in deren Interesse sein, dass sich da was tut. Ich weiß nur, dass ich niemals in meinem ganzen Leben dort eintreten werde nach so einer Antwort. So geht man nicht mit Menschen und schon gar nicht mit Kollegen bzw. potenziellen Mitgliedern um. Auf ein Gespräch mit örtlichen Vertretern kann ich verzichten, denn das sind bei uns wirklich die mit Abstand unfähigsten und opportunistischsten Menschen die ich kenne. Die fahren alle zwei Jahre für umme mit nach Berlin zum saufen und das war´s. Verschwendeter Sauerstoff wäre das.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 227
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13143 am: 30.07.2024 09:40 »
Ich würde ja erstmal Mitglied bei der entsprechenden Interessenvertretung werden, bevor ich mich über offizielle Kanäle an diese Interessenvertretung wende, in einer Angelegenheit, in der es darum geht, dass diese meine Interessen vertreten soll. Aber that's just me.

Nun haben wir 877 Seiten erreicht. Vor etlichen Seiten habe ich mich zusammen mit einem anderen (sehr  kreativen und einfallsreichen) Mitforisten über Johann Ende und die Unendliche Abstimmung lustig gemacht.. Nun wage ich die steile These, dass wir Seite 1.000 erreicht haben werden ohne auch nur einen Cent Nachzahlung oder Erhöhung, die auf die aA zurückgehen, erhalten zu haben.

HlMatthäus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13144 am: 30.07.2024 09:48 »
Ich würde ja erstmal Mitglied bei der entsprechenden Interessenvertretung werden, bevor ich mich über offizielle Kanäle an diese Interessenvertretung wende, in einer Angelegenheit, in der es darum geht, dass diese meine Interessen vertreten soll. Aber that's just me.

Nun haben wir 877 Seiten erreicht. Vor etlichen Seiten habe ich mich zusammen mit einem anderen (sehr  kreativen und einfallsreichen) Mitforisten über Johann Ende und die Unendliche Abstimmung lustig gemacht.. Nun wage ich die steile These, dass wir Seite 1.000 erreicht haben werden ohne auch nur einen Cent Nachzahlung oder Erhöhung, die auf die aA zurückgehen, erhalten zu haben.

Bevor ich irgendwas kaufe sollte ich wissen was es kann. Sonst ist es rausgeschmissenes Geld oder ich bin danach enttäuscht. Meine Frau habe ich ja auch nicht geheiratet bevor ich sie kennengelernt habe, sondern umgekehrt. Um es in deinen Worten zu sagen: That´s just me. Kann jeder halten wie er will. Wenn die "Gewerkschaft" klagen würde wäre mein Mitgliedsantrag sofort ausgefüllt. Das ist aber der Grund warum ich "Gewerkschaft" immer in Anführungsstrichen schreibe. Weil es keine sind. Und reden sollte mit allen erlaubt sein, auch wenn man nicht Mitglied in irgendwas ist. Ansonsten hat es den Anschein einer Sekte.

Und zu deiner Aussage mit den 1.000 Seiten. Multiplizier das mit 4 dann kommen wir schon eher hin  ;)

rs

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 41
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13145 am: 30.07.2024 09:53 »
Also der DBB MV hat angekündigt, "einige" Klagen zu begleiten und - wenn ich es richtig verstanden habe - auch zu finanzieren. Im Rahmen der geringen finanziellen Möglichkeiten, die es hier gibt, finde ich das gut.

Warzenharry

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 361
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13146 am: 30.07.2024 10:15 »
@HlMatthäus

Nochmal: Die Gewerkschaft KANN nicht klagen. Sie kann begleiten und ggf. einen Rechtsbeistand stellen, sofern einer der Gewerkschaftsmitglieder die Voraussetzungen dafür erfüllt und sich bereit erklärt dies zu tun.
Klagen müssen die einzelnen Personen. That's the problem

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 428
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13147 am: 30.07.2024 10:34 »
Als Außenstehendem drängt sich mir ebenfalls der Eindruck auf, dass die meisten Gewerkschaften und Verbände bezüglich unseres Themas bisher mehr oder weniger "versagt" haben (auf mehreren Ebenen).

