Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923477 times)

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13275 am: 06.08.2024 21:00 »
Frau Esdar hat auf Angeordnetenwatch behauptet, eine Anhebung aller Besoldungsgruppen würde zu eine Mehrbelastung von 10 Milliarden Euro jährlich führen. M.E müsste ,An die Beamtenbesoldung schon gewaltig steigern, bis man 10 Milliarden jährlich  zusammen hätte.

Es gab 198.000 Beamte und Soldaten iim Jahr 2022 m Bund. Da müsste jede und jeder Einzelne(!) jährlich 50.000 Euro mehr bekommen, um auf 10 Milliarden pro Jahr zu kommen.

Die 198.000 sind ohne Soldaten. Wenn also jeder der 370.000 nicht glatt 1000 € bekommt sondern nur die A3 +1000 € und alle höheren Gruppen entsprechend mehr als 1000 €, dann kann das mit den 10 Mrd. hinkommen.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13276 am: 06.08.2024 21:13 »
@Internet ist Neuland, ich habe die Zahlen korrigiert.

Schön wäre es ja wenn man uns eine derartig hoher Besoldungserhöhung gewähren würde. Ich glaube  aber nicht, dass das jemals zur Debatte gestanden hat, selbst beim Aufrichtigsten der Ministerialen nicht.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13277 am: 06.08.2024 21:18 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung

Laut der Abgeordneten Esdar Wiebke strebt die Bundesregierung nach aktuellem Stand einen Kabinettsbeschluss im September 2024 an. Sollte dies tatsächlich zutreffen, müsste in den nächsten Tagen/Wochen die Verbändebeteiligung erfolgen und der Entwurf öffentlich werden.

Ich habe hier erhebliche Zweifel. Mich beschleicht das Gefühl, dass wir auch im August/September keinen Entwurf sehen werden. Die Antwort auf abgeordnetenwatsch ist vom 01.08. ...Wahrscheinlich hat ein Referent die Antwort schon vorher formuliert. Die neue Entwicklung bezüglich des Haushalts (neue verfassungsrechtliche Bedenken) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Einen Kabinettsbeschluss wird es m.E. erst im Oktober/November - wenn der Haushalt sicher steht - geben. Vielleicht wartet man auch noch die Bereinigungssitzung ab. Sollte die Ampel-Regierung nach den Ostwahlen platzen, ist eh alles für die Katz...

 


bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13278 am: 06.08.2024 21:36 »
Frau Esdar hat auf Angeordnetenwatch behauptet, eine Anhebung aller Besoldungsgruppen würde zu einer Mehrbelastung von 10 Milliarden Euro jährlich führen. M.E müsste man die Beamtenbesoldung schon gewaltig steigern, bis man 10 Milliarden jährlich  zusammen hätte.

Es gab 370.000 Beamte und Soldaten im Jahr 2022 im Bundeshaushalt. Da müsste jede und jeder Einzelne(!) jährlich 27.000 Euro mehr bekommen, um auf 10 Milliarden pro Jahr zu kommen.

Aber erstunken und erlogen verstehe ich trotzdem nicht..

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13279 am: 06.08.2024 23:07 »
Laut dbb gab es 2022 deutschlandweit 1,919 Millionen Beamte sowie 1,758 Millionen Versorgungsempfänger. Geht man von gleichen Anteilen aus, gab es also neben den genannten 369.000 aktiven Bundesbeamten (inklusive Soldaten) zusätzlich rund 338.000 Bundes-Versorgungsempfänger, also insgesamt 707.000 "betroffene" Personen. Macht pro Nase durchschnittlich 1.179 € im Monat.

Außerdem betragen laut statista die Personalkosten dieses Jahr 9,7% des Bundeshaushalts. Laut bundeshaushalt.de liegt dieser in diesem Jahr bei 477 Mrd. €, so dass die geschätzten Personalkosten aktuell rund 46,3 Mrd. € betragen.

Die genannten 10 Mrd. € entsprechen also einem geschätzten "Verfassungswidrigkeits-Beseitigungs-Aufschlag" von 21,6% für jeden von uns.

Klingt eventuell erst mal "üppig", aber z.B. die gerichtlich festgestellten Verletzungen des Mindestabstandsgebots waren meines Wissens teilweise sogar noch betragsmäßig gravierender..



