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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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flip:

--- Zitat von: Max Bommel am 06.08.2024 12:40 ---Kompatibel mit Bayern heißt zum Beispiel, die aktuelle Situation zu entschärfen, dass ein unverheirateter  Bundesbeamter mit Partnerin Landesbeamtin und Haushaltsaufnahme Kind mehr FamZ bekommt als ein verheirateter Bundesbeamter mit Ehefrau Landesbeamtin und Kind im Haushalt...

Mit dem neuen Gesetz sollen in jedem Fall die Konkurrenzen weiter abgebaut werden.

--- End quote ---
Kannst du die FZ der ersten Konstellation mal auflisten / erläutern? Ich sehe da einen niedrigeren FZ.

Max Bommel:
Unverheiratet mit Haushaltsaufnahme Kind gibt es beim FamZ Stufe 1 keine Konkurrenz mit Bayern mehr, also für den unverheirateten Stufe 1 voll. Bei Ehe mit einer Landesbeamtin gibt es die Konkurrenz zu Bayern, also FamZ Stufe 1 nur zu Hälfte. In beiden Fällen leben die Kindeseltern mit ihrem Kind zusammen in einem Haushalt.

Warzenharry:

--- Zitat von: matzl am 06.08.2024 12:36 ---Der Unterschied zwischen Bundestag und Kabinett ist dir bekannt?

--- End quote ---

Na selbstverständlich ist mir der Unterschied bekannt.

Nur wird dort über den EP 60 gesprochen und da sollten wir Thema sein. Die Mitglieder der Reg sind ja auch in den Ministerien und zeitgleich sind etliche StS's und PStS's in den Parteien.

Ich denke schon, dass man das Thema schon mal ansprechen sollte.

InternetistNeuland:
Ich finde ihre Aussage gut. So steht dem Bundesverfassungsgericht ja der Weg frei für eine Vollstreckungsanordnung innerhalb kürzester Zeit, da die Begründung "aus fiskalischen Gründen" wie bekannt bereits vom Bundesverfassungsgericht nur Gültigkeit hätte, würden sämtliche Haushaltsausgaben der letzten 15 Jahre um ca. 25% gekürzt.

Da wir in den letzten 15 Jahren keinen Nothaushalt hatten und auch dieses und nächstes Jahr keinen Nothaushalt bekommen werden, bleibt das Gesetz somit verfassungswidrig.

lotsch:
»Das geht« – Scholz hält Haushalt weiter für juristisch sauber
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/haushalt-2025-olaf-scholz-haelt-etat-weiter-fuer-juristisch-sauber-a-45b12ad3-53cc-4ff1-b90d-2f40a5e7cd7e

Man sagt einfach "Das geht", und dann wird es beschlossen, BVerfG hin oder her. So wird es auch bei der Beamtenbesoldung sein, obwohl da der Verfassungsbruch wohl noch eindeutiger ist. Wir werden von Verfassungsbrechern regiert.

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