Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3888609 times)

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13260 am: 06.08.2024 11:27 »
Also wie hier schon x Fach geschrieben rein fiskalische Gründe. Die Verfassung und die Rechtsprechung interessiert wenn dann nur am Rande. Jetzt mal basteln bis es möglichst billig wird aber den Abschein erweckt man nehme die Urteile ernst. Also ein erneutes Sonderopfer der Beamter um den Haushalt zu schonen.
Ich warte mal ab was das BVerfG wann auch immer dazu sagen wird.
Die Dame ist wenigstens ehrlich, auch wenn das eine Bankrotterklärung an sich ist.

tochris06

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13261 am: 06.08.2024 11:46 »
Bei unverheirateten dürfte das Modell dann ja nicht angewandt werden. Wahrscheinlich lohnt es sich dann doch ledig zu sein.

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13262 am: 06.08.2024 12:09 »
Fiskalische Gründe, hab ich schon immer gesagt.

Und wie bin ich da von einigen angegangen worden: "hat mit dem Beamtenrecht überhaupt nix zu tun", "die Besoldung darf und kann nicht am Geld scheitern", "Du hast ja überhaupt keine Ahnung", "Altersstarrsinn", "bleib doch vom Forum weg" usw. 😁

Wie man sieht, gilt immer noch der uralte Spruch: Wenn kein Geld mehr da ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren.

Und ja, außer 45 Jahren Berufsbeamtentum und grauenvollen Privatisierungen nach der Wende (mit übelsten Behandlungen der Beamten - fiskalische Probleme) habe ich wirklich keine Ahnung😁

matzl

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13263 am: 06.08.2024 12:36 »
Deutscher Bundestag
10. September 2024 (183. Sitzung)
12:00
   

TOP 1
   
Einbringung Haushaltsgesetz 2025, Finanzplan des Bundes2024 bis 2028

a) Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
Drucksache 20/…

b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2024 bis 2028
Drucksache 20/…
   
12:50
   
Allgemeine Finanzdebatte

Allgemeine Finanzdebatte (einschl. Einzelpläne 08, 20, 32, 60)


Mal schauen, ob wir dann mal Thema sind und wie sich die Redner dann wieder ans Pult stellen und erzählen, wie unverzichtbar wir sind und wie sehr man uns dafür wertschätzt.
Der Unterschied zwischen Bundestag und Kabinett ist dir bekannt?

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13264 am: 06.08.2024 12:40 »
Kompatibel mit Bayern heißt zum Beispiel, die aktuelle Situation zu entschärfen, dass ein unverheirateter  Bundesbeamter mit Partnerin Landesbeamtin und Haushaltsaufnahme Kind mehr FamZ bekommt als ein verheirateter Bundesbeamter mit Ehefrau Landesbeamtin und Kind im Haushalt...

Mit dem neuen Gesetz sollen in jedem Fall die Konkurrenzen weiter abgebaut werden.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13265 am: 06.08.2024 12:47 »
Kompatibel mit Bayern heißt zum Beispiel, die aktuelle Situation zu entschärfen, dass ein unverheirateter  Bundesbeamter mit Partnerin Landesbeamtin und Haushaltsaufnahme Kind mehr FamZ bekommt als ein verheirateter Bundesbeamter mit Ehefrau Landesbeamtin und Kind im Haushalt...

Mit dem neuen Gesetz sollen in jedem Fall die Konkurrenzen weiter abgebaut werden.
Kannst du die FZ der ersten Konstellation mal auflisten / erläutern? Ich sehe da einen niedrigeren FZ.

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13266 am: 06.08.2024 13:07 »
Unverheiratet mit Haushaltsaufnahme Kind gibt es beim FamZ Stufe 1 keine Konkurrenz mit Bayern mehr, also für den unverheirateten Stufe 1 voll. Bei Ehe mit einer Landesbeamtin gibt es die Konkurrenz zu Bayern, also FamZ Stufe 1 nur zu Hälfte. In beiden Fällen leben die Kindeseltern mit ihrem Kind zusammen in einem Haushalt.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13267 am: 06.08.2024 15:00 »
Der Unterschied zwischen Bundestag und Kabinett ist dir bekannt?

Na selbstverständlich ist mir der Unterschied bekannt.

Nur wird dort über den EP 60 gesprochen und da sollten wir Thema sein. Die Mitglieder der Reg sind ja auch in den Ministerien und zeitgleich sind etliche StS's und PStS's in den Parteien.

