Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922405 times)

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13170 am: 31.07.2024 10:58 »
So what??

Bei den von Dir zitierten Sachverhalten haben die Betroffenen Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche wurden ruhend gestellt. Das man hierbei ein Rudnschreiben zitiert bedeutet rechtliche gar nichts. Rechtswirksam ist also noch gar nichts. Mit Inkraft treten des neuen Gesetzes werden diese Widersprüche negativ beschieden und dann bleibt der Klageweg. Für die Leute, die Widerspruch eingelegt haben!!

Die Leute, die gar keinen Widerspruch eingelegt haben können sich aber auch auf gar nichts berufen. Wie andreb schrieb kann ein Rundschreiben mit einem Federstrich aufgehoben werden. Sich also auf ein Rundschreiben berufen, obwohl man keinen Widerspruch eingelegt hat, funktioniert also nicht. Keine Außenwirkung. Der Beamte ist nicht Adressat des Rundschreibens. Übrigens weise ich mal kurz auf die Überschrift des Rundschreibens hin: Umgang mit erhobenen Widersprüchen bzw. geltend gemachten Ansprüchen Der der nichts erhoben hat geht leer aus!

Du kannst es Dir gerne weiter schön reden, aber es entspricht leider nicht der Realität. Beamte treffen erhöhte Sorgfaltspflichten. Hierbei wird nicht unterschieden, um welche Art von Beamten es sich handelt.

Wir können uns gerne nächstes Jahr noch einmal unterhalten, falls bis dahin überhaupt was passiert sein sollte ;-)

Sorry, aber was für ein Quatsch - Selbstverständlich hat dieses Rundschreiben bestand! Der einzige Unterschied besteht darin, dass es (wie du selbst beschrieben hast) einen signifikanten Unterschied zum Widerruf gibt.

Das BMI hat mittels Rundschreiben auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Darauf kann man sich sehr wohl berufen und kein Gericht wird sagen..... Ja, das war halt ein schlauer Trick vom BMI, um die Nachzahlungen zu vermeiden und nun hat das BMI das Rundschreiben widerrufen und alle haben Pech gehabt.... Schwachsinn!
Sobald es aber ein neues "Reparaturgesetz" zur Amtsangemessenen Besoldung gibt, sollte man lieber vorher die Widersprüche eingelegt haben ansonsten ändert sich die Sachlage zum Rundschreiben.

Die Sorgfaltspflicht für Beamte bezieht sich auf Besoldungsbestandteile und vor allem auf Überzahlungen - Sprich ich erhalte eine Zulage die mir den grunde nach gar nicht zustehen würde oder mir fehlt ein Besoldungsbestandteil und es fällt mir nach 5 Jahren auf.
Diese Sorgfaltspflicht greift allerdings nicht, ob eine Besoldung amtsangemessen ist oder halt auch nicht.


BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13171 am: 31.07.2024 11:05 »
Ich könnte mir ebenfalls vorstellen, dass es in etwa wie folgt ablaufen könnte:

1.) Irgendwann wird ein neues Besoldungsgesetz beschlossen.
2.) Darin enthalten ist beispielsweise irgendein abstruser AEZ (überspitzt formuliert: "Alle Beamte mit 7 Kindern in Mietstufe 7 bekommen DreiEuroFuffzig zusätzlich, alle anderen bekommen nichts").
3.) Der Gesetzgeber behauptet dennoch, damit die Verfassungswidrigkeit beseitigt zu haben, zahlt die DreiEuroFuffzig rückwirkend ab 2021 und erachtet die Angelegenheit damit als erledigt.

