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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Lichtstifter:
Widerspruch geht immer nur für das laufende Jahr. Spätestens Mitte Dezember einreichen, damit es sicher ankommt.
Wir haben hier einen Sammelthread, der das Wichtigste zusammenfast. Da haben wir auch ein Musterschreiben drinnen, für einen möglichen Widerspruch.
Die errechneten Werte könnten eine angemessene Alimentation darstellen. Wenn man danach gehen würde, könnte man dies relativ unkompliziert in ein neues BBesG gießen.
Da man aber "aus fiskalischen Gründen" nichts ernsthaft unternehmen möchte, lebt es sich entspannter, erstmal mit gar nichts zu rechnen.
Der Besolder ist sich für keine Idee zu schade, auf unseren Schultern zu sparen, wohl wissentlich, dass hier kein Einklang mit dem GG mehr herrscht.
Derzeit ist keine Klage gegen den Bund beim BVerfG anhängig. Da muss man erstmal hinkommen. gegenwärtig werden unsere Widersprüche noch nicht beschieden. Daher stehen wir gerade noch auf der Stelle.
Deshalb ist ganz viel Geduld notwendig. Wir sprechen hier von Jaaahren. Viele hoffen, dass das BVerfG bald ein deutliches Zeichen setzt und diese Trickserei dann ein Ende hat.
Wojazer:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als bislang stiller Mitleser möchte ich mich hier mit einem neu veröffentlichten Urteil aus Berlin einbringen. Es entspricht der Voraussage von Swen.
Gericht hält Besoldung von Berliner Juniorprofessoren für verfassungswidrig
Die Bundeshauptstadt bezahlte in den vergangenen Jahren ihre Juniorprofessoren zu schlecht, findet das VG Berlin und legt die Besoldungsvorschriften dem BVerfG vor.
Es kommt nicht selten vor, dass das BVerfG entscheiden muss, dass ein Bundesland seine Beamtinnen und Beamten zu schlecht bezahlt – auch in der Justiz. Diesmal geht es jedoch um den Wissenschaftsbereich, genau genommen um eine Juniorprofessur. Der Kläger im Verfahren vor dem VG Berlin war im Rahmen einer solchen von 2012 bis 2017 als Beamter auf Zeit nach der Besoldungsgruppe W1 bezahlt worden. Die Besoldung lag demnach im Steuerjahr 2012 in der ersten Erfahrungsstufe – für einen Single ohne Kinder und Kirchenzugehörigkeit – bei 3.180,77 Euro netto.
Dies empfand der Wissenschaftler als viel zu gering und klagte gegen die Besoldung. Das VG gab ihm nun in der Sache recht (Beschluss vom 03.07.2024 – 26 K 133/24). Dabei orientierte sich das Gericht an den Grundsätzen, die das BVerfG in diversen Entscheidungen zur amtsangemessenen Besoldung aufgestellt und bestätigt hat. Der Kammer ging es dabei besonders um den Abstand der Besoldungs- zur Tariflohnentwicklung und die bereits früher festgestellte Verletzung des sog. "Mindestabstandsgebots" der niedrigsten Beamtenbesoldung zum Grundsicherungsniveau. Außerdem erachtete das Gericht den Abstand zwischen der Besoldung von den nur auf Zeit verbeamteten Juniorprofessorinnen und -professoren zu derjenigen für auf Lebenszeit ernannte für nicht gerechtfertigt. Schließlich seien die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche beider Berufsgruppen ähnlich.
VG: Sparmaßnahmen dürfen nicht nur zulasten von Beamten gehen
Nicht gelten ließ das VG auch den Einwand, dass das Land Berlin eben sparen müsse. Eine verfassungswidrige Unteralimentation könne nicht durch eine angespannte Haushaltslage gerechtfertigt werden, betonte die Kammer. Dies schon deshalb, weil man keine umfassende Haushaltskonsolidierung vorgenommen, sondern einseitig zulasten von Beamtinnen und Beamten gespart habe.
Die Berliner W 1-Besoldung kann, da sie formalgesetzlich geregelt ist, nur durch das BVerfG gekippt werden, weshalb das VG Berlin sie nun Karlsruhe vorlegte. Durch ein Teilurteil wies es jedoch die Klage ab (26 K 323.13), da der Wissenschaftler über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit seiner Besoldung hinaus auch bereits eine Verurteilung des Landes zur Nachzahlung konkreter Beträge verlangt hatte. Dem stehe der besoldungsrechtliche Gesetzesvorbehalt entgegen, so das Gericht. Im Zweifel müsse man eben abwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen habe.
Über die Besoldungsvorschriften muss nun also das BVerfG entscheiden. Gegen die Klageabweisung im Hinblick auf die Nachzahlung steht dem Kläger dagegen ein Antrag auf Zulassung der Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg offen.
VG Berlin, Beschluss vom 03.07.2024 - 26 K 133/24
Redaktion beck-aktuell, mam, 7. August 2024
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-berlin-26k133-24-besoldung-berlin-juniorprofessoren-verfassungswidrig?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=LTO+Presseschau+Daily+-+Aug+8%2C+2024+7%3A30+AM
Viele Grüße, Wojazer
Lichtstifter:
--- Zitat ---Dem stehe der besoldungsrechtliche Gesetzesvorbehalt entgegen, so das Gericht. Im Zweifel müsse man eben abwarten, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen habe.
Über die Besoldungsvorschriften muss nun also das BVerfG entscheiden.
--- End quote ---
"Dura lex, sed lex."
Pendler1:
Tja, hart in der Tat.
Wie Du weiter oben so schön schriebst: " ... kann Jaaare dauern ..."
Kritik: Viel zu wenige "a´s"😁
Ich erhoffe und erwarte - außer ein paar Brotkrumen - vom Dienstherren nichts mehr.
lotsch:
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Ein-Mysterium-wie-Scholz-auf-diese-Aussage-kommt-article25144639.html
Wirtschaftsweise Veronika Grimm zur Haushaltsplanaufstellung der Bundesregierung.
Sehr interessant insgesamt. Sie schlägt sich eindeutig auf die Seite des Finanzministers und gegen Scholz.
Viel wichtiger m.E. ist aber ihre Aussage, dass der Haushalt auf jeden Fall verfassungsgerecht sein muss, denn ein erneuter vom BVerfG aufgehobener Haushalt würde enorm das Vertrauen in die Regierung zerstören, denn eine Regierung, die sich nicht an ihre eigenen Regeln hält, ist nicht hinnehmbar (sinngemäß).
Dieser angesprochene Vertrauensbruch wird bei den Beamten auch enorm sein, wenn die nächsten Jahre die Urteile des BVerfG eintrudeln. Jeder, auch die Beamten, die sich bisher um das Geschehen keine Gedanken machen, wird dann Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen müssen, wenn er nicht viel weniger verdienen will, als der Kollege am Schreibtisch gegenüber.
Vielleicht denkt sich die Regierung aber auch, "und ist der Ruf erst ruiniert", regiert es sich ganz ungeniert.
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