Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Bundi:
Nein dann musst du an den Bund einzahlen da ja der Lottogewinn eine wesentlich höheres monatliches Einkommen darstellt 🤣🤣🤣 das gleiche gilt natürlich auch für alle bei denen die Frau zuviel verdient. Liegt dann das gemeinsame Haushaltseinkommen über festzulegender Grenzen wird auf Null Alimentation gekürzt und wenn dann immer noch ein uu hohes Haushaltseinkommen vorliegt darf der oder die Beamte an den Bund zahlen. Es ist doch eine Ehre als Beamter dienen zu dürfen. 🤣🤣🤣
Quasi ein Ehrenamtsbeamter. Wir sollten nicht mehr fragen was der Dienstherr für uns tun kann, sondern was wir für den Dienstherrn und soliden Haushalt tun können.
Captain Jack:
Jetzt heißt es abwarten, ob das BBesG im Sinne einer "Bedürftigen-Besoldung-Gesetzgebung" sozialverträglich fortinterpretiert wird. Einmal mit Blick auf die typische Beamten-Familie: 2 Elternteile in hD/Lehramt, Kinder mit Ausbildungsplätzen im öD, komplett staatsalimentiert, on top Vergünstigungen für Staatsbedienstete, dies mehrfach. In solchen Konstellationen kann logischerweise das Grundgehalt, das für einen 4P. Haushalt reichen sollte, auch nur einmal in dieser Höhe stehen bleiben. Aber bei der "Bedarfsgemeinschaft" kann das Argument nicht für alle gelten. In Beamtenhaushalten hat man die Sicherheit. Dem Grunde nach bleibt sie bestehen: Aber es wäre Konsequent das "reine ÖD Familieneinkommen" ab Person 2 in Abzug zu bringen. So abwegig sind hier Abzüge nicht. Bei einem prekäreren Job in der Wirtschaft des Partners gilt dies nicht ebenso, hier bleibt als Sicherheitsanker allein 1 Beamter.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Captain Jack am 03.08.2024 19:56 ---Jetzt heißt es abwarten, ob das BBesG im Sinne einer "Bedürftigen-Besoldung-Gesetzgebung" sozialverträglich fortinterpretiert wird. Einmal mit Blick auf die typische Beamten-Familie: 2 Elternteile in hD/Lehramt, Kinder mit Ausbildungsplätzen im öD, komplett staatsalimentiert, on top Vergünstigungen für Staatsbedienstete, dies mehrfach. In solchen Konstellationen kann logischerweise das Grundgehalt, das für einen 4P. Haushalt reichen sollte, auch nur einmal in dieser Höhe stehen bleiben. Aber bei der "Bedarfsgemeinschaft" kann das Argument nicht für alle gelten. In Beamtenhaushalten hat man die Sicherheit. Dem Grunde nach bleibt sie bestehen: Aber es wäre Konsequent das "reine ÖD Familieneinkommen" ab Person 2 in Abzug zu bringen. So abwegig sind hier Abzüge nicht. Bei einem prekäreren Job in der Wirtschaft des Partners gilt dies nicht ebenso, hier bleibt als Sicherheitsanker allein 1 Beamter.
--- End quote ---
Wir können auch gerne eine Rechnung für Single Haushalte aufstellen:
Bürgergeld
Angemessene Kaltmiete in München 849 € + 151€ NK + 62€ Heizkosten
Regelsatz 1 Person 563 €
Insgesamt 1.625 € Bürgergeld
115 % für Mindestabstandsgebot wären 1.867 €
A3 Beamter Bund Stufe 1 Amtszulage A3 Steuerklasse 1
2.388 € Netto
-276 € Krankenkasse
Insgesamt 2.112 €
Somit hätte ein Single Beamter A3 Bund Stufe 1 ca. 487 € mehr als ein Bürgergeldempfänger.
Tom1234:
Aus meiner Sicht sind die Anrechnungsgedanken nicht konsequent durchgedacht. Neben Elternzeit, Erkrankungen oder anderen Hinderungsgründen müssten auch negative Einkünfte aus einer Selbständigkeit des Partners dann zu Zuschüssen führen oder Pflegefallsituationen in den Familien bei finanzieller Inanspruchnahme eines verbeamteten Kindes zu weiteren Zuschläge bei Beamten führen müssen. Dieser Gedanke der Dienstherren führt uns zu einem Fass ohne Boden, welchem nur durch konsequenter Ausschöpfung aller Rechtsmittel begegnet werden kann.
PolareuD:
Laut dem heutigen Sommerinterview mit dem Porschefahrer besteht eine Finanzierungslücke von knapp 5 Mrd.€.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/lindner-sommerinterview-schuldenbremse-100.html
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