Edit: Mir ist gerade noch aufgefallen, dass man die Tarifbeschäftigten aus den Personalkosten herausrechnen muss. Aber erstens sind es beim Bund "nur" 157.000, außerdem dürfte der Durchschnittsverdienst mutmaßlich unter dem der Beamten liegen, so dass der Effekt überschaubar sein sollte (vielleicht liegt unser "Bonus" dann eher bei 25% statt 21,6%).
« Last Edit: 06.08.2024 23:22 von BVerfGBeliever »

RArnold

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13280 am: 07.08.2024 06:30 »
Es kann noch eingerechnet werden, dass bis 2021 ja nachgezahlt werden müsste. Da lösen sich 10 Mrd. ganz schnell in Luft auf.

Eine Frage zur Anrechnung des Partner-Gehalts: Wenn meine bessere Hälfte in der Zeit seit 2021 nicht gearbeitet hat, müsste das ja rückwirkend auch bereinigt werden. Ganz ehrlich: Wer soll das ausrechnen?
Das wären ja immer Verwaltungsakte mit Widerspruchsrecht und Klageweg. Das geht in den 6-stelligen Bereich an Vorgängen. Aufgrund von unterschiedlichen Wohnverhältnissen, Mietstufen, Änderung Kinderzahl, Scheidungen, Eheschließungen kann man viele Fälle nicht vergleichen.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13281 am: 07.08.2024 06:50 »
Für Besoldung und Tarifentgelte sind im Bundeshaushalt 2024 sind 28,6 Mrd Euro eingestellt, für Pensionen 8,8 Mrd Euro. Die restlichen Personalmittel sind Beihilfe, Rückstellungen (für Nachzahlung der Vorjahre?), Beträge für Abgeordnete und Ehrenamt und Sonstiges. Quelle https://www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaushalt-digital.html

Wenn wir großzügig annehmen, dass 20 Mrd Euro für die Besoldung gebraucht werden und annehmen, dass auch die Pensionen durch die Anhebung der Besoldung um den gleichen prozentualen Satz steigen,  dann bedeutet die behauptete Steigerung um 10 Mrd Euro mehr als 33% (= 10 von 28,8) Besoldungssteigerung. Wahrscheinlich braucht der Bund aber weniger als 20 Mrd für die Besoldung aktiver Beamte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand ernsthaft 33 % plus x ausgerechnet hat, daher "erstunken und erlogen".

10 Mrd pro Jahr also ohne Nachzahlung ist ja auch ein schöne runde griffige Zahl. Und damit Politik und Presse mitziehen, wird unseriöserweise halt mit übertriebenen Kosten argumentiert.

rs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13282 am: 07.08.2024 09:05 »
@clarion
Genauso sehe ich das auch. Man inszeniert mit einem griffigen 10 Mrd. Betrag ein Worst-case-Szenario, damit auch ja alle dagegen sind und auch die Bundesländer nachher mit ihren unsäglichen Mehrverdienermodellen nicht doof da stehen.
Bei - ich schätze jetzt mal ins Blaue hinein - 3,4 Mrd. EUR hätte der ein oder andere beim Bund vielleicht sogar sein OK gegeben (sind doch Peanuts).

jeto

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« Antwort #13283 am: 07.08.2024 09:06 »
Es gab 370.000 Beamte und Soldaten im Jahr 2022 im Bundeshaushalt. Da müsste jede und jeder Einzelne(!) jährlich 27.000 Euro mehr bekommen, um auf 10 Milliarden pro Jahr zu kommen.

Okay!  :D

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13284 am: 07.08.2024 09:35 »
Wahrscheinlich braucht der Bund aber weniger als 20 Mrd für die Besoldung aktiver Beamte.

Wenn man auf die Posten draufklickt, sieht man, dass die aktiven Beamten mit 10,9 Mrd, die Soldaten mit 9,8 Mrd und die Pensionäre mit 8,9 Mrd angesetzt sind. Darüber hinaus gibt es weitere Posten, z.B. die 3,8 Mrd globalen Personal-Mehrausgaben, die vermutlich ebenfalls dem "Verfassungswidrigkeitsbeseitigungsaufschlag" (VBA) unterliegen dürften, so dass dieser bei unter 30% liegen sollte (wie erwähnt: durchschnittlich 1.179 Euro im Monat für 707.000 Personen).

Viel wichtiger ist aus meiner Sicht jedoch:
Wir haben hier eine zumindest halboffizielle Aussage, dass uns jedes Jahr wissentlich und willentlich in verfassungswidriger Weise 10 Mrd. € an Besoldung und Pensionen vorenthalten werden!

Ich denke, damit lässt sich gegebenenfalls etwas anfangen, beispielsweise im Rahmen unserer "Forums-Sammelklage"..