Ich denke schon, dass man das Thema schon mal ansprechen sollte.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13268 am: 06.08.2024 18:20 »
Ich finde ihre Aussage gut. So steht dem Bundesverfassungsgericht ja der Weg frei für eine Vollstreckungsanordnung innerhalb kürzester Zeit, da die Begründung "aus fiskalischen Gründen" wie bekannt bereits vom Bundesverfassungsgericht nur Gültigkeit hätte, würden sämtliche Haushaltsausgaben der letzten 15 Jahre um ca. 25% gekürzt.

Da wir in den letzten 15 Jahren keinen Nothaushalt hatten und auch dieses und nächstes Jahr keinen Nothaushalt bekommen werden, bleibt das Gesetz somit verfassungswidrig.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13269 am: 06.08.2024 19:45 »
»Das geht« – Scholz hält Haushalt weiter für juristisch sauber
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/haushalt-2025-olaf-scholz-haelt-etat-weiter-fuer-juristisch-sauber-a-45b12ad3-53cc-4ff1-b90d-2f40a5e7cd7e

Man sagt einfach "Das geht", und dann wird es beschlossen, BVerfG hin oder her. So wird es auch bei der Beamtenbesoldung sein, obwohl da der Verfassungsbruch wohl noch eindeutiger ist. Wir werden von Verfassungsbrechern regiert.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13270 am: 06.08.2024 19:56 »
Wir werden von Verfassungsbrechern regiert.

Quatsch - das ist die beste Regierung aller Zeiten. Jeder der das nicht erkennt, ist schlicht zu dumm, oder nicht bunt genug  ;D

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13271 am: 06.08.2024 20:23 »
Die  10 Milliarden sind erstunken und erlogen.

Im Bundeshaushalt 2024 ist die Summe der Bezüge und Entgelte 28,6 Milliarden, für Versorgungsleistungen weitere 8,8 Milliarden.

Von den 28,6 Milliarden wird ein erheblicher Anteil für Tarifbeschäftigte ausgegeben. Wie kommen da Mehrkosten von 10 Milliarden zusammen?  Glaubt man die Besoldung verdoppeln zu müssen?

Die Geschichte, dass eine amtangemessene Besoldung nicht bezahlbar wäre, ist ein Märchen.

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13272 am: 06.08.2024 20:40 »
Die  10 Milliarden sind erstunken und erlogen.

Im Bundeshaushalt 2024 ist die Summe der Bezüge und Entgelte 28,6 Milliarden, für Versorgungsleistungen weitere 8,8 Milliarden.

Von den 28,6 Milliarden wird ein erheblicher Anteil für Tarifbeschäftigte ausgegeben. Wie kommen da Mehrkosten von 10 Milliarden zusammen?  Glaubt man die Besoldung verdoppeln zu müssen?

Die Geschichte, dass eine amtangemessene Besoldung nicht bezahlbar wäre, ist ein Märchen.
Welche 10 Milliarden und warum erstunken und erlogen?

InternetistNeuland

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« Antwort #13273 am: 06.08.2024 20:52 »
Die  10 Milliarden sind erstunken und erlogen.

Im Bundeshaushalt 2024 ist die Summe der Bezüge und Entgelte 28,6 Milliarden, für Versorgungsleistungen weitere 8,8 Milliarden.

Von den 28,6 Milliarden wird ein erheblicher Anteil für Tarifbeschäftigte ausgegeben. Wie kommen da Mehrkosten von 10 Milliarden zusammen?  Glaubt man die Besoldung verdoppeln zu müssen?

Die Geschichte, dass eine amtangemessene Besoldung nicht bezahlbar wäre, ist ein Märchen.

Es gibt 370.000 Bundesbeamte inkl. Soldaten. Angenommen jeder bekäme 1000€ mehr pro Monat:

370.000 x 1000 €= 370.000.000 € pro Monat
370.000.000 € x 12 Monate = 4.440.000.000 € pro Jahr.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13274 am: 06.08.2024 20:58 »
Frau Esdar hat auf Angeordnetenwatch behauptet, eine Anhebung aller Besoldungsgruppen würde zu einer Mehrbelastung von 10 Milliarden Euro jährlich führen. M.E müsste man die Beamtenbesoldung schon gewaltig steigern, bis man 10 Milliarden jährlich  zusammen hätte.

Es gab 370.000 Beamte und Soldaten im Jahr 2022 im Bundeshaushalt. Da müsste jede und jeder Einzelne(!) jährlich 27.000 Euro mehr bekommen, um auf 10 Milliarden pro Jahr zu kommen.