Viele scheinen die Relevanz und Tragweite des Themas nicht mal im Ansatz begriffen zu haben oder stellen sich bewusst "doof", was natürlich noch deutlich schlimmer wäre.

Willkürliches Beispiel: "Wir sehen darin viele positive Regelungen" (Zitat der Gewerkschaft der Polizei zum unsäglichen letztjährigen Gesetzentwurf, siehe https://www2.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/de_update-beamtenbesoldung).

Löbliches Gegenbeispiel ist die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes, die den Entwurf nach allen Regeln der Kunst "auseinandergenommen" hat, siehe https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023.

Unknown

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 470
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13148 am: 30.07.2024 10:42 »
Als Außenstehendem drängt sich mir ebenfalls der Eindruck auf, dass die meisten Gewerkschaften und Verbände bezüglich unseres Themas bisher mehr oder weniger "versagt" haben (auf mehreren Ebenen).

Viele scheinen die Relevanz und Tragweite des Themas nicht mal im Ansatz begriffen zu haben oder stellen sich bewusst "doof", was natürlich noch deutlich schlimmer wäre.

Willkürliches Beispiel: "Wir sehen darin viele positive Regelungen" (Zitat der Gewerkschaft der Polizei zum unsäglichen letztjährigen Gesetzentwurf, siehe https://www2.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/de_update-beamtenbesoldung).

Löbliches Gegenbeispiel ist die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes, die den Entwurf nach allen Regeln der Kunst "auseinandergenommen" hat, siehe https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023.
Meiner Meinung nach sind sich die Verbände sehr wohl bewusst, welche Dynamik und Sprengkraft das Thema hat. Allerdings sind sie viel zu feige, das heisse Eisen anzufassen, weil es ein "Kampf" für eine Sache für viele Jahre bedeutet. Das könnte ebenso, die Beziehungen zum parlamentarischen Raum aufgrund der fiskalischen Tragweite komplett zerstören. Des Weiteren muss man den Mitgliedern konstant weitere Verbesserungen servieren und die würden aufgrund der langen Verfahrenszeiten wahrscheinlich auf Eis liegen, das beste Beispiel ist der DBwV. Da ist bezüglich amtsangemessene überhaupt nichts gekommen, weil, so vermute ich, der Fokus auf Verbesserungen für Soldaten ausserhalb des fiskalischen Raumes liegen.
Ich würde mal behaupten, wenn die amtsangemessene Alimentation kommt, werden die Beamten von den Tarifverhandlungen entkoppelt werden, weil deren Besoldung am Bürgergeldsatz bemessen wird.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 808
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13149 am: 30.07.2024 11:00 »
Auch der Thüringische Beamtenbund ist löblich hervorzuheben, mit Musterwidersprüchen und Klagebegleitungen und FAQs für das Klageverfahren. Es geht auch anders.

HlMatthäus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13150 am: 30.07.2024 11:15 »
@HlMatthäus

Nochmal: Die Gewerkschaft KANN nicht klagen. Sie kann begleiten und ggf. einen Rechtsbeistand stellen, sofern einer der Gewerkschaftsmitglieder die Voraussetzungen dafür erfüllt und sich bereit erklärt dies zu tun.
Klagen müssen die einzelnen Personen. That's the problem

Das ist doch Haarspalterei. Du weißt was ich meine. Die "Gewerkschaft" muss hier Federführend sein. Egal in welcher Form auch immer. Es kann nicht noch die Aufgabe eines jeden einzelnen Beamten sein, ein verfassungsrechtliches Gutachten über seine Besoldung zu schreiben. Dafür ist die "Gewerkschaft" da um dies zu beurteilen. Aber man sollte seinen Mitgliedern reinen Wein einschenken und sie mit allem Unterstützen was man hat, bis eben hin zur Klage.

Warzenharry

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 361
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13151 am: 30.07.2024 11:30 »
Ich sehe deine Punkt und teile diesen. Jedoch ist die Gesetzeslage nun mal, wie sie ist.