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13285 am: 07.08.2024 10:04 »
Das Sonderopfer wurde ja schon Anfang 2023 vorgeschlagen und wird jetzt umgesetzt. So einfach geht Haushaltsplanaufstellung. GG, BVerfG, was solls, bis das entschieden wird, sind die jetzigen Politiker sonst wo. Wir werden von Verfassungsbrechern regiert. Ist einfach ein Kavaliersdelikt, oder wird als Gestaltungsspielraum der Politik angesehen:
Wirtschaftsweiser Werding regt Sonderopfer der Beamten an
 von Bert Losse
30. März 2023
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13286 am: 07.08.2024 10:34 »
 ;D ;D ;D ;D

Da will man kein Bezügerechner sein, falls das so kommen sollte. (Ich glaub nicht dran).


Kority

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13287 am: 07.08.2024 10:55 »
Guten Tag,

ich schreibe hier eher selten aber habe ich es richtig verstanden ( ich konnte jetzt natürlich nicht 850 Seiten Text durchlesen ) :

Wir wurden seit 2020 falsch bezahlt? Größtenteils sind nur Personen mit Kindern betroffen?
Man musste seinem Sold in jedem Jahr Anfechten damit man zu dieser Kategorie gehört oder nicht?

Ich wüsste nur gerne ob ich betroffen bin hier von.
A6, Einstig BW 2019, 1 Kind seit 2023, zweites Kind kommt in vorraussichtlich 3 wochen, Mietstufe IV, ledig, NRW.

Bin ich betroffen und muss ich hierfür etwas tun?

Entschuldigt falls ich hier als unwissender so reinplatze bei der hitzigen Diskussion :D

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13288 am: 07.08.2024 11:14 »
Das BMI hat durch Aussagen und auch das Rundschreiben eingeräumt, dass ihnen bewusst ist, dass die derzeitige Alimentation verfassungswidrig ist.
Sofern man KEINEN Widerspruch eingelegt hat, hat man ab 2021 Anpruch auf Rückzahlung.
Hat man mehr als 2 Kinder, schon ab 2017 (oder 2018..bin mir nicht ganz sicher)

Wer betroffen ist, liegt an der Auslegung und anscheinend auch, auf welcher Seite man in dieser Diskussion steht und ob man die Chance auf die eigene Widerwahl, oder die der Partei, für die man eintritt vor das GG stellt.

Grundsätzlich ist JEDER Beamte betroffen. Denn wenn A3 Stufe 1 verfassungswidrig zu niedrig ausfällt, dann müsst man dort anfangen und erhöhen. Tut man das, müsste man dank des Abstandsgebotes innerhalb der Besoldungsgruppen auch alle anderen Besoldungsstufen und Erfahrungsstufen anpassen.

Was musst du tun?
Entweder du verlässt dich auf den Rechtscharakter des Rundschreibens des BMI oder du reichst Widerspruch gegen die dir gewährte jährliche Alimentation ein.

Wie sich das Ganze weiterentwickelt werden wir irgendwann erfahren.

 

Kority

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13289 am: 07.08.2024 11:17 »
Das BMI hat durch Aussagen und auch das Rundschreiben eingeräumt, dass ihnen bewusst ist, dass die derzeitige Alimentation verfassungswidrig ist.
Sofern man KEINEN Widerspruch eingelegt hat, hat man ab 2021 Anpruch auf Rückzahlung.
Hat man mehr als 2 Kinder, schon ab 2017 (oder 2018..bin mir nicht ganz sicher)

Wer betroffen ist, liegt an der Auslegung und anscheinend auch, auf welcher Seite man in dieser Diskussion steht und ob man die Chance auf die eigene Widerwahl, oder die der Partei, für die man eintritt vor das GG stellt.

Grundsätzlich ist JEDER Beamte betroffen. Denn wenn A3 Stufe 1 verfassungswidrig zu niedrig ausfällt, dann müsst man dort anfangen und erhöhen. Tut man das, müsste man dank des Abstandsgebotes innerhalb der Besoldungsgruppen auch alle anderen Besoldungsstufen und Erfahrungsstufen anpassen.

Was musst du tun?
Entweder du verlässt dich auf den Rechtscharakter des Rundschreibens des BMI oder du reichst Widerspruch gegen die dir gewährte jährliche Alimentation ein.

Wie sich das Ganze weiterentwickelt werden wir irgendwann erfahren.

Vielen Dank für die Antwort! Wie reiche ich am einfachsten und besten wen Widerspruch ein? Wie weit Rückwirkend kann man diesen einreichen und was sollte am besten alles drin stehen?

Ich hatte kurzzeitig ausgerechnete Besoldungstabellen gesehen wo Jährlich um die 20.000€ Brutto gefehlt haben was echt ein Kracher wäre und ich mir eigentlich gar nicht vorstellen könnte...

MkG