Ergebnis:
- Alle Beamte, die KEINEN Widerspruch eingelegt haben, bekommen gegebenenfalls die DreiEuroFuffzig (auch rückwirkend ab 2021), haben darüber hinaus aber keinerlei weitere Möglichkeiten und können sich insbesondere auch NICHT mehr auf das Rundschreiben berufen, da es aus Sicht des Gesetzgebers ja eingehalten wurde.
- Alle Beamte, die Widerspruch eingelegt haben, sind weiterhin "im Spiel" und können beispielsweise klagen, spätestens wenn die zunächst ruhend gestellten Widersprüche ablehnend beschieden werden.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13172 am: 31.07.2024 11:11 »
Ich könnte mir ebenfalls vorstellen, dass es in etwa wie folgt ablaufen könnte:

1.) Irgendwann wird ein neues Besoldungsgesetz beschlossen.
2.) Darin enthalten ist beispielsweise irgendein abstruser AEZ (überspitzt formuliert: "Alle Beamte mit 7 Kindern in Mietstufe 7 bekommen DreiEuroFuffzig zusätzlich, alle anderen bekommen nichts").
3.) Der Gesetzgeber behauptet dennoch, damit die Verfassungswidrigkeit beseitigt zu haben, zahlt die DreiEuroFuffzig rückwirkend ab 2021 und erachtet die Angelegenheit damit als erledigt.

Ergebnis:
- Alle Beamte, die KEINEN Widerspruch eingelegt haben, bekommen gegebenenfalls die DreiEuroFuffzig (auch rückwirkend ab 2021), haben darüber hinaus aber keinerlei weitere Möglichkeiten und können sich insbesondere auch NICHT mehr auf das Rundschreiben berufen, da es aus Sicht des Gesetzgebers ja eingehalten wurde.
- Alle Beamte, die Widerspruch eingelegt haben, sind weiterhin "im Spiel" und können beispielsweise klagen, spätestens wenn die zunächst ruhend gestellten Widersprüche ablehnend beschieden werden.

So sieht es aus, das ist vollkommen korrekt.

jeto

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13173 am: 31.07.2024 11:17 »
Da bliebe in diesem Fall dann wieder nur der Widerspruch hiergegen, oder?

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13174 am: 31.07.2024 11:17 »
Ich könnte mir ebenfalls vorstellen, dass es in etwa wie folgt ablaufen könnte:

1.) Irgendwann wird ein neues Besoldungsgesetz beschlossen.
2.) Darin enthalten ist beispielsweise irgendein abstruser AEZ (überspitzt formuliert: "Alle Beamte mit 7 Kindern in Mietstufe 7 bekommen DreiEuroFuffzig zusätzlich, alle anderen bekommen nichts").
3.) Der Gesetzgeber behauptet dennoch, damit die Verfassungswidrigkeit beseitigt zu haben, zahlt die DreiEuroFuffzig rückwirkend ab 2021 und erachtet die Angelegenheit damit als erledigt.

Ergebnis:
- Alle Beamte, die KEINEN Widerspruch eingelegt haben, bekommen gegebenenfalls die DreiEuroFuffzig (auch rückwirkend ab 2021), haben darüber hinaus aber keinerlei weitere Möglichkeiten und können sich insbesondere auch NICHT mehr auf das Rundschreiben berufen, da es aus Sicht des Gesetzgebers ja eingehalten wurde.
- Alle Beamte, die Widerspruch eingelegt haben, sind weiterhin "im Spiel" und können beispielsweise klagen, spätestens wenn die zunächst ruhend gestellten Widersprüche ablehnend beschieden werden.

In dem von Dir beschrieben Fall werden die Widersprüche eben nicht ablehnend beschieden, da ja das Besoldungsgesetz künftig eine (in den Augen des Gesetzgebers) amtsangemessen Alimentation und ggf. Nachzahlungen ermöglicht.
Falles nichts gibt, weil die 7 Kinder und Mietstufe 7 nicht zutrifft, Pech.
Damit ist der Klageweg verbaut, es sei denn man legt erneut Widerspruch gegen die Besoldung ein.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13175 am: 31.07.2024 11:22 »
Da bliebe in diesem Fall dann wieder nur der Widerspruch hiergegen, oder?

Korrekt!

HlMatthäus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13176 am: 31.07.2024 12:44 »
Als kleine Randinformationan an alle Kollegen die denken, dass es den "Gewerkschaften" wichtig ist was hier seit Jahren diskutiert wird:

Ich habe bei meiner angeblichen Interessenvertretung (als Zöllner klassisch BDZ, Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft) nachgefragt, ob es möglich ist ein Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden zu bekommen um ihn auf diese Thematik und die angestrebte Klage im anderen Thread hinzuweisen. Hier die Antwort:

"vielen Dank für die Anfrage.