Derjenige, der eine Individualverfassungsbeschwerde einreichen möchte, muss auch selbst in seinen Rechten verletzt sein.

Somit muss ein Betroffener klagen. Idealerweise helfen die Gewerkschaften, und da sehe es genau wie du, bei Erstellung der IVB und stellen auch einen Rechtsbeistand, der die klagenden Mitglieder vor dem BVerfG vertritt.

Dass duies anscheinend nicht vorgsehen ist, lässt sehr tief blicken. Gleiches gilt auch für die bereits genannte schlechte, bis nicht vorhandene Weitergabe der Sachlage an die Mitglieder.

Hoffen wir einfach, dass was passiert.

SachbearbeiterRalle

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13152 am: 30.07.2024 11:40 »
Wie lange wird jetzt schon über die ganze Geschichte diskutiert? Eines "Rechtsstaates" unwürdig.

Ich bin tatsächlich gespannt ob jetzt zeitnah der Emtwurf kommt und vielleicht bereits (wie ich vermute) ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt.

Der Entwurf aus dem Januar 2023 war Müll. Jedoch wurde ja von einem Mitforisten ein Screenshot mit der Entwurfsfassung des AEZ mit erheblich höheren AEZ Sätzen (verglichen mit der Januar 2023 Fassung) gepostet.

War glaube ich im Oktober 2023.

In meinem Fall waren dass sogar (Verheiratet, 1 Kind, Wohnstufe 3 um die 400,00 € abzgl. Abschmelzbetrag also ca. 270 €. Würde ich mittlerweile auch nehmen :)

Wenn man jetzt noch die Nachzahlungsbeträge seit 2021 berücksichtigt kommt da eine nette Summe zusammen.

BRUBeamter

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 210
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13153 am: 30.07.2024 12:03 »
Wie lange wird jetzt schon über die ganze Geschichte diskutiert? Eines "Rechtsstaates" unwürdig.

Ich bin tatsächlich gespannt ob jetzt zeitnah der Emtwurf kommt und vielleicht bereits (wie ich vermute) ab dem 01.01.2025 in Kraft tritt.

Der Entwurf aus dem Januar 2023 war Müll. Jedoch wurde ja von einem Mitforisten ein Screenshot mit der Entwurfsfassung des AEZ mit erheblich höheren AEZ Sätzen (verglichen mit der Januar 2023 Fassung) gepostet.

War glaube ich im Oktober 2023.

In meinem Fall waren dass sogar (Verheiratet, 1 Kind, Wohnstufe 3 um die 400,00 € abzgl. Abschmelzbetrag also ca. 270 €. Würde ich mittlerweile auch nehmen :)

Wenn man jetzt noch die Nachzahlungsbeträge seit 2021 berücksichtigt kommt da eine nette Summe zusammen.


Ich gönne dir deine Nachzahlung aber das ist doch genau der falsche Weg und hat mit amtsangessener Besoldung nichts zu tun. Der Bund zögert alles so lange wie möglich alles hinaus und speist dann einige wenige Beamte mit seltsamen Zulagen ab. Die geben sich dann halt zufrieden nach dem Motto "Besser als gar nichts!"

Traurige Welt.

Die Ampel hat jetzt schon die zweite Klatsche vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Alle guten Dinge sind drei!!!

Es bleibt spannend.....

matzl

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13154 am: 30.07.2024 12:47 »

Die Ampel hat jetzt schon die zweite Klatsche vom Bundesverfassungsgericht bekommen. Alle guten Dinge sind drei!!!

Es bleibt spannend.....

Hat sie nicht! Das Bundeswahlgesetz 2023 ist mit der Verfassung vereinbar. Lediglich die 5% Hürde ist es unabhängig der Grundmandatsklausel nicht. Aber die 5% Hürde ist keine Erfindung der Ampel.
In der Begründung geht das BVerfG sehr genau darauf ein, was möglich wäre um die 5% Hürde verfassungsgemäß zu gestalten.