Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3922289 times)

Powernapster

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13245 am: 06.08.2024 07:58 »
Wir können auch gerne eine Rechnung für Single Haushalte aufstellen:

Bürgergeld
Angemessene Kaltmiete in München 849 € + 151€ NK + 62€ Heizkosten
Regelsatz 1 Person 563 €

Insgesamt 1.625 € Bürgergeld

115 % für Mindestabstandsgebot wären 1.867 €
Da fehlt doch was: Teilhabe Kultur zB, Nahverkehr usw. Und bist Du Dir sicher, dass das 95%-Perzentil 849€ sind? Dass man 95% nehmen muss, ist nicht auf meinem Mist gewachsen, das hat das zuständige Organ (BverfG) vorgegeben.

Die 849€ sind die offizielle Angemessenheitsgrenze in München für 1 Person (Quelle: https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-jobcenter-miete-tabelle-staedte-berlin-konstanz-muenchen-stuttgart-4-8-24;art1373668,11646587 )

Du hast natürlich recht, dass Teilhabe Kultur und Nahverkehr fehlen. Wenn man diese Werte hinzuzieht dann wird es eng mit dem Mindestabstandsgebot bei einem Single Haushalt.

In der Praxis wird aber weit darüber bezahlt. Da der Staat als Mietzahler in de facto unbegrenzter Höhe auftritt, wirkt er preistreibend auf die Mieten. Da hat der Vollzeit arbeitende Normalverdiener, der aus seinem Einkommen die exorbitante Miete bestreiten muss, einfach keine Chance.


Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13247 am: 06.08.2024 09:51 »

sie können den Beamten ja statt Besoldungserhöhungen wie der Bahn Kredite ausreichen und diese dann niemals ernsthaft zurückfordern ;)

...wenn es dem Haushalt hilft ;D


xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13249 am: 06.08.2024 10:07 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung

Wow. Was für ein Offenbarungseid.

September solls nun also sein...

spanndend, wenigstens wissen wir jetzt, dass das Mehrverdienermodell kommt. Immerhin ehrlich die Frau.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13250 am: 06.08.2024 10:09 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung

Wow. Was für ein Offenbarungseid.

September solls nun also sein...

spanndend, wenigstens wissen wir jetzt, dass das Mehrverdienermodell kommt. Immerhin ehrlich die Frau.

Zumindest das muss auch ich ihr anrechnen.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13251 am: 06.08.2024 10:25 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung

Wow. Was für ein Offenbarungseid.

September solls nun also sein...

spanndend, wenigstens wissen wir jetzt, dass das Mehrverdienermodell kommt. Immerhin ehrlich die Frau.

Zumindest das muss auch ich ihr anrechnen.
Genau das dachte ich auch. Immerhin scheint sie ehrlich geantwortet zu haben und hat dem BMF bzw. der FDP die Schuld an der Misere gegeben. Diese Aussage hätte von parlamentarischen Staatssekretär kommen müssen. Ich hätte mir noch ein Satz zur Verfassungswidrigkeit des angestrebten Mehrverdienermodells gewünscht. Die Summe von 10 Milliarden könnte realistisch sein und in diesen Zeiten ist die wirklich nur schwer ohne signifikante Kürzungen anderswo aufzubringen. Allerdings wird ja bereits seit 15 Jahren gespart, man hätte ja was zurücklegen können. Wenn es die Klatsche vorm BVerfG gibt, wird es einen ähnlichen Aufschrei wie letztes Jahr im November wegen den 60 Milliarden geben, nur wird es da wahrscheinlich eine dreistellige Milliardensumme sein.
Schauen wir mal was der parlamentarische Staatssekretär aus dem BMI so dazu äußert.

Streber22

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13252 am: 06.08.2024 10:29 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung

Wow. Was für ein Offenbarungseid.

September solls nun also sein...

spanndend, wenigstens wissen wir jetzt, dass das Mehrverdienermodell kommt. Immerhin ehrlich die Frau.

Was bedeutet das dann für uns? Also das Mehrverdienermodell. Welche Optionen sind in dem Zusammenhang denkbar um die amtsangemessene Alimentation umzusetzen?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13253 am: 06.08.2024 10:33 »
Ich müsst mal richtig die Antwort lesen.

Sie hat geantwortet, dass der Bund eine "kompatible" Lösung anstrebt.  Also das Bayern Modell wird so in der Form nicht kommen.
Ich gehe davon aus, dass das AEZ Modell in abgeschwächter Form kommt, dass heißt dass die Beträge niedriger sind und der Abstand zwischen den Mietstufen geringer ausfällt.
Was kommen wird ist die Erhöhung der Familienzuschläge ab dem 3. Kind.
Auch wird man sehr geringe Erhöhungen bis A 9 machen.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13254 am: 06.08.2024 10:34 »
Das heißt also, sie hat zugegeben, das aus fiskalpolitischen Gründen so gehandelt wird, wie wir alle befürchten.

"Das würde den Bund jährlich aber rund 10 Milliarden Euro kosten, was in der Haushaltslage leider nicht zu finanzieren wäre."

Was für unqualifizierte Menschen sitzen da bitte? Das der Haushalt nicht für die Verfassungsmäßigkeit maßgeblich sein darf, wurde doch schon festgestellt. Wie kommt man nun auf die Idee?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13255 am: 06.08.2024 10:36 »
Was ich aber gut finde, ist die wirklich gute ausführliche Antwort der Bundestagsabgeordneten.

Das sollte sich mal unser "Johann" als Vorbild nehmen!

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13256 am: 06.08.2024 10:38 »
Ich müsst mal richtig die Antwort lesen.

Sie hat geantwortet, dass der Bund eine "kompatible" Lösung anstrebt.  Also das Bayern Modell wird so in der Form nicht kommen.

wir haben richtig gelesen. hoffentlich hast du Recht :) Aber einmal Mehrverdienermodell und einmal nicht, ist sicher nicht kompatibel ....

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13257 am: 06.08.2024 10:44 »
Deutscher Bundestag
10. September 2024 (183. Sitzung)
12:00
   

TOP 1
   
Einbringung Haushaltsgesetz 2025, Finanzplan des Bundes2024 bis 2028

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
Drucksache 20/…

b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028
Drucksache 20/…
   
12:50
   
Allgemeine Finanzdebatte

Allgemeine Finanzdebatte (einschl. Einzelpläne 08, 20, 32, 60)


Mal schauen, ob wir dann mal Thema sind und wie sich die Redner dann wieder ans Pult stellen und erzählen, wie unverzichtbar wir sind und wie sehr man uns dafür wertschätzt.

   

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13258 am: 06.08.2024 10:50 »
Das heißt also, sie hat zugegeben, das aus fiskalpolitischen Gründen so gehandelt wird, wie wir alle befürchten.

"Das würde den Bund jährlich aber rund 10 Milliarden Euro kosten, was in der Haushaltslage leider nicht zu finanzieren wäre."

Was für unqualifizierte Menschen sitzen da bitte? Das der Haushalt nicht für die Verfassungsmäßigkeit maßgeblich sein darf, wurde doch schon festgestellt. Wie kommt man nun auf die Idee?

Es ist einfach nur noch peinlich.

Am Ende kommt noch das Mehrverdienermodel und die Besoldung wird gekürzt!

Hummel2805

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« Antwort #13259 am: 06.08.2024 10:57 »
Kann mir mal jemand den Familienzuschlag von Bayern nach dem neuen Modell berechnen und reinstellen, ich finde es nicht.

Beamter, verheiratet, 3 Kinder, Mietstufe II

Vielen Dank!