Wir sehen keine Notwendigkeit für ein Telefongespräch, da Sie kein Mitglied in unserer Gewerkschaft sind.
Bitte setzen Sie sich bezüglich einer Mitgliedschaft mit dem Bezirksverband Württemberg in Verbindung.
Die Kontaktdaten finden Sie unter:   https://www.bdz.eu/bezirksverbaende/wuerttemberg/der-bv-wuerttemberg/

Mit freundlichen Grüßen"

Ich hatte mich als Zöllner und somit natürlich als mögliches Neumitglied zu erkennen gegeben. Wer mit dem Sektenführer sprechen will muss selbst erst einmal Mitglied der Sekte sein. Die "Gewerkschaften" sind einfach satt an Geld und Mitgliedern. Wenn ich mich immer ganz dumm hinstelle und einen vom BDZ frage wofür denn mein Beitrag verwendet werden würde, wenn nicht genau für sowas, bekomme ich immer nur ein langes Gesicht. Keine Ahnung wo die Kohle hinfließt, auf jeden Fall ist sie einfach nur weg. Aus meiner Sicht maximal unseriös. Deshalb ein klares Finger weg von meiner Seite.

Grüße

Der Zöllnerapostel

Mögliches Neumitglied.. einer Sekte.. So, so.. Und mit dem Pöbel der Gewerkschaft gibst Du Dich erst gar nicht ab..

LOL wollte deine und tigertoms Gewerkschaftsfeelings nicht verletzen. Wenn es für euch ok is jeden Monat Geld dortzulassen ohne eine Gegenleistung zu erhalten dann ist das vollkommen ok für mich. Ich tue es halt nicht. Das ist der Grund warum ich nie in eine dieser "Gewerkschaften" eingetreten bin. Der Sinn hat sich mir als Beamter nicht erschlossen. Wenn Papa Porsche Christian sagt, für die Bundesbeamten ist kein Geld da, dann ist kein Geld da. Da können die "Gewerkschafter" noch so geile Typen sein und im Handstand den Mount Everest hoch. Wie man sieht selbst ein Verfassungsgerichturteil bringt die Regierung nicht dazu etwas zu ändern (Ich weiß Berlin/NRW und so aber die logische Konsequenz daraus ist einleuchtend). Und was soll dann die Reaktion der "Gewerkschaft" darauf sein? Streik? Also. Ball flach halten. Das Einzige was in der Vergangenheit von denen zu hören war, war Empörung ähnlich wie in der Außenpolitik (aber das ist ein anderes Thema). Die können und wollen offensichtlich weit weniger für ihre Mitglieder tun als sie uns weiß machen. Somit sind diese Läden in unseren bestimmten Fällen als Berufsbeamte mindestens genauso unnötig wie die Glocken vom Papst. Unterm Strich sind das einfach nur Geldeinsammler für was auch immer.

Ich habe übrigens niemandem Hoffnungen auf ne Mitgliedschaft gemacht. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass ich Zöllner und kein Mitglied bin. Das scheint denen aber sowas von sch*** egal zu sein wie man sieht. Entweder fließt Geld oder man spricht gar nicht erst mit dir. Kein Hinweis auf einen örtlichen Verteter etc. sondern der Link für den Mitgliedsantrag. Und diese Mentalität ist verabscheuenswürdig. Ich wünsche euch viel Spaß in euren geilen "Gewerkschaften" und einen schönen zweitägigen Saufausflug nach Berlin. Für mehr taugen diese Saftschuppen nicht.


Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13177 am: 31.07.2024 12:51 »

Ergebnis:
- Alle Beamte, die KEINEN Widerspruch eingelegt haben, bekommen gegebenenfalls die DreiEuroFuffzig (auch rückwirkend ab 2021), haben darüber hinaus aber keinerlei weitere Möglichkeiten und können sich insbesondere auch NICHT mehr auf das Rundschreiben berufen, da es aus Sicht des Gesetzgebers ja eingehalten wurde.
- Alle Beamte, die Widerspruch eingelegt haben, sind weiterhin "im Spiel" und können beispielsweise klagen, spätestens wenn die zunächst ruhend gestellten Widersprüche ablehnend beschieden werden.

Auch das kann eigentlich ganz einfach sein.

Jene, die dem Rundschreiben vertrauen, erlangen erst mit Ausfertigung des neuen Gesetzes durch den BPräs Kenntnis davon, dass die verfassungsgemäße Alimentation nicht widerhergestellt wurde.
Somit Legen jene dann halt Widerspruch ein. Wenn dann später festgestellt wird, dass auch das neue Gesetz nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, dann sind jene, die von 2021-Jetzt keinen Widerspruch eingelegt haben immer noch genauso im Boot. 
Keiner ist schlechter oder bessergestellt. Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt und daraufhin eure Wiedersprüche beschieden werden werdet ihr genauso behandelt wie wir. Ich sehe KEINEN Punkt, was euch dann später Vorteile bringt.
Die, die keinen einlegen müssen nur sehen dass sie es dann tun, wenn ein neues Gesetz erlassen wird.

 

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13178 am: 31.07.2024 13:02 »
OK, kann sein, dass du Recht hast.

Ich gehe trotzdem lieber auf Nummer sicher und schicke jedes Jahr an Weihnachten eine kurze Copy/Paste-Widerspruchsmail an meinen Dienstherrn (Zeitaufwand fünf Minuten)..

BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13179 am: 31.07.2024 13:08 »
Ich könnte mir ebenfalls vorstellen, dass es in etwa wie folgt ablaufen könnte:

1.) Irgendwann wird ein neues Besoldungsgesetz beschlossen.
2.) Darin enthalten ist beispielsweise irgendein abstruser AEZ (überspitzt formuliert: "Alle Beamte mit 7 Kindern in Mietstufe 7 bekommen DreiEuroFuffzig zusätzlich, alle anderen bekommen nichts").
3.) Der Gesetzgeber behauptet dennoch, damit die Verfassungswidrigkeit beseitigt zu haben, zahlt die DreiEuroFuffzig rückwirkend ab 2021 und erachtet die Angelegenheit damit als erledigt.

Ergebnis:
- Alle Beamte, die KEINEN Widerspruch eingelegt haben, bekommen gegebenenfalls die DreiEuroFuffzig (auch rückwirkend ab 2021), haben darüber hinaus aber keinerlei weitere Möglichkeiten und können sich insbesondere auch NICHT mehr auf das Rundschreiben berufen, da es aus Sicht des Gesetzgebers ja eingehalten wurde.
- Alle Beamte, die Widerspruch eingelegt haben, sind weiterhin "im Spiel" und können beispielsweise klagen, spätestens wenn die zunächst ruhend gestellten Widersprüche ablehnend beschieden werden.



In der Nachfrage des BDZ steht, dass Widersprüche auch für den Fall nicht notwendig seien, in dem die Nachzahlung zu gering ausfällt etc.

https://www.bdz.eu/aktuelles/news/bmi-rundschreiben-zur-amtsangemessenen-alimentation-gilt-weiter/

Oder ist eine Konstellation dort übersehen worden?

Warzenharry

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« Antwort #13180 am: 31.07.2024 13:14 »
Ich denke damit sind alle Fragen geklärt. 

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« Antwort #13181 am: 31.07.2024 13:25 »
Ich kann hier ergänzend auch noch einmal auf die Antworten von Swen zu diesem Thema #8939 und 8951 verweisen. Wir werden sehen, wie es kommen wird..

Alexander79

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« Antwort #13182 am: 31.07.2024 14:35 »
Die, die keinen einlegen müssen nur sehen dass sie es dann tun, wenn ein neues Gesetz erlassen wird.

Genauso sehe ich das auch.
Der Bund verzichtet auf die Einrede der Verjährung für die haushaltnahen Geltendmachung, somit gilt die Frist bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht.
"Repariert" die Regierung die Besoldung bzw zieht das Rundschreiben zurück würde die Frist bis zum Ende des Jahres laufen.
Aktuell dürfte es also egal sein ob man Widerspruch einlegt oder nicht.


PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13183 am: 31.07.2024 14:35 »
Ich könnte mir ebenfalls vorstellen, dass es in etwa wie folgt ablaufen könnte:

1.) Irgendwann wird ein neues Besoldungsgesetz beschlossen.
2.) Darin enthalten ist beispielsweise irgendein abstruser AEZ (überspitzt formuliert: "Alle Beamte mit 7 Kindern in Mietstufe 7 bekommen DreiEuroFuffzig zusätzlich, alle anderen bekommen nichts").
3.) Der Gesetzgeber behauptet dennoch, damit die Verfassungswidrigkeit beseitigt zu haben, zahlt die DreiEuroFuffzig rückwirkend ab 2021 und erachtet die Angelegenheit damit als erledigt.

Ergebnis:
- Alle Beamte, die KEINEN Widerspruch eingelegt haben, bekommen gegebenenfalls die DreiEuroFuffzig (auch rückwirkend ab 2021), haben darüber hinaus aber keinerlei weitere Möglichkeiten und können sich insbesondere auch NICHT mehr auf das Rundschreiben berufen, da es aus Sicht des Gesetzgebers ja eingehalten wurde.
- Alle Beamte, die Widerspruch eingelegt haben, sind weiterhin "im Spiel" und können beispielsweise klagen, spätestens wenn die zunächst ruhend gestellten Widersprüche ablehnend beschieden werden.

Im groben wird es so kommen wie hier beschrieben. Hiermit wurde, nach Auffassung des Besoldungsgesetzgebers, alles getan um amtsangemessen zu alimentieren. Die "Nachzahlungen" und "Erhöhungen" werden umgesetzt. Zack sind Wahlen und eine neue Regierung kommt und parallel stellen wir wieder fest, dass das immer noch nichts mit amtsangemessener Alimentation zu tun hat. Je nachdem was schneller ist, ob das Verfassungsgericht oder die klagenden Beamten schneller sind, solange das Verfassungsgericht hier nicht die oberste Keule schwingt und den Gesetzgeber mit bestimmten Vorgaben ermächtigt, wird hier bis zur meiner Pension (2055) gar nichts in Richtung amtsangemessener Alimentation passieren.

Max Bommel

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« Antwort #13184 am: 31.07.2024 14:40 »
Ich könnte mir ebenfalls vorstellen, dass es in etwa wie folgt ablaufen könnte:

1.) Irgendwann wird ein neues Besoldungsgesetz beschlossen.
2.) Darin enthalten ist beispielsweise irgendein abstruser AEZ (überspitzt formuliert: "Alle Beamte mit 7 Kindern in Mietstufe 7 bekommen DreiEuroFuffzig zusätzlich, alle anderen bekommen nichts").
3.) Der Gesetzgeber behauptet dennoch, damit die Verfassungswidrigkeit beseitigt zu haben, zahlt die DreiEuroFuffzig rückwirkend ab 2021 und erachtet die Angelegenheit damit als erledigt.

Ergebnis:
- Alle Beamte, die KEINEN Widerspruch eingelegt haben, bekommen gegebenenfalls die DreiEuroFuffzig (auch rückwirkend ab 2021), haben darüber hinaus aber keinerlei weitere Möglichkeiten und können sich insbesondere auch NICHT mehr auf das Rundschreiben berufen, da es aus Sicht des Gesetzgebers ja eingehalten wurde.
- Alle Beamte, die Widerspruch eingelegt haben, sind weiterhin "im Spiel" und können beispielsweise klagen, spätestens wenn die zunächst ruhend gestellten Widersprüche ablehnend beschieden werden.

In dem von Dir beschrieben Fall werden die Widersprüche eben nicht ablehnend beschieden, da ja das Besoldungsgesetz künftig eine (in den Augen des Gesetzgebers) amtsangemessen Alimentation und ggf. Nachzahlungen ermöglicht.
Falles nichts gibt, weil die 7 Kinder und Mietstufe 7 nicht zutrifft, Pech.
Damit ist der Klageweg verbaut, es sei denn man legt erneut Widerspruch gegen die Besoldung ein.

Der Klageweg ist dann keinesfalls verbaut. Alle Widersprüche müssen beschieden werden. Selbst wenn man es als "Stattgabe" verkaufen würde, müsste der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten und eine Klage ist (auch ohne Belehrung) möglich.